FAQ: Wann Ihr Kind von der PKV in die GKV wechseln kann
Nein. In bestimmten Fällen muss ein Kind sogar privat versichert werden. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier. Es gibt jedoch Situationen, in denen Ihr Sprössling doch in die gesetzliche KV einsteigen darf.
Sobald Ihr Nachwuchs eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV beanspruchen darf oder er versicherungspflichtig wird, ist ein Wechsel möglich.
In diesem Fall hat Ihr Kind einen Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV des gesetzlich versicherten Elternteils. Sie können also die private Krankenversicherung des Kindes kündigen.
Inhalt
Ist die PKV für Kinder sinnvoll?
Die private Krankenversicherung (PKV) ist nicht gerade billig. Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gibt es keine kostenfreie private Familienversicherung für Kinder. Darüber hinaus befürchten viele Eltern, dass ihr Kind möglicherweise nicht mehr zurück wechseln kann in den gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn es einmal privat versichert ist.
Hat sich jemand einmal für eine PKV entschieden, ist der Wechsel zur GKV nicht ganz einfach. Der Gesetzgeber lässt eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter sehr strengen Voraussetzungen zu. Gibt es dennoch Situationen, in denen Ihr Kind von der PKV zurück in die GKV wechseln kann? Diese Frage klären wir im folgenden Ratgeber.
Grundlagen zur Krankenversicherung von Eltern und Kindern
Bevor wir die Frage beantworten, wann ein Kind von der PKV zurück in die GKV wechseln darf, schauen wir uns zunächst an, wann das Kind privat versichert sein muss:
- Kinder benötigen immer dann eine private Krankenversicherung, wenn beide Eltern privat versichert sind.
- Ist nur ein Elternteil privat krankenversichert, teilt das Kind normalerweise den Versicherungsstatus des Hauptverdieners.
- Ist der Hauptverdiener privat versichert, müssen die Eltern ihr Kind immer ebenfalls privat versichern, wenn der Hauptverdiener ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erzielt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der Wert, der bestimmt, ob jemand gesetzlich pflichtversichert sein muss. Nur wer die JAEG erreicht, darf sich gewöhnlich privat versichern. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass derjenige in die GKV zurückkehren kann, der wieder versicherungspflichtig wird, weil er diese Grenze nicht mehr erreicht.
Situationen, in denen Ihr Kind die Krankenkasse wechseln kann
Fallen die oben benannten Umstände für eine zwingend private Krankenversicherung des Nachwuchses weg, kann das Kind von der PKV in die GKV wechseln. Denkbar sind hierbei folgende Konstellationen:
- Das Kind hat einen Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
- Es tritt eine Versicherungspflicht in der GKV für das Kind ein.
Änderung des Versicherungsstatus durch Einkommensänderung, Scheidung oder Tod
Das Kind darf von der PKV in die GKV wechseln, wenn das Einkommen des privat versicherten Hauptverdieners dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt oder anhaltend niedriger ist als das Einkommen des anderen Ehegatten.
In diesem Fall können Sie die private Krankenversicherung kündigen. Ihre Kinder dürfen dann gesetzlich versichert werden – in einer beitragsfreien Familienversicherung.
Außerdem ist Ihr Kind berechtigt, von der PKV in die GKV zu wechseln, wenn …
- Sie sich von Ihrem privat versicherten Ehegatten scheiden lassen
- und dessen Einkommen über der JAEG liegt und höher ist als Ihre Einkünfte oder
- wenn Ihr privat versicherter Ehegatte verstirbt.
In beiden Situationen fällt der privat versicherte Hauptverdiener weg, sodass der andere Elternteil die Kinder wieder aus der privaten Krankenversicherung nehmen und bei der GKV versichern kann und zwar wiederum in der beitragsfreien Familienversicherung.
Kind beginnt Ausbildung, Studium oder versicherungspflichtige Beschäftigung
Sobald Ihr Nachwuchs studiert, eine Ausbildung beginnt oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann das Kind von der PKV in die GKV wechseln.
Es hat aber auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dann bleibt Ihr Sprössling weiterhin privat versichert.
Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, weil eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur in sehr wenigen Fällen möglich ist.