Nicht selten werden bei der Urlaubsplanung und der Suche nach dem idealen Hotel intensiv Kataloge und Angebote im Internet studiert. Dabei präsentieren sich die Unterkünfte immer von ihrer besten Seite und vermitteln dadurch den Eindruck vom wahr gewordenen Traumurlaub.
Die Realität kann im Vergleich zu den Hochglanzfotos allerdings schon mal verblassen. Ärgerlich ist es zudem, wenn die Unterkunft erheblich Mängel aufweist. So kann zum Beispiel Baulärm die Erholung gefährden. Besonders dramatische Folgen kann auch Schimmel im Hotelzimmer haben, denn dieser ist unter Umständen gesundheitsgefährdend.
Doch welche Rechte haben Urlauber, wenn sie Schimmel im Ferienhaus oder im Hotel vorfinden? Stellt dies gemäß Reiserecht einen Mangel dar, der eine Entschädigung oder Preisminderung rechtfertigt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Schimmel im Hotelzimmer
Laut Reiserecht kann es sich bei Schimmel um einen Reisemangel handeln. Urlauber können dann ein anderes Zimmer verlangen und eine Entschädigung einfordern.
Abhängig vom Ausmaß des Schimmelbefalls liegt die Reisepreisminderung üblicherweise zwischen 3 und 30 Prozent.
Das Muster einer entsprechenden Reisemängelanzeige stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Wie gefährlich ist es, wenn im Hotel Schimmel auftritt?
Unter dem Begriff „Schimmel“ sind verschiedenste Pilzarten zu verstehen. Dabei sind Schimmelpilze bzw. ihre Sporen grundsätzlich ein fester Bestandteil unserer Umwelt und zum Beispiel im Boden oder in der Luft vorhanden.
Damit Schimmel im Hotelzimmer oder auch jeder anderen Räumlichkeit entsteht, benötigen diese aber die richtigen Bedingungen. Förderlich für das Wachstum von Schimmelpilzen sind unter anderem:
- über 60 % relative Luftfeuchtigkeit
- große Temperaturunterschiede
- unzureichende Lüftung
- organische Materialien (z. B. Tapeten oder Holz), die als Nährboden dienen
Prinzipiell kann von Schimmelpilzen eine Gesundheitsgefahr ausgehen, wenn Sie die Sporen in großer Zahl einatmen. So kann Schimmel im Hotelzimmer allergische Reaktionen hervorrufen. Darüber hinaus kann ein längerer Aufenthalt in einer schimmligen Unterkunft das Risiko für Atemwegserkrankungen sowie Atemwegsinfektionen erhöhen und zu einer Verstärkung von vorhandenen Asthmaerkrankungen führen.
Schimmel im Hotelzimmer: Was tun, um eine mögliche Entschädigung zu erhalten?
Liegt ein Reisemangel wie Schimmel im Hotelzimmer vor, müssen Sie diesen gemäß deutschem Reiserecht zuerst direkt am Urlaubsort rügen und eine Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dafür umgehend an die zuständige Reiseleitung, die Hotelrezeption ist in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner.
Halten Sie bereits vor Ort die Beeinträchtigung in einer Mängelanzeige fest. Ist das Problem am Urlaubsort nicht zu beheben – zum Beispiel durch den Umzug in ein anderes Zimmer – oder ist die Reiseleitung nicht erreichbar, sollten Sie Ihre Rechte bei Schimmel im Hotelzimmer mit einer schriftlichen Beschwerde an den Reiseveranstalter geltend machen. Denn unter Umständen besteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung.
In Ihrem Beschwerdeschreiben sollten Sie den Mangel so konkret wie möglich beschreiben und ggf. Beweisfotos beifügen sowie Dritte als Zeugen benennen. Zudem raten Experten dazu, eine konkrete Reisepreisminderung zu verlangen. Als Orientierung kann unter anderem die Frankfurter Tabelle zur Berechnung von Reisepreisminderungen dienen.
