Hotel überbucht: Welche Rechte haben Urlauber?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hotel überbucht: Was kann ich tun?
Hotel überbucht: Was kann ich tun?

Ein Urlaub will wohl überlegt und geplant sein. Nicht selten werden für die Wahl des richtigen Hotels Kataloge, Bewertungsprotale und Internetseiten studiert und verglichen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn Ihnen am Reiseziel mitgeteilt wird, dass kein Zimmer mehr frei ist.

Haben sich die Betreiber eines Hotels verschätzt und mehr Zimmer angeboten, als tatsächlich verfügbar sind, liegt eine Hotelüberbuchung vor. Ein möglicher Grund dafür kann zum Beispiel eine organisatorische Panne sein.

Doch wie sollten Sie sich verhalten, wenn Ihr Hotel überbucht ist? Welche Ansprüche bestehen laut Reiserecht? Und wie hoch kann bei der Überbuchung von einem Hotel die Entschädigung ausfallen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Hotel überbucht

Wann ist von einer Hotelüberbuchung die Rede?

Haben Reiseveranstalter mehr Zimmer angeboten als tatsächlich für einen Zeitraum zur Verfügung stehen, ist im Reiserecht die Rede von einer Überbuchung. Die Gäste werden dann in der Regel auf andere Hotel verteilt.

Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Hotel überbucht ist?

Stellt die Überbuchung des Hotels und die damit verbundene Unterbringung in einer anderen Unterkunft einen Reisemangel dar, kann dies eine Entschädigung rechtfertigen.

Wie fordere ich für ein überbuchtes Hotel eine Entschädigung ein?

Möglich ist dies mithilfe einer Reisemängelanzeige. Ein Muster dafür finden Sie hier.

Was besagt das Reiserecht zur Überbuchung?

Ihr Hotel war überbucht? Eine Entschädigung steht Ihnen bei einem Umzug in ein anderes Hotel zu.
Ihr Hotel war überbucht? Eine Entschädigung steht Ihnen bei einem Umzug in ein anderes Hotel zu.

Können Sie Ihre reservierte Unterkunft nicht beziehen, weil kein Zimmer mehr frei ist – ist das Hotel also überbucht – liegt laut Reiserecht ein Mangel vor. Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Anspruch auf Reisepreis­minderung oder Schadensersatz geltend zu machen.

Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn Ihnen der Reiseveranstalter eine gleichwertige Ersatzunterkunft stellt. Ist Ihr Hotel überbucht, kann eine Reisepreisminderung in Höhe von 10 bis 25 Prozent möglich sein. Dieser Wert ergibt sich aus vergangenen Gerichtsurteilen und dient der Orientierung. Denn wie hoch die Minderung genau ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Entspricht das Ersatzhotel nicht den Kriterien der ursprünglichen Unterkunft, können die Forderungen ggf. noch höher ausfallen. Eine Hotelüberbuchung kann dann unter Umständen sogar die Erstattung des gesamten Reisepreises rechtfertigen.

Bei der Einschätzung der Entschädigungsansprüche finden eine Vielzahl an Faktoren Beachtung. So spielt es unter anderem eine Rolle, wie lange das Hotel überbucht war – für eine Nacht oder den gesamten Urlaub? Zudem kann auch die Entfernung zwischen der ursprünglichen Unterkunft und dem Ersatzhotel ein bedeutender Faktor sein.

Überbuchung beim Hotel: Hiobsbotschaft vor dem Reiseantritt

Hotel überbucht: Was ist vor dem Reiseantritt zu unternehmen?
Hotel überbucht: Was ist vor dem Reiseantritt zu unternehmen?

Erfährt der Reiseveranstalter, dass das Hotel überbucht ist, muss er die Urlauber umgehend über diese Tatsache informieren.

Dadurch können Sie vorab entscheiden, ob Sie die Reise dennoch antreten wollen oder ob Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Entscheiden Sie sich für letzteres, muss der Veranstalter die bereits geleistete Anzahlung erstatten.

Werden Sie über eine bestehende Hotelüberbuchung vor dem Reiseantritt informiert, schlägt Ihnen der Reiseveranstalter in der Regel ein alternatives Hotel vor. Dieses sollte gleichwertig zur ursprünglich gebuchten Unterkunft sein.

Haben Sie zum Beispiel ein All-Inclusive-Angebot vereinbart, muss dieses auch weiterhin gewährleistet werden. Ist dies beim Ersatzhotel nicht der Fall, können Sie, weil das Hotel überbucht war, ggf. Schadensersatz fordern.

Nach dem ersten Schock am Urlaubsort stehen die gestrandeten Reisenden nicht selten vor folgendem Problem: „Mein Hotel ist überbucht. Was ist nun zu unternehmen?“ Prüfen Sie gründlich, ob Sie das angebotene Ersatzhotel akzeptieren wollen und leisten Sie keine voreiligen Unterschriften, mit welchen Sie unter Umständen Ansprüche auf Entschädigung verwirken.

