Pauschalreise und der Flug wurde gestrichen? Was nun?

Pauschalreise inklusive Flug – muss dieser gestrichen werden, ist unter Umständen eine Entschädigung möglich.
Pauschalreise inklusive Flug – muss dieser gestrichen werden, ist unter Umständen eine Entschädigung möglich.

Rund 40 Prozent der Deutschen entscheiden sich bei der Buchung ihres Urlaubs für eine Pauschalreise. Dabei stellt ein Reiseveranstalter ein Paket aus Flügen sowie Unterkunft zusammen und bietet diese für einen Gesamtpreis an.

Für die Reisenden ist die Buchung dadurch in der Regel mit einem geringeren Aufwand verbunden. Allerdings können auch trotz sorgfältiger Planung hin und wieder Probleme auftreten. Besonders ärgerlich ist es zum Beispiel, wenn bei einer Pauschalreise der Flug annulliert wird.

Doch welche Regelungen sieht das Reiserecht vor, wenn bei einer Pauschalreise der Flug gestrichen wurde? Besteht ein Anspruch auf Entschädigung oder Minderung des Reisepreises? Und gegenüber wem müssen Sie die Forderungen nach der Flugannullierung bei einer Pauschalreise geltend machen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Pauschalreise: Flug gestrichen

Ist für einen Flugausfall eine Entschädigung möglich?

Fällt ein Flug spontan aus, sieht die EU-Fluggastrechteverordnung neben Betreuungs- und Unterstützungsleistungen auch eine Entschädigung vor. Wie hoch diese ausfällt, hängt vor allem von der Länge der Flugstrecke ab.

Wann erhalte ich keine Entschädigung?

Bei höherer Gewalt sieht das Reiserecht häufig keine Entschädigung von. Dies kann zum Beispiel bei einem Streik oder schlechtem Wetter der Fall sein.

Was muss der Reiseveranstalter beim Flugausfall bei einer Pauschalreise unternehmen?

Der Veranstalter muss laut Reiserecht einen alternativen Flug organisieren. Urlauber sind allerdings nicht grundsätzlich verpflichtet, diesen zu akzeptieren. So besteht ggf. auch die Möglichkeit, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Was sagt das Reisereicht zum Flugausfall bei einer Pauschalreise?

Flug annulliert: Egal ob Pauschalreise oder Individualreise, ein Flugausfall ist immer ärgerlich.
Flug annulliert: Egal ob Pauschalreise oder Individualreise, ein Flugausfall ist immer ärgerlich.

In Europa genießen Urlauber durch das Reiserecht eine hohe Rechtssicherheit. Denn der Gesetzgeber hat für das Vorgehen bei möglichen Reisemängeln und den ggf. dadurch entstehende Ansprüchen konkrete Vorgaben definiert.

Wird bei einer Pauschalreise der Flug gestrichen, ergeben sich entsprechende Forderungen vor allem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den Fluggastrechten, welche sich auf die EG-Verordnung 261/2004 und das Übereinkommen von Montreal stützen.

Erfahren Urlauber im Vorfeld ihres Urlaubs, dass bei ihrer gebuchten Pauschalreise der Flug storniert wurde, stellt dies nicht selten eine Hiobsbotschaft dar. Allerdings versucht der Reiseveranstalter in einem solchen Fall nicht selten, die Umbuchung auf einen Alternativflug zu ermöglichen.

Pauschalreise gebucht und Flug gestrichen: Welche Ansprüche bestehen?

Stellen Sie bei einer Pauschalreise fest, Ihr Flug fällt aus, können Sie grundsätzlich verschiedene Ansprüche geltend machen. Wird bei einer Pauschalreise der Flug gestrichen, sieht die EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 ggf. folgende Summen als Entschädigung vor:

  • 250 Euro bei Flügen von bis zu 1.500 km
  • 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU vom mehr als 1.500 km und allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 Euro für Flüge außerhalb der EU und über eine Strecke von mindestens 3.500 km

Zusätzlich zu dieser finanziellen Entschädigung haben Sie als Fluggast auch Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Zu den Betreuungsleistungen zählen dabei unter anderem die Verpflegung sowie die Unterbringung in einem Hotel. Eine Alternative für die Fortsetzung der Flugreise oder auch die Erstattung des Flugpreises zählen hingegen zu den Unterstützungsleistungen.

Wichtig! Mögliche Ansprüche für einen, mit einer Pauschalreise einhergehenden Flugausfall entfallen, wenn die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Ankunftszeit über die Annullierung informiert. Gleiches gilt, wenn die Absage sieben Tage vor der Abflugzeit erfolgt und gleichzeitig eine zumutbare Flugalternative beinhaltet.

