Muss ein Minijob auf einer Steuererklärung eingetragen werden?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 6. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Steuererklärung für einen Minijob: Wo diesen eintragen?
Steuererklärung für einen Minijob: Wo diesen eintragen?

Der Minijob, ein Nebenjob auf 520-Euro-Basis, auch geringfügige Beschäftigung genannt, ist eine beliebte Methode, Geld hinzuzuverdienen. Im Juli 2016 waren rund 7,5 Mio. Menschen geringfügig beschäftigt. 4,8 Mio. galten als ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Ein Minijob zeichnet sich dadurch aus, dass er, unabhängig von der Arbeitszeit, mit 538 Euro (bis Dezember 2023 noch 520 Euro) entlohnt wird. Da aber auch in diesem Fall der Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro brutto pro Stunde (Stand: Januar 2024) greift, ergibt sich eine Arbeitszeit von maximal 43,3 Stunden im Monat. Fällt der Lohn höher aus, müssen die Stunden noch weiter verringert werden.

Einmal im Jahr verlangt das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensteuererklärung, dies gilt beispielsweise für zusammenveranlagte Ehepaare. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob auf der Steuererklärung ein Minijob angegeben werden muss. Dieser gehen wir folgend nach.

FAQ: Steuererklärung bei einem Minijob

Muss ich bei einem Minijob eine Steuererklärung machen?

Grundsätzlich sind Sie bei eiben Minijob nicht zur Steuererklärung verpflichtet, sofern Sie keiner weiteren Beschäftigung nachgehen.

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Fallen bei einer geringfügigen Beschäftigung Steuern an?

Für einen Minijob sind Steuern zu zahlen. Diese werden an die Minijob-Zentrale abgeführt. Es kann bei Minijobs zwischen zwei möglichen Optionen  der Besteuerung gewählt werden. Welche Variante genutzt wird, entscheidet der Chef.

Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber

Für einen Minijob ist keine Steuererklärung einzureichen.
Für einen Minijob ist keine Steuererklärung einzureichen.

In den meisten Fällen führt der Arbeitgeber automatisch die Steuer ab. Diese werden durch einen Pauschbetrag von zwei Prozent abgegolten.

In diesem Betrag sind auch die Solidaritätszuschläge und die Kirchensteuer enthalten.

Allerdings ist der Arbeitgeber dann auch dazu verpflichtet, die Beträge für die Rentenversicherung abzuführen – auch den Eigenanteil seines Mitarbeiters.

Der Arbeitgeber führt also pauschal die Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Dieser darf den Pauschbetrag aber vom Arbeitslohn des Mitarbeiters abziehen.

Es besteht die Option, bei einem Minijob auf der Steuererklärung die Beiträge zur Rentenversicherung einzutragen. Diese Angaben können den Sonderausgabenabzug vermindern.

Pauschalversteuerung durch den Arbeitnehmer

Sofern der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, kann der Chef die pauschale Lohnsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent auf das Gehalt erheben. Außerdem kommen die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag hinzu. In diesem Fall sind die Steuern an das Finanzamt abzuführen.

Das müssen Sie bei einem 538-Euro-Job auf der Steuererklärung angeben

Wer einem Minijob nachgeht, zahlt Steuern, insofern ist auch die Frage berechtigt, ob eine geringfügige Beschäftigung auf einer Steuererklärung angegeben werden muss. Ob eine Pflicht zur Abgabe besteht, ergibt sich allerdings nicht aus dem Minijob, sondern viel mehr an den sonstigen steuerlichen Merkmalen.

Muss der Minijob auf einer Einkommensteuererklärung angegeben werden? Nein, das ist nicht nötig.
Muss der Minijob auf einer Einkommensteuererklärung angegeben werden? Nein, das ist nicht nötig.

Bei einem Minijob muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Wer allerdings zusammen mit seinem Ehepartner veranlagt ist oder aus anderen Gründen der Abgabepflicht unterliegt, muss aus diesem Umstand heraus eine Einkommen­steuererklärung für seine Einkünfte einreichen. Auf der Steuererklärung muss die geringfügige Beschäftigung allerdings nicht eingetragen werden.

Die Verwaltung der Minijobs übernimmt im Auftrag der Minijob-Zentrale ausschließlich die Knappschaft. An diese sind auch die Lohnsteuer und Sozialabgaben zu leisten. Aus diesem Grund muss weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer auf der Steuererklärung den 538-Euro-Job angeben.

Midijob als Nebentätigkeit: Liegt das Einkommen aus einer Nebentätigkeit über 538 Euro, so wird diese in Steuerklasse VI eingruppiert. Die beiden Tätigkeiten werden dann auf der elektronischen Lohnsteuerkarte entsprechend vermerkt.

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Muss ein Minijob auf einer Steuererklärung eingetragen werden?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

18 Gedanken zu „Muss ein Minijob auf einer Steuererklärung eingetragen werden?

  1. R J

    Hallo,
    Ich bin selbständig und möchte nun meine Frau auf Minijob Basis einstellen um Steuern zu sparen. Schließlich arbeitet sie sowieso schon in meinem Betrieb.
    Wir sind aber zusammen Einkommenssteuer veranlagt. Muss der minijob da angegeben werden und hebt sich dadurch nicht der Steuervorteil wieder auf?

    Gruß R.Jepsen

  2. Leandra

    Halo
    Ich habe ein mini Job und bin verheiratet . Ändert die Steuererklärung von mein Mann wegen der mini Job?

