Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte: Ausbildung & Aufgaben

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 7. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was Sie über den Beruf Notarfachangestellter/in wissen sollten.
Was Sie über den Beruf Notarfachangestellter/in wissen sollten.

FAQ: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Welche Aufgaben haben Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte?

Arbeiten Sie beispielsweise in einer Kanzlei, so vereinbaren Sie Termine mit Mandanten und bereiten diese vor. Zudem berechnen Sie Gebühren. Weitere Aufgabengebiete lesen Sie hier.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte verläuft dual und dauert in aller Regel drei Jahre.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte zu werden?

Da es sich dabei um einen Ausbildungsberuf handelt, reicht ein Realschulabschluss in aller Regel aus. Zudem sollten Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.

Neben den „normalen“ Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es auch die Bezeichnung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Diese beiden Berufe unterscheiden sich in ein paar wichtigen Aspekten, die im Folgenden unter anderem mit dargestellt werden. Doch wie genau sieht die Ausbildung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte konkret aus? Welche Aufgaben fallen in ihren Tätigkeitsbereich und wo liegen ihre Einsatzgebiete? Und was gibt es zum Gehalt und zu den Weiterbildungsmöglichkeiten einer/s ReFa zu sagen?

Der Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

 Auch für Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte gilt die ReNoPatAusV.
Auch für Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte gilt die ReNoPatAusV.

Die Ausbildung dauert wie bei Rechtsanwaltsfachangestellten drei Jahre und ist in der Ausbildungsverordnung – ReNoPatAusbV – definiert. Im Allgemeinen unterstützt ein/e Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (kurz: RENO) Anwaltsnotare und –notarinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Zusätzlich fallen organisatorische und kaufmännische Arbeiten in den Aufgabenbereich.

In aller Regel reicht ein Realschulabschluss, um eine Ausbildung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte aufzunehmen. Etwa zwei Drittel der Auszubildenden beginnen mit einem solchen Abschluss ihre Ausbildung. Ein Drittel hat ein Abitur. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren stark steigend, sodass in einer Studie 2014 festgestellt wurde, dass der Anteil mittlerweile fast ausgeglichen ist.

Folgende Schulfächer bilden eine gute Voraussetzung für eine derartige Ausbildung:

  • Sehr gute Deutschkenntnisse sind das A und O für einen angehenden Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Denn, wie später noch weiter ausgeführt wird, ist die Ausbildung mit dem Verfassen einer Vielzahl von Schriftstücken und Verträgen verbunden. Zudem gibt es auch einen mündlichen Schwerpunkt in der sogenannten Mandantenbetreuung. Das heißt, gute Grammatikkenntnisse sowie eine fehlerfreie Rechtschreibung sind Rüstzeug für die Ausbildung.
  • Daneben ist für die Berechnung von Kosten und Zinsen ein fundierter Umgang mit den Grundrechenarten sowie mit der Prozentrechnung von Vorteil.
  • Auch ein paar Grundkenntnisse und ein grundlegender Fachwortschatz bezüglich der Themen Wirtschaft und Recht können hilfreich sein.
  • Schließlich ist vor allem mit Blick auf die erneuerte Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV) ein gutes Englisch in Wort und Schrift mittlerweile eine weitere Voraussetzung für die Ausbildung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. In der Ausbildung gilt es Aufgaben des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs zu erledigen.
Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ist die Aktenverwaltung und das Anfordern von Dokumenten ein Bestandteil der Ausbildung.
Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ist die Aktenverwaltung und das Anfordern von Dokumenten ein Bestandteil der Ausbildung.

Wichtig! 2015 fand eine Novellierung der Ausbildungsordnung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte statt. Sie trat am 01. August in Kraft und berücksichtigt mehr das internationale Recht sowie die internationale Zusammenarbeit und den elektronischen Zahlungs- sowie Rechtsverkehr. Grundlegend sei noch festzuhalten, dass der Ausbildungsberuf Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte seit 1987 staatlich anerkannt ist.

Aufgaben und Einsatzgebiete

Beschäftigungsbetriebe für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte können unter anderem Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat oder Notariate selbst sein. Sie können aber auch eine Beschäftigung in Inkassobüros oder bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften finden. Daneben sind Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte auch in den Mahnabteilungen von Versandhäusern, größeren Warenhausketten, Online-Shops und Banken, Sparkassen sowie Versicherungen beschäftigt. Die Einsatzorte können demnach eine Kanzlei oder ein Unternehmen sein.

Doch was macht man letztlich in diesem Beruf?

  • Entgegennahme von Vertretungs- und Beurkundungsaufträgen
  • Vereinbarung und Vorbereitung von Terminen
  • Führen von Akten, Registern und Termin-/Fristen- sowie Wiedervorlagekalendern
  • Zusammenstellung von Unterlagen, Dokumenten und ganz allgemein von Informationen
  • Anfordern von Dokumenten für die Beurkundungen
  • Schriftstücke zu Rechtsstreitigkeiten, Mahnungen und Zwangsvollstreckungen
  • Entwürfe für Erbscheinanträge, Vollmachten, eidesstattliche Versicherungen sowie einfache Verträge
  • Berechnung von Gebühren
  • Ausfertigung von Rechnungen
  • Überwachen und Verbuchen von Zahlungseingängen

Allgemein: Bearbeitung der Korrespondenz der Rechtsanwälte und Notare

Um diese umfangreichen und komplexen Aufgaben zu lösen, werden ganz bestimmte Anforderungen an Sie als Auszubildender gestellt. Neben einer guten und vor allem flexiblen Organisation kommt es vor allem auf große Sorgfalt und Ihre Verschwiegenheit an, da Sie mit diffizilen Informationen der Kunden sowie der Mandanten umgehen. Wie bereits erwähnt, ist eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit von Vorteil. Denn die Kundenorientierung ist ein Grundpfeiler in der Ausbildung von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.

Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte: Gehalt

Wichtig! Die Ausbildungsvergütung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ist in der Regel durch die Empfehlungen der zuständigen Rechtsanwaltskammern festgelegt.

Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ist die Weiterbildung wie bei den Rechtsanwaltsfachangestellten möglich.
Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ist die Weiterbildung wie bei den Rechtsanwaltsfachangestellten möglich.

Diese Empfehlungen dienen den Ausbildungsbetrieben jedoch nur als Orientierung. Es gibt eine Vielzahl an Faktoren, die das Gehalt für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte beeinflussen können, wie die Größe des Betriebs, die jeweilige Branche, in der man einen Platz bekommt und die Frage, ob eine Region strukturschwach ist oder eher zu den Ballungsgebieten in Deutschland gehört. Deshalb ist es sehr schwierig genaue Angaben zu machen bezüglich des Gehalts. Der Paragraph 17 des Berufsbildungsgesetztes (BBiG) legt lediglich fest, dass eine angemessene Vergütung stattfinden muss. Diese sollte sich nach dem Lebensalter bemessen. Das bedeutet eine Stafflung des Gehalts, die mit mindestens jedem neuen Ausbildungsjahr steigt. Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in der Ausbildung ist das Gehalt durch die Rechtsanwaltskammern empfohlen und letztlich orientieren sich die Unternehmen daran.

Prüfung und Lerninhalte

Genauso wie die Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte beruht sie auch für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte auf einem dualen System, d. h. neben dem praktischen Teil in einem Ausbildungsbetrieb muss jeder Azubi die Berufsschule besuchen. Ein erfolgreicher Schulabschluss ist eine Voraussetzung, die Fachangestelltenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Rechtsanwaltskammer abzulegen.

Die sogenannten Lernfelder und Inhalte der Ausbildung sowie die Prüfungsschwerpunkte sind denen der „normalen“ Rechtsanwaltsfachangestellten sehr ähnlich. Im Folgenden wird deshalb ein intensiverer Blick auf die Unterschiede geworfen. Im Allgemeinen ist der Ausbildung eine Ausbildungsordnung zugrunde gelegt, die einen Ausbildungsrahmenplan enthält. Auf dieser Grundlage entwirft der jeweilige Ausbildungsbetrieb wiederum einen individuellen Ausbildungsplan für den einzelnen Azubi.

Um für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden, bedarf es einer bestandenen Zwischenprüfung, die zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfindet, und eines sorgfältig geführten Berichtsheftes.

Die Abschlussprüfung besteht aus den folgenden Prüfungsbereichen mit der jeweiligen Prüfungsdauer und dem Anteil an der Gesamtnote:

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r – Das Gehalt ist in der Ausbildung durch die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern geregelt.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r – Das Gehalt ist in der Ausbildung durch die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern geregelt.
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse: schriftlich, 60 Minuten, mit 15 Prozent
  • Mandanten- und Beteiligtenbetreuung: Fachgespräch, mit 15 Prozent
  • Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich: schriftlich, 150 Minuten, mit 30 Prozent
  • Vergütung und Kosten: schriftlich, 90 Minuten, mit 30 Prozent
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: schriftlich, 60 Minuten, mit 10 Prozent

Im Gesamtergebnis muss der Auszubildende mindestens ein ausreichend erreichen, um die Prüfung zu bestehen. Im Einzelfall kann man eine Ergänzungsprüfung in Form einer 15-minütigen, mündlichen Prüfung ablegen. Grundlage für die Prüfungen bilden verschiedene Lerninhalte, die sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb vermittelt werden. Neben den berufsübergreifenden und berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die ein Rechtsanwaltsfachangestellter sich aneignen muss, gelten vor allem für den Bereich der sogenannten „weiteren berufsprofilgebenden“ Fähigkeiten Besonderheiten bei der Ausbildung für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.

Das betrifft:

  • Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts
  • Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung
  • Notariatsgeschäfte mit der Rechtsanwendung in den Bereichen:
    • Liegenschaftsrecht
    • Familien- und Erbrecht
  • Registerrecht
  • Vergütung und Kosten
  • Gerichtskosten
  • Elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr
  • Notarielles Berufs- und Verfahrensrecht

Bildnachweise:
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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte: Ausbildung & Aufgaben
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

2 Gedanken zu „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte: Ausbildung & Aufgaben

  1. Lisbeth

    Interessant, dass der Auszubildende im Gesamtergebnis mindestens ein „ausreichend“ erreichen muss, um die Prüfung zu bestehen. Wenn ich Notar werden will, sollte ich zumindest eine entsprechende Ausbildung vorher gemacht haben. Oder ein Studium in der entsprechenden Richtung.

  2. Birte

    Gut zu wissen, dass beide Ausbildungen in der Regel drei Jahre dauern, aber die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vorwiegend Anwaltsnotare unterstützen. Interessant, dass in der Regel ein Realschulabschluss reicht. Ich frage mich, ob ich nach der Ausbildung auch als Notar arbeiten könnte.

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