Wer hat Vorfahrt? Diese Regeln sollten Sie kennen!

Nicht nur Ampeln und Schilder regeln die Vorfahrt.
Nicht nur Ampeln und Schilder regeln die Vorfahrt.

Bußgelder bei missachteter Vorfahrt

VerstoßBuß­geld in EuroPunkte in Flens­burg
Verkehrs­zeichen 205 („Vorfahrt gewähren”) miss­achtet und einem anderen Fahr­zeug die Vor­fahrt genom­men
… mit Behin­derung25
… mit Gefähr­dung1001
… mit Unfall1201
Verkehrs­zeichen 206 (Stoppschild) miss­achtet und einem anderen Fahr­zeug die Vor­fahrt genom­men
… mit Behin­derung25
… mit Gefähr­dung1001
… mit Unfall1201
Rechts-vor-links-Regel miss­achtet und einem anderen Fahr­zeug die Vor­fahrt genom­men
… mit Behin­derung25
… mit Gefähr­dung1001
… mit Unfall1201
Von einem Feld- oder Wald­weg auf die Straße gefah­ren und einem anderen Fahr­zeug die Vor­fahrt genom­men
… mit Behin­derung25
… mit Gefähr­dung1001
… mit Unfall1201
Auf Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße einge­fahren und Vor­fahrt der Kfz auf der Fahr­bahn miss­achtet751
… mit Gefähr­dung901
… mit Unfall1101
Zu schnell an eine Vor­fahrts­straße heran­gefahren, sodass der Vor­fahrt­berech­tigte irri­tiert wurde10

FAQ: Vorfahrt

Wann ist die Vorfahrtsregel „rechts vor links” anzuwenden?

Die Rechts-vor-links-Regel kommt üblicherweise dann zur Anwendung, wenn weder Verkehrspolizisten noch Ampeln oder Vorfahrtsschilder zu sehen sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmesituationen, in denen andere Vorfahrtsregeln als „rechts vor links” gelten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Ich habe einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen. Welche Strafe erwartet mich?

Sie müssen hier mit einem Bußgeld zwischen 25 und 120 Euro rechnen und ggf. auch mit einem Punkt. Haben Sie die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, fallen mindestens 110 Euro und ein Punkt an. Genaueres zu den Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt?

Üblicherweise befindet sich an der Einfahrt eines Kreisverkehrs das Verkehrszeichen 205, das Ihnen gebietet, den Fahrzeugen innerhalb des Kreisverkehrs Vorfahrt zu gewähren. Ist allerdings kein solches Vorfahrtsschild vorhanden, gilt die Rechts-vor-links-Regel. In diesem Fall hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt vor den Fahrzeugen innerhalb des Kreisverkehrs.

Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang

Im Straßenverkehr treffen tagtäglich viele verschiedene Verkehrsteilnehmer aufeinander. Jeder hat sein eigenes Ziel und bewegt sich in seinem eigenen Tempo fort. Damit es nicht alle paar Sekunden zu einem Zusammenstoß kommt, legt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zahlreiche Regeln fest, wer in welcher Situation Vorfahrt oder Vorrang hat.

Diese beiden Begriffe werden häufig synonym gebraucht, tatsächlich besteht aber ein feiner Unterschied:

  • Vorfahrt beschreibt, welches Fahrzeug bei sich kreuzenden Fahrbahnen als Erstes fahren darf.
  • Vorrang bezieht sich hingegen auf jede Situation, in der sich Verkehrsteilnehmer begegnen, und gilt somit nicht nur auf der Fahrbahn. Damit kann sich der Begriff auch auf Fußgänger und Schienenfahrzeuge erstrecken.

Wir wollen im Folgenden klären, wann Sie als Fahrzeugführer Vorfahrt haben bzw. wann Sie diese anderen Fahrzeugen gewähren müssen.

Die wichtigsten Vorfahrtsschilder

In vielen Fällen zeigen Verkehrschilder an, auf welcher Fahrbahn Vorfahrt gilt:

Zeichen 306
Zeichen 306 (Vorfahrtstraße)

Zeichen 306 (Vorfahrtstraße): Sie haben auf dieser Straße Vorfahrt.

Zeichen 301 (Vorfahrt)
Zeichen 301 (Vorfahrt)

Zeichen 301 (Vorfahrt): Sie haben an der nächsten Straße oder Einmündung Vorfahrt.

Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren)
Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren)

Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren): Sie müssen anderen Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren.

Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren)
Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren)

Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren): Sie müssen vor der Kreuzung anhalten und anderen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.

Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung)
Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung)

Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung): An der nächsten Kreuzung oder Einmündung gilt die Rechts-vor-links-Regel.

Video: Die Bedeutung der Vorfahrtsschilder

In diesem Video wird die Bedeutung der verschiedenen Vorfahrtsschilder erklärt.
In diesem Video wird die Bedeutung der verschiedenen Vorfahrtsschilder erklärt.

