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FAQ: Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte
Es gibt keine besonderen Anforderungen, um die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte antreten zu können. Ein Abitur ist zum Beispiel keine Voraussetzung.
Sie müssen in aller Regel drei Lehrjahre absolvieren. Hier erhalten Sie einen Überblick, wie diese in etwa ablaufen.
Da es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben gibt, kann das Gehalt, welches Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung erhalten, je nach Arbeitgeber schwanken.
Der Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist sehr attraktiv und gehört deshalb in Deutschland jedes Jahr erneut zu den statistisch beliebtesten Ausbildungen. Dies liegt einerseits an dem abwechslungsreichen Tätigkeitsfeld als Rechtsanwaltsfachangestellte, andererseits an den zahlreichen Möglichkeiten, die Ihnen nach der Ausbildung offenstehen, zum Beispiel Fort- und Weiterbildungen oder ein Studium.
Doch wie sieht die Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte eigentlich aus? Wer kann diese machen, wie läuft sie ab und was bedeutet überhaupt „staatlich anerkannt“? Wir haben für Sie alles zusammengestellt, was Sie über diese Ausbildung wissen müssen. Hier kommt das kleine Einmaleins der Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte…
Spezielle Ratgeber zur Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte
Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Rechtsanwaltsfachangestellte gibt es?
Die erste wichtige Frage zur Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte lautet: Wie werden Sie Rechtsanwaltsfachangestellte oder -gestellter? Viele Möglichkeiten stehen Ihnen hier nicht zur Verfügung, denn es gibt nur eine staatlich anerkannte Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung, welche wiederum durch die sogenannte ReNoPat-Ausbildungsverordnung geregelt wird.
Die Ausbildung kann mit einer entsprechenden Vorbildung angetreten werden, umfasst eine Regelzeit von drei Jahren und findet als duale Ausbildung im Wechsel aus der Arbeit im Ausbildungsunternehmen und der Theorie in der Berufsschule statt. Auf Antrag kann sie in manchen Betrieben auch als Teilzeitausbildung mit nur 30 Wochenstunden absolviert werden (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG). Sie haben zudem die Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Ausbildungsbetrieben. Sie können beispielsweise in einer Anwaltskanzlei arbeiten, in einer Rechtsanwaltskammer oder der Rechtsabteilung in einem sonst branchenfremden Unternehmen, sofern dieses eine entsprechende Ausbildungsberechtigung besitzt.
Die offenen Ausbildungsstellen für das kommende Jahr veröffentlichen die Betriebe meist frühzeitig auf ihrer Webseite, in Jobbörsen oder in der Zeitung. Sie können sich zudem bei der Agentur für Arbeit und der regionalen Rechtsanwaltskammer über offene Ausbildungsplätze für Rechtsanwaltsfachangestellte informieren.
Wer kann die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten machen?
Wenn Sie einen Ausbildungsplatz als Rechtsanwaltsfachangestellte antreten möchten, gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Das bedeutet, das Sie diese sogar ohne jeglichen Schulabschluss durchlaufen könnten. Mit nur einem Prozent stellt dies aber die Ausnahme unter den Auszubildenden dar. In der Praxis fordern die Ausbilder meist mindestens den Realschulabschluss oder sogar das Abitur.
Sieben Prozent der Auszubildenden als Rechtsanwaltsfachangestellte/r haben einen Hauptschulabschluss, 57 Prozent den der Realschule und 35 Prozent gar die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Zudem stellen die Betriebe stets auch eigene Anforderungen an die Vorbildung ihrer Azubis. Es ist daher sehr wichtig, sich die jeweilige Stellenanzeige einmal ganz genau durchzulesen. Mit etwas Vorbildung haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Ausbildungsdauer zu verkürzen.
Wie können Sie die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten verkürzen?
Wer bereits mit Vorkenntnissen in die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r startet, kann diese eventuell zeitlich verkürzen. Sie können die vorzeitige Zulassung der Abschlussprüfung dann beantragen, wenn Sie bereits eine artverwandte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Regel-Ausbildungsdauer liegt dann bei 2,5 Jahren. Noch kürzer wird es, wenn Sie eine allgemeine oder Fachhochschulreife besitzen. Nur zwei Jahre benötigen Sie dann für Ihre Ausbildung.
