Mitglied einer Erbengemeinschaft: „Welche Steuer muss ich zahlen?“

Erste Infos zur Steuer einer Erbengemeinschaft gibt es hier - weitere beim Steuerberater.
Erste Infos zur Steuer einer Erbengemeinschaft gibt es hier – weitere beim Steuerberater.

Wenn mehrere Erben den Nachlass eines Verstorbenen übernehmen, so bilden sie zunächst eine Erbengemeinschaft. Dabei ist es zunächst unwichtig, ob sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag o.ä.) zum Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden sind.

Angesichts des komplizierten Steuerrechts werden Miterben verschiedene Fragen haben. Wird erst bei Auflösung der Erbengemeinschaft eine Steuer fällig? Wann fällt Grunderwerbsteuer, wann Einkommensteuer oder Erbschaftssteuer an?

In diesem kurzen Ratgeber geben wir eine erste Orientierungshilfe zum Thema Erbengemeinschaft und Steuer. Für detaillierte Fragen wenden Sie sich bitte stets an einen Anwalt oder Steuerberater.

FAQ: Steuer bei der Erbengemeinschaft

Zahlt die Erbengemeinschaft auch gemeinschaftlich die Steuer?

Nein. Jeder Erbe aus der Erbengemeinschaft muss die anfallende Erbschaftssteuer alleine zahlen.

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Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft zahlt eigene Steuer

Zunächst ist klarzustellen, dass eine Erbengemeinschaft nicht als dauerhafte Rechtsformlösung gedacht ist. Die Erben sollen möglichst bald zu ihrem rechtmäßigen Erbteil kommen. Das geschieht durch die Auflösung der Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung des Erbes.

Allerdings wird schon bei Erbanfall die Erbschaftssteuer fällig, bei welcher die Mitglieder der Erbengemeinschaft vom Finanzamt kontaktiert werden. Die Steuern sind von jedem Miterben individuell zu zahlen.

Der Miterbe einer Erbengemeinschaft muss seine Steuererklärung entsprechend ausfüllen. Er macht also kenntlich, dass er im Rahmen einer Erbengemeinschaft die Steuer zahlt und gibt sogleich den eigenen Anteil am Gesamterbe an. Dies kann etwa als Prozentzahl (beispielsweise 25 Prozent) oder als Bruch (entsprechend ¼) angegeben werden.

Egal, um welche Abgabe bezüglich des Erbes es jedoch geht: Sobald ein Mitglied der Erbengemeinschaft eine Steuer zahlen soll, ist immer die sogenannte positive Erbmasse entscheidend.

Was ist die positive Erbmasse?

In Deutschland wird nach dem Prinzip des Erbanfalls besteuert – abgabepflichtig ist also grundsätzlich der Erbnehmer. Im Gegensatz dazu wird in vielen Staaten eine Nachlasssteuer erhoben, bei welcher das gesamte Vermögen des Erblassers zunächst versteuert wird, bevor die Verteilung unter den Erben stattfindet.

Trotzdem wird auch in Deutschland für die Erhebung der einzelnen, eventuell anfallenden, Steuern zunächst der Wert des ganzen Nachlasses betrachtet. Dieses Vermögen wird bereinigt, indem etwa

Gemeinsame Steuererklärung für die Erbengemeinschaft? Nein, die Steuer zahlt jeder Miterbe für sich.
Gemeinsame Steuererklärung für die Erbengemeinschaft? Nein, die Steuer zahlt jeder Miterbe für sich.

abgezogen werden. Übrig bleibt die sogenannte positive Erbmasse, die entsprechend den gesetzlichen oder im Testament verfügten Bestimmungen unter den Erben verteilt wird.

Mögliche Steuerarten auf das Erbe

Wie bereits beschrieben, fällt schon beim Erbfall, also Entstehung der Erbengemeinschaft die Erbschaftssteuer für jeden Miterben individuell an. Dies kann auch nicht anders gehandhabt werden, weil für jeden Erben ein Einzelfall vorliegt.

Je nach Erbschaftsteuerklasse und Erbanteil fällt eine eigene Erbschaftssteuer an. Es kann also keine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung für die Erbengemeinschaft geben.

Darüber hinaus kann die Besteuerung der Erbengemeinschaft für die Einkommensteuer jedes einzelnen Miterben eine Rolle spielen. Hier sind im Groben zwei Fälle zu beachten: Einkünfte aus Überschüssen und solche aus Gewinnen.

Außerdem stellen sich Miterben oft die Frage, ob die Grunderwerbsteuer bei einer Erbengemeinschaft erhoben wird? Beide Steuerarten werden im Folgenden beleuchtet.

Einkommenssteuer einer Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft: Das Finanzamt besteuert jeden Anteil einzeln, abhängig von dessen Höhe.
Erbengemeinschaft: Das Finanzamt besteuert jeden Anteil einzeln, abhängig von dessen Höhe.

Für Mitglieder einer Erbengemeinschaft kann die Steuer für Einkünfte durchaus relevant werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn geerbte Häuser Mieteinnahmen generieren oder geerbten Betriebe Gewinne erwirtschaften.

