Luftrecht in Deutschland – Gesetzliche Schranken für den Traum vom Fliegen

Die korrekte Bezeichnung für Luftrecht wäre Luftverkehrsrecht oder Luftfahrtrecht.
Die korrekte Bezeichnung für Luftrecht wäre Luftverkehrsrecht oder Luftfahrtrecht.

Ikarus machte es in der griechischen Sage als Erster vor und hob sich mit seinen Flügeln in die Lüfte. Um 1500 entwickelte Leonardo da Vinci seine berühmten Flugmaschinen-Entwürfe. Der Traum vom Fliegen scheint fast so alt zu sein wie die Menschheit selbst.

Die 1920er Jahre können als Beginn des Luftverkehrs betrachtet werden. Umso weiter sich unsere technischen Möglichkeiten für die Luftfahrt entwickeln, umso mehr rechtliche Probleme ergeben sich.

Dort wo Luftfahrzeuge andere Hoheitsgebiete überqueren, wo Fluggeräte Luftaufnahmen schießen oder sich gefährlich nah anderen (Verkehrs-) Zonen nähern, entstehen Gefahren und Konflikte. Mit diesen Problemstellungen beschäftigt sich das Luftrecht. Der folgende Ratgeber konzentriert sich auf die deutschen Regelungen zur Luftfahrt und zum Luftverkehr.

FAQ: Luftrecht

Was regelt das Luftrecht?

Das Luftrecht beinhaltet sämtliche Regelungen, die den Luftraum eines Staates – und damit sein Hoheitsgebiet – betreffen. Insofern ist es dem öffentlichen Recht zuzordnen.

Welche Teilbereiche beinhaltet das Luftrecht?

Zum Luftrecht gehört insbesondere das Luftfahrtrecht. Aber auch Fragen zivilrechtlicher Natur können zum Luftrecht zählen, soweit es um Beziehungen zwischen nicht-staatlichen Personen und Einrichtungen geht.

Welche Aufgaben hat das Luftfahrtbundesamt?

Es handelt sich dabei um eine technische Zulassungsbehörde, deren Aufgaben wir in diesem Abschnitt auflisten.

Sie interessieren sich für Drohnen? Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen finden Sie in unserem Ratgeber „Drohnen-Verordnung: Überblick für Drohnen-Piloten„.

Deutsches Luftrecht: Welche Gesetze fallen hierunter?

Das Luftrecht in Deutschland teilt sich in öffentliches und privates Recht.
Das Luftrecht in Deutschland teilt sich in öffentliches und privates Recht.

Die Regelungen des Luftverkehrs sind ein recht weites Feld, weil hier neben nationalen Vorschriften auch internationale Regelungen und völkerrechtliche Abkommen eine Rolle spielen.

Wir wollen stattdessen im Folgenden einen Blick auf das Luftrecht in Deutschland werfen. Es regelt den innerdeutschen Luftverkehr ohne Auslandsbezug.

Im deutschen Luftrecht gibt es viele Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten. Das macht diesen Bereich so komplex. Ein Teil gehört dem öffentlichen Recht an, ein anderer dem Zivilrecht. Aus diesem Grund wird das Luftverkehrsrecht auch in zwei große Komplexe aufgeteilt:

  • Öffentliches Luftrecht
    Dieser Bereich befasst sich vor allem mit der Zulassung und dem Betrieb von Luftfahrzeugen, ihrem Einsatz in Luftfahrtunternehmen, der Genehmigung von Flugplätzen und den Erlaubnissen für das Luftfahrtpersonal.
  • Luftprivatrecht
    Dieser Komplex regelt Rechtsbeziehungen zivilrechtlicher Natur, die mit der Luftfahrt in Zusammenhang stehen. Die Beteiligten bzw. Betroffenen sind dabei in der Regel nicht-staatliche Rechtssubjekte. Hier geht es z. B. um die Haftung für Schäden unbeteiligter Dritter. Arbeitsrechtliche Fragestellungen in Bezug auf das Luftfahrtpersonal und die Benutzung von Flugplätzen sind ebenfalls privat- bzw. zivilrechtlicher Natur.