Hotel überbucht: Mit unserem Musterbrief eine Entschädigung fordern

Möchten Sie für eine Umbuchung infolge einer Hotelüberbuchung eine Entschädigung einfordern, sollte dies schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Eine Vorlage für einen Beschwerdebrief, wenn das Hotel überbucht war, finden Sie im Folgenden:

[Adresse des Absenders/Urlaubers][Anschrift des Reiseveranstalters]

 

[Ort, Datum]

Anmeldung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln

Reisezeitraum: [Datum der Anreise] bis [Datum der Abreise]
Urlaubsort: xxxxxx
Name des Hotels: xxxxxx
Buchungsnummer: xxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum der Buchung] habe ich unter der zuvor angegebenen Buchungsnummer eine Reise nach [Urlaubsort] mit Unterbringung im Hotel [Name des Hotels] gebucht.

Bei der Ankunft im Hotel wurde mir mitgeteilt, dass das Hotel [Name des Hotels] überbucht sei. Daraufhin kontaktierte ich unverzüglich den Reiseleiter, welcher uns als Alternativhotel [Name des Ersatzhotels] anbot. Dieses entspricht allerdings nicht der von uns gebuchten Kategorie und verfügt zudem nicht über eine direkte Strandlage. Am darauffolgenden Tag kontaktierte ich den Reiseleiter erneut und mir wurde eine Unterbringung in einem vergleichbaren Hotel in direkter Strandlage ermöglicht.

Mein Aufenthalt war aufgrund der aufgeführten Mängel erheblich beeinträchtigt, weshalb ich nachträglich eine angemessene Minderung des Reisepreises für die jeweiligen Tage verlange. Eine Minderung in Höhe von [Prozentangabe] % des Reisepreises halte ich für gerechtfertigt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von [Wert der Minderung] Euro. Darüber hinaus fordere ich eine Entschädigung für die Hotelumzüge in Höhe von [Wert der Entschädigung] Euro.

Bitte überweisen Sie den genannten Betrag auf folgendes Konto
[Kontoinformationen]
bis spätestens zum [Datum].

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

8 Gedanken zu „Hotel überbucht: Welche Rechte haben Urlauber?

  1. Felix

    Wie ihr mitteilt, suche auch ich immer auf verschiedenste Arten nach Unterkünften. Eine gute Unterkunft macht eine gute Reise eben aus. Jedoch kam es auch bei mir nicht selten vor, dass dann doch kein Zimmer mehr frei ist.

  2. Kobr

    Wir kamen beim Hotel mit 10 Personen an, das Hotel war überbucht wir mussten in ein 35 km entferntes Hotel fahren wo es sehr kalt war, und wir mussten jeden Tag 70 km fahren um unsere Bekannten zu treffen, der Besitzer des Hotels macht das immer lt Bewertungen und ebenfalls ankommenden Gäste, der Discounter bietet immer noch das Hotel an!!!!! Wird denn so ein Verbrecher nicht bestraft!!!

  3. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema überbuchtes Hotel. Gut zu wissen, dass man eine Reisemängelanzeige stellen kann. Wir hatten einmal den Fall, dass unser Hotel überbucht war, doch zum Glück konnten wir noch ein anderes schönes Zimmer buchen.

  4. Sabine

    Hallo, wir haben auf einer Insel eine Wohnung gebucht und dort ein Photo und einen Reitkurs gebucht. Nun hat man uns informiert, dass die Unterkunft überbucht ist und kann uns keine andere auf Norderney anbieten. Dann fallen auch die schon bezahlten Kurs weg.
    Wie verhalten wir uns denn jetzt?

  5. Sabine

    Ich habe über ein Buchungsportal ein Hausboot gemietet zu einem besonderen Event (Rhein in Flammen). Fünf Tage später erfolgte vom Vermieter eine Umbuchung auf ein uninteressantes Datum, mit der Begründung dass es zu einer Überbuchung gekommen sei. Er habe das Hausboot zu dem Datum an eine Firma vermietet. Damit verdient er sicherlich mehr Geld. Einen gleichwertigen/gleichartigen Ersatz gibt es nicht.
    Bisher erfolgte kein Angebot über einen Schadenersatz. Auch reagiert der Vermieter nicht mehr…

  6. Bernd

    Hallo,
    wir haben gerade auf Mallorca den Fall, dass das Hotel behauptet kein Geld vom Veranstalter erhalten zu haben. Angeblich wäre das Büro welches vom Veranstalter beauftragt wurde, insolvent.
    Der Reiseveranstalter sagt täglich dass er sich drum kümmert, aber das Hotel wiederum behauptet, das niemand sie kontaktiert.
    Ein offizielles Schreiben in dem das Hotel bestätigt, dass keine Zahlung eingegangen ist haben direkt angefragt, aber das dauert auch schon Tage.
    Derzeit dürfen wir das Zimmer tageweise bezahlen, ansonsten hätte man uns nicht aufgenommen.

  7. E G

    Ich erwäge derzeit ein gemütliches Familienhotel für meinen Urlaub über die Feiertage zu buchen. Wie Sie bereits sagen, sollte man schauen inwiefern die Hotels gebucht sind. Bei Überbuchung hat man sicherlich einige Rechte, welche man in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank!

  8. Julia S

    Bei der Reiseplanung versuche so früh wie möglich das Hotel zu buchen. Zum Glück ist es mir nie so ein Fall passiert, wo das Hotel beim Ankunft überbucht war. Gut zu wissen, dass der Kunde eine gleichwertige Ersatzunterkunft verlangen darf.

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