Rechts vor links: Wann gilt die allgemeine Vorfahrtsregel?

In § 8 StVO wird die Vorfahrt grundsätzlich geregelt. Gleich im ersten Absatz findet sich hier die allseits bekannte Rechts-vor-links-Regel: Laut dieser hat an einer Kreuzung oder Einmündung immer das Fahrzeug Vorfahrt, das von rechts kommt.

Es gibt allerdings einige Verkehrssituationen, in denen „rechts vor links” nicht gilt. Dies ist insbesondere der Fall …

  • … wenn die Vorfahrt bereits durch ein Verkehrsschild, eine Ampel oder einen Verkehrspolizisten geregelt wird.
  • … wenn ein Fahrzeug von einem Wald- oder Feldweg auf die Straße einbiegen möchte. Dieses ist hier immer wartepflichtig, selbst wenn es von rechts kommt.
  • auf vielen Parkplätzen: Hier ist die Rechts-vor-links-Regel nur dann anzuwenden, wenn die Fahrspuren deutlich markiert und als Straßen zu erkennen sind.
  • … beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs (fälschlich oft „Spielstraße” genannt). Die Vorfahrt hat hier grundsätzlich der Verkehr außerhalb dieses Bereichs. Das Fahrzeug, das aus dem verkehrsberuhigten Bereich herausfahren möchte, ist immer wartepflichtig.

In manchen Situationen kann es verwirrend sein, die Rechts-vor-links-Regel anzuwenden. Was Linksabbieger oder Fahrer auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße beachten müssen, zeigt u. a. folgende Grafik:

Diese Grafik erklärt die Rechts-vor-links-Regelung in spezifischen Verkehrssituationen.
Diese Grafik erklärt die Rechts-vor-links-Regelung in spezifischen Verkehrssituationen. (Zum Vergrößern anklicken)

Video: So funktioniert „rechts vor links”!

Dieses Video erklärt Ihnen die Rechts-vor-links-Regel im Detail.
Dieses Video erklärt Ihnen die Rechts-vor-links-Regel im Detail.

Die Vorfahrt im Kreisverkehr

Was viele Menschen nicht wissen: Prinzipiell gilt auch an bzw. in einem Kreisverkehr „rechts vor links”. Dies bedeutet, dass Sie beim Einfahren in den Kreisverkehr Vorfahrt haben und innerhalb des Kreisels wiederum dem Einfahrenden Vorfahrt gewähren müssen.

In der Praxis verhält es sich allerdings so, dass die meisten Kreisverkehr-Einfahrten mit einem „Vorfahrt gewähren”-Schild (Zeichen 205) versehen sind. Da Verkehrszeichen einen höheren Stellenwert haben als allgemeine Verkehrsregeln, kommt die Rechts-vor-links-Regel in diesem Fall nicht zur Anwendung. Stattdessen ist hier der Einfahrende aufgrund des Schildes wartepflichtig und der Verkehr im Kreisel genießt die Vorfahrt.

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist es üblicherweise nicht nötig, die Vorfahrt zu klären, da sich Ihr Weg hier nicht mit dem von anderen Fahrzeugen auf der Fahrbahn überschneiden kann. Fußgängern, die die Straße an dieser Stelle überqueren, müssen Sie allerdings Vorrang gewähren.

Abgesenkter Bordstein: Wenn die Vorfahrt zur Streitfrage gerät

Gilt hier "rechts vor links"? Zeigt ein abgesenkter Bordstein eine Wartepflicht an?
Gilt hier „rechts vor links“? Zeigt ein abgesenkter Bordstein eine Wartepflicht an?

Wer hat Vorfahrt, wenn ein abgesenkter Bordstein überfahren wird? Gilt auch hier „rechts vor links” oder ist derjenige, der über den Bordstein auf die Fahrbahn fährt, grundsätzlich wartepflichtig?

Tatsächlich liefert die StVO diesbezüglich keine zufriedenstellende Antwort. In § 10 heißt es hier lediglich, dass Sie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen müssen, wenn Sie einen abgesenkten Bordstein überfahren.

Darum haben sich in der Vergangenheit wiederholt Gerichte mit der Frage befasst. Obwohl die Urteile zum Teil sehr unterschiedlich ausfielen, wurde doch in den meisten Fällen entschieden, dass beim abgesenkten Bordstein kein „rechts vor links” gilt. So hat sich mit der Zeit der Konsens gebildet, dass Sie beim Überfahren eines Bordsteins immer wartepflichtig sind und dem Verkehr auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren müssen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik an der Universität Rostock absolviert. In diesem Zusammenhang beschäftigte sie sich auch mit dem Erfassen von politischen Schriften und Gesetzestexten. Besonders im Verkehrs-, Familien- und Mietrecht ist sie sehr bewandert. Seit 2017 ist sie Teil unseres Redaktionsteams.

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