Wird bei einer Pauschalreise der Flug gestrichen, kann zudem gegenüber dem Reiseveranstalter ein Anspruch auf die Minderung des Reisepreises bestehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausfall eine deutliche Beeinträchtigung der Reise darstellt.

Flug gestrichen bei einer Pauschalreise: Wann wird keine Entschädigung gezahlt?

Flugausfall: Eine Entschädigung bei einer Pauschalreise ist sowohl durch den Veranstalter als auch die Airline möglich.
Flugausfall: Eine Entschädigung bei einer Pauschalreise ist sowohl durch den Veranstalter als auch die Airline möglich.

In bestimmten Ausnahmefällen müssen Fluggesellschaften nicht dafür zahlen, wenn bei einer Pauschalreise der Flug gestrichen wird. Experten sprechen in solchen Fällen von „außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umständen“.

Diese können zum Beispiel bei schlechtem Wetter – wie einem Schneesturm – oder einem Blitzeinschlag in der Maschine vorliegen. Auch der Streik von Piloten oder Bodenpersonal lässt sich ggf. als ein unvorhersehbares Ereignis einordnen.

Allerdings muss die Fluggesellschaft selbst bei außergewöhnlichen Umständen einen Nachweis erbringen, dass sich der Flugausfall nicht durch zumutbare Maßnahmen hätte vermeiden lassen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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12 Gedanken zu „Pauschalreise und der Flug wurde gestrichen? Was nun?

  1. Johann F.

    Meine bei Schauinsland Reisen gebuchte Reise nach Fuerteventura sollte am 02.12.2023 mit einem Condor Flug beginnen. Wegen des Schneesturms wurde der Flughafen München an diesem Tag komplett gesperrt. Eine Entschädigung ist in diesem Fall sicherlich nicht möglich.
    ABER: Der Flugpreis für den ausgefallenen Flug müsste doch zumindest erstatte werden.
    Da das Reisebüro mir keinen Ersatzflug anbieten konnte, habe ich selbst einen Ersatzflug am 06.12.2023 gebucht.
    Ich erwarte nicht die Erstattung meines selbst gebuchten Fluges, aber die Kosten für den entfallenen Flug müsste mir doch zumindest vom Reiseveranstalter erstattet werden. Oder?

  2. Nicolaysen

    Hallo
    Wir haben im November letzten Jahres eine Pauschalreise für den 22 09.2022 bis 29.09.2022 gebucht nun wollte Ich heute den 07.08.2022 Sitzplätze Reservieren also habe Ich bei der Fluggesellschaften Corendon Airlines angerufen dort wurde mir mitgeteilt das der Flug Ersatzlos gestrichen wurde und das mann dieses auch allen Reiseveranstalter mitgeteilt habe ( vor 6 Wochen ) Ich habe von meinen Reiseveranstalter aber keine Info bekommen nun habe Ich bei den Vermittler der Reise angerufen in diesen Fall Check 24 die wissen auch noch nichts die haben dann den Reiseveranstalter angerufen der hat gesagt es gibt zur zeit ganz viel Flug Streichungen und Sie kommen nicht mit den Benachrichtigung hinterher kann Ich jetzt eine Alternativen Flug buchen und die Kosten den Reise Veranstalter in Rechnung stellen

  3. Sandra

    Am 29.10.2021 wurde unser Flug FEG 1822 nach Hurghada annulliert. Seit dem hat sich auch der Reiseveranstalter nicht bei uns gemeldet, bzw war auch nicht für uns erreichbar. Keine andere Alternative wurde uns angeboten. Veranstalter ist 5 vor Flug. Was tun?

  4. Karin

    Hallo, wir haben eine Pauschalreise – Kenia Safari als Frühbucher, gebucht. Nun wurde uns vier Wochen vorher mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft nicht fliegt und somit unsere Flüge gestrichen sind. Wenn neue Flüge gefunden sind, müssen wir evtlle Mehrkosten zahlen?

  5. Kerstin

    Hallo , wir haben eine Pauschalreise im Oktober gebucht. Jetzt hat und der Reiseveranstalter mitgeteilt das der Hin- und Rückflug storniert wurde. Der Reiseveranstalter hat uns einen neuen Flug angeboten, wir sollen dafür noch einmal 247,00 Euro bezahlen. Ist das rechtens und müssen wir das hinnehmen?

