Auf der Suche nach der richtigen Unterkunft für den Traumurlaub wälzen wir nicht selten verschiedenste Kataloge und klicken uns durch diverse Internetportale, stets bemüht, das perfekte Hotel zum Schnäppchenpreis zu finden.
Allerdings ist in der Realität nicht immer alles Gold, was auf den Hochglanzfotos der Reisekataloge glänzt. Schließlich versuchen auch die Hotelbetreiber ihre Unterkunft möglichst positiv und einladend erscheinen zu lassen. Da Sie allerdings wegen dem Grundsatz der Prospektwahrheit bei der Hotelbeschreibung nicht mit falschen Tatsachen werben dürfen, wird gerne auf eine verschleiernde Katalogsprache zurückgegriffen.
Doch was bedeuten Reiseabkürzungen und Katalogsprache der Reiseveranstalter wirklich? Und wie wirkt sich diese Art der Hotelinformation auf mögliche Ansprüche für eine Reisepreisminderung aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Hotelbeschreibung
Laut Reiserecht müssen die Veranstalter wahrheitsgemäß über das Hotel informieren. Mögliche Schwächen werden dabei gerne mit Umschreibungen kaschiert.
Ähnlich wie bei Arbeitszeugnissen werden auch bei Hotelbeschreibungen negative Aspekte umschrieben. Was sich hinter den Formulierungen versteckt, zeigt diese Tabelle.
Eine Übersicht zu den gängigsten Abkürzungen finden Sie hier.
Rechtliche Vorschriften zum Geheimcode der Hotelbeschreibung
Buchen Sie einen Urlaub, schließen Sie dadurch mit dem Veranstalter einen sogenannten Reisevertrag ab. Im Gegenzug für die Zahlung des Reisepreises muss der Anbieter daher die vereinbarten Leistungen erbringen. Als Grundlage für diese gelten die Angaben im Reisekatalog inklusive der enthaltenden Hotelbeschreibung.
Dabei definiert der Gesetzgeber, dass die Beschreibungen keine irreführenden Angaben enthalten dürfen. Vielmehr muss der Veranstalter dem Verbraucher die notwendigen Informationen bereitstellen, die eine umfassende Einschätzung ermöglichen.
Was dies gemäß Reiserecht im Fall von Abweichungen oder Mängeln bedeutet, definiert der Gesetzgeber in § 651c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Anhand dieses Zitates zeigt sich, dass die Hotelbeschreibung also nicht nur einen rein informierenden Zweck erfüllt. Gleichzeitig sollen die darin getätigten Angaben auch (verdeckt) auf mögliche Mängel hinweisen und somit mögliche Ansprüche auf eine Reisepreisminderung ausschließen.
Katalogbeschreibung: Welche Bedeutung versteckt sich hinter den Formulierungen?
Bei einer Hotelbeschreibung handelt es sich nicht selten um das wichtigste Kriterium für die Auswahl einer Unterkunft. Die Betreiber versuchen daher, die Vorzüge ihrer Hotels hervorzuheben und mögliche Mängel bzw. Schwächen zu überspielen.
Um etwaige Schwachpunkte zu kaschieren, finden die umschreibenden Formulierungen der Katalogsprache Anwendung. Für die Verbraucher bedeutet dies allerdings, dass sie auf jede Feinheit achten müssen, um bei einer Hotelbeschreibung der tatsächlichen Bedeutung auf die Spur zu kommen. Was sich hinter den wichtigsten Formulierungen verbirgt, zeigt die nachfolgende Auflistung:
Beschreibung im Katalog | Übersetzung |
---|---|
Urlaubsort und Mobilität | |
Touristisch gut erschlossen | Die Unterkunft kann inmitten einer Hotellandschaft liegen. |
zentral gelegenes Hotel | Mit Lärm durch Straßenverkehr und umliegende Lokalitäten muss gerechnet werden. |
Strandnähe | Das Hotel befindet sich nicht direkt am Meer. Die genaue Entfernung sollten Sie im Voraus in Erfahrung bringen. |
aufstrebender Urlaubsort | Kann ein Hinweis auf Baustellen und Baulärm sein. |
kurzer Transfer vom Flughafen, in Flughafennähe | Rechnen Sie mit Fluglärm, ggf. Lage in der Einflugschneise. |
Bushaltestelle 50 Meter | Das Hotel befindet sich meist direkt an der Hauptstraße. |
10 Minuten bis zum Strand | Die Zeitangabe kann zu Fuß, Bus oder Taxi bedeuten. |
naturbelassener Strand | Der Strand ist nicht touristisch erschlossen. Sie müssen daher mit Kies, Algen oder auch Verunreinigungen rechnen. |
