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FAQ: Wohnung mieten als Flüchtling
Grundsätzlich ist das in den ersten drei Monaten nicht möglich. Hier lesen Sie, wann es für Flüchtlinge möglich sein kann, eine Wohnung zu mieten.
Um eine Wohnung anmieten zu können, brauchen Sie zum Beispiel eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lesen Sie hier.
Wenn Flüchtlinge Arbeitslosengeld 2 beziehen, werden die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen.
Ein eigenes Heim bedeutet für viele Menschen, dass sie angekommen sind. Die schützenden vier Wände dienen als Rückzugsort und verschaffen den Bewohnern einen großen Freiraum und viel Autonomie.
Ohne Zweifel sehnen sich gerade Flüchtlinge nach ihrer oftmals gefährlichen Reise und der Zeit in Asylbewerberheimen danach, eine eigene Wohnung zu mieten.
Doch welche Bestimmungen gelten hierfür? Dürfen Asylbewerber, Geduldete und subsidiär Schutzberechtigte überhaupt eine Wohnung mieten? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um die Suche und Anmietung von Wohnungen für Flüchtlinge.
Welche Flüchtlinge bekommen eine Wohnung?

In Deutschland gelten verschiedene Status bei Flüchtlingen. In den ersten drei Monaten können Flüchtlinge keine Wohnung mieten: In diesem Zeitraum sind sie dazu verpflichtet, in einer Erstaufnahme-Einrichtung zu wohnen. Die Unterbringung und Verpflegung wird somit vom Staat übernommen.
Diese Zeit in der Erstaufnahme-Einrichtung kann ausgedehnt werden, bis der Asylantrag bearbeitet wurde. Es ist somit nur in Ausnahmefällen möglich, eine Wohnung für Asylbewerber zu bekommen – erst mit der Asylberechtigung kommt das Recht auf eine Wohnung.
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, ab wann Geduldete eine Wohnung anmieten dürfen. In der Regel muss die Duldung mindestens ein Jahr angedauert haben. Eine Wohnsitzauflage bleibt aber weiterhin bestehen.
Als Flüchtling eine Wohnung mieten: Schritt für Schritt
Eine passende Wohnung finden

Für Flüchtlinge stellt die Wohnungssuche oftmals eine große Herausforderung dar.
Ohne Sprachkenntnisse ist es meist schwierig, passende Angebote zu finden.
Die Hilfe von Muttersprachlern kann an dieser Stelle viel bewirken.
Heutzutage ist die Suche nach einer geeigneten Wohnung im Internet am erfolgversprechendsten. Die meisten Vermieter nutzen Onlineplattformen, um ihre Räumlichkeiten anzubieten.
Vorsicht bei speziellen Angeboten für Geflüchtete. Nicht jede angebotene Wohnung für Flüchtlinge entspricht den wirtschaftlichen Gegebenheiten: Manche Vermieter versprechen sich ein allzu gutes Geschäft.
Diese Unterlagen sind erforderlich
Vermieter verlangen meist von Flüchtlingen und potentiellen Mietern viele Dokumente. Eine Wohnung ist in der Regel nur dann zu bekommen, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Eine Mietanfrage ohne die folgenden Unterlagen hat wenig Aussicht auf Erfolg:

- SCHUFA-Auskunft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (diese erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt)
- Mietübernahmeschein des Jobcenters oder eine Einkommensbescheinigung (ggf. inklusive Arbeitsvertrag)
- Kopie der Aufenthaltsgestattung
Achten Sie auf die Forderungen der Vermieter – in manchen Fällen werden noch zusätzliche Dokumente gefordert – etwa ein polizeiliches Führungszeugnis.
Haben Sie ein passendes Angebot gefunden und die erforderlichen Unterlagen beisammen, ist es an der Zeit, den Vermieter zu kontaktieren.
Dieses Anschreiben können Sie nutzen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr,
ich interessiere mich für Ihre Wohnung in [Adresse hinzufügen]. Sehr gerne komme ich zu einer Besichtigung vorbei. Wann wäre ein Termin hierfür möglich? Erreichen können Sie mich gerne unter der E-mailadresse: [E-mailadresse hinzufügen] oder unter [Telefonnummer hinzufügen].
Optional: Die erforderlichen Unterlagen kann ich selbstverständlich bereits zum Besichtigungstermin vorlegen.
