Rechtsanwaltsfachangestellte: Welche Weiterbildung ist möglich?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechtsanwaltsfachangestellte: Welche Weiterbildung können Sie absolvieren?
Rechtsanwaltsfachangestellte: Welche Weiterbildung können Sie absolvieren?

FAQ: Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Werden Weiterbildungen für Rechtsanwaltsfachangestellte angeboten?

Sie können beispielsweise eine Fortbildung zur Rechtsmanagerin machen. Hier finden Sie eine Übersicht weiterer Fortbildungsmöglichkeiten.

Welche Kosten muss ich für eine Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte einplanen?

Die Kosten einer Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte liegen in aller Regel im dreistelligen Bereich und setzen sich aus vielen Komponenten zusammen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.

Wie viel Zeit nimmt eine Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte in Anspruch?

Hier lesen Sie, wie viel Zeit Sie für die jeweiligen Weiterbildungen für Rechtsanwaltsfachangestellte einplanen sollten.

Spezielle Ratgeber zur Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten haben Rechtsanwaltsfachangestellte?

Nach der Ausbildung ist vor der Ausbildung – das Lernen hört ja bekanntlich niemals auf! Oftmals stehen auch einige, die die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgreich beendet haben, vor einem großen Problem, dass viele Berufszweige trifft: Die Stellengesuche sind zahlreich, die Konkurrenz jedoch auch. Um aus der Masse hervorzustechen, den eigenen Marktwert zu steigern oder aber die Chancen auf andere Einsatzgebiete zu erhöhen, bieten sich Weiterbildungen auch für Rechtsanwaltsfachangestellte an. Doch welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es? Zahlt hierfür immer der Arbeitgeber?

 Rechtsanwaltsfachangestellte: Eine Weiterbildung ist möglich.
Rechtsanwaltsfachangestellte: Eine Weiterbildung ist möglich.

Wenn Sie nach Abschluss der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten nicht im Ausbildungsbetrieb übernommen werden oder nur schwer eine Festanstellung finden können, bietet sich in einigen Fällen die berufliche Weiterbildung an. Auch für den Fall, dass Sie mit Ihrem Gehalt in Ihrem Beruf nicht vollkommen zufrieden sind, ist die Fortbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte sinnvoll.

Dadurch können die Einkommensverhältnisse – und der Marktwert – positiv beeinflusst werden. Als Rechtsanwaltsfachangestellte stehen dabei unterschiedliche Wege offen. Neben einem weiterführenden Studium können Sie auch berufspraktische Fortbildungen anvisieren. Hierzu zählen insbesondere:

  • geprüfte/r Rechtsfachwirtin/Rechtsfachwirt: Sie übernehmen umfangreichere Leitungsfunktionen in Rechtsanwaltskanzleien. Das Aufgabengebiet ähnelt denen der Rechtsanwaltsfachangestellten, ist geprägt durch weiterreichende Kompetenzen und eine größere Verantwortung.
  • Betriebswirtin/Betriebswirt für Recht: Sie übernehmen eine Beraterfunktion in größeren und kleineren Unternehmen oder in der Verwaltung und sind vor allem für betriebswirtschaftliche Fragen zuständig.
  • Rechtsmanager/in: Sie prüfen Vorhaben unter rechtlichen Gesichtspunkten und besitzen ein umfassenderes juristisches Wissen und sind gewissermaßen mit Juristen gleichzusetzen, die das erste Staatsexamen abgeschlossen haben.
  • geprüfte/r Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation: Sie sind vor allem für die Planung und Optimierung von Arbeitsabläufen in unterschiedlichsten Bürogemeinschaften zuständig.
  • geprüfte/r Notarfachwirt/in (für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte): Übernimmt beim Notar ähnliche Funktionen wie der Rechtsfachwirt.

Neben den beruflichen Weiterbildungen für Rechtsanwaltsfachangestellte sind auch noch weiterführende universitäre Ausbildungen möglich. Hierzu gehören z. B.:

  • Studium der Rechtswissenschaften
  • Studium im Bereich Wirtschaftsrecht
  • BWL-Studium

Doch nicht nur für Personen, die aufsteigen möchten, sind Weiterbildungen sinnvoll. Neben den oben genannten gibt es für zahlreiche Berufsgruppen auch in regelmäßigen Abständen sogenannte Anpassungsweiterbildungen. Diese dienen dazu, bestehende Fertigkeiten und Qualifikationen auszubauen oder aber Neuerungen im Rechts- oder Verwaltungssystem zu erlernen. Allgemeine Seminare für Rechtsanwaltsfachangestellte gibt es zum Beispiel in den Bereichen:

  • betriebliche Organisation
  • Gebühren- und Kostenrechnung (u. a. auch mit RA-Micro)
  • Zwangsvollstreckung
  • Buchführung
  • Bürokommunikation

Was kostet Rechtsanwaltsfachangestellte die Weiterbildung?

Die unterschiedlichen Fortbildungsmöglichkeiten für Rechtsanwaltsfachangestellte sind auch mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden. Während in manchen Bereichen lediglich eine staatlich anerkannte Prüfung vonnöten ist, können bei anderen Ausbildungsformen auch umfangreichere Maßnahmen möglich sein. Diese sind dann auch mit höheren wirtschaftlichen Belastungen verbunden.

Die Prüfung zum Fachwirt kann Rechtsanwaltsfachangestellte z. B. um die 360 Euro kosten. Neben Prüfungsgebühren kommen zudem auch Lehrgangsgebühren hinzu, die je nach Ausbildungseinrichtung verschiedentlich hoch ausfallen kann.

Eine Weiterbildung zum Betriebswirt ist hingegen durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) gedeckt. Rechtsanwaltsfachangestellte können eine Weiterbildung im entsprechenden Bereich unter Umständen mit einer staatlichen Förderung bewerkstelligen. Doch wer zahlt, wenn die Kosten nicht übernommen werden?

