Baulärm im Urlaub: Wann ist eine Erstattung gerechtfertigt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Baulärm im Urlaub müssen Sie nicht stillschweigend hinnehmen.
Baulärm im Urlaub müssen Sie nicht stillschweigend hinnehmen.

Viele Menschen nutzen den Urlaub dazu, um sich vom Stress des Alltags zu erholen. Dabei dient die Reise in die Ferne nicht selten auch dazu, neue Kraft für die nächsten Wochen und Monate zu schöpfen. Wird die Ruhe allerdings gestört, stellt dies nicht selten einen erheblichen Reisemangel dar.

Lärmbelästigung nimmt am Urlaubsort grundsätzlich die verschiedensten Formen an. So können zum Beispiel eine laute Hauptverkehrsstraße, Kinderlärm oder eine benachbarter Club die Ruhe stören. Ein besonderes Ärgernis stellen zudem Baustellen und der damit einhergehende Baulärm im Hotel dar.

Doch handelt es sich bei Baulärm gemäß Urlaubsrecht überhaupt um einen Mangel? Wann ist eine Minderung beim Reisepreis wegen Baulärm im Urlaub gerechtfertigt? Und wie hoch kann die Entschädigung ausfallen? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Ratgeber.

FAQ: Baulärm im Urlaub

Stellt Baulärm einen Reisemangel dar?

Ja, informiert der Reiseveranstalter nicht über mögliche Baustellen kann dies gemäß Reiserecht einen Mangel darstellen.

Wie viel Entschädigung steht mir bei Baulärm im Hotel zu?

Je nach Ausmaß der Lärmbelästigung liegt die Reisepreisminderung üblicherweise zwischen 5 und 60 Prozent.

Wie mache ich mögliche Ansprüche geltend?

Hierfür ist eine sogenannte Reisemängelanzeige zu verfassen. Ein Muster stellen wir hier zur Verfügung.

Stellt Baulärm am Urlaubsort einen Reisemangel dar?

Ruinierter Urlaub wegen Baulärm? Eine Entschädigung kann Ihnen in diesem Fall zustehen.
Ruinierter Urlaub wegen Baulärm? Eine Entschädigung kann Ihnen in diesem Fall zustehen.

Buchen Sie über einen Reiseveranstalter einen Urlaub, gehen Sie mit diesem einen Vertrag ein. Aus diesem Grund ist der Veranstalter auch verpflichtet, etwaige Mängel zu beheben oder diese ggf. durch eine Minderung des Reisepreises auszugleichen.

Dieser Anspruch gemäß § 651c Absatz 1 BGB besteht auch bei der Beeinträchtigung durch Baulärm im Urlaub:

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.“

Darüber hinaus ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, über eventuelle Baustellen oder andere Lärmquellen zu informieren. Fehlt ein solcher Hinweis im Katalog oder der Online-Beschreibung, erhalten Sie wegen Baulärm im Urlaub ggf. Ihr Geld teilweise zurück. Im Reiserecht wird dies als Reisepreisminderung bezeichnet.

Steht Ihnen laut Reiserecht bei Baulärm eine Reisepreisminderung zu?

Baulärm im Urlaub: Ob eine Erstattung möglich ist und wie hoch diese ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Baulärm im Urlaub: Ob eine Erstattung möglich ist und wie hoch diese ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Entspricht die Unterbringung oder die gesamte Reise nicht den mit dem Reiseveranstalter vereinbarten Bedingungen, können Sie grundsätzlich eine Minderung des Reisepreises fordern. Ab diese allerdings gezahlt wird und wie viel Prozent Ihnen gewährt werden, hängt immer von den individuellen Umständen ab.

Eine Orientierung für eine mögliche Reisepreisminderung bei Baulärm oder anderen Reisemängeln – wie zum Beispiel Schimmel im Hotelzimmer oder Ungeziefer – können vergangene Urteile geben. Die wohl bekannteste Sammlung solcher Angaben ist die Frankfurter Tabelle. Bei Baulärm ist demnach in der Regel eine Minderungsquote zwischen 5 und 60 Prozent möglich.

Dabei ist es für die Bemessung unter anderem relevant, wie lange und wie intensiv der Baulärm im Urlaub auftrat. Darüber hinaus findet auch Beachtung, ob sich die Beeinträchtigung nur auf einen Teil der Unterkunft beschränkte oder ob es den Urlaubern auf der gesamten Hotelanlage unmöglich war, sich zu erholen.

Ansprüche wegen Baulärm im Urlaub geltend machen

Musterbrief beim Reisemangel: Wie Sie Baulärm im Urlaub beim Veranstalter melden, zeigt unsere Vorlage.
Musterbrief beim Reisemangel: Wie Sie Baulärm im Urlaub beim Veranstalter melden, zeigt unsere Vorlage.

