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FAQ: Urlaub mit Tieren in Tschechien
Gemäß den Einreisebestimmungen für Heimtiere benötigen Sie für Hunde, Katzen und Frettchen einen Heimtierausweis. Dieser enthält Informationen zu Halter und Tier.
Eine Einreise ist grundsätzlich nur möglich, wenn ein Impfschutz gegen Tollwut besteht.
Welche Vorschriften für Welpen gelten, lesen Sie hier.
Tschechien mit Vierbeinern erleben
Was für die einen mit Prag die Partylocation Nummer 1 im Sommer ist, stellt für die anderen den perfekten Ort für einen Familienurlaub dar – Tschechien hat einiges zu bieten. Selbst ein Urlaub in Tschechien mit dem eigenen Hund ist möglich. Dafür müssen Sie sich lediglich vorher ein wenig mit den EU-Rahmenbedingungen auseinandersetzen.
Wie diese genau aussehen und was ansonsten noch wichtig (aus dem Bereich Tierrecht) für eine Einreise in Tschechien mit Hund und anderen Haustieren ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Tschechien: Was beim Urlaub mit Ihrem Hund alles zu beachten ist!
Wie beispielsweise auch in Spanien oder Polen, gelten auch in Tschechien die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen.
Für eine Einreise nach Tschechien mit Ihrem Hund benötigen Sie einen sogenannten „EU-Heimtierauseis“. Dies gilt auch, wenn Sie von einem anderen EU-Staat nach Tschechien reisen möchten.
Solch ein Ausweis beinhaltet unter anderem Folgendes:
- Daten zum Halter des Heimtieres
- Informationen zum Hund, zur Katze oder zum Frettchen – Das beinhaltet auch die jeweilige Kennungsnummer, welche die Mikrochip- oder Tätowierungskennzeichnung vorgibt.
- Hinweise zu allen tierärztlichen Untersuchungen
- Nachweis eines ordnungsgemäßen und aktuellen Tollwutschutzes
Ziel dieser Einreisebestimmungen ist es vor allem, dass Sie mit Ihrem Hund nach Tschechien nur einreisen dürfen, wenn dieser gesund ist und keine Gefahr besteht, dass Tollwut über die Ländergrenze hinweg verbreitet wird. Außerdem ist jedes Heimtier dadurch eindeutig identifizierbar.
Des Weiteren besagen die Einreisebestimmungen für einen Hund nach Tschechien, dass prinzipiell jede Hunderasse mitreisen darf. Sie sollten allerdings darauf achten, dem Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf allgemein zugänglichen Plätzen, einen Maulkorb aufzusetzen und das Tier an die Leine zu nehmen.
Tschechien mit Hund: Was gilt für Jungtiere?
Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Urlaub mit einem jungen Hund in Tschechien möglich – wie im Normalfall in ganz Europa. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Welpen mindestens 15 Wochen alt sind, weil sich erst frühestens dann die volle Wirkung des Tollwutimpfstoffes entfaltet hat.
Lt. EU Heimtierausweis ist unsere 2,5 Jahre alte Hündin (wir wohnen in D) ausreichend gegen Tollwut etc. geimpft. Der übliche Zeitraum zwischen den Tollwutimpfungen (Auffrischungen) beträgt 3 Jahre. Die nächste Impfung wäre in 04/25 fällig (die letzte war 04/22). Für die Einreise nach Tschechien dürfte die letzte Tollwut-Impfung aber mind. 2 Wochen und max. 12 Monate zurückliegen. Wir würden gerne in den nächsten Tagen nach CZ reisen – was empfehlen Sie ? Danke !