Wechsel: Private Krankenversicherung kündigen – Rückkehr in die gesetzliche Versicherung mit über 55 Jahren

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Wechsel: private Krankenversicherung verlassen und zurück in die Gesetzliche mit über 55 Jahren

Ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse mit über 55 Jahren einfach so möglich?

Nein, in den meisten Fällen ist eine Rückkehr in die GKV ab dieser Altersgrenze ausgeschlossen. Die Betroffenen müssen meistens in der privaten Krankenversicherung bleiben. Die Gründe hierfür erläutern wir im folgenden Abschnitt.

Wann ist denn ein Wechsel von der PKV in die GKV mit über 55 Jahren ausnahmsweise möglich?

Der bisher privat Versicherte muss innerhalb der letzten fünf Jahre faktisch mindestens zweieinhalb Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Genaueres zu den Bedingungen lesen Sie hier.

Mit über 55 Jahren die PKV verlassen: Geht das?

Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung mit über 55 Jahren: Das ist gesetzlich nicht gewollt.
Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung mit über 55 Jahren: Das ist gesetzlich nicht gewollt.

Weil die private Krankenversicherung vielen dort Versicherten im Laufe der Zeit zu teuer wird, wollen sie häufig in eine gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Gerade im fortschreitenden Alter wünschen sich Privatversicherte einen Wechsel. Die private Krankenkasse zu kündigen, in die gesetzliche zurückzukehren mit über 55 Jahren und im Alter wieder vom günstigeren Solidarsystem zu profitieren, ist jedoch sehr schwierig. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt und wann eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen ist.

Warum der Wechsel von der PKV in die GKV mit über 55 Jahren vom Gesetzgeber nicht gewollt ist

Die private Krankenversicherung bietet jungen Versicherten bessere Leistungen für weniger Geld. Mit fortschreitendem Alter steigen jedoch die Versicherungsbeiträge, sodass die gesetzliche Krankenversicherung wieder attraktiver wird. Da liegt die Überlegung nahe, in jungen Jahren von der PKV zu profitieren und im Alter in die dann preiswertere GKV zurückzukehren.

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 Jahren ist nur ausnahmsweise möglich.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 Jahren nur ausnahmsweise möglich.

Der Gesetzgeber will genau diesen Wechsel verhindern. Die private Krankenversicherung zu kündigen, in die gesetzliche zurückzukehren mit über 55 Jahren und so vom Solidarsystem zu profitieren, ist deshalb nur in Ausnahmefällen möglich.

Anderenfalls würden die ehemals Privatversicherten im Alter der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen, obwohl sie selbst nie oder nur wenig in die gesetzliche Krankenkasse eingezahlt haben.

Die erschwerte Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung mit über 55 Jahren soll verhindern, dass die gesetzlichen Krankenkassen allein das erhöhte Krankheitsrisiko der älteren Generation tragen, während die privaten Versicherer für ihre jungen Versicherten Beiträge kassieren, ohne viele Leistungen erbringen zu müssen.

So gelingt der Wechsel: Private Krankenversicherung kündigen – zurück in die gesetzliche Versicherung mit über 55 Jahren

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung mit über 55: Wer im Ausland war, kann sich u. U. diese Zeit als Versicherungszeit anrechnen lassen.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung mit über 55: Wer im Ausland war, kann sich u. U. diese Zeit als Versicherungszeit anrechnen lassen.

Aus den oben benannten Gründen sieht das Gesetz eine Rückkehr in die GKV mit über 55 Jahren nur in absoluten Ausnahmefällen vor, selbst dann, wenn der Versicherte aufgrund eines neuen Arbeitsverhältnisses eigentlich versicherungspflichtig wäre.

Versicherte können nur zurück in die gesetzliche Krankenkasse mit über 55 Jahren, wenn sie nachweisen können, dass sie in den letzten fünf Jahren für mindestens einen Tag gesetzlich versichert waren.

