Internationales Völkerrecht: Verhältnis zwischen einzelnen Staaten

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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FAQ: Völkerrecht

Was ist das Völkerrecht?

Es handelt sich beim Völkerrecht um eine überstaatliche Rechtsordnung, welche die Beziehungen der einzelnen Staaten verbessern und optimieren soll. Dabei gibt es nicht nur ein einzelnes Rechtsgebiet für internationales Recht. Das Völkerrecht entsteht vor allem durch Verträge und Abkommen der Staaten.

Was wird im Völkerrecht geregelt?

Im Völkerrecht werden ganz unterschiedliche Aspekte geregelt. Dazu gehören zum Beispiel: Universale Menschenrechte, Internationales Handelsrecht, Klima- und Umweltschutz sowie das Verbot, einen Angriffskrieg zu starten.

Was gehört zum Völkerrecht?

Als wichtige Grundlagen des Völkerrechts gelten die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie die Konventionen und Abkommen des Europarates.

Kann ein Verstoß gegen das Völkerrecht sanktioniert werden?

Ja. Begeht ein Staat Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression oder Kriegsverbrechen, so greift das Völkerstrafrecht. Dieses wird durch den Internationalen Gerichtshof durchgesetzt, sofern eine Verfolgung der Verbrechen auf nationaler Ebene nicht möglich bzw. staatlich nicht gewollt ist.

Wichtige Ratgeber zum Völkerrecht

Völkerrecht: Eine Definition

Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert das Völkerrecht wie folgt:

[Völkerrecht] ist ein Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die das Verhältnis der (unabhängigen) Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und den internationalen Organisationen (Internationale Organisationen) regeln. Im Gegensatz zum Recht kann das V. nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt werden, sondern ist von der Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig. [Völkerrecht] entsteht durch Verträge (Vertrag; Abkommen, Konventionen, Pakte etc.), die sich mit der Anerkennung fremder Staatsgebiete, Beschränkung kriegerischer Handlungen, dem diplomatischen Austausch und Verkehr, der Schlichtung von Streitigkeiten, Fragen des internationalen Handels etc. beschäftigen. Von zentraler Bedeutung sind die Verfassung der Vereinten Nationen (Vereinte Nationen (UN)) (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie die Konventionen und Abkommen des Europarates.

Der Begriff „Internationales Recht“ wird mit dem Völkerrecht synonym verwendet. Es handelt sich also um Beziehungen zwischen Staaten. Ein allgemeines Völkerrecht, was alle Staaten anerkennen, gibt es allerdings nicht.

Es geht vielmehr um Abkommen und Verträge, welche die Staaten untereinander schließen. Auch internationale Organisationen, wie zum Beispiel die Europäische Union, WHO oder UN spielen eine wichtige Rolle für ein modernes Völkerrecht.

Interessant: Als Gründer des Völkerrechts gilt Hugo Grotius (1583-1645), der seine Gedanken für ein gemeinsames Recht aller Völker als erster verschriftlicht hat.

Was sind die Grundzüge des Völkerrechts?

Grundsätzlich sollen durch das Völkerrecht die Grundlagen für globalen Wohlstand, Frieden und Stabilität geschaffen werden. Dafür sind vor allem zwei Quellen besonders wichtig: Die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945 und die allgemeinen Menschenrechte.

Letztere verfügt über 30 Artikel. Was in diesen genau festgelegt wird, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Art. 1Freiheit, Gleichheit, Solidarität
Art. 2Verbot der Diskriminierung
Art. 3Recht auf Leben und Freiheit
Art. 4Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
Art. 5Verbot der Folter
Art. 6Anerkennung als Rechtsperson
Art. 7Gleichheit vor dem Gesetz
Art. 8Anspruch auf Rechtsschutz
Art. 9Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
Art. 10Anspruch auf faires Gerichtsverfahren
Art. 11Unschuldsvermutung
Art. 12Freiheitssphäre des Einzelnen
Art. 13Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Art. 14Asylrecht
Art. 15Recht auf Staatsangehörigkeit
Art. 16Eheschließung, Familie
Art. 17Recht auf Eigentum
Art. 18Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit
Art. 19Meinungs- und Informationsfreiheit
Art. 20Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Art. 21Allgemeines und gleiches Wahlrecht
Art. 22Recht auf soziale Sicherheit
Art. 23Recht auf Arbeit, gleichen Lohn
Art. 24Recht auf Erholung und Freizeit
Art. 25Recht auf Wohlfahrt
Art. 26Recht auf Bildung
Art. 27Freiheit des Kulturlebens
Art. 28Soziale und internationale Ordnung
Art. 29Grundpflichten
Art. 30Auslegungsregel

Wichtig: Das Völkerrecht hat keinen eigenen Gesetzestext, da es nicht ein Gesetz gibt, was die Grundlage dafür bietet. Es handelt sich dabei vielmehr um Verträge und Abkommen, an welche sich die Staaten halten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass in der Charta der Vereinigten Nationen ein allgemeines Gewaltverbot festgeschrieben ist. Dieses verbietet einen Angriffskrieg gegen einen anderen Staat. Damit soll der Frieden sichergestellt werden.

Wie werden Verstöße gegen das Völkerrecht bestraft?

Verstoß gegen das Völkerrecht: Sanktionen werden vom Internationalen Strafgerichtshof ausgesprochen.
Verstoß gegen das Völkerrecht: Sanktionen werden vom Internationalen Strafgerichtshof ausgesprochen.

Damit ein zwingendes Völkerrecht entsteht und dieses nicht nur einen „zahnlosen Tiger“ darstellt, muss es auch Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben, auf welche sich die Staaten geeinigt haben, geben.

Daher gibt es das sogenannte Völkerstrafrecht. Es fußt auf dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Es handelt sich dabei um einen Vertrag, welcher durch 139 Staaten auf der Welt unterzeichnet wurde.

Durch den Internationalen Strafgerichtshof sollen „schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren,“ verfolgt werden können. Er ist den nationalen Gerichten allerdings nachrangig und wird nur tätig, wenn eine Verfolgung national nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist.

Es gibt vier Kernverbrechen gegen das Völkerrecht: Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression, Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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