Patentrecht: Wie lassen sich technische Erfindungen schützen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Das Patentrecht soll auch zum wissenschaftlichen Fortschritt beitragen.
Das Patentrecht soll auch zum wissenschaftlichen Fortschritt beitragen.

In unserem Alltag sind wir von den verschiedensten Erfindungen umgeben, die durch ein Patent geschützt werden oder wurden: Glühbirnen, Klettverschluss und Reißverschluss, Rezepturen lebensrettender Medikamente oder leistungsstarke Akkus. Hinter all diesen Gegenständen stecken geniale Erfinder, die unser Leben auf vielfältige Weise beeinflusst haben.

Damit nicht jeder eine solche Erfindung einfach kopieren kann, sieht der Gesetzgeber besondere Schutzrechte vor. Denn nicht selten ist der Weg zum fertigen und marktreifen Produkt lang und beschwerlich. Um diese Arbeit zu würdigen, können Erfindungen durch das Patentrecht geschützt werden.

Doch welche Kriterien muss ein deutsches Patent gemäß Patentrecht erfüllen? Wie können Sie gegen eine widerrechtliche Patentverletzung vorgehen? Steht Ihnen Schadensersatz zu? Und ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt für Patentrecht zu wenden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Patentrecht

Was ist ein Patent?

Hierbei handelt es sich um eine beim Deutschen Patent- und Markenrecht eingetragene Erfindung. Durch den gewerblichen Rechtsschutz soll eine unerlaubte Nutzung verhindert werden.

Welche Voraussetzungen muss ein Patent erfüllen?

Damit eine Erfindung als Patent eingetragen werden kann, muss es sich dabei um eine Neuheit handeln, die durch eine erfinderische Tätigkeit entstanden ist. Zudem verlangt das Gesetz eine gewerbliche Anwendbarkeit.

Wie gehe ich bei Verstößen gegen das Patentrecht vor?

Was Sie bei einer Patentrechtsverletzung unternehmen können, lesen Sie hier.

Patentrecht als Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

Neben dem Patent- und Markenrecht zählt auch das Gebrauchsmusterrecht zum gewerblichen Rechtsschutz.
Neben dem Patent- und Markenrecht zählt auch das Gebrauchsmusterrecht zum gewerblichen Rechtsschutz.

Beim gewerblichen Rechtsschutz handelt es sich um einen Sammelbegriff für verschiedene Rechtsvorschriften, welche dem Schutz des geistigen Eigentums bei der gewerblichen Nutzung dienen. Dabei handelt es sich um Ideen, Wörter oder Konzepte, die haptisch nicht greifbar sind.

Zu den bekanntesten Teilgebieten zählen dabei insbesondere das Marken- und das Patentrecht. Aber auch die Vorschriften für Gebrauchsmuster, Designs oder auch der Sortenschutz bei Pflanzenzüchtungen können darunter fallen.

Der gewerbliche Rechtschutz und die damit einhergehenden Regelungen aus Marken-, Design- sowie Patentrecht sollen den innovativen Entwicklungsdrang in der Bevölkerung fördern. Gleichzeitig ermöglichen diese den Schutz vor einer widerrechtlichen Nutzung und die Option auf eine Vergütung.

Gemeinsam mit dem Urheberrecht können das Patentrecht und die anderen Teilgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes auch zu den Immaterialgüterrechten gezählt werden. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes eigentumsähnliches Sachenrecht, welches sich mit den Vorschriften zum geistigen Eigentum beschäftigt. Eine gewerbliche Nutzung ist hierbei aber nicht zwingend notwendig.

Was umfasst das Patentrecht in Deutschland?

Das Patentgesetz definiert welche Kriterien eine Erfindung für das Schutzrecht erfüllen muss.
Das Patentgesetz definiert welche Kriterien eine Erfindung für das Schutzrecht erfüllen muss.

Das Patentrecht regelt laut Definition die Entstehung und Wirkung von Patenten. Beim Patent handelt es sich dabei um einen hoheitlich erteilten Titel, welcher dem Schutz einer technischen Erfindung dient. Die Grundlagen des Patentrechts bilden dabei die Vorschriften und Regelungen im Patentgesetz (PatG).