Wer bezahlt die Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte?

 Auch eine universitäre Fortbildung können Rechtsanwaltsfachangestellte anvisieren.
Auch eine universitäre Fortbildung können Rechtsanwaltsfachangestellte anvisieren.

Handelt es sich bei der von Ihnen gewünschten Maßnahme um eine Weiterbildung zur beruflichen Anpassung, dann werden die Kosten für die Seminare in der Regel von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern entsprechende Schulungen zu gewähren, wenn die Umstände dies veranlassen – es etwa umfangreiche Änderungen im Bereich des Rechnungswesens gibt.

Anders verhält es sich zum Beispiel bei Ausbildungen, die dem beruflichen Aufstieg dienen sollen. Eine Pflicht für den Arbeitgeber, dem Rechtsanwaltsfachangestellten eine entsprechende Weiterbildung zu finanzieren, besteht nicht. Doch sind diese dennoch möglich. Der ein oder andere Arbeitgeber kann unter gewissen Voraussetzungen auch solche Bildungsmaßnahmen fördern.

Besonders bei langjährigen Fortbildungen jedoch verlangen viele hierfür eine entsprechende Garantie, dass Sie das Unternehmen nicht gleich nach der Weiterbildung verlassen. Zum Beispiel kann im Gegenzug für die Förderung auch eine vertragliche Bindung an das Unternehmen auf bestimmte Zeit vereinbart werden.

Für betriebswirtschaftliche Weiterbildungen gilt: Die Förderung ist durch Ausbildungsförderungsgesetz (AFBG) gedeckt. Damit steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, als Rechtsanwaltsfachangestellte eine Weiterbildung auf Grundlage staatlicher Förderung zu erhalten.

Haben Sie noch keine Anstellung gefunden, können Sie gegebenenfalls über das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit versuchen, eine Weiterbildung zu erhalten.

Das Studium hingegen müssen Sie in der Regel eigenständig finanzieren. Ausnahmen sind zumeist nur bei Fernstudien möglich, die die Anwesenheit beim Arbeitgeber ermöglichen. Unter Umständen können Sie auch auf weiterführende Unterhaltsleistungen vonseiten Ihrer Eltern hoffen, wenn sich das Studium recht nahtlos an Ihren erfolgreichen Ausbildungsabschluss anschließt. In diesem Falle kann dies noch auf die erste Berufsausbildung Anrechnung finden.

Wo Rechtsanwaltsfachangestellte Infos zur Weiterbildung erhalten

Es gibt zahlreiche Seminare für Rechtsanwaltsfachangestellte.
Es gibt zahlreiche Seminare für Rechtsanwaltsfachangestellte.

Sind Sie sich unsicher, ob und wie die Weiterbildung Ihre beruflichen Chancen erhöhen kann? Sie können sich jederzeit an die zuständige Arbeitsagentur richten. Hier finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte. Die Sachbearbeiter können Sie auch dahingehend aufklären, welche Maßnahmen angesichts der Arbeitsmarktlage sinnvoll erscheinen. Zudem ist so auch die Teilnahme an einem anpassenden Seminar für ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte zugänglich.

Genauere Auskünfte finden Sie zum Beispiel bei staatlichen und privaten Fachschulen, an denen Rechtsanwaltsfachangestellte die Weiterbildung über zahlreiche Lehrgänge realisieren können.

Auch bei anderen öffentlichen Trägern wie zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer (IHK) können Sie sich zu den einzelnen Fortbildungsmaßnahmen erkundigen. Die IHK bietet Prüfungen z. B. für Rechtsmanagement an. Nicht in jedem Falle müssen langjährige Ausbildungen oder Lehrgänge absolviert werden. Oftmals genügt eine staatliche Prüfung, um die Zusatzqualifikation zu erlangen.

Darüber hinaus können Sie u. a. bei der Rechtsanwaltskammer (RAK) Informationen zur Fortbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte zur Rechtsfachwirtin/zum Rechtsfachwirt finden.

Über mögliche Studiengänge können Sie sich an den Universitäten und Fachhochschulen erkundigen. Informationen zu den möglichen Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie den jeweiligen Studienordnungen.

Wie lange dauern Weiterbildungen für Rechtsanwaltsfachangestellte?

Während kleinere Lehrgänge in der Regel auch in Wochenendkursen belegt werden können, müssen Sie für eine Fortbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte, die dem beruflichen Aufstieg dienen soll, mitunter mit mehreren Jahren rechnen.

Für den Rechtsfachwirt genügt es in der Regel, wenn Sie eine entsprechende Prüfung absolvieren. Die Teilnahme an vorbereitenden Lehrgängen ist hierbei nicht zwangsläufig Voraussetzung. Doch dient die Praxis insbesondere der Prüfungsvorbereitung. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass die Prüfung auch realistischerweise ein gutes Ergebnis mit sich bringt, bietet sich der Besuch der zugehörigen Lehrgänge an.

Entscheiden Sie sich als Rechtsanwaltsfachangestellte für die Weiterbildung zum Betriebswirt im Bereich Recht, müssen Sie mit einem wesentlich höheren zeitlichen Aufwand rechnen. Es handelt sich hierbei um eine vollwertige Zusatzausbildung. In Vollzeit dauert diese in der Regel zwei Jahre. Arbeiten Sie nebenbei noch als Rechtsanwaltsfachangestellte kann die Weiterbildung mit mehr als vier Jahren zu Buche schlagen.

Stehen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht gut und können auch nicht über Weiterbildungsmaßnahmen verbessert werden, sollte über eine Umschulung für Rechtsanwaltsfachangestellte nachgedacht werden.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

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