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.
Mit besten Grüßen,
[Eigenen Namen hinzufügen]
Wer zahlt die Miete für Flüchtlinge und Asylbewerber?
Haben Flüchtlinge noch keine Arbeit und beziehen Arbeitslosengeld II, wird die Miete von dem Jobcenter oder – in der ersten Zeit – von dem zuständigen Sozialamt übernommen. Allerdings gelten hier je nach Stadt unterschiedliche Höchstmieten, welche von den Behörden bezahlt werden.
Guten Tag, mein Mann und ich bauen gerade ein Haus mit 4 Mietwohnungen. Einer der Bauarbeiter möchte eine Wohnung für seine kleine Familie mieten. Er hat vor kurzem seine Ausbildung begonnen und der Jobcenter würde die Miete bezahlen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nun zu meiner Frage, welche Risiken würden wir als Vermieter tragen? Wie lange zahlt der Jobcenter die Miete? Was ist, wenn er die Ausbildung beendet hat, aber keine Festanstellung findet? Könnten wir die Mietzeit auf die Ausbildungszeit begrenzen? Würde die Familie dann ohne Probleme ausziehen müssen, oder könnte das schwierig werden?
Danke schon im voraus!
Hallo Jali,
das Jobcenter zahlt die Mieter in der Regel so lange wie der Mieter berechtigt ist, Leistungen zu erhalten. Wie lange dies hier der Fall sein wird, können wir nicht vorhersagen. Das obliegt dann der Entscheidung des Amtes.
Als Vermieter können Sie den Mietvertrag befristen, also auf eine bestimmte Mietzeit festlegen. Läuft diese ab, müssen die Mieter im Normalfall auch ausziehen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
da ich aus meiner sehr günstige Wohnung ausziehe, möchte ich sie gerne an Bekannte von mir mit Fluchterfahrung ermitteln. Von meiner Wohnbaugenossenschaft aus ist es kein Problem, dass ich vorschlage, wer nach mir einzieht. Ich frage mich jedoch, wie es mit der Bürgschaft aussieht? Wer kann für meine geflüchteten Bekannten bürgen oder was sind Alternativen zu einer Bürgschaft?
herzlichen Dank für ihre Auskunft!
H. G.
Hallo H. G.,
grundsätzlich kann jeder mit einem geregelten Einkommen bzw. gesichertem Lebensunterhalt eine Bürgschaft übernehmen. Ob die Wohnungsbaugesellschaft diese anerkennt, liegt jedoch in ihrem Ermessen. Wird eine solche verlangt, können Sie nur mit dem Vermieter sprechen, ob es eine andere Alternative (z. B. eine höhere Kaution) gibt.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag, ich habe eine Wohnung an eine 5-köpfige pakistanische Familie vermietet, der Mietvertrag (vom Verein Haus und Grund) ist unbefristet. Die Miete und die NK werden vom Jobcenter übernommen. Die Familie sucht händeringend eine größere Wohnung, da meine zu klein ist. Wie sieht es aus, wenn die Familie unerwartet nächsten Monat eine neue Wohnung findet? Laut Vertrag ist die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Kann ich in dem Fall verlangen, dass die Frist eingehalten wird (also normale Kündigung seitens der Mieter) oder habe ich in dem Fall keine Handhabe? Den Mietvertrag habe ich ja nicht mit dem Jobcenter, sondern mit der Familie abgeschlossen.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Hallo Bin,
bei der Auflösung eines Mietvertrags müssen sich üblicherweise beide Seiten an die gesetzlich vorgegebenen Fristen halten. Schließen Sie mit der Familie keinen Aufhebungsvertrag, muss die dreimonatige Kündigungsfrist in der Regel von den Mietern eingehalten werden.