Beachten Sie aber, dass Ihr Ausbilder nicht dazu verpflichtet ist, einen solchen Antrag zu genehmigen. Besprechen Sie dieses Anliegen deshalb bestenfalls bereits vor Ausbildungsbeginn mit dem jeweiligen Betrieb und halten Sie die Vereinbarung im Ausbildungsvertrag als Rechtsanwaltsfachangestellte fest. Zudem wird die Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG nur dann gestattet, wenn der Notendurchschnitt der Auszubildenden in der Berufsschule bei 2,0 oder besser liegt. In die Berechnung einbezogen werden dafür die Fächer:
- Textverarbeitung
- Rechnungswesen
- allgemeine Wirtschaftslehre
- Recht (wird doppelt gewichtet)
Wer seine Prüfungsleistungen nicht rechtzeitig erbringen kann, ist übrigens auch in der Lage einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung zu stellen.
Apropos Ausbildungsvertrag…
Sie sollten jedoch nicht nur die Verkürzung der Ausbildungszeit fix in den Ausbildungsvertrag als Rechtsanwaltsfachangestellte integrieren, sondern auch alle weiteren wichtigen Bestimmungen und mündlichen Absprachen, welche Sie mit Ihrem zukünftigen Ausbildungsbetrieb treffen. Der Ausbildungsvertrag steht außerdem bei der regionalen Rechtsanwaltskammer zum Download bereit. Laden Sie sich diesen unbedingt herunter und vergleichen Sie ihn mit dem Ihnen vorgelegten Ausbildungsvertrag als Rechtsanwaltsfachangestellte. So verhindern Sie, dass der Betrieb wichtige Klauseln abändert, verfälscht oder weglässt. Die Probezeit darf übrigens höchstens vier Monate dauern.
Gemeinhin besteht der Ausbildungsvertrag der Rechtsanwaltsfachangestellten aus dem Ausbildungsvertrag selbst, einem Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag, worin Sie noch einmal alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie Berechnungsbeispiele für den Urlaubsanspruch finden, und dem Ausbildungsrahmenplan. Letzterem können Sie die Ausbildungsinhalte für Rechtsanwaltsfachangestellte entnehmen. Zuletzt werden meist noch die ReNoPat-Ausbildungsverordnung, die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss sowie eine Verschwiegenheitserklärung angehängt.
Welche Möglichkeiten haben Menschen mit Behinderung?
Natürlich können auch Menschen mit Behinderung den Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte“ erlernen. Die Ausbildung findet dann im Rahmen eines Berufsbildungswerkes oder einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation statt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder bei Ihrem Reha/SB-Team.
Wie läuft die duale Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte ab?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte um eine duale Form, wie sie bei staatlich anerkannten Ausbildungen in Deutschland üblich ist. Das bedeutet, dass die Azubis sowohl praktische Erfahrungen im Ausbildungsbetrieb sammeln als auch theoretisches Wissen in der Berufsschule erlernen. Die Bewerbung findet aber beim Ausbildungsbetrieb direkt statt, dieser übernimmt dann für den jeweiligen Auszubildenden die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule. Die Fristen und weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie im Artikel „Bewerbung zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten“. Wie läuft aber nun die Ausbildung ab, wenn Sie eine Stelle ergattert haben?
Die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter dauert im Normalfall 36 Monate und ist in drei Schuljahre untergliedert. In diesen müssen jeweils spezifisch festgelegte Prüfungen abgelegt und bestanden werden, um in das nächste Ausbildungsjahr zu dürfen.