Badeschuhe nicht vergessen | Ein Hinweis auf einen steinigen oder scharfkantigen Strand oder Seeigel. |
300 Meter zum Wasser | Bedeutet nicht automatisch, dass Sie dort auch Baden können (z. Bsp. Steilküste). |
Gäste | |
kinderfreundliches und familienfreundliches Hotel | Sie müssen mit spielenden Kindern rechnen. |
Haus für junge Gäste | Beliebte Unterkunft für feierfreudige Jugendgruppen. Komfort ist hier nebensächlich. |
von Junggesellen bevorzugt | Das Hotel wird gerne für die Partnersuche besucht. Ggf. findet im Hotel oder der direkten Nachbarschaft Prostitution statt. |
Ausstattung | |
neu erbautes oder eröffnetes Hotel | Ggf. sind noch nicht alle Bauarbeiten abgeschlossen und Sie müssen Baulärm im Hotel hinnehmen. |
beheizbarer Swimmingpool | Es ist optional möglich den Pool zu beheizen. Eine Verpflichtung besteht nicht. |
zentrale Klimaanlage | Sie können die Temperatur im Zimmer nicht individuell einstellen. |
Kürzel im Reisekatalog
Zusätzlich zu diesen Codes können Sie zudem auf vielfältige Abkürzungen im Reisekatalog stoßen. Diese Kürzel gehen auf eine Zusammenarbeit des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) und Reiseveranstaltern aus dem Jahre 1999 zurück. Die DIN 77001 umfasst dabei gängige Beschreibungsmerkmale und entsprechende Kurzzeichen für Reisekataloge und Hotelinformationen für den Deutschlandtourismus.
Die wohl häufigsten und wichtigsten Abkürzungen bei einer Hotelbeschreibung haben wir für Sie in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
BD | Badewanne |
DU | Dusche |
AC | Klimaanlage |
DZ | Doppelzimmer |
TW | Zweibettzimmer |
DB | Dreibettzimmer |
FZ | Familienzimmer |
BB | Bergblick |
MB | Meerblick |
AI | all-inclusive |
OV | Ohne Verpflegung |
HP | Halbpension (Frühstück; Mittag- oder Abendessen) |
VP | Vollpension (Frühstück, Mittag- und Abendessen) |
HS | Hauptsaison |
NS | Nebensaison |
VS | Vorsaison |
ZS | Zwischensaison |
Können Sie trotz Reisekatalogsprache in der Hotelbeschreibung Ansprüche geltend machen?
Grundsätzlich gilt: Weichen die Bedingungen des Urlaubs von den Angaben in der Hotelbeschreibung bzw. dem Reisekatalog ab, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Im Reiserecht erfolgt diese in der Regel durch eine prozentuale Minderung des Reisepreises.
Dafür sind Sie dazu verpflichtet, die Mängel vor Ort bei der Reiseleitung anzuzeigen und innerhalb einer angemessen Frist eine Beseitigung zu verlangen. Nach Ihrer Heimreise müssen Sie Ihre Ansprüche mithilfe einer sogenannten Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.
Allerdings sollten Sie, bevor Sie etwaige Schritte einleiten, nochmals einen prüfenden Blick auf die verwendete Katalogsprache für Ihre Reise werfen. Denn bei einer Formulierung wie „nur fünf Minuten zum Strand“ muss es sich zum Beispiel nicht prinzipiell um eine Angabe zum Fußweg handeln. Hiermit kann auch die Fahrtzeit in einem Bus gemeint sein, der nur einmal pro Stunde fährt.
Hotelbeschreibung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Zeiten, in denen Verbraucher sich ausschließlich auf die Angaben in der Hotelbeschreibung und den Reisekatalogen verlassen konnten, sind mittlerweile vorbei. So veröffentlichen verschiedene Portale im Internet die Bewertungen von anderen Urlaubern. Sie können dadurch eine persönlich gefärbte Einschätzung zu den Vorzügen und Mängeln der Unterkunft erhalten. Häufig fügen diese auch ungeschönte Bilder bei, die dabei helfen können, die Authentizität der Katalogbeschreibung zu prüfen.
Darüber hinaus kann es auch hilfreich sein, sich das Hotel bzw. dessen Lage auf (Online-)Karten anzusehen. Dadurch erhalten Sie einen Eindruck über die Entfernung zum Strand oder zu anderen relevanten Urlaubsattraktionen und können möglicherweise Entfernungsangaben aus der Hotelbeschreibung verifizieren. Luftaufnahmen können zudem helfen, die Gegend der Unterkunft besser einzuschätzen.