Je nachdem, wo die entsprechende Regelung Anwendung findet, lässt sich das Luftrecht auch nach dem Geltungsbereich in internationales, supranationales und nationales Recht einteilen. Das supranationale Recht umfasst das unmittelbar in den EG-Mitgliedsstaaten geltende Luftrecht.

Es gibt übrigens nicht das eine Luftfahrtgesetz in Deutschland. Stattdessen ist diese Rechtsmaterie in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt.

Luftverkehrsgesetz für Deutschland (LuftVG)

Das Luftverkehrsgesetz beschäftigt sich mit dem Luftverkehr, Luftfahrzeugen und Luftpersonal.
Das Luftverkehrsgesetz beschäftigt sich mit dem Luftverkehr, Luftfahrzeugen und Luftpersonal.

Den nationalen Rahmen für das deutsche Luftrecht bildet das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), das seit seiner Einführung im Jahr 1922 mehr als 50 Mal geändert wurde.

Es ist das wichtigste Gesetz und befasst sich aktuell vor allem dem Luftverkehr, mit Haftpflichtfragen, Straf- und Bußgeldvorschriften und sogenannten Luftfahrtdateien.

Es regelt Fragestellungen über:

  • Luftfahrzeuge und Luftpersonal
  • Flugplätze
  • Luftfahrtunternehmen und –veranstaltungen
  • Verkehrsvorschriften
  • Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und den Flugwetterdienst
  • Haftung für nicht im Luftfahrzeug beförderte Personen und Sachen
  • Haftung für Personen und Sachen, die im Luftfahrzeug befördert werden
  • Haftung für die verspätete Beförderung
  • Luftfahrzeugrolle und Luftsportgeräteverzeichnis als Luftfahrtdateien

Luftverkehrsordnung (LuftVO)

Neben dem Luftverkehrsgesetz gibt es noch andere für die Luftfahrt relevante Gesetze, die sogar für Privatpersonen und Gewerbetreibende relevant sein können. Eine dieser Vorschriften ist die Luftverkehrsordnung (LuftVO).

Sie beschreibt im Luftrecht jene Regeln, die für die Piloten und für den Betrieb von Luftfahrzeugen in Deutschland gelten. Sie gilt für alle am Luftverkehr teilnehmenden Luftfahrzeuge, also auch für Drohnen (unbemannte Fluggeräte) und Modellflugzeuge.

Am 7. April 2017 ist die neue Luftverkehrsordnung in Kraft getreten, die auch neue Regelungen für Modellflug- und Drohnen-Piloten beinhaltet. Sie wurde durch die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ (sogenannte Drohnen-Verordnung) geändert.

Das Luftrecht regelt auch den Betrieb vom Drohnen.
Das Luftrecht regelt auch den Betrieb vom Drohnen.

Dies sind einige der wichtigsten Neuerungen zum Luftrecht:

  • Alle unbemannten Fluggeräte, die mehr als 250 Gramm wiegen, müssen mit einer Plakette gekennzeichnet werden (Kennzeichnungspflicht). Darauf müssen Namen und Anschrift des Eigentümers der Drohne verzeichnet sein.
  • Wer Drohnen steigen lassen möchte, die 2 kg und mehr wiegen, muss einen entsprechenden Kenntnisnachweis (Drohnen-Führerschein) erbringen, wenn er sein Gerät außerhalb von Modellflugplätzen betreiben möchte.
  • Für Drohnen, die 5 kg und mehr wiegen, und für den nächtlichen Flug benötigen Piloten außerdem eine entsprechende behördliche Erlaubnis.
  • Drohnen dürfen in der Regel nicht außerhalb der Sichtweite und nur bis maximal 100 Meter Höhe geflogen werden. Wer sein Modell höher als 100 Meter aufsteigen lassen will, benötigt auch hierfür eine Erlaubnis.

