Fahreignungsregister (FAER): Aufzeichnung der Verkehrssünden

Im Fahreignungsregister werden die Einträge über Punkte in Flensburg verwaltet.
Im Fahreignungsregister werden die Einträge über Punkte in Flensburg verwaltet.

Da der Suchbegriff „Punkte in Flensburg“ mehrere Bedeutungen haben kann, wählen Sie hier bitte das Thema aus, über welches Sie mehr erfahren möchten:

Informationen über Punkte für Verkehrsverstöße erhalten Sie hier:

FAQ: Fahreignungsregister (FAER)

Was ist das Fahreignungsregister?

Im Fahreignungsregister (FAER) werden die Punkte in Flensburg gespeichert. Bis zur Punktereform im Mai 2014 trug es den Namen Verkehrszentralregister (VZR), im Zuge der Reform wurde es jedoch umbenannt.

Wie bekomme ich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister?

Bei einem Antrag auf einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten: direkt vor Ort in Flensburg, per Post oder online. Wie Sie bei welcher Option genau vorgehen müssen, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wann werden die Punkte aus dem Fahreignungsregister gelöscht?

Wann die Punkte im Fahreignungsregister gelöscht werden, erfahren Sie hier.

Fahreignungsregister: Was ist das genau?

Das Kraftfahrt-Bundesamt verwaltet das Fahreignungsregister bereits seit vielen Jahren.
Das Kraftfahrt-Bundesamt verwaltet das Fahreignungsregister bereits seit vielen Jahren.

Wann immer ein Kraftfahrer gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt und dabei erwischt wird, erwarten ihn Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die abhängig von der Verfehlung mal mehr und mal weniger schmerzhaft ausfallen können. Neben Bußgeldern kann der Verstoß auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Die Flensburger Punkte eines jeden Fahrers werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.

Das vielen noch unter seinem früheren Namen bekannte Verkehrszentralregister (VZR) wird seit 1958 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betrieben. Anlässlich der im Mai 2014 umgesetzten Punktereform wurde es in „Fahreignungsregister“ umbenannt. Umgangssprachlich wird es häufig auch als Verkehrssünderkartei oder als das Punkteregister von Flensburg bezeichnet.

Was steht im Fahreignungsregister und was nicht?

Für jeden Fahrer, der sich eines Verkehrsverstoßes schuldig gemacht und aus diesem Grund einen Punkt in Flensburg erhalten hat, wird ein eigenes Punktekonto in der Verkehrssünderdatei in Flensburg angelegt. Demnach werden hier nicht alle Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verzeichnet, sondern nur punkterelevante. Demzufolge erfolgt nur dann ein Eintrag in das Fahreignungsregister, wenn der Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird und dabei die Verkehrssicherheit gefährdet wurde.

Je nach Schwere der Tat kann das Verkehrsamt von Flensburg einen, zwei oder drei Punkte auf einmal gegen den Verkehrssünder verhängen. Bei insgesamt acht Punkten im Register wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Fahreignungsregister in Flensburg hat also zusammengefasst die Aufgabe, Verkehrsverstöße zu registrieren und zu dokumentieren. Die hier gesammelten Informationen können so auf Anfrage an die Bußgeldstelle, Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht weitergegeben werden.

Wie Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen

Auszug aus dem Fahreignungsregister: Den Antrag können Sie vor Ort, per Post oder online stellen.
Auszug aus dem Fahreignungsregister: Den Antrag können Sie vor Ort, per Post oder online stellen.

Wer nicht weiß, wie viele Punkte sich im Fahreignungsregister angesammelt haben und ob er sich möglicherweise der kritischen Grenze von acht Punkten nähert, kann sich darüber beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren.

Um einen Auszug aus dem Fahreignungsregister zu beantragen, können Sie auf drei verschiedene Optionen zurückgreifen:

  1. Auskunft aus dem FAER vor Ort beantragen: Am „Auskunftspavillon“ des KBA in Flensburg können Sie direkt vor Ort aus dem Fahreignungsregister eine Auskunft über Ihren Punktestand erhalten. Der Pavillon ist normalerweise montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 17:30 Uhr und freitags auch von 9 bis 15 Uhr geöffnet. Denken Sie jedoch daran, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
  2. Postalisch aus dem Fahreignungsregister den Auszug erhalten: Auf der Internetpräsenz des KBA finden Sie einen vorgefertigten Antrag für die Abfrage des Punkteregisters. Diesen müssen Sie ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und anschließend an das KBA schicken. Dem Brief müssen Sie außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bzw. Ihres Reisepasses beifügen. Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister erhalten Sie nach einer bestimmten Bearbeitungszeit ebenfalls per Post.
  3. Online aus dem FAER die Auskunft über den Punktestand einholen: Um aus dem FAER den gewünschten Auszug online erhalten zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät, einen Computer, auf dem die sogenannte „AusweisApp2-Software“ installiert ist sowie einen Personalausweis, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. Nachdem Sie den Online-Antrag auf der Webseite des KBA mit Ihren Angaben versehen haben, wird geprüft, ob Ihnen der Auszug online als Download zur Verfügung gestellt werden kann. Falls nicht, erhalten Sie ihn postalisch.

Wichtig: Es spielt keine Rolle, für welche Option der Punkteabfrage Sie sich entscheiden: Bei der Auskunft aus dem Fahreignungsregister fallen keine Kosten an.

Fahreignungsregister: Wann eine Löschung der Punkte erfolgt

Punkte im Fahreignungsregister verjähren nach bestimmten Fristen.
Punkte im Fahreignungsregister verjähren nach bestimmten Fristen.

Wann im Fahreignungsregister eingetragene Punkte gelöscht werden, ist abhängig davon, wie viele Punkte Sie auf einen Schlag für den jeweiligen Verkehrsverstoß erhalten haben. Anschließend haben wir Ihnen die entsprechenden Tilgungsfristen übersichtlich aufgelistet:

  • Ein Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren.
  • Nach fünf Jahren gelten zwei Punkte als verjährt.
  • Bei drei Punkten kommt es nach zehn Jahren zum Verfall.

Seit der Punktereform im Mai 2014 beeinflusst es die Verjährung bereits erteilter Punkte im Fahreignungsregister im Übrigen nicht mehr, wenn neue Eintragungen hinzukommen. Im Vorfeld kam dadurch der gesamte Verjährungsprozess zum Erliegen und musste von vorn beginnen. Nun verfällt jeder Punkt für sich.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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