Bußgeldbescheid: Welche Gebühren fallen an?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei jedem Bußgeldbescheid werden Gebühren fällig. Wie hoch diese ausfallen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Bei jedem Bußgeldbescheid werden Gebühren fällig. Wie hoch diese ausfallen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Beim Bußgeldbescheid anfallende Gebühren

Fallen bei einem Bußgeldbescheid Gebühren an?

Ja. Bei einem Bußgeldbescheid müssen Sie grundsätzlich neben dem Bußgeld immer die Gebühren mit einkalkulieren.

Wie hoch sind die Gebühren beim Bußgeldbescheid?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Geldbuße. In aller Regel müssen Sie mit mindestens 25 Euro rechnen. Hinzu kommt eine Versandpauschale (3,50 Euro).

Kann ich die Bußgeldbescheid-Gebühren umgehen?

Grundsätzlich ist es bei einem Bußgeldbescheid nicht möglich, die Gebühren zu umgehen. Legen Sie allerdings einen Einspruch ein der erfolgreich ist, müssen Sie auch die Gebühr nicht bezahlen.

Auf eine Ordnungswidrigkeit folgt der Bußgeldbescheid

Mit der Zustellung des Bußgeldbescheides nach einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht erfahren Sie nicht nur, welche Sanktionen Ihr Handeln nach sich zieht. Diese bestehen gemeinhin aus einem Bußgeld, gegebenenfalls Punkten in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot. Sind Sie von der Summe ausgegangen, die Sie im Bußgeldkatalog recherchiert haben, wundern Sie sich möglicherweise über die höher angegebenen Kosten, die Sie nun bezahlen sollen.

Bußgelder sind nicht die einzigen Kosten, die ein Bußgeldbescheid mit sich bringt. Von der Verwaltungsbehörde wird zusätzlich zum Bußgeldbescheid eine Gebühr erhoben, deren Höhe sich nach der festgesetzten Geldbuße richtet. Eine Ordnungswidrigkeit kann hierdurch um einiges teurer ausfallen als in der Bußgeldtabelle angegeben.

Wie kommen die Gebühren bei einem Bußgeldbescheid zustande?

Bußgeldbescheid: 25 Euro Gebühr müssen Sie immer einplanen.
Bußgeldbescheid: 25 Euro Gebühr müssen Sie immer einplanen.

Die rechtliche Grundlage dafür, dass die Behörde bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen erheben kann, ist § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).

Die im Bußgeldbescheid erhobene Gebühr muss stets verhältnismäßig sein und darf nicht dazu dienen, die eigentliche Geldbuße zu erhöhen – etwa weil ein Beamter der Meinung ist, die Höhe der Sanktion sei für einen bestimmten Verstoß nicht hoch genug.

Gemäß deutschem Recht beträgt die Gebühr der Verwaltungsbehörde in der Regel fünf Prozent des festgelegten Bußgeldes, das für den Verkehrsverstoß gezahlt werden muss. Mindestens wird für einen Bußgeldbescheid jedoch eine Gebühr von 25 Euro berechnet. Höchstens fallen 7500 Euro an, die in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen verlangt werden.

Gut zu wissen: Zudem erhebt die Bußgeldstelle immer eine Versandpauschale für die Zustellung vom Bußgeldbescheid. Die Gebühren dafür belaufen sich auf 3,50 Euro und werden zu dem Minimum von 25 Euro addiert.

Wann erhöhen sich die Bußgeldbescheid-Gebühren?

Jeder Bußgeldbescheid bringt mindestens 25 Euro Gebühr mit sich. Werden auch bei geringen Geldbußen höhere Kosten erhoben, können dafür Auslagen wie beispielsweise Portokosten verantwortlich sein, etwa für ein Einschreiben. Auch Zeugenbefragungen und andere Ermittlungsmaßnahmen können Ihnen in Rechnung gestellt werden, ebenso wie die Beauftragung eines Übersetzers, sollte diese nötig sein.

In der Regel sind die Bußgelder bei Verkehrsvergehen aber so niedrig, dass die fünf-Prozent-Regelung keine Anwendung findet. Erst bei Bußgeldern von mehr als 500 Euro fällt eine höhere Gebühr als 25 Euro an. Laut Bußgeldkatalog ist dies etwa der Fall, wenn Sie wiederholt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,09 Promille aufgegriffen werden. Bei einem zweiten Verstoß dieser Art fällt eine Bußgeldforderung von 1000 Euro an. Die entsprechende Bußgeldbescheid-Gebühren belaufen sich demnach auf 50 Euro.

Kann man die erhobenen Gebühren umgehen?

Die Gebühren beim Bußgeldbescheid lassen sich nicht umgehen.
Die Gebühren beim Bußgeldbescheid lassen sich nicht umgehen.

Die Erhebung einer Gebühr ist gesetzlich festgeschrieben und kann somit in der Regel nicht umgangen werden. Anders verhält es sich bei Gebühren, deren Höhe Sie nicht nachvollziehen können. Ob die verlangten Bußgeldbescheid-Gebühren rechtens sind, kann im Zweifelsfall mit einem Anwalt geklärt werden. Dieser wird Sie gerne beraten, wenn die Gebühr, die Sie zahlen sollen, unverhältnismäßig hoch ausfällt.

Sind die im Bußgeldbescheid erhobenen Gebühren nicht gerechtfertigt, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dieser muss binnen 14 Tagen nach dem Erhalt schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbestelle eingehen.

Wichtig: Bei geringen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr hat das Ordnungsamt die Möglichkeit, ein Verwarngeld auszusprechen. Bezahlen Sie das Knöllchen innerhalb einer Woche wird kein Bußgeldbescheid erstellt. Die Gebühren fallen somit weg.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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Ein Gedanke zu „Bußgeldbescheid: Welche Gebühren fallen an?

  1. Klaus

    Was passiert, wenn ich das Bußgeld, aber nicht die Gebühr und Auslagen bezahle?
    Werden die offenen Gebühren und Auslagen via Mahnverfahren eingerieben?

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