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

In besonderes brisanter Bereich im Luftrecht ist das Luftsicherheitsgesetz, welches die Terrorbekämpfung im Luftverkehr regeln soll. § 1 LuftSiG erklärt den genauen Zweck:

„Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Angriffen.“

Das Gesetz geriet vor allem im Jahre 2006 in die Diskussion. Eine Passage darin sollte den Verteidigungsminister die Befugnis geben, von Selbstmordattentätern entführte zivile Luftfahrzeuge abschießen zu lassen, und zwar auch dann, wenn unbescholtene Passagiere darin sitzen. Deren Leben sollte zugunsten anderer Menschen geopfert werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diesen Teil des Gesetzes für verfassungswidrig, also nicht mit dem Verfassungsrecht vereinbar.

Das Luftsicherheitsgesetz dient der Terrorbekämpfung im Luftverkehr.
Das Luftsicherheitsgesetz dient der Terrorbekämpfung im Luftverkehr.

Auch heute ist das Luftsicherheitsgesetz nicht ganz unumstritten. Dieser Teil vom Luftrecht regelt unter anderem folgende Punkte:

  • Kontrolle von Personen und Sachen im Flughafen bzw. auf dem Flugplatz
  • Vorschriften, welche Personen auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sind
  • Sicherungsmaßnahmen, die Flughafen- und Flugplatzbetreiber sowie Fluggesellschaften zu ergreifen haben
Die hier benannten Gesetze sind jedoch nur ein kleiner Bestandteil des Luftrechts. Weitere wichtige Vorschriften sind in den folgenden Gesetzen enthalten:

  • Grundgesetz (GG) – zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Luftverkehr (Art. 73 Nr. 6 GG)
  • Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
  • Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
  • Gesetz über das Luftfahrtbundesamt
  • Fugunfalluntersuchungsgesetz

Aufgaben vom Luftfahrtbundesamt (LBA) im deutschen Luftrecht

Genauso wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) und die Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) ist das Luftfahrtbundesamt (LBA) eine Bundesoberbehörde. In erste Linie handelt es sich beim LBA um eine technische Zulassungsbehörde. Sie hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Prüfung und Prüfungsüberwachung zur Feststellung der Verkehrssicherheit (Lufttüchtigkeit) von Luftfahrtgeräten
  • Zulassung von Luftfahrtgeräten zum Luftverkehr
  • Erteilung der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer, Linienflugzeugführer und berufsmäßigen Führern anderer Luftgeräte und –fahrzeuge
  • Erteilung von Besatzungsausweisen für Fluglinienpersonal
  • Prüfung des technischen und betrieblichen Zustands sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit von Luftfahrtunternehmen und Luftfahrerschulen

Was macht ein Anwalt für Luftrecht

Ein Anwalt für Luftrecht berät vor allem Luftfahrtunternehmen und Flugschulen.
Ein Anwalt für Luftrecht berät vor allem Luftfahrtunternehmen und Flugschulen.

Es gibt Kanzlei und Juristen, die sich auf das Luftrecht spezialisiert haben. Sie arbeiten z. B. für Airlines, Flugschulen und Unternehmen, die in der Luftfahrt ansässig sind. Ein hierauf spezialisierter Rechtsanwalt (Fachanwalt) berät z. B. zu folgenden Rechtsfragen:

  • Kauf von und Schäden an Luftfahrzeugen
  • Flugunfälle und Haftungsfragen
  • Zulassung von Luftfahrzeugen
  • Auseinandersetzung mit den (Luftfahrt-) Behörden
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Luftrecht in Deutschland – Gesetzliche Schranken für den Traum vom Fliegen

  1. D, Udo

    Meine Grundsatzfrage: Darf ein Unternehmen GmbH (Autohaus) ein neues Luftsportgerät zu dem Zweck der Vermietung anschaffen ? Die Vermietung erfolgt gegen üblicher Vergütung. Welche Abschreibung kann das Unternehmen erwarten und gibt es gewerberechtliche Hürden.
    Ich würde mich über eine grobe Einschätzung ihrerseits sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Udo D

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