Ob weiße Strände mit kristallklarem Wasser, unberührte Natur oder eine luxuriöse Unterbringung in einer Metropole – viele Menschen haben bereits während der Buchung ihren Traumurlaub konkret vor Augen. Daher ist die Enttäuschung besonders groß, wenn die Realität nicht den Erwartungen entspricht.
Nicht selten fühlen sich die Urlauber in solchen Fällen betrogen und erwägen, rechtliche Schritte einzuleiten. Bei konkreten Reisemängeln – wie zum Beispiel bei Ungeziefer oder Schimmel im Hotel – kann ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung bestehen.
Doch welche Voraussetzungen müssen für eine solche Reisepreisrückerstattung erfüllt sein? Wie lässt sich eine solche Reisepreisminderung berechnen? Und wie kann für die Minderung beim Reisepreis ein Musterschreiben aussehen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Reisepreisminderung
Liegt ein Reisemangel vor, kann dies eine Entschädigung rechtfertigen.
Grundsätzlich müssen immer die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Eine Orientierung kann die Frankfurter Liste ermöglichen. Einen Auszug aus dieser bietet diese Tabelle.
Mögliche Ansprüche können Sie mithilfe einer Reisemängelanzeige geltend machen. Ein Muster dazu finden Sie hier.
Was ist eine Reisepreisminderung?
Bei der Reisepreisminderung handelt es sich um Prozentsätze, um die der gezahlte Reisepreis – entweder für die betroffenen Tage oder den gesamten Urlaub – reduziert werden kann. Wie hoch diese ausfallen, hängt dabei von der jeweiligen Beeinträchtigung ab.
Ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung kann grundsätzlich immer dann bestehen, wenn bei einer Pauschalreise ein Mangel vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Reiseveranstalter nicht die versprochenen Leistungen erbringt – also ein angekündigter Pool nicht existiert – oder die Reise mit sonstigen Fehlern – wie ständigem Baulärm im Hotel – behaftet ist.
Dabei herrscht in der aktuellen Rechtsprechung nicht immer Einigkeit, wann tatsächlich ein Reisemangel besteht. Denn eine Reiseminderung ist nicht möglich, wenn die Beeinträchtigung auf bloße Unannehmlichkeiten, landesübliche Gegebenheiten oder allgemeines Lebensrisiko zurückzuführen ist.
Welche Gründe können eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen?
Bei einer Pauschalreise gehen Urlauber und Reiseveranstalter miteinander einen Vertrag ein. Letzterer verpflichtet sich damit dazu, die vereinbarten Leistungen – wie die Unterbringung in einem bestimmten Hotel oder die Durchführung angekündigter Programmpunkte – zu gewährleisten. Dies geht aus § 651c Abs. 1 BGB hervor:
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Aus diesem Grund kann zum Beispiel ein Wechsel der Unterkunft, weil das Hotel überbucht ist, eine Reisepreisminderung rechtfertigen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Umzug zum Verlust wertvoller Urlaubszeit führt. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass ein Anspruch auf Reisepreisminderung bei einer Baustelle im Hotel besteht, denn über solche Vorkommnisse muss der Reiseveranstalter die Urlauber informieren.
Was besagt die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung?
Bei der Höhe der Reisepreisminderung handelt es sich in der Regel um eine Schätzung, denn verbindliche Vorschriften benennt der Gesetzgeber beim Reiserecht nicht. Daher fällt vielen Laien die Einschätzung, ob zum Beispiel das Angebot bei Schimmel im Hotelzimmer als Preisminderung angemessen ist, schwer.
Eine Orientierungshilfe, was Ihnen bei verschiedenen Mängeln ungefähr zusteht, kann die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung sein. Bei den darin aufgeführten Minderungen handelt es sich um Mittelwerte aus der Rechtsprechung vom Landgericht Frankfurt. Die Reisepreisminderungstabelle ist allerdings für Gerichte nicht bindend.
Was die Frankfurter Liste für eine Reisepreisminderung bei verschiedenen Mängeln vorsieht, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Art des Mangels | Minderung in Prozent | Anmerkung |
---|---|---|
Andere Unterkunft als gebucht | 10-25 | Abhängig von der Entfernung |
Ungeziefer | 10-50 | |
Lärm am Tag | 5-25 | |
Lärm in der Nacht | 10-40 | |
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10-20 | Bei Zusage |
Fehlende Kinderbetreuung | 5-10 | Bei Zusage |
Verschmutzter Strand | 10-20 | |
Ausfall der Verpflegung | 50 | |
Verdorbene bzw. ungenießbare Speisen | 20-30 |
Der Weg zur Reisepreisminderung – Schritt für Schritt
Möchten Sie den Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß BGB geltend machen, schreibt der Gesetzgeber dafür konkrete Handlungsabfolgen bzw. Voraussetzungen vor. Nur wenn Sie diese Vorgaben einhalten, ist zum Beispiel eine Reisepreisminderung bei Baulärm, Flugverspätung oder Hotelüberbuchung möglich.
