FAQ zum Wechsel von PKV in GKV als Rentner
Für über 55-Jährige ist der Wechsel von der PKV in die GKV schwierig – als Rentner fast unmöglich. Sollte Ihr Antrag auf Rückkehr in die GKV abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, binnen 14 Tagen Widerspruch einzulegen. Klicken Sie hier, um zu erfahren, wann und wie der Wechsel möglich ist.
Sie können vorab einen Entlastungstarif vereinbaren. So werden Ihre Versicherungsbeiträge im Alter etwas geringer und Sie können sich den Krankenkassenwechsel als Rentner von privat nach gesetzlich möglicherweise sparen. Weitere Alternativen finden Sie hier.
Er ist sinnvoll, wenn die Beiträge Ihnen tatsächlich über den Kopf wachsen. Da durch die PKV auch Einlagen gebildet werden, die ein Mehr an Kosten im Alter decken sollen, ist der Wechsel jedoch nicht immer sinnvoll. Versicherte können möglicherweise intern den Tarif wechseln, um die Beiträge zu senken.
Inhalt
Als Rentner die PKV verlassen
Nicht selten möchten Privatversicherte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Als Rentner zahlen Sie oft so hohe Beiträge, dass die PKV zur finanziellen Belastung werden kann. Viele überlegen dann, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Für Personen, die älter als 55 Jahre sind, gestaltet sich dieser Wechsel schwierig. Die private Krankenversicherung verlassen und in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren – als Rentner müssen Sie dabei mit einigen Hürden rechnen.
Wann macht der Wechsel von PKV in GKV als Rentner überhaupt Sinn? Unter welchen Voraussetzungen können Sie wechseln und welche Alternativen haben Sie, um die Beitragslast zu senken? Der Ratgeber hält die Antworten bereit.
Wechsel von PKV in GKV: Als Rentner ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Wer schon länger privat versichert ist und erst mit über 55 Jahren über einen Wechsel von der PVK in die GVK nachdenkt, hat meist sehr geringe Chancen auf eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Das liegt daran, dass die beiden Versicherungen sich so stark unterscheiden. Immerhin wurde die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) seit 2017 etwas erleichtert.
Gute Chancen auf einen erfolgreichen Wechsel von der PKV in die GKV haben Sie als Rentner, wenn Sie …
- mindestens 90 Prozent der Versicherungszeit gesetzlich versichert waren (Vorversicherungszeit)
- Kinder haben (denn die Zeit, in der Sie die Kindererziehung übernommen haben, zählt zur Vorversicherungszeit – drei Jahre gibt es pro Kind)
- in den fünf Jahren vor der Rückkehr in die GKV mindestens 2,5 Jahre gesetzlich versichert waren.
Alternativ können Sie z. B. über den Ehepartner in die gesetzliche Familienversicherung zurückkehren. Allerdings gelten auch hierfür einige Voraussetzungen, beispielsweise ist das nur bei einem geringen Einkommen (445 Euro bzw. 520 Euro für Minijobber) möglich und auch nur, wenn der Ehepartner bereits gesetzlich versichert ist.
Grundsätzlich will ein Wechsel von der PKV in die GKV wohlüberlegt sein. Als Rentner haben Sie nämlich bereits einiges in die PKV eingezahlt, was schließlich auch als Polster für die erhöhten Kosten in Sachen Gesundheit im Alter dienen soll.
Alternativen zum Wechsel: Beiträge senken
Ist der Wechsel von der PKV in die GKV ausgeschlossen, haben Sie als Rentner andere Möglichkeiten, zumindest den Beitrag etwas zu senken. Doch wie geht das? Sie haben drei Optionen:
- Tarifwechsel: Erkundigen Sie sich bei der PKV nach anderen Tarifen. Jeder Versicherte hat das Recht auf einen internen Tarifwechsel. Außerdem steht Ihnen eine Beratung diesbezüglich zu.
- Selbstbehalt: Viele Versicherungen sind günstiger, wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Das bedeutet, Sie legen fest, dass Sie im Versicherungsfall einen bestimmten Anteil der Kosten aus eigener Tasche zahlen. Setzen Sie den Selbstbehalt jedoch nicht zu hoch an, da es später schwierig werden kann, diesen wieder zu senken.
- Entlastungstarif: Bereits bei Vertragsschluss kann eine Entlastung im Alter vereinbart werden.
Haben Sie einen Wechsel von der PKV in die GVK versucht, sind als Rentner jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt worden, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit, sollten sich deshalb also etwas sputen. Was bringt der Widerspruch? Er bewirkt wenigstens, dass der Antrag auf die Rückkehr in die GKV noch einmal geprüft wird. Sind Sie sicher, zu Unrecht abgelehnt worden zu sein, besteht außerdem die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht.
Guten Tag, möchte auch gern einen Komentar zu meiner Situation abgeben.
