Bußgelder bei missachteter Vorfahrt
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Verkehrszeichen 205 („Vorfahrt gewähren”) missachtet und einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen | ||
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Verkehrszeichen 206 (Stoppschild) missachtet und einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen | ||
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Rechts-vor-links-Regel missachtet und einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen | ||
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Von einem Feld- oder Waldweg auf die Straße gefahren und einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen | ||
… mit Behinderung | 25 | |
… mit Gefährdung | 100 | 1 |
… mit Unfall | 120 | 1 |
Auf Autobahn oder Kraftfahrstraße eingefahren und Vorfahrt der Kfz auf der Fahrbahn missachtet | 75 | 1 |
… mit Gefährdung | 90 | 1 |
… mit Unfall | 110 | 1 |
Zu schnell an eine Vorfahrtsstraße herangefahren, sodass der Vorfahrtberechtigte irritiert wurde | 10 |
FAQ: Vorfahrt
Die Rechts-vor-links-Regel kommt üblicherweise dann zur Anwendung, wenn weder Verkehrspolizisten noch Ampeln oder Vorfahrtsschilder zu sehen sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmesituationen, in denen andere Vorfahrtsregeln als „rechts vor links” gelten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sie müssen hier mit einem Bußgeld zwischen 25 und 120 Euro rechnen und ggf. auch mit einem Punkt. Haben Sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, fallen mindestens 110 Euro und ein Punkt an. Genaueres zu den Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Üblicherweise befindet sich an der Einfahrt eines Kreisverkehrs das Verkehrszeichen 205, das Ihnen gebietet, den Fahrzeugen innerhalb des Kreisverkehrs Vorfahrt zu gewähren. Ist allerdings kein solches Vorfahrtsschild vorhanden, gilt die Rechts-vor-links-Regel. In diesem Fall hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt vor den Fahrzeugen innerhalb des Kreisverkehrs.
Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang
Inhalt
Im Straßenverkehr treffen tagtäglich viele verschiedene Verkehrsteilnehmer aufeinander. Jeder hat sein eigenes Ziel und bewegt sich in seinem eigenen Tempo fort. Damit es nicht alle paar Sekunden zu einem Zusammenstoß kommt, legt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zahlreiche Regeln fest, wer in welcher Situation Vorfahrt oder Vorrang hat.
Diese beiden Begriffe werden häufig synonym gebraucht, tatsächlich besteht aber ein feiner Unterschied:
- Vorfahrt beschreibt, welches Fahrzeug bei sich kreuzenden Fahrbahnen als Erstes fahren darf.
- Vorrang bezieht sich hingegen auf jede Situation, in der sich Verkehrsteilnehmer begegnen, und gilt somit nicht nur auf der Fahrbahn. Damit kann sich der Begriff auch auf Fußgänger und Schienenfahrzeuge erstrecken.
Wir wollen im Folgenden klären, wann Sie als Fahrzeugführer Vorfahrt haben bzw. wann Sie diese anderen Fahrzeugen gewähren müssen.
Die wichtigsten Vorfahrtsschilder
In vielen Fällen zeigen Verkehrschilder an, auf welcher Fahrbahn Vorfahrt gilt:
Zeichen 306 (Vorfahrtstraße): Sie haben auf dieser Straße Vorfahrt.
Zeichen 301 (Vorfahrt): Sie haben an der nächsten Straße oder Einmündung Vorfahrt.
Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren): Sie müssen anderen Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren.
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren): Sie müssen vor der Kreuzung anhalten und anderen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.
Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung): An der nächsten Kreuzung oder Einmündung gilt die Rechts-vor-links-Regel.
Video: Die Bedeutung der Vorfahrtsschilder
Rechts vor links: Wann gilt die allgemeine Vorfahrtsregel?
In § 8 StVO wird die Vorfahrt grundsätzlich geregelt. Gleich im ersten Absatz findet sich hier die allseits bekannte Rechts-vor-links-Regel: Laut dieser hat an einer Kreuzung oder Einmündung immer das Fahrzeug Vorfahrt, das von rechts kommt.
Es gibt allerdings einige Verkehrssituationen, in denen „rechts vor links” nicht gilt. Dies ist insbesondere der Fall …
- … wenn die Vorfahrt bereits durch ein Verkehrsschild, eine Ampel oder einen Verkehrspolizisten geregelt wird.
- … wenn ein Fahrzeug von einem Wald- oder Feldweg auf die Straße einbiegen möchte. Dieses ist hier immer wartepflichtig, selbst wenn es von rechts kommt.
- … auf vielen Parkplätzen: Hier ist die Rechts-vor-links-Regel nur dann anzuwenden, wenn die Fahrspuren deutlich markiert und als Straßen zu erkennen sind.
- … beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs (fälschlich oft „Spielstraße” genannt). Die Vorfahrt hat hier grundsätzlich der Verkehr außerhalb dieses Bereichs. Das Fahrzeug, das aus dem verkehrsberuhigten Bereich herausfahren möchte, ist immer wartepflichtig.
In manchen Situationen kann es verwirrend sein, die Rechts-vor-links-Regel anzuwenden. Was Linksabbieger oder Fahrer auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße beachten müssen, zeigt u. a. folgende Grafik:
Video: So funktioniert „rechts vor links”!
Die Vorfahrt im Kreisverkehr
Was viele Menschen nicht wissen: Prinzipiell gilt auch an bzw. in einem Kreisverkehr „rechts vor links”. Dies bedeutet, dass Sie beim Einfahren in den Kreisverkehr Vorfahrt haben und innerhalb des Kreisels wiederum dem Einfahrenden Vorfahrt gewähren müssen.
In der Praxis verhält es sich allerdings so, dass die meisten Kreisverkehr-Einfahrten mit einem „Vorfahrt gewähren”-Schild (Zeichen 205) versehen sind. Da Verkehrszeichen einen höheren Stellenwert haben als allgemeine Verkehrsregeln, kommt die Rechts-vor-links-Regel in diesem Fall nicht zur Anwendung. Stattdessen ist hier der Einfahrende aufgrund des Schildes wartepflichtig und der Verkehr im Kreisel genießt die Vorfahrt.
Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist es üblicherweise nicht nötig, die Vorfahrt zu klären, da sich Ihr Weg hier nicht mit dem von anderen Fahrzeugen auf der Fahrbahn überschneiden kann. Fußgängern, die die Straße an dieser Stelle überqueren, müssen Sie allerdings Vorrang gewähren.
Abgesenkter Bordstein: Wenn die Vorfahrt zur Streitfrage gerät
Wer hat Vorfahrt, wenn ein abgesenkter Bordstein überfahren wird? Gilt auch hier „rechts vor links” oder ist derjenige, der über den Bordstein auf die Fahrbahn fährt, grundsätzlich wartepflichtig?
Tatsächlich liefert die StVO diesbezüglich keine zufriedenstellende Antwort. In § 10 heißt es hier lediglich, dass Sie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen müssen, wenn Sie einen abgesenkten Bordstein überfahren.
Darum haben sich in der Vergangenheit wiederholt Gerichte mit der Frage befasst. Obwohl die Urteile zum Teil sehr unterschiedlich ausfielen, wurde doch in den meisten Fällen entschieden, dass beim abgesenkten Bordstein kein „rechts vor links” gilt. So hat sich mit der Zeit der Konsens gebildet, dass Sie beim Überfahren eines Bordsteins immer wartepflichtig sind und dem Verkehr auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren müssen.