Erbengemeinschaft: Steuer bei Überschüssen

Sogenannte Überschusseinkünfte sind relevant für die Steuer. Eine Erbengemeinschaft kann solche beispielsweise durch Vermietung eines geerbten Hauses  generieren. In diesem Fall werden die Erben als Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft betrachtet, bei der jeder Erbe einen festen Teil der Einnahmen versteuern muss. Dabei trägt jedes Mitglied zu gleichen Teilen die anfallende Steuerlast.

Auch hier ist es jedoch nicht vorgesehen, dass die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Steuererklärung zu Mieteinnahmen anfertigt.

Erbengemeinschaft: Steuer bei Gewinnen

Ebenfalls ist es von Belang für die Einkommenssteuererklärung, wenn die Erbengemeinschaft Einkünfte aus Gewinnen erzielt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Betrieb zum Nachlass gehört.

Bei betrieblichen Gewinnen wird wiederum jeder Erbe entsprechend seines Erbteils anteilig besteuert.

Erneut ist keine gemeinsame Steuererklärung einer Erbengemeinschaft vorgesehen. Ein Formular dieser Art bietet in der Regel kein Finanzamt an.

Fällt eine Grunderwerbsteuer bei Auflösung der Erbengemeinschaft an?

Paragraph 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) besagt in Absatz drei klar:

Von der Besteuerung sind ausgenommen:

  1. der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses.

Es fällt also regelmäßig keine Grunderwerbsteuer für Erben an.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

7 Gedanken zu „Mitglied einer Erbengemeinschaft: „Welche Steuer muss ich zahlen?“

  1. Presser

    wir sind eine Erbengemeinschaft zwischn Bruder und Schwester.
    Nach dem Tod der Mutter ging das 3-familien Wohnhaus in unsere Erbengemeinschaft über.
    Zwei der Wohnungen sind vermietet.
    Im DG wohnt meine Schwester ( bereits seit Jahren auch vor dem Tod der Mutter)
    Meine Schwester hat sich bereiterklärt einen geringeren Mietvertrag zu leisten.
    Wie wird das rechtlich gesehen und wie wird diese Mieteinnahme bei meiner Schwester und mir versteuert?

  2. Mario

    Gut zu wissen, dass man bei einer Bruchteilsgemeinschaft jeder Erbe einen festen Teil der Einnahmen versteuern muss. Ich habe ein gewisses Vermögen vererbt bekommen und habe einige persönliche Fragen, die ich fachlich beantwortet haben möchte. Hoffentlich finde ich dafür schnell einen erfahrenen Steuerberater.

  3. Dirk

    Hallo,
    danke es ist alles gut erklärt. Es fehlen nur die Steuerberatungskosten. Muss die jedes Mitglied der Erbengemeinschaft selbst tragen, was mir logisch erscheint oder sind die Gemeinschaftskosten der Erbengemeinschaft?

  4. Brigitte

    Hallo,
    Ich bin Miterbin der Haushälfte meiner Schwester, für die Erbschaftsteuererklärung benötige ich nun Auskünfte und Belege vom Ehemann meiner Schwester, worum ich ihn schon 2mal gebeten habe, aber er reagiert nicht, was soll ich tun?

  5. Mary

    Wir sind eine Erbengemeinschaft von 4 Personen, das Erbe ist verteilt, den Erbauseinandersetzungsvertrag hatte jeder unterschrieben, alles lief friedlich ab, jetzt teilt uns das Finanzamt mit, dass der Erblasser Steuerschulden hinterlassen hat. Zahlt jetzt jeder Erbe gemäß seiner Erbquote oder ?

  6. Meier H.

    Wir waren drei Geschwister und haben einen Bauernhof geerbt.Damit waren wir automatisch eine Erbengemeinschaft.Den Bauerhof haben wir einvernehmlich über einen Mietkaufvertrag bei monatlicher Ratenzahlung (Mietzins) verkauft.Ging alles über viele Jahre gut.Jetzt ist ein Teilerbe verstorben und die Nacherben verlangen eine sofortige Auszahlung der Mietkauf-Restbetrages.Die in der Erbengemeinschaft verbliebenen haben dem Anliegen zugestimmt,jedoch über die Zahlung einer Zinsvergütung,wie sie bei Mietkaufvertägen üblich ist.Wir sind der Meinung,das der Restkaufbetrag für den Forderer von ca 10 000€ über eine Restlaufzeit bis zur Tilgung von 11 Jahren nur über die zusätzliche Zahlung von Zinsen möglich ist.
    Wer hatte ein ähnliches Problem oder hat einen Lösungsvorschlag.

  7. UweZ

    Meine Geschwister und ich bilden/bildeten auch eine Erbengemeinschaft. Ich dachte, dass der Prozess des Weitervererbens nicht so kompliziert ist wie es ist. Es ist auch viel Streit aufgrund der Aufteilung usw. entstanden, da jemand sogar enterbt werden sollte. Man kann so viel über dieses Thema lesen, aber im Endeffekt ist die beste Option sich an einen Steuerberater zu wenden.

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