Laut Experten zählt Baulärm im Urlaub zu den häufigsten Reisemängeln, die gegenüber den Reiseveranstaltern gerügt werden. Ob deshalb aber tatsächlich ein Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Damit die Chance auf eine Entschädigung oder einen Preisnachlass bei Baulärm im Urlaub besteht, gilt es die Beeinträchtigung genauestens zu dokumentieren. Notieren Sie daher in einer Art Lärmtagebuch, zu welcher Tageszeit und auch über welchen Zeitraum die Ruhestörung erfolgt. Darüber hinaus empfiehlt es sich, zusätzliche Beweisfotos von der Baustelle zu erstellen.

Einen akuten Reisemangel – also auch bei Baulärm im Urlaub – gilt es zudem auch vor Ort der Reiseleitung zu melden. Dadurch räumen Sie dem Veranstalter die Möglichkeit ein, die Beeinträchtigung zu beheben. Gleichzeitig können Sie dadurch Ihre Aufzeichnungen im Lärmtagebuch durch eine verantwortliche Person gegenzeichnen lassen.

Möchten Sie für den Baulärm im Urlaub eine Entschädigung – in Form von Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen – geltend machen, gilt es dabei gesetzliche Fristen zu beachten. So haben Sie in der Regel nach dem Ende der Reise nur einen Monat Zeit, um sich an den Reiseveranstalter zu wenden.

Baulärm am Urlaubsort: Mit unserem Musterbrief Ansprüche geltend machen

Möchten Sie aufgrund von Baulärm im Hotel eine Preisminderung fordern, empfiehlt es sich dafür den Schriftweg zu wählen. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einer Reisemängelanzeige. Wie zuvor bereits erwähnt, haben Sie für ein entsprechendes Beschwerdeschreiben nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub einen Monat Zeit. Zudem ist der Versand als Einschreiben sinnvoll.

Wichtig! Zum 01. Juli 2018 wird das Reiserecht reformiert. Dies bedeutet unter anderem, dass sich die Frist zur Abgabe einer Mängelanzeige von einem Monat auf zwei Jahre verlängert.

Wie eine Beschwerde gegenüber dem Reiseveranstalter wegen Baulärm im Urlaub aussehen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel:

[Adresse des Absenders/Urlaubers]

[Anschrift des Reiseveranstalters]

[Ort, Datum]

Anmeldung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln

Reisezeitraum: [Datum der Anreise] bis [Datum der Abreise]
Urlaubsort: xxxxxx
Name des Hotels: xxxxxx
Buchungsnummer: xxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum der Buchung] habe ich unter der angeführten Buchungsnummer einen Urlaub in [Urlaubsort] mit Unterbringung im Hotel [Name des Hotels] gebucht.

Während meines Aufenthalts im Hotel [Name des Hotels] fanden während des gesamten Urlaubs ganztägige Bauarbeiten statt. Der damit einhergehende Baulärm stellte im Urlaub eine erhebliche Beeinträchtigung dar, wie auch aus dem von mir geführten Lärmtagebuch hervorgeht.

Diesen Reisemangel habe ich am [Datum] vor Ort bei der Reiseleitung angezeigt und um Abhilfe gebeten. Letzteres war nicht möglich.

Darüber hinaus hat der Reiseveranstalter es versäumt, mich im Voraus über die Beeinträchtigung durch bauliche Maßnahmen zu informieren. Mein Aufenthalt war aufgrund des aufgeführten Mangels erheblich beeinträchtigt, weshalb ich nachträglich eine angemessene Minderung des Reisepreises für die entsprechenden Tage verlange. Eine Minderung in Höhe von [Prozentangabe] % des Reisepreises halte ich für gerechtfertigt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von [Wert der Minderung] Euro.

Bitte überweisen Sie den genannten Betrag auf folgendes Konto
[Kontoinformationen]
bis spätestens zum [Datum].

Als Anlage füge ich das von mir angefertigte Lärmtagebuch bei.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

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Baulärm im Urlaub: Wann ist eine Erstattung gerechtfertigt?
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Baulärm im Urlaub: Wann ist eine Erstattung gerechtfertigt?

  1. Dom

    Wie sieht denn das ganze aus wenn man ein Monat vor Reiseantritt darüber informiert wird, dass es im Hotel zu Bauarbeiten kommen wird?
    Man bekommt die Möglichkeit, zum tagesaktuellen Preis, vom selben Reiseveranstalter, umzubuchen. Nach Nachfrage heißt es aber, das fast alle Hotels ausgebucht sind aber sie schaut was sie machen kann. Also, es ist noch nichts fix.
    Aber was ist wenn alles nicht funktioniert?
    Oder wenn eine Alternative gefunden wird aber zu einem Aufpreis der für uns nicht tragbar ist?

  2. Ulrich L

    Unser reiseanpieter hat uns informiert im Urlaub ist eine Baustelle. Konnten kostenlos sturnieren. Kann ich das auch mit meiner ausland krank schutz Versicherung tun. bekomme ich mein Geld zurück

  3. Lisbeth

    Mir war gar nicht bewusst, dass der Reiseveranstalter dazu verpflichtet ist, über eventuelle Baustellen oder andere Lärmquellen zu informieren. Als wir in unserem Ferienhaus waren, wurde in der Nähe eine Kanalsanierung durchgeführt. Aufgrund des Baulärms haben wir in der Arbeitszeit Wanderungen unternommen.

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