In Sonderfällen, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft, ist aber auch eine Unterbrechung möglich. Die Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte hat zum Ziel, den Auszubildenden alles notwendige Wissen sowie genügend Praxiserfahrung für die spätere Arbeit in diesem Beruf mitzugeben. Ein besonderer Fokus liegt deshalb auf kaufmännischen Grundlagen, Spezialfächern zum Thema „Recht“ sowie der Textverarbeitung. Weitere Schulfächer sind
- Mathematik
- Deutsch
- Buchführung und Rechnungswesen für Rechtsanwaltsfachangestellte
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Datenverarbeitung
- allgemeine Rechtslehre
- Kosten- und Gebührenrecht
- Verfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht
Die meisten dieser Fächer müssen zu Beginn des zweiten Lehrjahrs in einer theoretischen Prüfung bestanden werden. Das dritte Lehrjahr widmet sich dann vermehrt der Arbeitspraxis im Betriebsalltag. Während die Auszubildenden zur Rechtsanwaltsfachangestellten zu Beginn meist nur assistieren oder bei den Kollegen mitarbeiten dürfen, sollen diese nun zu selbständigen Arbeitskräften werden und Routine gewinnen. Im Fokus steht das Know-How in den Bereichen
- Organisation und Praxis im Ausbildungsbetrieb
- Aufgaben und Aufbau der Rechtspflege
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie fallbezogen im Zivil-, Straf- und Bußgeldverfahren
- Fallbezogene Rechtsanwendung im Gesellschafts-, Handels- und bürgerlichen Recht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Besondere Gerichtszweige
- Erstellung von Vergütungsrechnungen
- Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung und Insolvenzangelegenheiten
Ein grober Ausbildungsplan, untergliedert nach Lehrjahr sowie in Praxis- und Theoriewissen, sieht in etwa so aus:
1. Lehrjahr
Die praktische Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte umfasst im ersten Lehrjahr die Bereiche:
- Mandanten- und Beteiligtenbetreuung
- Rechnungswesen und -kontrolle
- Gesetze und Verordnungen
- Rechtspflege
- Arbeits- und Büroorganisation
- zivilrechtliches Mandat
- Vergütung und Kosten eines Mandats
Die theoretische Ausbildung in der Berufsschule ist im ersten Lehrjahr in folgende Themen untergliedert:
- Ausbildungsbetrieb und Beruf präsentieren
- schuldrechtliche Regelungen
- außergerichtliche Ansprüche
- Arbeit im Team
- Organisation von Arbeitsabläufen
- Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen
2. Lehrjahr
Zu Beginn des zweiten Lehrjahrs findet die erste Zwischenprüfung statt, in welcher das erlernte Wissen aus dem ersten Lehrjahr angewandt werden muss. Wer besteht, erlernt anschließend:
- Vertiefung der Kenntnisse aus dem ersten Lehrjahr
- Arbeitsroutine und -organisation
- Selbständiges Arbeiten
- zwangsvollstreckungsrechtliches Mandat
- Zahlungsverkehr und Buchhaltung
Die theoretischen Erkenntnisse, welche im zweiten Lehrjahr Bestandteil der Berufsschule sind, umfassen:
- Erfassung, Kontrolle und Bewertung von Geschäftsprozessen
- Aufgaben im Personalbereich
- Auftragsbearbeitung und sachenrechtliche Regelungen
- Beurteilung wirtschaftlicher Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen
- Selbständiges Bearbeiten von gerichtlichen Mahnverfahren
- Bearbeitung erstinstanzlicher Verfahren
3. Lehrjahr
Wie bereits erwähnt, steht im dritten Ausbildungsjahr vor allem im Fokus, die Lehrlinge zu selbständigen, routinierten und qualifizierten Rechtsanwaltsfachangestellten auszubilden. Die Praxis konzentriert sich deshalb vermehrt auf das selbständige Arbeiten, auch bei komplexeren Aufgaben, sowie einer kompetenten Mitarbeit im Kanzleiteam. In der Berufsschule werden derweil noch einmal die Kenntnisse in den Fachbereichen Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren, Zwangsvollstreckung, Familien- und Erbrecht sowie besondere Verfahren vertieft. Nach dem dritten Lehrjahr findet dann die Abschlussprüfung statt.
Wie sieht der Abschluss einer Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte aus?