Ihr Team von anwalt.org
sehr geehrte damen und herren
ich habe eine frage wegen meine asyl statu.
meine name ist Hausa, ich komme aus Niger. ich wohne in Halle Saale zeit 2 jahren mit meine frau.
ich habe am januer 2016 meine asyl angetragt mit meine frau. in novenber 2016 unsere asyl antrage würde abgelernt, wir habe sofort abgeklagt mit eine rechtanwalt da in Halle saale. ich habe er geklärt dass ich krank bin, ich habe psychischestorung, im august ich habe meine Rechtsanwalt eine zertifikat Krankenschein gegeben, aber jetz wir warten auf unsere zweite kind. bis jetz gerad 2018 wir habe keine neues. ich und meine frau haben nur normal aufenthaltsgestattung. also meine frage ist: auf was warten wir? eine zweite bescheid? von wo? oder eine termin vor den verwaltungsgericht? meine rechtanwalt will nicht mir richtig klären, er will nicht mit mir über diese cituation reden. Ich weiß Ihr weißen nichts genau über meine Situation, aber Sie könnten mir eine bisschen Erklärung geben
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Hausa n.,
bezüglich des Bearbeitungsstands Ihres Widerspruchs können wir keine Aussage treffen. In der Regel sollte es hier zu einer Verhandlung kommen oder ein neuer Bescheid erfolgen. Dies kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt unzufrieden sein, können Sie sich jeder Zeit einen anderen suchen und diesem beauftragen.
Eine rechtliche Beratung können wir jedoch nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrter Damen und Herren
Mein Name ist Chaudhary. Ich habe eine Frage. Ich habe zwei Kinder. Meine Frau und meine Kinder haben Asylbewerber erhalten. Ich kann Vollzeit arbeiten. Können wir eine Wohnungsvermietung vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Chaudhary,
bei diesem Ratgeber handelt es sich nicht um eine Wohnungsvermittlung. Wenden Sie sich am besten an Wohnunsbaugesellschaften an Ihrem Wohnort. Auch Flüchtlingshilfestellen können Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich sein. Inwieweit Sie eine eigene Wohnung mieten dürfen, sollten Sie zunächst mit der zuständigen Behörde abklären.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Bekannter von mir ist Flüchtling aus Syrien und wohnt im Flüchtlingsheim. Falls er eine Wohnung findet, zahlt das Sozialamt 490€ Kaltmiete. Frage: Wer kommt für die Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) auf? Gibt es hier ebenfalls Regelsätze?
Vielen Dank für eine Antwort
Hallo Max H.,
in der Regel werden die Kosten der Heizung bzw. Nebenkosten ebenfalls übernommen, sofern sie angemessen sind. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Sozialamt wie dies beantragt werden kann. Der Strom muss üblicherweise vom Lebensunterhalt beglichen werden.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin Cebrail . Ich komme aus der Türkei. Ich bin seit 15 Monaten in Deutschland in Bayern und bin Asylbewerber. Ich habe für 8 Monaten eine arbeitsgenehmigung von Ausländerbehörde bekommen. Ich arbeite seit 6 Monaten als Flüchtlingsbetreuer. Ich habe vor 6 Monaten Ablehnung bekommen und ich habe Klage gegen die Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhoben. Ich habe bis März Arbeitsgenehmigung .ich habe Aufenthaltsgestattung. Meine Frage ist, ob ich eine eigene Wohnung umziehen darf?
Mit freundlichen Grüssen
Cebrail
Hallo Cebrail,
diese Frage sollten Sie Ihrem Sachbearbeiter bzw. mit der zuständigen Ausländerbehörde klären. Es kann möglich sein, dass für Sie bestimmte Auflagen bezüglich des Wohnortes gelten.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ab 2015 bis jetzt wohne ich in der Kirche in Ffm, und letzter Monat habe ich als Flüchtlinge anerkannt.
Ich mache jetzt FSJ im Krankenhaus.
Ich wollte fragen, was ich für eine Wohnung zu finden muss??
Im Internet 1000 Mal habe ich versucht, aber leider negativ.
Im welchem Ämter muss man anmelden??
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ram,
Sie können sich eventuell an das Wohnungsamt in ihrem Wohnort wenden. Zudem stehen auch die Wohnungsbaugesellschaften mit Beratungsterminen in der Regel zur Verfügung und können Unterstützung anbieten. Zudem können auch kirchliche Vereine Ihnen Unterstützung bei der Wohnungssuche bieten.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag. Wir beschäftigen seit dem 01.01.2018 einen iranischen Flüchtling in Vollzeit auf Mindestlohnbasis. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, dagegen hat er Widerspruch eingelegt. Bis darüber entschieden wird geht ja einige Zeit ins Land. Die Arbeitsstelle wurde durch die Ausländerbehörde und von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt und in seinem „Ausweis“ eingetragen. Auf diesem Dokument steht : Aufenthaltsgestattung. Es wird halbjährlich verlängert.
