Wie Sie eine Wortmarke schützen lassen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Viele Produktnamen sind als Wortmarke geschützt.
Viele Produktnamen sind als Wortmarke geschützt.

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen so kennzeichnen möchten, dass sie unverkennbar mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden, kann eine Marke angebracht sein. Mit einer solchen lässt sich auf einfache Weise eine eindeutige Zuordnung herstellen.

Mit der Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie sie schützen – Sie erhalten dann das alleinige Nutzungsrecht und verhindern so, dass andere Ihre Marke missbräuchlich verwenden. Das Markenrecht und der darin verankerte Markenschutz sind Teil des gewerblichen Rechtschutzes.

FAQ: Wortmarke

Wann ist von einer Wortmarke die Rede?

Laut Markenrecht handelt es sich hierbei um eine Form der Markendarstellung bei der nur Schriftzeichen verwendet werden.

Wie lässt sich eine Wortmarke schützen?

Wie beim gewerblichen Rechtsschutz üblich, entsteht der Schutz in der Regel über eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Wie teuer ist die Eintragung einer Wortmarke?

Über die anfallenden Kosten der Markenanmeldung informieren wir hier.

Was ist eine Wortmarke? – Definition

Es gibt verschiedene Formen von Marken. Einige Beispiele sind:

  • Wortmarke
  • Wort-/Bildmarke
  • Bildmarke

Wenn sich eine Marke nur mithilfe von Schriftzeichen darstellen lässt, also mit Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, dann handelt es sich in der Regel um eine Wortmarke. Ein Beispiel für eine solche Marke sind einzelne Firmennamen, aber auch ganze Slogans können als Wortmarke geschützt werden. Möglich sind also sowohl Wortfolgen als auch ein einzelnes Wort als Marke.

Die für die Eintragung einer Wortmarke beim DPMA maßgebliche Schriftart ist Arial. Alle Zeichen, die sich mit dieser Schrift darstellen lassen, sind zulässig.
Eine Wortmarke besteht zum Beispiel aus Buchstaben und Ziffern. Auch Sonderzeichen sind erlaubt.
Eine Wortmarke besteht zum Beispiel aus Buchstaben und Ziffern.

Soll hingegen eine bestimmte grafische Gestaltung eines Namens geschützt werden, so kann sie zwar nicht als reine Wortmarke, aber dafür als Wort-/Bildmarke eingetragen werden. Denn eine eingetragene Wortmarke legt keine bestimmte Darstellungsweise fest: Es sind in der Regel alle möglichen Varianten zulässig, also zum Beispiel beliebige Groß- und Kleinschreibung sowie die Verwendung anderer Schriftarten.

Wer also statt eines bloßen Markennamens ein Logo schützen lassen möchte, meldet folglich keine Wortmarke an, sondern eine Bildmarke oder Wort-/Bildmarke.

Wozu sollten Sie eine Wortmarke eintragen lassen?

Wenn Sie eine Wortmarke anmelden, erlangen Sie mit der Eintragung ins Register das alleinige Nutzungsrecht. Das heißt, dass nur Sie befugt sind, Waren oder Dienstleistungen mit dieser Marke zu kennzeichnen. Sollte jemand anders den Namen dennoch verwenden, haben Sie als Inhaber der Marke die Möglichkeit, dagegen vorzugehen und diese Verwendung zu unterbinden.

Als Markeninhaber können Sie Ihre Wortmarke auch nach Belieben verkaufen. Zudem gibt es die Möglichkeit, anderen ein Nutzungsrecht mithilfe einer Markenlizenz einzuräumen.

Mit der Eintragung der Wortmarke erlangen Sie also umfassende Rechte und Möglichkeiten, um die Verwendung Ihrer Marke zu kontrollieren. Dies kann wichtig sein, um beispielsweise die Reputation Ihrer Firma oder deren Produkte und die damit verbundenen Assoziationen zu steuern. Gegen mögliche negative Einflüsse, die durch einen fremden Gebrauch der Wortmarke entstehen können, haben Sie eine rechtliche Handhabe, so können Sie beispielsweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wie Sie eine Wortmarke schützen lassen können

Wie können Sie nun eine Wortmarke anmelden? Die Eintragung in das Register erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Wortmarke: Recherche als erster Schritt

Wortmarke: Eine vorherige Recherche ist unbedingt zu empfehlen.
Wortmarke: Eine vorherige Recherche ist unbedingt zu empfehlen.