Die Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte wird mit einer Abschlussprüfung beendet, welche von der zuständigen Rechtsanwaltskammer durchgeführt wird. Sie unterliegt der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und besteht sowohl aus einem schriftlichen als auch einem mündlichen Teil. Schriftliche Prüfungsfächer sind demnach:
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Geschäfts- und Leistungsprozesse
- Rechnungswesen
- Recht
- Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
- fachbezogene Informationsverarbeitung
- Vergütung und Kosten
- Zivilprozessrecht
Hinzu kommt ein Fachgespräch im Prüfungsbereich Mandantenbetreuung. Hier werden außerdem, ebenso wie in der Prüfung zur Rechtsanwendung, die fachbezogenen Englischkenntnisse getestet.
Haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für Rechtsanwaltsfachangestellte?
Natürlich haben Sie nach Ihrer Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte neben dem schulischen auch einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von Ihrem ausbildenden Betrieb. Dieses nennt sich dann „Ausbildungszeugnis“ und muss gemäß BAG 12.2.13 unaufgefordert und rechtzeitig vom Ausbilder erstellt werden. Sie müssen es also nicht, wie bei einem Arbeitszeugnis als Angestellte, vom Arbeitgeber erst verlangen.
Ihr Zeugnisanspruch ergibt sich aus dem § 16 Abs. 1 S. 1 BBiG. Es muss den Titel „Ausbildungszeugnis“ tragen und spätestens mit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, also nach dem erfolgreichen Abschluss der mündlichen Prüfung, an den Lehrling ausgehändigt werden.
Der Inhalt ist dabei klar geregelt: Genannt werden müssen die Art, Dauer und das Ziel der Ausbildung sowie eine genaue Beschreibung der Fähigkeiten und erworbenen Qualifikationen während des Ausbildungsverhältnisses. Doch Vorsicht: Hierbei handelt es sich nur um den Mindestinhalt, welcher gemäß § 16 Abs. 2 BBiG festgeschrieben ist. Das Pflichtzeugnis durch den Ausbilder ist daher nur als einfaches Zeugnis zu werten.
Für eine wirklich aussagekräftige Bewerbung benötigen Sie unbedingt ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis als Rechtsanwaltsfachangestellte. Darauf haben Sie ebenfalls einen Anspruch, allerdings nur dann, wenn Sie es zuvor ausdrücklich vom Ausbilder verlangen. Hierin sind dann zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung enthalten, beispielsweise bezüglich des Engagements, Fleißes, der Zuverlässigkeit und des Leistungswillens des Rechtsanwaltsfachangestellten in der Kanzlei. Ein solches qualifiziertes Arbeitszeugnis ist auch bei anderen Jobs mittlerweile die Regel.
Checkliste für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis als Rechtsanwaltsfachangestellte
Sie haben nach Erhalt des Ausbildungszeugnisses das Recht auf Einspruch. Dieses allerdings erlischt nach drei Monaten. Deshalb sollten Sie direkt nach Erhalt des Arbeitszeugnisses überprüfen, ob es sowohl inhaltlich als auch formal den Vorgaben entspricht und inwiefern Sie eine bessere Beurteilung verdient hätten. Wann und wie Sie den Widerspruch einlegen können, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Thema „Arbeitszeugnis für eine Rechtsanwaltsfachangestellte“.
Beim Ausbildungszeugnis für Rechtsanwaltsfachangestellte gibt es zudem spezielle Besonderheiten zu beachten. Prüfen Sie deshalb Ihr Ausbildungszeugnis anhand folgender Checkliste und fordern Sie ansonsten gegebenenfalls frühzeitig ein neues Exemplar:
- Bei Rechtsanwaltsfachangestellten muss das Ausbildungszeugnis auf dem Kanzleibriefbogen mit einem lesbaren Schriftgrad sowie dem Ausstellungsdatum erstellt sein.
- Der Titel muss „Ausbildungszeugnis“ lauten.
- Es dürfen keine Durchstreichungen, Verunreinigungen oder Verbesserungen enthalten sein.
- Wichtig: Das Ausbildungszeugnis enthält keine Adressdaten. Dies erweckt nämlich den Eindruck, das Zeugnis sei nach einem (Rechts-) Streit postalisch und nicht persönlich überreicht worden.
- Der Ausbilder und die Rechtsanwälte müssen das Zeugnis eigenhändig unterschreiben.