Bin 86 Jahr sehr gesund , habe dieses Jahr ca. € 1400, Kosten bie der AXA verursacht , bisherige Zahlungen incl. Pflegeversicherung € 703,00 , neue Beitragsmitteilung für 2024 € 816,00, bin bereits über 60 Jahre in der PKV versichert . Trotz Altersrückstellungen ist der reine Krankenversicherungsbeitrag um ca. 20 % erhöht worden. Von meiner Rente bleibt mir kaum etwas übrig. Hier müsste der Gesetzgeber Möglichkeiten schaffen. Denn es geht sicher vielen Rentnern so, dass die Beiträge nicht mehr zu zahlen sind . Habe mich daher mit einer anderen PKV in Verbindung gesetzt und warte nun auf ein günstigeres Angebot. Möchte noch kurz vermerken, dass meine Altersrückstellungen im Jahr 2018 ca. € 20.000,00 betrugen.
Für einen guten rat wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Guten Tag.Ich war von 1971 bis 1985 in der GKV,anschließend bis heute in der PKV.Seit 2 Jahren bin ich Rentner mit geringfügiger Rente von 500€ und 68 Jahre alt.
Kann ich als Rentner in die GJV zurück?
Meine Ehefrau ist PKV-versichert.
Guten Tag, ich bin schon länger in der PKV. Ich bin 71 Jahre habe eine Rente jerzt von 985 € und zahle 792 € in die Krankenkasse.. Jetzt will die PKV 906 € . Ich bin noch etwas selbstständig beschäftigt damit ich überhaupt über die Runden komme. Ich kann aber nicht mehr arbeiten, es wird immer weniger. Wie kann ich in die GKV wechseln.
Geht das noch? Wenn ich mich auf Teilzeit anstellen lasse ? Oder wie kann ich bei meiner Frau in die GKV unterkommen? So kann ich nicht mehr.
Ich bekomme 760 € Rente, davon muss ich 430 € in die PKV bezahlen. Ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich. Ich bin 67 Jahre. Gibt es doch eine Möglichkeit?
Guten Tag ich bin seit 2006 in der Debeka Kranken versichert..war grade 55 und keiner hat mir gesagt das ich nicht mehr raus komme….da ich als Rentner keine 700.Euro zahlen kann hat man mich in den Notlagen tarif gwschobwn mit 156.99.monatlich…Und ich muss sämmtliche Arztkosten und Medizin selbst zahlen…ich kann nicht mejr
Blöd ist, daß der Stichtag das Alter betreffend (55 Jahre) und das Gesetz rückwirkend !!! wirkt. Da war man auch als damals 57-jähriger schon ganz arg in den Allerwertesten gezwickt und konnte gar nichts tun. Mit bestem Dank an die damals verantwortliche Regierung von Rot/Grün!
Gesetze rückwirkend zu beschließen halte ich für absolut fragwürdig und undemokratisch, da es keinerlei Entscheidungsfreiheit mehr gibt.
Ich bin z. Zt.noch Beihilfeberechtigt durch meinen Mann, der Beamter war. Ich bin 72 Jahre und habe die 9/10 Regelung bei Eintritt ins Rentenalter nicht erfüllt, also musste ich wieder in die PvK.
Im Falle einer Scheidung steht mir keine Beihilfe mehr zu und ich müsste mich zu 100% privat versichern, das bedeutet bis zu 1150.00 Euro monatlich, das geht doch garnicht. Was für Möglichkeiten gibt es für mich.?
Hallo ich bin Rentner bin zur Zeit noch mit Vollbeschäftigung und möchte aus meiner privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können Sie mir da helfen? Mit freundlichen Grüßen
Durch Corona bin ich nicht mehr in der Lage meine PKV aufrecht zu erhalten.
Ich bin 61 Jahre und bin noch voll Berufstätig. Ich war bis 2018 10 Jahre Selbstständig, und bin dadurch in die PKV
reingerutscht., davor war ich immer GKV,
Helfen sie mir oder geben sie mir einen Rat wie ich das anstellen soll.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte als Rentner mit Minijob aus der Pkv raus in die Gkv ich hoffe Sie können mir helfen.
Mit freundlichem Gruß
H.D
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte als Rentner mit Minijob aus der PKV raus in die GKV, ich hoffe Sie können mir helfen. Ich war beihilfeberechtigt durch meinen Frau, die Lehrerin war. Ich bin 72 Jahre und habe die 9/10 Regelung bei Eintritt ins Rentenalter nicht erfüllt, also musste ich wieder in die PKV.
Mit der Scheidung steht mir keine Beihilfe mehr zu und ich muß mich zu 100% privat versichern, das bedeutet einen großen Anteil meiner Rente monatlich wird an die PKV abgeführt, das überfordert mich finanziell völlig. Was für Möglichkeiten gibt es für mich? Ich unterstelle, Ihre Beratung ist als Erstauskunft völlig kostenfrei für mich.
Mit freundlichem Gruß
Peter S
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir Unterstützung beim Wechsel PKV – Debeka .- in eine gesetzliche Versicherung bzw. bei der Senkung meines Monatsbeitrages geben.
Haben Sie vielleicht eine Empfehlung zu einem Vermittler, der erfolgreich einen solchen Wechsel herbeiführen kann.
Einzelheiten und Unterlagen kann ich bei Auftragserteilung sofort übergeben.
Für einen positiven bescheid bin ich Ihnen sehr verbunden.
Mt freundlichen Grüßen
Rainer