Viele Menschen nutzen ihren Urlaub dazu, um sich vom stressigen Alltag zu erholen. Fernab der eigenen vier Wände und der Arbeit sehnen sich die meisten vor allem nach Ruhe und Entspannung. Schließlich sollen die kostbaren Urlaubstage die Energiereserven wieder auffüllen. Allerdings finden Urlauber nicht immer auch die Ruhe, welche die Hotelbeschreibungen und Hochglanzfotos in den Reisekatalogen versprechen.
Doch wann stellt Lärm im Urlaub gemäß deutschem Reiserecht einen Reisemangel dar? Welche Ansprüche können sich dadurch ergeben? Und steht Ihnen wegen der Lärmbelästigung im Urlaub eine Minderung des Reisepreises zu? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Lärm im Urlaub
Unter Umständen kann es sich bei einer Lärmbelästigung im Urlaub um einen Reisemangel handeln, welcher eine Reisepreisminderung rechtfertigt. Hierbei muss allerdings der Einzelfall geprüft werden.
Ist in der Hotelbeschreibung von einer zentralen Lage, einem aufstrebenden Urlaubsort oder Flughafennähe die Rede, müssen sich Urlauber in der Regel auf eine gewisse Geräuschkulisse einrichten.
Bei einer Bemessung sind grundsätzlich die individuellen Umstände zu berücksichtigen. Eine Orientierung kann diese Tabelle ermöglichen.
Wann liegt eine Lärmbelästigung im Hotel vor?
Ob nächtliche Partymusik, Baulärm im Hotel oder Kindergeschrei am Pool, grundsätzlich kann Lärm im Urlaub die verschiedensten Formen annehmen. Ob wir die Geräuschkulisse dabei auch als Belästigung wahrnehmen, hängt nicht selten von unseren eigenen Vorstellungen in Bezug auf Entspannung und Vergnügen ab.
Haben Sie die Unterkunft zum Beispiel gerade wegen der eigenen Diskothek gewählt, empfinden Sie die laute Musik bis tief in die Nacht vermutlich auch nicht als störend. Anders sieht es in diesem Fall allerdings aus, wenn Sie bei Ihrem Urlaub vor allem auf Ruhe bedacht sind.
Wann gemäß deutschem Reiserecht ein Reisemangel wegen Lärm im Hotel vorliegt, hängt daher vom individuellen Fall ab. Ein wichtiges Kriterium stellt dabei die Hotelbeschreibung dar, denn diese bildet in der Regel die Grundlage für den vereinbarten Reisevertrag. Verspricht das Reiseprospekt ein ruhiges Feriendomizil, besteht also eher die Möglichkeit, dass es sich bei Lärm im Urlaub um einen Reisemangel handelt.
Ist eine Reisepreisminderung bei Lärm möglich?
Ob bei Lärm im Urlaub ein Anspruch auf Entschädigung besteht und wie hoch diese ausfällt, hängt grundsätzlich von den individuellen Umständen des jeweiligen Falls ab. Dabei erfolgt ein finanzieller Ausgleich für Mängel am Urlaub in der Regel durch eine sogenannte Reisepreisminderung. Der Urlauber erhält somit für die beeinträchtigten Tage einen prozentualen Anteil des gezahlten Reisepreises zurück.
Wie hoch die Minderung des Reisepreises ausfällt, bestimmen nicht selten die Gerichte. Daher können vergangene Urteile der Orientierung dienen. Eine kleine Auswahl zu den Entscheidungen bei Lärm im Urlaub haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:
Art des Mangels | Minderung in Prozent | Anmerkung |
---|---|---|
Flughafen in unmittelbarer Nähe der Hotelanlage | 10 - 20 | Kein Hinweis des Reiseveranstalters |
Diskothekenlärm bis 4.00 Uhr nachts | 20 | „Ruhige Lage“ gebucht |
Lärm durch Fußballspiel bis 1.00 Uhr | 20 | |
Lärmende Kinder im Hotel | 0 | Kein Mindestalter der Hotelgäste vorgegeben |
Hundegebell in ländlicher Gegend | 0 | |
Frühmorgendliches Krähen freilaufender Hähne | 0 |
Wie sieht es aus, wenn im Hotel eine Schulklasse mit Teenagern eincheckt, die höllischen Lärm veranstaltet? Das geht ja nicht als Kindergeschrei am Pool durch. Beim Essen oder auf den Zimmern herrscht eine höllische Geräuschkulisse.
Diese dauernde Lärmbelästigung durch Discomusik
im Hotel ist einfach Körperverletzung und deshalb strafbar.Wann wird endlich einmal etwas unternommen,dass laute Musik nur in geschlossenen Räumen abgespielt werden kann
und nicht zwei sehr große Hotel Anlagen beschallt werden .Prinzess Jandia Fuerteventura
Ich halte das nicht mehr audd.
Hallo lieber Admin, meine Frau und ich haben einen Urlaub gekauft, aber nach einem Tag wollten wir wegen Unannehmlichkeiten stornieren, aber sie wollen, dass wir 60% des Abzugs zahlen. Ich freue mich, wenn Sie helfen. Grüße Herr. Talip Y
Bei uns im Gran Anfi gibt es eine neue Bar, die mehrmals wöchentlich sehr, sehr laute dröhnende Musik macht. Drum herum liegt das Hotel und all die Urlauber, die drum herum ihre FEWO haben, so dieser Musik hilflos ausgeliefert. Wir haben uns beschwert in unserem Hotel, aber angeblich kann man da nichts machen. Die “ Musik“ , wenn man es so nennen will, beginnt um 21.00 Uhr und hört auf So zwischen 24 Uhr und 1 Uhr morgens. Auf den Balkonen kann man sich nicht mehr aufhalten, viel zu klaut. Ins Bett gehen geht auch nicht, viel zu lsit….einfach eine Katastrophe. Was kann man machen???
Ich bin in einem vier Sterne Hotel, mitten im Winter. Das Zimmer hat ein großes auf klappbares Fenster, und eine funktionierende Heizung. Aus unerfindlichen Gründen läuft aber eine Lüftungs Anlage, der ein dumpfer Infraschall mich hier um den Verstand gebracht hat. Das ist ja nichts neues, dass tiefe Frequenzen Menschen erheblichen Schaden zu fügen. Die Hotelleitung gab sich, als hätte sie von so etwas noch niemals gehört. Kann ich von meinem Geld etwas zurück verlangen, ich habe keine Sekunde schlafen können?