- Die Anrede findet in der dritten Person statt, zum Beispiel „Frau…war bei uns vom…bis… als Auszubildende für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten beschäftigt.“
Der Zeugnistext enthält zudem eine zweistufige Beschreibung der erworbenen Fähigkeiten während der Ausbildung. Dies sind einerseits die sogenannten Basis-Qualifikationen, zum Beispiel grundsätzliche Fachkenntnisse aus der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und dem schulischen Ausbildungsrahmenplan. Hierzu gehören zum Beispiel die Aktenführung, Terminvorbereitung, der Mandantenkontakt oder die Bearbeitung der Post.
Andererseits müssen im Ausbildungszeugnis aber auch die sogenannten individuellen Qualifikationen genannt werden. Worin hat die oder der Azubi als Rechtsanwaltsfachangestellte/r überdurchschnittliche Kenntnisse erlangt? Welche hervorzuhebenden Leistungen hat er oder sie erbracht? Wie schätzen die Lehrkräfte Ihre Qualifikationen ein? In welchen Rechtsgebieten sind Sie besonders versiert? Welche Abläufe beherrschen Sie außergewöhnlich routiniert? Haben Sie vielleicht tiefgehende Kenntnisse im Verkehrs-, Arbeitsrecht oder Mahnwesen? Ein besonders hohes Maß an emotionaler Intelligenz? Oder ein hohes technisches Know-How? All diese Aspekte könnten und sollten im Ausbildungszeugnis gesondert genannt und erläutert werden.
Musterbeispiel für ein Ausbildungszeugnis als Rechtsanwaltsfachangestellte
Frau …, geboren am …, war vom … bis … in unserer Kanzlei im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses zur Rechtsanwaltsfachangestellten tätig. Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablegung der mündlichen Prüfung am … Frau … war mit sämtlichen, in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Arbeiten betraut, diese erledigte sie zu unserer vollsten Zufriedenheit. Frau … arbeitete in unserer Kanzlei mit der Software RA-Micro und lernte im Rahmen ihrer Ausbildung Schreibarbeiten nach Diktat durchzuführen, wobei Sie auch in der Lage war, Korrespondenz nur anhand kurzer Erläuterungen zum Inhalt von sich aus zu fertigen.
Im Rahmen ihrer Ausbildung war Frau … mit allen zum Berufstätigkeitsfeld zur Rechtsanwaltsfachangestellten gehörenden Aufgaben, angefangen von der Anfertigung von Schreiben und Schriftsätzen nach Diktat, der selbstständigen Erstellung von Schriftverkehr sowie der Aktenführung, der Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post, der Führung des Kalenders sowie der Erstellung von Kostenrechnungen tätig. Sie nahm insbesondere Telefongespräche von Mandanten, Gericht und Behörden entgegen, erledigte den Empfang der Mandanten sowie Terminvereinbarungen. Im Rahmen ihrer Ausbildung konnten von Frau … rasch Mahn- und Vollstreckungsangelegenheiten selbstständig bearbeitet werden.
Zu ihrem Aufgabengebiet zählten auch die zentrale Aktenablage und das Arbeiten mit den gängigen MS-Office Programmen. Kanzleiintern war Frau … für Frau Rechtsanwältin … tätig. Im Zusammenhang mit Veranstaltungen unserer Gesellschaft für Fortbildung im Bau- und Architektenrecht hat Frau … diverse Unterlagen erstellt und stand bei der Organisation und dem Ablauf dieser Veranstaltungen hilfreich zur Seite. Frau … erledigte sämtliche ihr aufgetragenen Arbeiten äußerst zuverlässig, gewissenhaft und konzentriert, wobei insbesondere auch ihre Belastbarkeit hervorgehoben werden muss. Ihr äußerst freundliches und korrektes Benehmen im Umgang mit Mandanten, Vorgesetzten und Arbeitskolleginnen verdient unser vollstes Lob. Frau … wurde allen Anforderungen des Kanzleibetriebes im vollsten Umfang gerecht.
Nachdem sich Frau … entschieden hat, die Berufsoberschule zu besuchen, scheidet sie auf eigenen Wunsch aus unserer Kanzlei aus, was wir sehr bedauern. Wir danken Frau … für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihren weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Welche Ausbildungsvergütung haben Rechtsanwaltsfachangestellte?