Damit eine Erfindung den Schutz eines Patents genießen kann, muss diese gemäß PatG nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Neuheit
    Eine Erfindung gilt gemäß Patentrecht als neu, wenn sie nicht dem „Stand der Technik“ entspricht. Als Stand der Technik gelten dabei alle Informationen und Kenntnisse, die zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Öffentlichkeit zugänglich waren. Dabei können diese Daten sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form bereits irgendwo auf der Welt vorliegen.
  • Erfinderische Tätigkeit
    Damit es sich um eine erfinderische Tätigkeit handelt, darf es sich bei dem entsprechenden Gegenstand oder Verfahren nicht um eine logische bzw. naheliegende Weiterentwicklung handeln. Denn würden bereits kleinere Neuerungen ein neues Patent rechtfertigen, könnte dies unter Umständen den wissenschaftlichen Fortschritt hemmen.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit
    Laut Patentrecht sind grundsätzlich nur Erfindungen schutzwürdig, die gewerblich anwendbar und realisierbar sind. So lässt sich zum Beispiel das Perpetuum moblie, welches derzeit gegen anerkannte physikalische Gesetze verstößt, nicht als Patent schützen. Darüber hinaus gelten medizinische Verfahren als nicht gewerblich anwendbar. Diese Beurteilung resultiert aus sozial-ethischen Gründen und soll sicherstellen, dass alle Ärzte bei der Behandlung ihrer Patienten das Verfahren frei wählen können.

Erfüllt eine Erfindung die zuvor genannten Kriterien, ist grundsätzlich eine Patentanmeldung möglich. Durch ein Patent erhält der Erfinder für einen Zeitraum von zwanzig Jahren ein ausschließliches Recht an der jeweiligen Erfindung. Für diese befristete Zeit kann er Dritte somit von der Benutzung dieser Erfindung ausschließen, denn diese setzt seine Zustimmung voraus. Allerdings lassen sich Patente mithilfe von Lizenzen unbegrenzt übertragen und somit auch verkaufen.

Die Eintragung eines Patents erfüllt gleich mehrere Funktionen. So soll es den Schutz vor einer widerrechtlichen Verwertung gewährleisten oder zumindest die Verfolgung von Patentverletzungen ermöglichen. Darüber hinaus ist der Titel als eine Belohnung des Erfinders zu verstehen und dient somit als Ansporn für die Weiterentwicklung und den wissenschaftlichen Fortschritt. Nicht zuletzt sieht das Patentrecht eine Gegenleistung für die Offenlegung der eigenen erfinderischen Tätigkeit vor.

Wie entsteht der Patentschutz?

Das Patentrecht in Deutschland schreibt eine Anmeldung beim DPMA vor.
Das Patentrecht in Deutschland schreibt eine Anmeldung beim DPMA vor.

Damit eine Erfindung vor der widerrechtlichen Verwertung geschützt ist, schreibt das Patentrecht die schriftliche Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vor. Anders als beim Urheberrecht, welches bei der Fertigstellung entsteht und erst bei rechtlichen Problemen kontrolliert wird, erfolgt beim Patentrecht im Vorfeld eine intensive Prüfung.

Dazu zählen zum einen die Begutachtung der eingereichten Unterlagen und ggf. die Feststellung offensichtlicher Mängel, die für das Schutzrecht hinderlich sind. Anschließend erfolgt das Prüfverfahren, welches sicherstellen soll dass die Erfindung auch die für ein Patent notwendigen Kriterien erfüllt.

Wurde ein Patent erteilt, schreibt das Patentrecht eine Bekanntmachung im Patentblatt vor. Dies soll sicherstellen, dass die interessierte Öffentlichkeit sich über den aktuellen Stand der Technik informieren kann.

Laut einer Auswertung des DPMA erfüllen in der Regel rund 60 Prozent der eingereichten Erfindungen die notwendigen Voraussetzungen für die Patenterteilung.

Die Anmeldung eines Patents ist mit Kosten verbunden. Diese setzen sich aus der Anmeldegebühr und den Kosten für das Prüfungsverfahren zusammen. Im günstigsten Fall liegen die Ausgaben für die Patentanmeldung bei 390 Euro. Darüber hinaus entstehen auch für die Aufrechterhaltung eines Patents Kosten. Soll der Schutz für mindestens zehn Jahre bestehen, bedeutet dies zusätzliche Ausgaben in Höhe von 1.810 Euro.

Patentrecht international: Gelten Besonderheiten?

Europäisches oder internationales Patentrecht: Ein Schutz ist auch jenseits der deutschen Grenzen möglich.
Europäisches oder internationales Patentrecht: Ein Schutz ist auch jenseits der deutschen Grenzen möglich.

Der Schutz für ein Patent muss sich nicht zwangsläufig auf die deutschen Grenzen beschränken. So besteht zusätzlich zur nationalen Patentanmeldung auch die Möglichkeit entsprechende Schutzrechte international zu gewährleisten.

Das europäische Patentrecht ermöglicht eine zentrale Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA). Damit eine Erfindung dort anerkannt wird, muss es den Kriterien des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) entsprechen. Erachtet das EPA nach der Prüfung die Erfindung als schutzwürdig, entsteht ein sogenanntes „Bündelpatent“. Dieses wird in allen Mitgliedsstaaten in ein eigenständiges nationales Patent umgewandelt, sodass das Patent den jeweiligen nationalen Schutzrechten gemäß Patentrecht in nichts nachsteht.