  6. Steffen

    Hallo,
    wir haben letztes Jahr bei den Black Weeks von Costa Kreuzfahrten eine günstige 7-Tages Reise im August 2021 ab Kiel gebucht. Im Mai wurde die Reise von Costa storniert, weil die Reise angeblich nicht statt findet. Die Schiffe extra aus Italien nach Deutschland zu schiffen und dann wegen Corona wieder absagen zu müssen war angeblich zu teuer. Die identische Reise lässt sich jetzt aber wieder buchen. Wir haben das Angebot bekommen eine Reise im Jahr 2022 zu machen, zu den gleichen Bedingungen (Kabine, Dauer, Preis) egal welche Reise! Wir haben uns für eine Reise von Triest Richtung Griechenland entschieden. Heute kam die Mail von Costa das die Reise nicht statt findet. Wir können jetzt 2022 bis 31.3.2023 eine Reise mit Costa zu den gleichen Bedingungen buchen aber nicht im Juli, August und über Weihnachten. Wann wir mit einem Schulkind die Reise sonst machen sollen weiß ich nicht. Die identische Reise lässt sich natürlich immer noch buchen. Costa geht es scheinbar darum lästige Gäste loszuwerden die zu günstigen Konditionen gebucht haben. Wir haben jetzt bis zum 26.6. Zeit um eine andere Reise zu buchen oder unser Geld zurück zu bekommen. Meine Frage ist ist ob ich das überhaupt muss? Die Reise findet ja schließlich statt und man will uns unter scheinheiligen Bedingungen zur Stornierung zwingen.
    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

  7. Simon

    Hallo,

    Gegen wen muss ich mich richten wenn mein Rückflug einer Pauschalreisen storniert wurde aufgrund mangelnder auslastung des Fluges?
    An die Fluggesellschaft oder an den Reiseversnszalter?

  8. Klein

    Wir haben im Urlaubsort durch eine Meldung auf der Internetseite der Airline beim Versuch, online einzuchecken, erst erfahren, dass der Rückflug annulliert worden ist. Unser Reiseveranstalter hat uns nicht informiert!
    Ob die Fluggesellschaft unserem Reiseveranstalter diese Annullierung gar nicht mitgeteilt hat oder unser Reiseveranstalter es versäumt hat, uns zu informieren, konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden.
    Nach Kontaktaufnahme mit der Notfall-Hotline wurde uns Tage später ein Rückflug einen Tag später angeboten.
    Da uns das aber emotional vor Ort (keine Mitteilung, Schreck beim online Einchecken, Reise mit Kleinkind) stark belastet hat und wir mit Kleinkind nicht einen Alternativ-Rückflug an einen weiter entfernt gelegenen Ankunftsflughafen riskieren wollten, haben wir den einzig möglichen Rückflug in Eigenregie gebucht, zwei Tage früher als geplant.
    Welche Ansprüche stehen uns zu und gegen wen sind diese geltend zu machen?
    Fluggastrechte wegen Verspätung bzw. sogar Annullierung gegen die Fluggesellschaft? (keine Mitteilung 14 Tage früher, zumindest hat uns keine Information erreicht)
    Oder Reisepreisminderung gegen den Reiseveranstalter?

  9. S rudolf

    Pauschalreise Türkei, 25 . 09.20 , gebucht bei hollidaycheck , Veranstalter tui, Flug (tuifly, 25 Sept. 2020 wurde annulliert) Stuttgart – Dalaman , hollidaycheck verweigert unsere Stornierung , Freunde von uns haben gleichen Flug gleicher Zeitraum bei tui direkt gebucht , sie haben die Stornierung des Urlaubs von tui bekommen. Was nun?

    1. Claudia

      Pauschalreise 7 Tage Mallorca mit Kind. Flug wurde annulliert. Ersatzflug um 6 Uhr morgens an einem anderen Flughafen.
      Wegen essentieller Hypertonie und anderer Krankheiten nicht möglich. Geld zurück?

  10. Thorsten

    Uns wurde 8 Tage vor der Reise mitgeteilt, dass der Flug einer Pauschalreise storniert wurde. Als Alternative wurde uns ein Flug einen Tag früher (mit selbem Zeitraum und fast identischen Flugzeiten) vom selben Flughafen angeboten; allerdings mit 100 EUR Aufschlag pro Person. Ist dies rechtens oder haben wir anderseits eher einen Anspruch auf Entschädigung?

  11. Martin

    Haftet bei einem Ausfall des Rückfluges während einer Pauschalreise der Reiseanbieter oder die transportierende Fluggesellschaft? Wie viel Minderung des Reisepreises ist angemessen (Verspätung ca. 10 h, erhebliche emotionale Belastung, da kaum ein Alternativflug, der auch selbst bezahlt werden musste zu finden war, begleitendes kleines Kind (10 Jahre) und schwangere Frau)? Mit freundlichem Gruß Martin

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