Flugverspätung bei einer Pauschalreise: Welche Rechte gelten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Anspruch auf Erstattung: Flugverspätung bei einer Pauschalreise ist als Reisemangel zu bewerten.
Anspruch auf Erstattung: Flugverspätung bei einer Pauschalreise ist als Reisemangel zu bewerten.

Pauschalreisen gelten als das Rundum-sorglos-Paket für Urlaubsreisen. Denn in der Regel sind diese bis auf das kleinste Detail durchdacht. Allerdings kann es auch bei der sorgfältigsten Planung zu Problemen und Zwischenfällen kommen.

Besonders ärgerlich ist es, wenn bereits der Beginn der Pauschalreise von einer Flugverspätung überschattet wird. Abhängig davon, wie lange Sie auf Ihren Flug warten müssen, besteht allerdings die Möglichkeit, bei einer Pauschalreise für die Flugverspätung Entschädigung zu verlangen.

Doch wie hoch kann der Schadensersatz ausfallen? Und wie muss für die Forderung nach einer Entschädigung aufgrund von Flugverspätung bei der Pauschalreise ein Musterschreiben aussehen?  Welche Regelungen sieht das Reiserecht vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Flugverspätung bei einer Pauschalreise

Ist eine Flugverspätung bei einer Pauschalreise ein Reisemangel?

Ja. Bei erheblichen Verspätungen liegt gemäß Reiserecht ein erheblicher Mangel vor.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Das kommt darauf an, wie weit die Flugstrecke war und wie verspätet der Flieger gelandet ist. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie kann ich eine Forderung auf Entschädigung formulieren?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie die Forderung nach einer Entschädigung bei einer Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise formulieren können.

Was besagt das Reiserecht zur Flugverspätung bei einer Pauschalreise?

Reiserecht zur Flugverspätung: Eine Entschädigung bei der Pauschalreise kann Ihnen zustehen.
Reiserecht zur Flugverspätung: Eine Entschädigung bei der Pauschalreise kann Ihnen zustehen.

Kommt es bei Ihrer Pauschalreise zur Flugverspätung kann Ihnen Schadensersatz zustehen. Dies ergibt sich aus der EU-Verordnung 261/2004 zu den Fluggastrechten, welche die Ansprüche zwischen Fluggast und Fluggesellschaft regelt.

Darüber hinaus findet bei Pauschalreisen auch das deutsche Reiserecht Anwendung. Dieses soll sicherstellen, dass der Urlauber auch tatsächlich die gebuchten Leistungen erhält. Daher liegt bei erheblichen Verspätungen ein Reisemangel vor. Dieser kann unter Umständen eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen.

Hat die Verspätung eine erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Reiseleistung zur Folge, kann unter Umständen auch ein vollständiger Rücktritt von der Reise möglich sein. Ob diese Option besteht, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab. Mögliche Kriterien dabei sind unter anderem die Dauer der Reise und spezielle Umstände, wie zum Beispiel das Verpassen eines Kreuzfahrtschiffes.

Betrifft die Flugverspätung bei der Pauschalreise nur den Rückflug, rechtfertig dies in der Regel nicht eine Reisepreisminderung für den gesamten Reisezeitraum, sondern nur für den entsprechenden Tag.

Flugverspätung bei der Pauschalreise: Wie viel Entschädigung steht mir zu?

Flugverspätung: Eine Entschädigung bei einer Pauschalreise erhalten? Unser Musterbrief hilft bei der Formulierung.
Flugverspätung: Eine Entschädigung bei einer Pauschalreise erhalten? Unser Musterbrief hilft bei der Formulierung.

Wie viel Entschädigung Ihnen für die Flugverspätung bei einer Pauschalreise zusteht, hängt insbesondere von der Dauer der Verzögerung ab. Die Frankfurter Reisemängeltabelle sieht eine Minderung des Reisepreises erst vor, wenn sich der Abflug um mehr als vier Stunden verzögert. In diesem Fall ist eine Reisepreisminderung von fünf Prozent üblich.

Liegt die Verspätung bei mehr als drei Stunden, steht Ihnen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung zu. Je nach Flugstrecke liegt diese zwischen 250 und 600 Euro. Verzögert sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden, können Sie die Erstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen fordern.

Achtung! Die Verordnung gilt nur, für alle Flüge innerhalb der EU und jene mit einem Zielflughafen in der EU. Darüber hinaus sind auch die Airlines an die Verordnung gebunden, welche ihren Sitz in der EU haben.

Ansprüche wegen der Flugverspätung bei einer Pauschalreise können beim Reiseveranstalter oder bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. Da gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung allerdings höhere Entschädigungs­zahlungen zu erwarten sind, raten Experten, sich direkt an die ausführende Airline zu wenden.

Musterschreiben für die Flugverspätung auf Pauschalreisen

Möchten Sie den Anspruch auf Entschädigung bei der Pauschalreise aufgrund einer Flugverspätung geltend machen, empfiehlt sich dafür die Schriftform. Damit Sie auch wissen, wann das Schreiben beim Reiseveranstalter eingeht, ist zudem der Versand per Einschreiben ratsam.

Beim nachfolgenden Beispiel handelt es sich um einen Musterbrief zur Flugverspätung auf einer Pauschalreise. Passen Sie dieses Schreiben an Ihren Einzelfall an, um beim Reiseveranstalter oder bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung einzufordern.

[Adresse des Absenders/Urlaubers]

[Anschrift des Reiseveranstalters]

[Ort, Datum]


Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004

Flugnummer: xxxxxxxx
Datum: xx.xx.xxxx
Abflug Flughafen: xxxxxxx
Ziel Flughafen: xxxxxxx
Buchungsnummer: xxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte eine bestätigte Buchung für den zuvor benannten Flug. Dieser hatte [Anzahl der Stunden] Stunden Verspätung.

Aus den mir vorliegenden Informationen ist mir nicht ersichtlich, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen. Daher steht mit gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 eine Entschädigung in Höhe von [Höhe der Entschädigung] Euro zu.

Bitte überweisen Sie den genannten Betrag auf folgendes Konto
[Kontoinformationen]
bis spätestens zum [Datum].

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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