Auf ähnliche Weise erfolgt auch die Anmeldung von internationalen Patenten. Die Grundlage dafür bildet der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT). Dieser wurde von mehr als 150 Mitgliedsstaaten anerkannt und ist damit ein wichtiger Bestandteil zum internationalen Patentrecht.

Möchten Sie Ihre Erfindung international schützen lassen, können Sie einen entsprechenden Antrag direkt beim DPMA einreichen. Nach der formalen Überprüfung wird der Antrag an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weitergeleitet, damit dort die umfassende Untersuchung erfolgen kann. Bei einem positiven Ergebnis lässt sich das Patent in allen Vertragsstaaten anmelden.

Allerdings gibt es beim internationalen Patentrecht einen Wehrmutstropfen: Denn insbesondere die Staaten, welche für Verstöße gegen das Patentrecht und Produktpiraterie bekannt bzw. berüchtigt sind, haben den PCT nicht unterzeichnet. Bekannte Beispiele wären unter anderem China und Taiwan.

Die Frage, ob und wann ein internationaler Patentschutz notwendig ist, lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Denn hierbei kommt es vor allem darauf an, um was für eine Erfindung es sich handelt und welche Märkte sich damit anstreben. Wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt für Patentrecht, der auch mit den internationalen Vorschriften vertraut ist.

Wann liegt eine Patentverletzung vor?

Durch das Patentrecht können Sie als Erfinder gegen eine Patentverletzung vorgehen.
Durch das Patentrecht können Sie als Erfinder gegen eine Patentverletzung vorgehen.

Die Eintragung eines Patentes beim DPMA zielt vor allem darauf ab, technische Erfindungen vor Nachahmungen zu schützen. Daher räumt das deutsche Patentrecht den Inhabern von Patenten ein auf maximal zwanzig Jahre befristetes Monopol für die Nutzung ein. Verwenden Dritte allerdings eine geschützte Erfindung bzw. ein geschütztes Verfahren ohne das Einverständnis des Inhabers, liegt ein Verstoß gegen das Patentrecht vor.

Der Gesetzgeber definiert in § 9 PatG in welchen Fällen insbesondere eine Patentverletzung vorliegt. Der Tatbestand gilt dann als gegeben, wenn ohne das ausdrückliche Einverständnis des Patentinhabers Dritte:

  • ein geschütztes Erzeugnis herstellen, anbieten oder in den Verkehr bringen,
  • ein geschütztes Verfahren anwenden oder anderen Personen dessen Anwendung anbieten
  • einen durch ein geschütztes Verfahren hergestellten Gegenstand anbieten, in den Verkehr bringen oder verwenden

Darüber hinaus können gemäß Patentrecht bereits Sanktionen für Menschen drohen, die Mittel bzw. Waren anbieten oder verbreiten, welche ausschließlich für die Verwendung durch oder in einer geschützten Erfindung bestimmt sind.

Ist eine Ihrer patentierten Erfindungen von Produktpiraterie betroffen, können Sie gegen einen solchen Verstoß rechtliche Mittel einleiten. Wie Sie dabei am besten vorgehen und worauf es insbesondere zu achten gilt, sollten Sie ggf. mit einem fachkundigen Anwalt für Patentrecht besprechen. Dieser kann Ihnen auch eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten geben.

Deutsches Patentgesetz: Wie können Sie gegen einen Verstoß vorgehen?

Missachten Dritte widerrechtlich den bestehenden Patentschutz, können Sie dagegen vorgehen.
Missachten Dritte widerrechtlich den bestehenden Patentschutz, können Sie dagegen vorgehen.

Patentinhaber können bei einem Verstoß gegen das Patentrecht vorgehen. Schließlich sichert ihm die Anmeldung einer Erfindung beim DPMA die alleinigen Rechte für die Verwendung des geschützten Gegenstandes oder Verfahresn zu. Möglich ist dies zivilrechtlich und somit außergerichtlich mithilfe einer Abmahnung oder strafrechtlich durch eine Klage vor Gericht.

