Flugzeitänderung bei der Pauschalreise: Welche Rechte haben Sie?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind bei einer Pauschalreise Flugzeiten oder Rückflug verschoben, können reiserechtliche Ansprüche bestehen.
Sind bei einer Pauschalreise Flugzeiten oder Rückflug verschoben, können reiserechtliche Ansprüche bestehen.

Viele Urlauber entscheiden sich bei der Buchung ihres Urlaubs für das vermeintliche Rundum-sorglos-Paket, sodass die Wahl auf eine Pauschalreise fällt. Dabei handelt es sich um eine vom Veranstalter zusammengestellte Reise, welche in der Regel die An- und Abreise, die Unterbringung sowie ggf. die Verpflegung umfasst.

Allerdings verläuft der Urlaub nicht immer so wie geplant. Neben Problemen mit der Unterkunft – wie zum Beispiel Schimmel oder Ungeziefer im Hotel – kann auch eine Flugzeitverschiebung bei einer Pauschalreise die Urlaubsfreude erheblich beeinträchtigen.

Doch was besagt das Reiserecht zur Flugzeitenänderung bei einer Pauschalreise? Müssen Sie diese akzeptieren oder steht Ihnen bei einer Pauschalreise, wenn der Flug verschoben wird, eine Entschädigung zu? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Flugzeitänderung bei einer Pauschalreise

Welche Rechte haben Urlauber, wenn sich bei ihrer Pauschalreise die Flugzeiten ändern?

Laut Reiserecht besteht bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen die Möglichkeit, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird das Geld zurückerstattet.

Kann ich für eine Flugzeitänderung eine Entschädigung erhalten?

Grundsätzlichen können Abweichungen vom vereinbarten Urlaub als Reisemängel gewertet werden. Reduziert sich durch einen anderen Flug Ihre Zeit am Urlaubsort, kann dies unter Umständen eine Reisepreisminderung rechtfertigen.

Wie ist eine Reisepreisminderung geltend zu machen?

Was Urlauber in einem solchen Fall unternehmen müssen, lesen Sie hier.

Beeinträchtigung der Pauschalreise durch eine Flugzeitenänderung: Welche Rechte haben Urlauber?

Rechte bei der Flugverschiebung bei einer Pauschalreise: Ist eine Entschädigung möglich?
Rechte bei der Flugverschiebung bei einer Pauschalreise: Ist eine Entschädigung möglich?

Die Auswirkungen einer Flugzeitenänderung auf eine Pauschalreise können grundsätzlich vielfältig sein. Neben der ggf. reduzierten Zeit im jeweiligen Urlaubsland bzw. der Unterkunft oder Unannehmlichkeiten durch längere Wartezeiten am Flughafen kann eine Pauschalreise, bei der Flugzeiten geändert wurden, auch komplett ins Wasser fallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Kreuzfahrtschiff oder ein Bus für eine Rundreise nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann.

Bei der Buchung einer Pauschalreise gehen Urlauber und Veranstalter einen Vertrag ein. Gegen die Zahlung des Reisepreises gewährleistet letzterer die Durchführung der Reise zu den zuvor vereinbarten Bedingungen. Bei Abweichungen oder möglichen Reisemängeln können daher gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen.

Das Reiserecht räumt den Geschädigten von einer Flugzeitenänderung bei einer Pauschalreise verschiedene Ansprüche ein. So können Sie bei einer erheblichen und unzumutbaren Änderung der Flugzeiten bei einer Pauschalreise von der Reise zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.

Wann eine Flugzeitänderung bei einer Pauschalreise als „erheblich“ und „unzumutbar“ einzuschätzen ist, wird nicht selten vor Gericht entschieden. Ein relevanter Faktor ist dabei unter anderem die Frage: „Um wie viele Stunden wurde der Flug verschoben?“ Bei einer Pauschalreise kann es zudem auch darauf ankommen, zu welcher Tageszeit der Abflug erfolgen soll.

Reisepreisminderung: Wie viel ist bei einer Pauschalreise für die Änderung der Flugzeiten möglich?

Kommt diese Option für Sie nicht in Frage, besteht außerdem die Möglichkeit, für die Flugzeitenänderung bei einer Pauschalreise eine Reisepreisminderung vom Veranstalter zu fordern. Dabei handelt es sich um eine prozentuale Erstattung des Reisepreises. Abhängig von der jeweiligen Beeinträchtigung erfolgt diese für die betroffenen Tage oder den gesamten Urlaub.