War derjenige in diesem Zeitraum in mehr als der Hälfte der Zeit nicht versicherungspflichtig, ist ein Wechsel ausgeschlossen. Die private Krankenversicherung kündigen und in die gesetzliche zurückkehren mit über 55 Jahren kann er dann nicht mehr.

Ein Umweg steht älteren privat Versicherten dennoch offen – über die Familienversicherung ihres Lebens- oder Ehepartners. Dies ist aber nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Der Partner ist gesetzlich versichert.
  • Der bisher privat Versicherte verdient höchstens 445 Euro bzw. als Minijobber maximal 520 Euro (vor Oktober 2022: 450 Euro).




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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

9 Gedanken zu „Wechsel: Private Krankenversicherung kündigen – Rückkehr in die gesetzliche Versicherung mit über 55 Jahren

  1. Carl Otto B

    Hallo, ich bin 71 Jahre und bin privat Versichert. Ich kann das nicht mehr bezahlen, ich verfüge eine kleine Rente unter tausend Euro. Ich muss arbeiten, dass ich bezahlen kann. Bin zur zeit aber schon 5 Monate krank kann es nicht mehr bezahlen.
    Wer kann mir helfen oder an wenn kann ich mich wenden?
    Vielen Dank im voraus!

    MfG
    Carl Otto B

  2. Maria

    war in Deutschland privat versichert, habe nun aber 5 Jahre im Ausland (Kolumbien) gelebt und war hier über meinen Mann in der GKV familienversichert. Nun werde ich für unbegrenzte Zeit nach Deutschland zurückkommen um meine Mutter zu pflegen. Wie kann / muss ich mich versichern? Ich bin 56
    Danke

  3. Gerd Horst P

    Ist ein Wechsel, als Rentner mit über 55Jahren von der PKV in GKV möglich

  4. Milorad K

    Ich möchte PKV in GKV wechseln. Ich bin Rentner 74 Jahren alt und verheiratet. MfG Milorad Kuljak

  5. zeller

    Hallo,
    meine Lebensgefährtin ist über 55 Jahre und war Selbstständig und in der PKV..
    nun ist Sie ohne Einkommen und würde gerne in die GKV wechseln weil sie Aussicht auf einen Minijob hat.
    Wie funktioniert der Wechsel, als Lebenspartner bin gesetzlich versichert.
    Mfg

  6. Groth

    Es kann doch nicht sein,das man mit 1000€ Rente in der Pkw bleiben muß.Erstens kann man die Prämien nicht bezahlen man muß auch Opa noch selbst bezahlen wovon?Man bezahlt ja auch noch seinen Lebensunterhalt (Miete,u.s.w.)Man treibt den Rentner in den Ruin.

    1. Yvonne

      Guten Tag,
      meinem Vater (75) ergeht es ähnlich. Er bekommt ca.1200€ Rente und bekam jetzt erneut eine Erhöhung der Privaten verpasst und muss jetzt ca. 800€ mtl. Beitrag zahlen. Und das ist dann auch nur der Basis Tarif. Medikamente usw. muss er auch noch selber bezahlen.
      Mein Vater verfällt in Depressionen, er weiß nicht mehr weiter.
      Haben Sie mittlerweile etwas erreichen können? Oder einen Tipp für mich?
      Mit freundlichen Grüßen

      1. Jelena

        Hallo, mein Vater hatte das gleiche Problem. Die PKV kann ihm den Basistarif halbieren-dazu muss er beim Sozialamt (auch wenn er keine Unterstützung bekommt) jedes Jahr seine aktuellen Rentenbescheide und Fixkosten vor legen. Das Sozialamt prüft das dann und stellt eine Bescheinigung aus, dass der PKV Beitrag halbiert werden muss, da man sonst in die Hilfebedürftigkeit rutschen würde. Diese Bescheinigubg legt man der PKV dann vor. Hoffe, ich konnte helfen.

    2. Viviana M

      Ich war bei meinem Mann versichert, und das ist eine Privat Versicherung. Jetzt habe ich einen Job und bin 56 Jahre alte. Wie kann ich in der Gesetzliche Krankenversicherung kommen

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