Patentrechtlich lassen sich bei einer Patentrechtsverletzung unter anderem folgende Ansprüche geltend machen:

  • Unterlassung
    Um den Anspruch auf Unterlassung geltend zu machen, fordert der Geschädigte in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Durch diese verpflichtet sich der Rechtsverletzer, ein konkret benanntes, widerrechtliches Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Die Erklärung dient somit dazu, die Wiederholungsgefahr einer Patentverletzung zu reduzieren. Daher enthält diese meist auch eine hohe Vertragsstrafe, welche bei einem erneuten Verstoß fällig wird.
  • Schadensersatz
    Dem Patentinhaber steht für die widerrechtliche Nutzung gemäß Patentrecht eine angemessene Entschädigung für den entstanden und ggf. noch eintretenden Schaden zu. Die Berechnung des Schadensersatzes kann dabei mit verschiedenen Methoden erfolgen. Welche davon zum Einsatz kommt, entscheidet in der Regel der Rechteinhaber.
  • Auskunft
    Auch ein Anspruch auf Auskunft ist im Patentrecht definiert. Laut Gesetz kann der Erfinder dadurch die Herausgabe der notwendigen Informationen für eine Verfolgung der Patentverletzung fordern. Dazu zählen unter anderem Angabe über die Herkunft und die Vertriebswege der geschützten Erzeugnisse. Ebenso beinhaltet der Auskunftsanspruch die Namen sowie Anschriften der Hersteller, Lieferanten und gewerblichen Abnehmer.
  • Vernichtung
    Das Patentrecht räumt den Patentinhabern einen Anspruch auf Vernichtung ein. Das bedeutet, dass diese die Zerstörung bestehender Plagiate verlangen können. Hierbei handelt es sich um eine Option, die widerrechtlich hergestellten Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Unter Umständen kann der Anspruch auf Vernichtung auch auf die Geräte zur Herstellung der Vervielfältigungen ausgeweitet werden.
Ist bei einem Verstoß gegen das Patentrecht eine außergerichtliche Einigung nicht möglich – zum Beispiel weil der Rechtsverletzer die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert – muss nicht selten ein Gericht eine endgültige Entscheidung treffen. Für Patentverletzungsverfahren sind in Deutschland zwölf Landgerichte zuständig. Dort befassen sich spezielle Kammern mit den Patentverletzungen.

Wann ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Patentrecht sinnvoll?

Ein Patentrechtsanwalt kann Sie bei den verschiedensten Belangen mit seinem Fachwissen unterstützen.
Ein Patentrechtsanwalt kann Sie bei den verschiedensten Belangen mit seinem Fachwissen unterstützen.

Nicht selten wird das Patentrecht als ein besonders schwieriges, komplexes und sensibles Rechtsgebiet beschrieben. So können Fehler im Anmeldeverfahren für ein Patent unter anderem dazu führen, dass der Schutz nicht dem erwünschten Umfang entspricht. Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, sich an einen Rechtsanwalt für Patentrecht zu wenden.

Ein auf das Patentrecht spezialisierter Anwalt gilt als Verbindung zwischen Recht und Technik. Dabei fungiert er als Vermittler und unterstützt seine Mandanten vor allem bei der Anmeldung der verschiedenen gewerblichen Schutzrechte. Allerdings besteht für Erfinder mit Wohnsitz in Deutschland bei der Patentanmeldung beim DPMA grundsätzlich kein Anwaltszwang.

Darüber hinaus kann ein Patentrechtsanwalt bei der Lizenzierung von Patenten und der Formulierung entsprechender Verträge auch eine beratende Funktion erfüllen. Nicht zuletzt kann Ihnen ein Anwalt für Patentrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn Ihr Schutzrecht widerrechtlich durch Dritte verletzt wurde. Seine Expertenmeinung kann insbesondere bei der Festlegung eines angemessenen Schadensersatzes und der Vertragsstrafe hilfreich sein.

Achtung! Stoßen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand auf einen Fachanwalt für Patentrecht, sollten Sie hellhörig werden. Denn dabei handelt es sich nicht um einen Fachanwaltstitel, den die Bundesrechtsanwaltskammer zum aktuellen Zeitpunkt verleiht. Allerdings existiert der Titel des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, welcher über fundierte Kenntnisse zum Patentrecht verfügt.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

2 Gedanken zu „Patentrecht: Wie lassen sich technische Erfindungen schützen?

  1. Florian

    Gut zu wissen, dass man einen Schadensersatz für eine Patentrechtsverletzung erfordern kann. Meine Erfindung wurde von Produktpiraterie betroffen. Sehr ärgerlich. Ich werde mich auf jeden Fall weiter darüber informieren. Am besten werde ich mich an meinen Anwalt wenden. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

  2. Julia S

    Es freut mich, dass ich auf diesen Artikel gestoßen bin! Bei einer Patentanmeldung muss man unbedingt den richtigen Anwalt gefunden haben, aber sich selbst zu erkündigen schadet auch nicht! Bald haben mein Mann und ich unseren Termin mit dem Anwalt und ich möchte nicht völlig unvorbereitet dorthin gehen.

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