  3. Peter B

    Guten Tag,
    ich bin in passiver Altersteilzeit und erhalte entsprechend steuerbare Bezüge meines Arbeitgebers. Dieser gestattet auch, dass ich andere Arbeit aufnehme. Das will ich nun als Minijob machen. Der Minijob Arbeitgeber übernimmt die pauschale Besteuerung, und ich würde die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beantragen – für die Bezüge aus dem Minijob, wohlgemerkt. Mit den Bezügen meiner passiven ATZ liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze.
    Ist dann der Verdienst aus dem Minijob in meiner Einkommensteuererklärung anzugeben? Oder ist mit der pauschalen Besteuerung des Minijobs der Erklärung gegenüber dem FA genüge getan?

  4. Pinne

    hallo
    meine frau hat 3 minijobs.
    Müssen diese in die Lohnsteuerberechnung eingetragen werden?
    ich bin vollzeitbeschäftig.

    1. G Maria L

      Ja.Zwei Minijobs sind Frei Steuer.Der 3 muss versteuert
      werden. 2x im Jahr gilt noch ein Freibetrsg.

  5. Connie

    Hallo,
    ich habe seit Kurzem den Hauptwohnort in Deutschland, beziehe mein Gehalt aber weiterhin aus einem anderen EU Land. Dort werden auch automatische Steuern und Sozialversicherungsabgaben einbehalten. Meine Frage:
    1. Wo bin ich steuerpflichtig (über 183 Tage im EU Ausland in 2020, danach das Gegenteil).
    2. Kann ich einem 450 Euro Job in DE nachgehen, ohne dass ich in DE steuer- und sozialversicherungspflichtig werde.
    Es ist nicht sicher, ob ich ein Jahr oder länger in DE bleibe.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Connie

  6. Renate

    Hallo,

    ich bin freiberuflich tätig, habe aber auch einen Midijob seit 2017 und seit Juni 2018 einen Minijob, bei dem Minijob führe ich Rente ab von ca. 12,–€ monatlich. Wird der Minijob jetzt mit dem ganzen Jahreseinkommen versteuert, weil ich Rente auf den Minijob abführe? Ich habe das so gelesen und finde das unfair.

  7. M.Eshaqzai

    Hallo,

    ich arbeite vollzeit und meine Frau hat Minijob soll ich meine Frau einkommen auch in Struer Erklärung eintragen?

    1. Ga Maria

      Ja ,Besser für dieFrau .Später bei der Lva Rente Deutschland. Freibetrag Verdopplung des Betrags.
      Aok in Familienversicherung mit dem Ehemann besser ist.Bleibt.

  8. Chris

    Kann meine Frau mit ihrem Minijob, der Steuerklasse V ist, die Fahrtkosten in der Erklärung angeben? Sie hat von Mitte September bis Ende 2018 170€ Lohnsteuer gezahlt.

  9. Chri

    Hallo,

    ich habe einen festen Job und einen Minijob im Jahr 2018 gehabt. Für die ersten sieben Monate habe ich vom Minijob 450 Euro überwiesen bekommen.
    Für Aug und Sept. wurden mir aber jeweils ca. 50 Euro steuern abzogen. Danach habe ich den Minijob nicht mehr gehabt. Wie gebe ich das jetzt in der Steuererklärung an.

  10. detlef d.

    ich bin seit mai rentner 63 jahre 45 arbeitsjahre habe seit juli einen 450 € job muss ich den bei der steuererklärung mit angeben.

  11. ella

    hallo, ich nehme einen midijob an, und habe bei einem gleizonen Rechner nachgeschaut es werden keine Lohnsteuer erhoben ?? ich bin lohnsteuerklasse 4 wie mein mann .
    wenn die Steuererklärung fällig ist wollte ich wissen ob das zum einkommen dazu gerechnet wird und dann steuerlich belastet wird ??

  12. Tim

    Hallo zusammen,
    Wenn ich also Student mit Minijob eine Steuererklärung abgebe um Werbungskosten geltend zu machen, kann ich dann statt des Minijobs eine Nichtbeschäftigung eintragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Tim,

      in der Regel muss ein Minijob nicht angegeben werden, wenn keine Angabepflicht besteht. Lassen Sie sich an besten von einem Steuerhilfeverein beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Eva H.

    Meine Tochter hat einen Minijob. Ich muß für sie eine Anlage Unterhalt ausfüllen ,weil sie unter dem Existenzminimum liegt.Auf dem Formular steht das ich den Minijob angeben muß-warum?Letztes Jahr war das noch nicht!

    1. anwalt.org

      Hallo Eva H.,

      diese Formular betrifft den Unterhalt für Ihre Tochter und wahrscheinlich nicht die Steuererklärung. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Finanzamt und klären Sie den Sachverhalt dort.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. P.

    ich bin von dem Finanzamt aufgefordert worden eine Steuererklärung abzugeben wegen meines minijobs. der minijob von meiner frau hat nichts damit zu tun, weil der arbeitgeber irgend einen betrag an die minijobbörse abführt. ich werd mit meinem arbeitgeber sprechen ob er die kosten übernimmt. das finanzamt besteht auf die steurerklärung. ohne meinen minijob brachte ich als rentner keine steuererklärung abgeben. ich bin jezt überfordert und muß einen steuerberater befragen. mit grüßen gecko.

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