Bei einer Flugzeitenänderung von vier Stunden gilt eine Reisepreisminderung von fünf Prozent für den entsprechenden Tag als üblich. Für jede weitere Stunde können zusätzlich fünf Prozent hinzukommen. Darüber hinaus kann auch die Möglichkeit bestehen, aufgrund einer kurzzeitigen Flugverspätung eine Entschädigung gemäß der Fluggastrechte zu verlangen.

Von einer Flugverlegung bei einer Pauschalreise betroffen? So können Sie Ihre Anspruche durchsetzen!

Ihre Ansprüche wegen der Flugzeitenänderung bei einer Pauschalreise sollten Sie schriftlich geltend machen.
Ihre Ansprüche wegen der Flugzeiten­änderung bei einer Pauschalreise sollten Sie schriftlich geltend machen.

Um einen Anspruch auf Entschädigung für eine Flugverschiebung bei einer Pauschalreise geltend zu machen, müssen Sie sich an den Reiseveranstalter wenden. Möglich ist dies zum Beispiel bereits am Flughafen. Experten raten allerdings dazu, für eine entsprechende Beschwerde die Schriftform zu wählen und diese per Einschreiben zu verschicken.

Dafür sieht das Reiserecht eine Frist von vier Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Rückkehr aus dem Urlaub vor. Versäumen Sie diesen Zeitraum, ist die Durchsetzung möglicher Ansprüche für eine Reisepreisminderung nur noch sehr schwer möglich.

Zeigt der Reiseveranstalter auf Ihre Forderung wegen der Flugzeitenänderung bei einer Pauschalreise keinerlei Reaktionen, sollten Sie mit diesem in Kontakt treten und ggf. auch eine gerichtliche Durchsetzung in Erwägung ziehen. Anderenfalls kann der Anspruch nach zwei Jahren ebenfalls verjähren.

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Flugzeitänderung bei der Pauschalreise: Welche Rechte haben Sie?
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

13 Gedanken zu „Flugzeitänderung bei der Pauschalreise: Welche Rechte haben Sie?

  1. Martina R.

    Hallo,wir haben für Oktober eine Reise nach Thailand gebucht.
    Der geplante Flug war mit 4 Stunden Aufenthalt geplant.
    Jetzt haben wir vom Reiseversnstslter das wir statt um 9 Uhr erst um 15 Uhr von München abfliegen und in Saudi-Arabien 13 Stunden statt 4 Stunden Zwischenlanden.
    Was können wir tun.

  2. Ralf P

    hallo haben eine pauschalreise gebucht flug sollte 7,20 starten ist aber jetzt auf 16,00 verlegt worden

  3. A.

    Hallo,
    uns wurde vom Reiseveranstalter 6h vor Flugbeginn über die App des Veranstalter mitgeteilt,dass der mein Flug ausfällt mit dem Hinweis dass ich dazu weitere Information bekomme. Nur über die App konnte ich Nachts mit dem Reiseveranstalter chatten. Da wurde mit Mitgeteilt mich am nächsten Tag im Reisebüro umzubuchen.
    Das Reisebüro hat sich mit dem Veranstalter telefonisch in Verbindung gesetzt um die Reise umzubuchen.
    Trotz telefonischer Zusage habe ich keine Umbuchung bekommen und habe mir zwangsläufig einen eigenen Flug gebucht. Nach meiner Reklamation habe ich die Antwort erhalten , ich muss mir mein Geld von der Fluggesellschaft zurückforden, der Veranstalter ist nicht in der Pflicht eine Rückzahlung zu leisten.
    Ist das so richtig?
    Ich habe doch eine Pauschalreise gebucht und habe mit dem Nachunternehmer(Fluggeselschaft) des Reiseveranstalter doch keinen geschäftlichen Vertrag geschlossen.
    Vielen Dank im voraus für eine Antwort
    mit freundl. Grüßen
    A.

  4. K. Meiners

    Hallo,
    wir haben mit 3 Erwachsenen und 1 Kind eine Pauschalreise über Ferien Touristik Düsseldorf nach Fuerteventura für 11 Tage gebucht.
    Jetzt hat sich die Abflugzeit vom FMO Münster /Osnabrück von 2:30 Uhr auf 15:25 Uhr am 14.11.21 verschoben. Das 11 Stunden später, dadurch geht uns ein ganzer Urlaubstag verloren. Welche Rechte haben wir und bei wem können wir eine Entschädigung geltend machen?
    Danke für Ihre Mühe und Antwort im voraus,
    freundliche Grüße
    K. Meiners

  5. Maria P

    Bitte um Hilfe!
    Wir haben eine Pauschalreise über das Reisebüro gebucht. Abflug eigentlich um 06:00 Uhr (Direktflug), Ankunft 09:55 Uhr. Jetzt gibt es eine Flugzeitenänderung – Abflug 13:20 Uhr mit Zwischenlandung in Nürnberg und Ankunft um 18:45 Uhr. Das ist eine wesentliche Verschlechterung. Wir haben das so nicht akzeptiert jedoch will uns der Reiseveranstalter keine Entschädigung zahlen bzw. einen Direktflug anbieten. Was kann ich machen?