Das Gehalt während der Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte ist nicht gesetzlich geregelt und schwankt deshalb stark, je nach Ausbildungsbetrieb, Bundesland und Unternehmensart. Die regionale Rechtsanwaltskammer spricht hierfür regelmäßig aktuelle Empfehlungen für Rechtsanwaltsfachangestellte und ihre Ausbildungsvergütung aus, die Betriebe allerdings, sind nicht zu deren Einhaltung gezwungen.
Immer wieder steht deshalb die Unterbezahlung in der Ausbildung oder gar die „Ausnutzung der Azubis als billige Arbeitskräfte“ in der öffentlichen Kritik. Dies ist aber ein Problem, welches nicht nur die Rechtsanwaltsfachangestellten betrifft, sondern noch zahlreiche weitere Ausbildungsberufe in Deutschland, die keine tariflichen Regelungen befolgen. Ob und wann es jedoch eine einheitliche Regelung geben wird, ist bislang unklar.
Bis dahin können wir Ihnen deshalb nur Durchschnittswerte nennen. Die genaue Bezahlung erfahren Sie dann direkt bei Ihrem Ausbildungsbetrieb. Allgemein ist es in der Regel so, dass für Rechtsanwaltsfachangestellte das Gehalt in der Ausbildung jedes Lehrjahr steigt. Durchschnittswerte sind:
- Lehrjahr 550 Euro brutto pro Monat
- Lehrjahr 600 Euro brutto pro Monat
- Lehrjahr 650 Euro brutto pro Monat
In der Ausbildung erhalten Rechtsanwaltsfachangestellte somit ein Gehalt leicht unter dem deutschlandweiten Durchschnitt. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung verdienten die Azubis im Jahr 2012 durchschnittlich 730 Euro monatlich. In Westdeutschland lag der Schnitt beim Verdienst für Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung brutto von 737 Euro, in Ostdeutschland 60 Euro darunter.
Besonders gut verdienen die Auszubildenden in denjenigen Branchen, welche unter einen Tarifvertrag fallen. Bei Rechtsanwaltsfachangestellten ist das nicht der Fall. So kommt es zu großen Verdienstunterschieden zwischen den jeweiligen Branchen. Ein Binnenschiffer beispielsweise, verdient in seiner Ausbildung bereits im vierstelligen Bereich, ein Konditor hingegen gerade einmal rund 200 Euro im Monat. Für Rechtsanwaltsfachangestellte in der Ausbildung ist das Gehalt vergleichbar mit dem für Hotelfachkräfte oder Mediengestalter.
Gibt es eine rechtliche Grundlage ?
Die Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte ist in der ReNoPat-Ausbildungsverordnung geregelt. Diese gilt zudem für die Ausbildungen als Notarfachangestellte/r und Patentanwaltsfachangestellte/r. Es handelt sich dabei um eine Rechtsverordnung als Ausbildungsverordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die ReNoPatAusbV legt zum Beispiel fest, dass es sich um staatlich anerkannte Ausbildungen handelt, wie lange diese dauern, wie der Ausbildungsrahmenplan gestaltet ist, welche Ausbildungsberufsbilder Anwendung finden und wie die Berufsausbildung durchgeführt wird. Es finden sich außerdem genaue Angaben zu den Ausbildungsinhalten, der Zwischen- und der Abschlussprüfung.
Was bedeutet überhaupt „staatlich anerkannt“?
Ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist gesetzlich streng reglementiert, gleichzeitig aber auch staatlich gefördert. In Deutschland gibt es derzeit rund 340 staatlich anerkannte Berufsausbildungen. Diese wurden eingeführt, um die berufliche Qualifikation von Jugendlichen langfristig sicherzustellen. Auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes gibt es so für die jeweiligen Ausbildungen spezielle Ausbildungsordnungen, am Beispiel der Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte ist das die ReNoPatAusbV. Die staatliche Ausbildung wird zudem streng überwacht. Was bedeutet dies nun?