Mängelanzeige bei Schimmel im Hotelzimmer
Möchten Sie aufgrund von Schimmel im Hotelzimmer Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen, empfiehlt sich dafür eine Reisemängelanzeige. Diese sollte schriftlich erfolgen und per Einschreiben versandt werden. Wie ein Musterbrief aussehen kann, zeigt unser nachfolgendes Beispiel:
[Adresse des Absenders/Urlaubers]
[Anschrift des Reiseveranstalters]
[Ort, Datum]
Anmeldung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln
Reisezeitraum: [Datum der Anreise] bis [Datum der Abreise]
Urlaubsort: xxxxxxxxx
Name des Hotels: xxxxxxxx
Buchungsnummer: xxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum der Buchung] habe ich unter der aufgeführten Buchungsnummer einen Urlaub in [Urlaubsort] mit Unterbringung im Hotel [Name des Hotels] gebucht.
Dabei ist mir bereits nach dem Einchecken der Schimmel im Hotelzimmer sowie im Bad aufgefallen. Im Detail handelte es sich dabei um einen 2 x 1 Meter großen Schimmelfleck unter dem Fenster und gleichzeitig neben dem Bett sowie schwarzer Schimmel in den Fügen der Dusche.
Diesen Reisemangel habe ich am [Datum] vor Ort bei der Reiseleitung angezeigt und um Abhilfe gebeten. Letzteres war nicht möglich.
Mein Aufenthalt war aufgrund des aufgeführten Mangels erheblich beeinträchtigt, weshalb ich nachträglich eine Minderung des Reisepreises verlange. Eine Minderung in Höhe von [Prozentangabe] % des Reisepreises halte ich für gerechtfertigt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von [Wert der Minderung] Euro.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
[Kontoinformationen]
bis spätestens zum [Datum].
Als Anlage füge ich Fotos des Schimmelbefalls bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Schimmel in der Ferienwohnung: Was gilt bei einer Unterkunft aus privater Hand?
Für viele Reisende stellen Ferienwohnungen oder -häuser eine attraktive Alternative zum Hotel dar. Denn nicht selten sind diese Unterkünfte preiswerter und bieten zudem die Möglichkeit, sich in einer Küche selbst Mahlzeiten zuzubereiten. Sie sind somit unabhängig vom Angebot und den Öffnungszeiten eines Hotelrestaurants.
Doch ebenso wie Schimmel im Hotelzimmer auftritt, können auch Ferienwohnungen von diesem mitunter gesundheitsgefährdenden Pilz betroffen sein. Haben Sie die Unterkunft über einen Reiseveranstalter gebucht, können Sie den Mangel bei diesem anzeigen.
Problematisch kann es allerdings sein, wenn die Ferienwohnung von einer Privatperson angeboten wird. Denn in diesem Fall greift nicht das Reiserecht, sondern das Mietrecht. Dieses sieht in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz vor. Darüber hinaus gilt in der Regel das nationale Mietrecht des Anbieters. Bei einer Ferienwohnung in der Türkei sind daher entsprechende Forderungen vor einem türkischen Gericht geltend zu machen.
Guten Abend,
wir sind in eine Ferienwohnung bis 20.10. eingezogen, da wir umgezogen sind und unsere bisherige Wohnung aufgegeben haben.
Letzte Woche ist an unserem Fahrzeug etwas Öl verloren (vielleicht 2-3 Esslöffel), welches auf den Parkplatz des Vermieters getropft ist. Der Vermieter hat uns ca. 1 Woche zum entfernen Zeit gegeben sonst hätte er eine Fachfirma mit der Entfernung der Ölflecken. Wir haben die Flecken entfernt. Des Weiteren hat er uns den Parkplatz fristlos gekündigt.
Nun zum Anliegen:
Der Kühlschrank der Ferienwohnung funktioniert nicht richtig. Uns sind bereits einige Nahrungsmittel kaputt gegangen. Das Eisfach geht.
Der Vermieter hat uns daraufhin einen Kühlschrank gebracht, welcher von innen verschimmelt und dreckig ist. Er müffelt auch ganz schön. Wir haben den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, da er scheinbar ein sehr reinlicher Mensch (Siehe Parkplatz) ist. Jedoch kam seitdem keine Rückinfo hinsichtlich der Reinigung des Kühlschranks.
Was können wir tun? Können wir den Vermieter auffordern den Kühlschrank zu reinigen?
Wir haben die Angst, dass der Vermieter uns die Wohnung kündigt, wenn wir es wiederholt melden.
Viele Grüße