Nicht selten nutzen wir den Urlaub um die Seele baumeln zu lassen und uns von den Sorgen bzw. Problemen des Alltags zu erholen. Dabei ist es für viele Urlauber schon purer Luxus, wenn sie sich nicht tagein, tagaus um den Haushalt kümmern müssen. Essen im Hotelrestaurant und der Service der Zimmermädchen sind da eine willkommene Abwechslung.
Leider befinden sich die Zimmer nicht immer in dem Zustand, wie die Reisekataloge oder Internetanzeigen es versprechen. Gerade im Mittelmeerraum sind Schimmel in den Unterkünften oder Ungeziefer im Hotelzimmer keine Seltenheiten.
Doch wie können sich Urlauber gegen Bettwanzen, Kakerlaken und Ameisen im Hotel wehren? Besteht bei Ungeziefer im Hotel laut Reiserecht ein Anspruch auf Entschädigung? Und wie können Sie diesen ggf. geltend machen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
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FAQ: Ungeziefer im Hotelzimmer
Grundsätzlich ist dies gemäß Reiserecht möglich, allerdings gilt es immer auch die regionalen Besonderheiten zu beachten.
Welche Reisepreisminderung angemessen ist, variiert je nach Einzelfall. Zur Orientierung haben wir hier ein paar Urteile zusammengetragen.
Hierfür können Sie eine Reisemängelanzeige formulieren. Dieses Muster kann Ihnen beim Verfassen helfen.
Stellt Ungeziefer im Hotel einen Mangel bei einer Reise dar?
Wer in südliche Länder reist, muss mit einem gewissen Maß an Ungeziefer – auch im Hotelzimmer oder anderen Teilen der Urlaubsanlage – rechnen. Diese Meinung vertritt zumindest die aktuelle Rechtsprechung zum Reiserecht. Dabei finden in der Regel die entsprechenden Landesgeflogenheiten Berücksichtigung.
Die Richter müssen im Zuge einer Verhandlung abwägen, ob es sich um einen tatsächlichen Reisemangel handelt, welcher eine Preisminderung rechtfertigt oder ob dabei nur eine bloße Unannehmlichkeit vorliegt, die ein Urlauber hinnehmen muss. So gelten zum Beispiel Mückenstiche oder auch ein Gecko auf der Terrasse als allgemeines Lebensrisiko und daher laut Rechtssprechung als zumutbar.
Was besagt die aktuelle Rechtsprechung zu Ungeziefer im Hotelzimmer?
Wie zuvor bereits angeführt, besteht bei Ungeziefer im Hotelzimmer nicht automatisch ein Anspruch auf Entschädigung. Ob die Unterbringung in einem Hotel, welches mit Bettwanzen befallen ist, eine Reisepreisminderung rechtfertigt, muss daher meist ein Richter im jeweiligen Einzelfall entscheiden.
Dabei ist es insbesondere relevant, ob es sich bei dem Ungeziefer um einen vereinzelten Befall oder ein erhebliches Auftreten handelt. So urteilten die deutschen Gerichte, dass zehn bis zwanzig Kakerlaken auf Gran Canaria (AG Kleve, Urteil vom 11.05.1998, Az. 3 C 197/98) oder zwei bis drei Geckos in der Karibik (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.2000, Az. 18 U 52/00) nur eine Unannehmlichkeit darstellen. Eine Reisepreisminderung wurde somit abgelehnt.
Allerdings können Bettwanzen im Hotel Schadensersatz rechtfertigen. So erhielt ein Urlauber, welcher aufgrund der Wanzenbisse unter Hautausschlag und heftigen Juckreiz litt, 10 Prozent des Reisepreises (bezogen auf den Tagespreis der betroffenen Tage) zugesprochen (AG Bad Homburg, Urteil vom 30.01.1997, Az. 2 C 2428/96-18). Sogar 20 Prozent des Tagespreises erhielten Reisende erstattet, bei denen nächtliche Käferwanderungen im Schlafzimmer stattfanden (AG Hamburg, Urteil vom 13.11.2001, Az. 21b C 514/00).
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Wie können Sie Ansprüche wegen Ungeziefer im Hotelzimmer geltend machen?