Die staatlich anerkannten Ausbildungen sind bundesweit streng geregelt und stellen so sicher, dass die Qualifikation bundeslandübergreifend einheitlich ist. Das bedeutet für Sie als Rechtsanwaltsfachangestellte dann, dass Sie später problemlos Ihren Job auch über Ländergrenzen hinweg wechseln können. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte in Hamburg ist demnach genauso „viel Wert“ wie diejenige in Bayern.
Selbst während der Ausbildung sollte ein solcher Wechsel der Betriebsstätte ohne weitere Probleme möglich sein. Ein großer Vorteil der staatlichen Anerkennung eines Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte liegt zudem darin, dass auch Minderjährige unter 18 Jahren bereits eine solche Ausbildung aufnehmen dürfen. Der Hauptgrund dafür, weshalb sich 60 Prozent aller Schulabsolventen für eine Form der staatlich anerkannten Ausbildung oder ein entsprechendes Studium entscheiden, liegt aber im finanziellen Aspekt, denn nur staatlich anerkannte Ausbildungen sind unterstützungsberechtigt, beispielsweise durch das Bafög oder BAB.
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Der Staat fördert die anerkannten Ausbildungen auch finanziell. Das ist dringend notwendig, da viele Azubis sonst nicht von ihrem Ausbildungsgehalt leben könnten. In Frage kommen dafür das Bafög, BAB, Kindergeld und eventuell Wohngeld.
Wann können Sie finanzielle Hilfe beantragen?
Kindergeld
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen und pro Kind bezahlt und soll die Eltern finanziell bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen. Prinzipiell geht das Geld an die Eltern, solange sie den sogenannten Naturalunterhalt leisten. Das bedeutet, dass das Kind unter anderem eine Wohnung, Essen und Kleidung von den Eltern gestellt bekommt.
Sobald das Kind jedoch auszieht, kann sich diese Situation anders gestalten und Sie müssen prüfen, ob das Kindergeld nicht vielleicht dem Kind direkt zusteht. Das Kindergeld wird bis spätestens dem vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt, sofern sein Einkommen nicht die jährliche Grenze von 7680 Euro überschreitet. Der Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus besteht allerdings nur dann, wenn sich das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung an einer Schule, Berufsschule oder in einem Studium befindet.
Bafög und BAB
Das Bafög und das BAB dienen der Unterstützung einer staatlich anerkannten Ausbildung, werden aber nur einkommensabhängig bezahlt. Neben dem Einkommen des/r Auszubildenden selbst, ist hierfür vor allem das Einkommen der Eltern ausschlaggebend.
Diese Art der Unterstützung erhalten Sie außerdem nur, wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen und wenn es sich um die erste berufsqualifizierende Ausbildung handelt. Der Unterschied liegt übrigens darin, dass das Bafög für rein schulische, das BAB hingegen für duale Ausbildungen gewährt wird. Als Rechtsanwaltsfachangestellte kommt daher normalerweise das BAB infrage.
Wohngeld
Wer von Zuhause auszieht und trotz des Kindergeldes und Ausbildungsgehaltes seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend finanzieren kann, hat eventuell zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld. Dies gilt auch dann, wenn BAB und Bafög abgelehnt wurden oder wenn das Geld dennoch nicht ausreicht. Wurde das BAB aber abgelehnt, weil Ihre Eltern ein zu hohes Einkommen aufweisen, wird auch das Wohngeld nicht bewilligt. In diesem Fall sind Ihre Eltern unterhaltspflichtig. Das Wohngeld wird deshalb vermehrt für eine Zweitausbildung herangezogen, da Ihnen dann die Berufsausbildungsbeihilfe „dem Grunde nach“ nicht mehr zusteht.
Alle weiteren Informationen rund um die Finanzierung einer Ausbildung und die Möglichkeit des Nebenverdienstes durch Jobs für Rechtsanwaltsfachangestellte finden sie unter www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.
Ich fange bald mit dem Abitur und will mehr über mögliche Ausbildungswege erfahren. Vielen Dank für diesen Beitrag über den Tätigkeitsbereich von Rechtsanwaltsfachangestellte. Interessant zu wissen, dass diese Ausbildung im Vergleich zur Ausbildung für Rechtsanwalt kürzer ist und nur 2,5 Jahren dauern kann.