Bevor Sie die Anmeldung der Wortmarke einreichen, sollten Sie eine Recherche durchführen, ob die Marke schon existiert oder zumindest in ähnlicher Form bereits auftaucht. Denn dies wird bei der Eintragung nicht vom DPMA überprüft. Daher kann es bei einer ungeprüften Markenanmeldung sein, dass im anschließenden Widerspruchsverfahren ältere Markeninhaber Widerspruch einlegen.

Eine allgemeine Recherche nach der Wortmarke kann zunächst über normale Suchmaschinen im Internet und über Telefon-, Produkt- und Branchenverzeichnisse durchgeführt werden. Eingetragene Marken können in München und Berlin in den Recherchesälen des DPMA oder auch über das Internet im „DPMAregister“ recherchiert werden.

Wenn Sie für Ihre Wortmarke keine Recherche durchführen, kann es im anschließenden Widerspruchsverfahren dazu kommen, dass die Eintragung wieder gelöscht werden muss, weil ältere Rechte bestehen. Das DPMA führt im Anmeldeverfahren für Ihre Marke keine solche Prüfung durch.

Die Anmeldung der Wortmarke

Die eigentliche Anmeldung kann postalisch oder online eingereicht werden. Im Formular müssen neben den Angaben zum Markeninhaber die Darstellung der Marke selbst (also die zu schützende Zeichenfolge) und die Waren- oder Dienstleistungsklassen, für die der Schutz gelten soll, eingetragen werden. Bei einer Standardanmeldung können bis zu drei Klassen angegeben werden.

Bei der Prüfung Ihrer Anmeldung, die etwa drei bis vier Monate dauern kann, wird nicht nach bereits existierenden identischen oder ähnlichen Marken gesucht. Stattdessen stehen formale Aspekte im Vordergrund, insbesondere das Bestehen von sogenannten absoluten Schutzhindernissen.

Beim Patent- und Markenamt können Sie Ihre Wortmarke einfach schützen lassen.
Beim Patent- und Markenamt können Sie Ihre Wortmarke einfach schützen lassen.

Solche liegen zum Beispiel vor, wenn die einzutragende Wortmarke lediglich eine Beschreibung der Ware oder der Dienstleistung ist. Dies ist aber nicht zulässig, weil eine Beschreibung für die allgemeine Benutzung freigehalten werden muss und nicht einfach geschützt werden darf. Zudem gilt es zum Beispiel als Schutzhindernis, wenn die Marke nicht über genügend Unterscheidungskraft verfügt oder irreführend ist.

Wenn Ihre Wortmarke schutzfähig ist, wird sie in das Register eingetragen und ist damit geschützt. Allerdings können ältere Inhaber noch Widerspruch einlegen.

Sollten Sie keinen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben, aber dennoch eine Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen wollen, so können Sie dies über einen Inlandsvertreter tun. Als solche können zugelassene Rechts- oder Patentanwälte auftreten.

Die Schutzdauer von Marken beträgt zunächst zehn Jahre, ist aber beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängerbar. Die Verlängerung erfolgt über die fristgemäße Entrichtung der Verlängerungsgebühr.

Eine Wortmarke eintragen: Welche Kosten fallen an?

Wenn Sie eine Wortmarke anmelden, sind Kosten damit verbunden. Die normale Anmeldung einer Marke beim DPMA kostet 300 Euro, bei der Online-Eintragung 290 Euro. Dies beinhaltet den Schutz für drei Klassen.

Für jede zusätzliche Klasse werden 100 Euro fällig. Wenn Sie beim DPMA beantragen, Ihre Wortmarke beschleunigt zu prüfen, wird Ihre Anmeldung bevorzugt behandelt. Dies kostet zusätzlich 200 Euro.

Die Verlängerungen, die alle zehn Jahre anstehen, um die Wortmarke weiterhin zu schützen, kosten jeweils 750 Euro.

Wortmarke im Ausland schützen

Eine Wortmarke schützen: Dies ist auch auf europäischer Ebene möglich.
Eine Wortmarke schützen: Dies ist auch auf europäischer Ebene möglich.

Neben der hier beschriebenen nationalen Eintragung der Wortmarke ist ein Schutz auch auf internationaler Ebene möglich.

Die sogenannte Unionsmarke bietet Schutz im Raum der Europäischen Union. Auch diese hat eine Laufzeit von zehn Jahren und kann beliebig oft verlängert werden. Die Eintragung erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien).

Auch eine Eintragung in ein internationales Register bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist möglich. Die Anmeldung läuft hier über das DPMA; es ist zunächst eine deutsche Basismarke vonnöten.

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Eintragungen müssen im Einzelfall und gegebenenfalls mittels der Beratung durch einen Rechts- oder Patentanwalt abgewogen werden.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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