Steuererklärung: Welche Frist ist einzuhalten?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Steuertipps: Hier erfahren Sie alles rund um die Steuererklärung und ihre Abgabe.
Steuertipps: Hier erfahren Sie alles rund um die Steuererklärung und ihre Abgabe.

Neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen, fragen sich die meisten, wo die Zeit geblieben ist. Der ein oder andere Steuerzahler kommt allerdings zu dieser eher kalten Jahreszeit ins Schwitzen, denn wie alle Jahre muss das leidige Thema Steuern in Form einer Steuererklärung ange­­gangen werden.

Besonders die Unterlagensuche kann einige Zeit und Nerven rauben und der Vorsatz zum nächsten Jahr heißt nicht selten: „Nächstes Mal fange ich früher an.“ Wir beantworten in diesem Ratgeber die Frage „Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?“.

Darüber hinaus gehen wir darauf ein, wie Sie eine Fristverlängerung erreichen und was passiert, wenn Sie die Steuererklärung bzw. die Frist vergessen.

FAQ: Frist für die Steuererklärung

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Hier können Sie nachlesen, in welchen Fällen Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Welche Frist gilt für die Steuererklärung?

Sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, muss diese bis zum Juli des Folgejahres erfolgen.

Kann die Frist für die Steuererklärung verlängert werden?

Die Frist kann verlängert werden, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen. Hier lesen Sie mehr dazu.

Pflicht- oder Antragsveranlagung: Welche Abgabefrist bei der Steuererklärung gilt

Wann Sie die Steuererklärung abgeben müssen, hängt immer davon ab, ob Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder nicht.

Einkommensteuererklärung: Welche Frist gilt, wenn eine Erklärung Pflicht ist?

Eine Pflichtveranlagung liegt vor, wenn eine der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 Euro
  • ein Ehepartner war zeitweise in Steuerklasse V oder VI eingetragen
  • ein Freibetrag ist eingetragen
  • das Ehepaar wird in Steuerklasse IV mit Faktor veranlagt
  • Sie erhielten Kranken-, Arbeitslosen-, Eltern– oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro
  • Sie generierten Kapitalerträge, bei welchen bisher keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde
  • der Betroffene arbeitete bei mehreren Arbeitgebern
  • geschiedene oder nicht verheiratete Eltern wollen einen Freibetrag für ein Kind auf den anderen Elternteil übertragen

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, ist die Steuererklärung mit einer Frist zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Dies geht aus dem § 149 der Abgabeordnung (AO) hervor. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, ist die Frist der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag verschoben.

Sind Steuerzahler zu der Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, ist der 31. Juli des Folgejahres Stichtag. An diesem Tag muss die Erklärung beim Finanzamt eingegangen sein.

Werden Sie vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, so erhalten Sie ein Schreiben, in welchem die entsprechenden Fristen genannt sind.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung: Diese Deadline gilt

Bei der Abgabe der Steuererklärung sollte der Termin unbedingt eingehalten werden.
Bei der Abgabe der Steuererklärung sollte der Termin unbedingt eingehalten werden.

Möchten Steuerzahler freiwillig und damit rückwirkend eine Erklärung abgeben, da sie sich ein Plus auf dem Steuerbescheid erhoffen, gilt in Sachen Steuererklärung eine andere Frist. In diesem Fall haben sie weitaus länger Zeit – ganze vier Jahre räumt das Einkommensteuergesetz den Betroffenen ein. Die Frist für die Steuererklärung läuft am 31. Dezember ab.

Möchten Sie also für das Jahr 2016 eine Steuererklärung rückwirkend abgeben, so ist dies bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Bis zu diesem Termin muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Geben Steuerzahler die Erklärung erst an diesem Tag in die Post, ist die Frist verstrichen.

Frist bei der Steuererklärung verpasst: Ist das noch zu retten?

Wer freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen möchte, hat also deutlich länger Zeit als diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Eine unterschiedliche Handhabe gilt auch, wenn Steuerzahler die Frist verpassen.

Zählen Sie zu denjenigen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, so ist es weniger dramatisch, wenn es sich bei der Verzögerung bloß um ein paar Tage handelt. Bemerken Sie allerdings, dass Sie die Frist um mehrere Wochen überschreiten werden, besteht die Option, eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen.

Dafür sollten Betroffene per Fax oder Post ein kurzes formloses Schreiben an das zuständige Amt senden und begründen, warum sie die Frist nicht einhalten können.

Hierfür reicht es aus, zu sagen, dass nicht alle Unterlagen vorliegen oder Sie wegen eines längeren Urlaubes die Steuerklärung nicht pünktlich abgeben können. Meldet sich der Sachbearbeiter nicht zurück, gilt der Antrag als akzeptiert.

Bis zum 30. September bleibt dann Zeit, die Steuererklärung nachzureichen. Damit dies problemlos funktioniert, sollten sich die Betroffenen schon vor dem 31. Juli um eine Fristverlängerung kümmern und diese nicht erst Wochen später beantragen.