Damit die Option auf eine nachträgliche Reisepreisminderung besteht, müssen Sie den Mangel zunächst vor Ort reklamieren. Hierbei ist die Schriftform zu empfehlen, da Sie dadurch auch einen Nachweis für die eigenen Unterlagen erhalten. Dafür müssen Sie sich an den Reiseleiter bzw. den Reiseveranstalter wenden. Die Hotelrezeption oder das Reisebüro wären in diesem Fall der falsche Ansprechpartner.
Anschließend gilt es dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel einzuräumen. Ein möglicher Lösungsvorschlag kann zum Beispiel ein Wechsel des Hotels bzw. des Zimmers sein.
Ist die Frist verstrichen, ohne dass den Reisemängeln Abhilfe verschafft wurde, sollten Sie entsprechende Beweise für die Geltendmachung des Anspruchs auf Reisepreisminderung sichern. Neben Fotos können auch Zeugenaussagen dienlich sein.
Musterbrief zur Reisepreisminderung: So zeigen Sie Mängel an!
Möchten Sie mögliche Ansprüche aufgrund von Reisemängeln geltend machen, müssen Sie für eine Reisepreisminderung den Veranstalter anschreiben. Wie eine solche Mängelanzeige, mit der Sie eine Reisepreisminderung einfordern als Musterbrief aussehen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel:
[Adresse des Absenders/Urlaubers]
[Anschrift des Reiseveranstalters]
[Ort, Datum]
Anmeldung des Anspruchs auf Reisepreisminderung aufgrund von Reisemängeln
Reisezeitraum: [Datum der Anreise] bis [Datum der Abreise]
Urlaubsort: xxxxxxxxx
Name des Hotels: xxxxxxxx
Buchungsnummer: xxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum der Buchung] habe ich unter angegebener Buchungsnummer einen Urlaub in [Urlaubsort] mit Unterbringung im Hotel [Name des Hotels] gebucht.
Dabei wichen folgende, vorab vereinbarte Leistungen vom Reisevertrag bzw. der Katalogbeschreibung ab:
[Mängelbeschreibung]
Diese Reisemängel habe ich am [Datum] noch vor Ort bei Ihrer Reiseleitung angezeigt und um Abhilfe gebeten. Letzteres war leider nicht möglich.
Mein Urlaub war aufgrund der aufgeführten Mängel erheblich beeinträchtigt, weshalb ich hiermit eine angemessene Minderung des Reisepreises für die entsprechenden Tage fordere. Eine Minderung in Höhe von [Prozentangabe] % des Reisepreises erachte ich als angemessen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von [Wert der Minderung] Euro.
Bitte überweisen Sie den angegebenen Betrag auf nachfolgendes Konto
[Kontoinformationen]
bis spätestens zum [Datum].
Als Anlage füge ich Fotos der Reisemängel sowie die Aussagen von Zeugen bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wirhaben eine Mägelanzeige von der Reiseletung mit folgenden Angaben: kein Handtuchwechsel,keine Reinigung vom Zimmer,keine Minibar auffüllen trotz Buchung, kein Wasserkocher, lange sehr lange Wartezeit beim Essen und an der Bar, keine Wassweflaschen zu erhalten nur Leitungswasser , zu wenig Liegen,
Der Veranstalter lehnt eine Reisepreisminderung ab.
Die Frage ist haben wir Ansprüche?
MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN
Hallo Mandy,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von anwalt.org
Wir haben eine Transitkreuzfahrt gebucht.Es sollten 4 Nächte vom 10.-14.03 Kuba und 19 Nächte Kreuzfahrt vom 14.03.-02.04.20 von Havanna nach Las Palmas werden.
Die Kreuzfahrt ist wegen Corona abgesagt worden.Der Veranstalter hat uns für 10Tage in ein
Hotel auf Varadero untergebracht.Für die Urlaubsreise wurden 23 Nächte geplant die Reiese wurde aber schon
nach 14 Nächten abgebrochen.Uns fehlen also 9 Nächte.Wir haben diese Reise wegen der Kreuzfahrt gebucht,die ja ausgefallen ist.Unser Reiseveranstalter hat eine Reisepreisminderung abgelehnt weil der Aufenthalt und der Rückflug hochwertiger wäre .Da sind wir nicht der Meinung.Man kann ja die eintgangene
18 tätige Kreuzfahrt mit dem Besuch von 4 Karibischen Inseln nicht mit einem 10 Tätiggen Urlaub auf Kuba vergleichen.
Unsere Frage ist nun ob uns eine Reisepreisminderung zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Fam
Frage: Sauna wurde zugesagt, war aber kaputt und nicht benutzbar. Wieviel % gibt es Preisminderung?