  6. Jürgen

    Hallo,
    unser Rückflug (Pauschalreise Korfu) soll von 22:10 auf 09:50 Uhr vorverlegt werden, also um 12 Std. und 20 Minuten.
    Wir verlieren hier also praktisch einen ganzen Urlaubstag und müssten ca. um 04:30 Uhr aufstehen.
    Der Rückflug, ursprünglich mit Tufly, wurde storniert und auf Condor geändert.
    Vom Veranstalter wird aber immer noch die gleiche Pauschalreise mit einem späten Rückflug
    (jetzt Eurowings EW 1705) um 22:05 Uhr angeboten. Ein Änderung/Umbuchung wurde bis jetzt abgelehnt.
    Welche Möglichkeiten habe ich z. B. kostenlose Stornierung, Reisepreisminderung, Entschädigung ?

    MfG
    Jürgen

  7. Sabine K

    Hallo,

    mein Mann und ich haben eine Pauschalreise am 21.09.20 nach Kreta gebucht.
    Jetzt wird aber der gebuchte Flughafen Chania auf Kreta nicht angeflogen da der Flug komplett gestrichen wurde.
    Wir landen nun in Heraklion.
    Der Rückflug geht ausserdem 6 Stunden eher, die Fluggesellschaft ist aber die selbe mit Condor hin und zurück

    Mit freundlichem Gruß
    Sabine

  8. Uwe

    Hallo meine Damen und Heeren
    Habe eine Frage: unsere Pauschalreise solte um 8:50 in Düsseldor Starten wude dann umgebucht auf 19:50 selben Tag und hatten noch 2 STunden verspätung kann ich eine Rückerstattung erwarten?
    Mit freundlichen Gruß

    Uwe

  9. Dorothea R.

    Guten Tag,
    wir haben eine Pauschalreise nach Korfu auf dem Portal von Holidaycheck gebucht beim Reiseveranstalter ITS INDI.
    Abflugzeiten bei Buchung: Rayanair ab Köln 17:25 Uhr.
    Dies wurde nun vorgezogen auf 6:05. Das bedeutet nun 2Uhr nachts aufstehen.
    Das halten wir für unzumutbar.
    Welche Möglichkeiten haben wir?
    Können wir kostenfrei stornieren?
    Mit freundlichem Gruß

    Dorothea R.

    1. Winfried K

      Hallo zusammen,

      der Rückflug unserer 12-tägigen Pauschalreise nach Kreta Ende September 2020 wurde von 16.30 Uhr auf 8 Uhr morgens verlegt (Heraklion nach Paderborn)
      Da wir keinen Transfer mitgebucht haben und unser Urlaubsort Matala ist finden wir es unzumutbar und würden die Reise gern kostenlos stornieren. Haben wir da Chancen?

  10. Lars

    Guten Tag , wir haben eine Frage: Wir haben eine Pauschalreise gebucht. Der unverbindliche Rückflug sollte um 19:20 in Hannover landen. Nunmehr haben wir die Reiseunterlagen bekommen und der Rückflug ist auf 2:25 verschoben (Ankunft in Hannover). Das Problem ist , wir reisen mit unseren Kindern 1 Jahre und 6 Jahre. Der 6jährige muss am nächsten Tag wieder zur Schule(Ferienende), was bei der Flugzeug utopisch ist. Eine Umbuchu g auf einen anderen Flug ist laut Ist nicht möglich. Frage, ist dies ein Fall für eine Entschädigung .? Bzw. welche Rechte haben wir ?

  11. Hans B.

    Wir haben für 10 Personen eine Pauschale Reise Gebucht und eine Anzahlung geleistet
    14 Tage Später bekam ich die Nachricht die Zeiten haben sich um 7 Stunden verschoben
    darum konnten wir nicht Zug zum Flug mehr nutzen. Weil es in unsere Region ,für die Zeiten keine Verbindungen zum Flughafen gibt.

    Bitte um Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Hans B.,

      hier sollten Sie sich direkt an den Reiseveranstalter wenden und klären, welche Entschädigung Ihnen zusteht. Im Zweifel sollten Sie auch einen Anwalt konsultieren. Eine Rechtsberatung bieten wird nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

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