Verpassen Sie für Ihre Steuererklärung den Abgabetermin, können Sie formlos eine Fristverlängerung bis zum 30. September beantragen. Begründen Sie, warum es Ihnen nicht möglich ist, die Frist einzuhalten und geben Sie Ihre Steuernummer an. Meldet sich das Finanzamt nicht zurück, gilt der Antrag als angenommen.

Möchten Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben, so ist die Frist unbedingt einzuhalten. In diesem Fall ist es nicht möglich, eine Verlängerung zu beantragen. Überschreiten Sie bei der Steuererklärung die Frist, wird die Erklärung nicht bearbeitet und die ganze Arbeit war umsonst.

Droht eine Sanktion, wenn der Abgabetermin der Steuererklärung nicht eingehalten wird?

Bei der Einkommensteuererklärung läuft die Abgabefrist bis zum 31. Mai.
Bei der Einkommensteuererklärung läuft die Abgabefrist bis zum 31. Mai.

Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der Frist abgibt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Diese belaufen sich auf 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Im Höchstfall drohen 25.000 Euro. Verpassen Sie für Ihre Steuererklärung auch die zweite Frist des Finanzamtes, erhalten Sie eine Zwangsgeldfestsetzung und Ihr Einkommen wird geschätzt.

Über den Steuerbescheid erfahren Betroffene, ob und in welcher Höhe der Verspätungszuschlag anfällt. Im schlimmsten Fall drohen 25.000 Euro Strafe.

Steuererklärung trotz Pflicht gar nicht erst abgeben: Das ist keine Alternative!

Wer alle Mahnungen ignoriert und die Steuererklärung partout nicht abgibt, wird dennoch einen Steuerbescheid erhalten. Das Finanzamt nimmt dann eine Schätzung des Einkommens vor und berechnet daraus die Steuerschuld.

Die Schätzung unterliegt zwar gewissen Regeln und darf nicht völlig haltlos vorgenommen werden, dennoch ist mit einer höheren Nachzahlung zu rechnen, als dies tatsächlich nötig wäre. Dann haben Steuerzahler nur noch eine Option: Die Steuererklärung innerhalb einer vierwöchigen Frist einreichen und damit widersprechen – ansonsten muss die Schätzung und damit auch die Nachzahlung so hingenommen werden.

Wie ein Steuerberater zur Fristverlängerung bei der Steuererklärung beitragen kann

Hilft Ihnen ein Steuerberater bei der Steuer, verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärung.
Hilft Ihnen ein Steuerberater bei der Steuer, verlängert sich die Abgabefrist der Steuererklärung.

Eine andere Abgabefrist für die Steuererklärung gilt, wenn ein Steuerberater beteiligt ist. In diesem Fall hat der Steuerzahler bzw. dessen Steuerberater laut Steuerrecht automatisch bis zum Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Ihre Steuererklärung von 2017 muss dann also bis zum 28. Februar 2019 beim Finanzamt eingehen. Gleiches gilt, wenn sich der Lohnsteuerhilfeverein um Ihre Steuern kümmert.

Der Grund für diese längere Frist liegt einfach darin, dass es diesen Berater nicht möglich ist, für all ihre Klienten innerhalb der ersten fünf Monate des Jahres eine Einkommensteuererklärung anzufertigen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

25 Gedanken zu „Steuererklärung: Welche Frist ist einzuhalten?

  1. Maria

    Gut zu wissen, dass die Fristen variieren können und in speziellen Fällen auch bis zu 4 Jahren gehen kann. Ich möchte ebenfalls eine Steuererklärung einreichen und möchte mich auch für die Zukunft beraten lassen. Am besten wende ich mich die Tage an einen erfahrenen Steuerberater wenden.

  2. Tyler

    Danke für diese Übersicht, welche Frist bei der Steuererklärung einzuhalten ist. Ich lasse meine Steuererklärung im nächsten Jahr von einer Steuerberatung anfertigen. Guter Hinweis, dass eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden kann.

  3. Katrin M

    Danke für den informativen Beitrag zur Frist von Steuererklärungen. Mein Bruder versäumte es für Jahre immer wieder, seine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Inzwischen lässt er sich die Steuererklärung erstellen. Gut zu wissen, dass ein kurzes formloses Schreiben mit Begründung ausreichen kann, wenn man die Frist nicht eingehalten hat.

  4. Hanna

    Vielen Dank für den Beitrag zur Frist bei der Steuererklärung. Meine Schwester hat nächste Woche einen Termin bei ihrem Steuerberater, weil sie die Frist für ihre Steuererklärung nicht schafft. Gut zu wissen, dass Nebeneinkünfte erst ab einem Betrag von 410 € versteuert werden müssen.

  5. Tanja

    Ich habe jedes Jahr das Problem, dass die Betriebskostenabrechnung nicht vorliegt. Deswegen kann ich die Steuererklärung nicht rechtzeitig abschicken. Dieses Jahr habe ich wieder eine Verlängerung beantragt, aber keine Antwort bekommen. Hoffe, dass das alles wieder gut läuft.

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