Möchten Sie Ansprüche auf eine Reisepreisminderung wegen Ungeziefer im Hotelzimmer anbringen, sollten Sie die Beeinträchtigung unbedingt dokumentieren. Fotografieren Sie daher die sich in Ihrem Zimmer aufhaltenden Kakerlaken oder Ameisen.
Treten Bettwanzen in einem Hostel oder Hotel auf, sollten Sie auch die Bisswunden bildlich festhalten. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, ein ärztliches Gutachten anfertigen zu lassen oder auch die Zeugenaussagen von weiteren betroffenen Urlaubern einzuholen.
Bei einem akuten Reisemangel sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, diesen der Reiseleitung vor Ort zu melden. Dadurch räumen Sie dem Veranstalter die Möglichkeit ein, die Beeinträchtigung zu beheben. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Zimmerwechsel oder eine umfassende Reinigung handeln.
Konnte der Mangel durch den Umzug in ein anderes Zimmer behoben werden, bedeutet dies aber nicht, dass Sie keine Ansprüche geltend machen können. Denn eine Reisepreisminderung ist grundsätzlich auch für einzelne Tage möglich, an denen die entsprechenden Reisemängel aufgetreten sind.
Mängelanzeige bei Ungeziefer im Hotel
Möchten Sie zum Beispiel aufgrund von Kakerlaken oder Bettwanzen im Hotel eine Entschädigung verlangen, sollte dies grundsätzlich schriftlich in Form einer sogenannten Reisemängelanzeige erfolgen. Gemäß Reiserecht haben Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub nur einen Monat Zeit, um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Sie sollten die Angelegen daher nicht auf die lange Bank schieben.
Wie eine entsprechende Beschwerde gegenüber dem Reiseveranstalter wegen Ungeziefer im Hotelzimmer formuliert werden kann, zeigt unser nachfolgendes Beispiel:
[Adresse des Absenders/Urlaubers]
[Anschrift des Reiseveranstalters]
[Ort, Datum]
Anmeldung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln
Reisezeitraum: [Datum der Anreise] bis [Datum der Abreise]
Urlaubsort: xxxxxxxxx
Name des Hotels: xxxxxxxx
Buchungsnummer: xxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum der Buchung] habe ich unter der aufgeführten Buchungsnummer einen Urlaub in [Urlaubsort] mit Unterbringung im Hotel [Name des Hotels] gebucht.
Das mir zugeteilte Zimmer war mit Bettwanzen befallen, welche mich vielfach gebissen haben. Ein ärztliches Gutachten bestätigt diese Einschätzung. Die Bisse der Bettwanzen und der damit eingehende Juckreiz stellen eine erhebliche Beeinträchtigung meines Urlaubs dar.
Diesen Reisemangel habe ich am [Datum] vor Ort bei der Reiseleitung angezeigt und um Abhilfe gebeten. Letzteres war nicht möglich.
Aufgrund des aufgeführten Mangels entsprach mein Aufenthalt nicht den vereinbarten Vertragsbedingungen, weshalb ich nachträglich eine Minderung des Reisepreises verlange. Eine Minderung in Höhe von [Prozentangabe] % des Reisepreises halte ich für gerechtfertigt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von [Wert der Minderung] Euro.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
[Kontoinformationen]
bis spätestens zum [Datum].
Als Anlage füge ich Fotos vom Ungeziefer im Hotelzimmer sowie das ärztliche Gutachten bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit ca. 2 Jahren in einem Nebenjob in einem Hotel als Rezeptionist. Vor gut einem halben Jahr habe ich bei mir zuhause einen Bettwanzenbefall festgestellt. Nach erfolgloser Konsultierung eines Schädlingsbekämpfers und nun mehrmaligen eigenen Versuchen, diese selbst zu bekämpfen (Ergebnis steht noch aus, da man mindestens 6 Wochen warten soll), wurde mir von einem Kollegen mitgeteilt, dass sich Gäste eines Zimmers im Hotel über Bettwanzen beschwert haben. Anstatt das betroffene Zimmer zu sperren und etwas gegen die Bettwanzen zu unternehmen, hat mein Chef das Zimmer wieder weiterverkauft.
Meine Frage lautet deshalb: Kann ich das Hotel bezüglich der entstandenen Kosten belangen?
Freundliche Grüße