Darf mein Arbeitnehmer jetzt eine Wohnung anmieten oder nicht? Hierzu habe ich schon unterschiedliche Meinungen gehört, manche sagen ja, andere nein. Was stimmt denn nun? Über Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüße
S. Eberle
Hallo Eberle,
in der Regel besteht ein Anspruch auf eine eigene Wohnung erst dann, wenn Ihr Arbeitnehmer ein anerkannter Flüchtling ist. Während des Asylverfahrens entscheidet die zuständige Ausländerbehörde, ob eine Wohnung angemietet werden kann. Daher sollten Sie sich an den Sachbearbeiter dort wenden und den Sachverhalt mit diesem klären.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag!
In unserer Stadt erlaubt das Sozialamt es den geduldeten Flüchtlingen nicht, eine eigene Wohnung anzumieten. Sie müssen in den städtischen Unterkünften wohnen. In der Nachbarstadt werden auch abgelehnte Asylbewerber nach einem Jahr in einer Sozialwohnung angewiesen, sich eine eigene Wohnung zu suchen, die die Stadt dann bezahlt.
Darf das jede Stadt und jede Kommune selber entscheiden? Welches Gesetz regelt das?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Nani C,
die Entscheidung bezüglich der Wohnungen kann durchaus bei den Kommunen liegen. Für eine rechtliche Einschätzungen sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden und das direkt mit der zuständigen Behörde in der Stadt abklären. Eventuell kann auch eine Flüchtlingshilfestelle hier unterstützen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag.
Wenn ein Geflüchteter zunächst beim Jobcenter registriert ist und jetzt eine Stelle in Teilzeit beginnt, muss der Geflüchtete selbst für seine Kosten der Unterkunft in einer Gemeinschaftsunterkunft aufkommen oder gilt dies nur bei einer Vollzeitstelle?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Hallo Hans-Georg,
in der Regel spielt es eine Rolle, ob derjenige ein anerkannter Flüchtling ist und welche Auflagen für Ihn gelten. Ist er anerkannter Flüchtling, muss er in der Regel für die Kosten der Unterkunft aufkommen, das Jobcenter berücksichtigt diese üblicherweise und zieht auch die Einkünfte mit heran. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Jobcenter, wie dieses das handhabt.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo
Meine Name ist Sharif ich mache jetzt Ausbildung obwohl ich vorher eine Nigativ Bescheid bekommen. Und kann ich jetzt umziehen?
Kann ich dann wohnggeld beantragen?
Hallo Sharif S.,
Sie sollten mit der zuständigen Behörde klären, ob eine Wohnsitzauflage für Sie besteht und welche weiteren Möglichkeiten Sie haben. Dies hängt sicher auch von Ihrem derzeitigen Aufenthaltsstatus ab.
Ihr Team von anwalt.org
Meinem Verlobten wird eine Wohnung zu mieten von der Ausländerbehörde verweigert. Er ist seit über 2 Jahren da; hat nun eine Ausbildungsduldung und einen Nebenjob. Insgesamt verdient er über 1.200€ netto, doch das ist dem Amt zu wenig. Wir hatten eine Wohnung für ihn, die 300€ monatlich gekostet hätte. (Mit Bad/Küche und Zimmer.) Ab juli wird seine Miete im Camp auf 380€ steigen (nur 10qm Zimmer ). Das ist doch Abzocke!? Die wollen den Kleinhalten. Unser Anwalt kommt nun auch an seine Grenzen und möchte nicht in einen Papierkrieg mit dem Amt. Was können wir tun, dass er sich eine Wohnung mieten kann? Aus der Wohnsitzauflage ist er raus, da er sein ganzen Lebensuntehalt selber bestreitet.
Ich freue mich auf antworten!
Hallo Jenny,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher auch nicht beurteilen warum Ihr Freund keine Wohnung anmieten kann. Eventuell kann eine Flüchtlingshilfestelle oder ein zweiter Anwalt hier weitere Wege und Möglichkeiten aufzeigen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
ich möchte einem jungen Mann zu einer Wohnung verhelfen, der zum 31.3. aus der betreuten Jugend-Wohngemeinschaft auszieht (auf eigene Kündigung). Er ist Azubi und seit Februar 2017 „anerkannter Flüchtling“.
Ich habe für ihn eine 1-Zimmer-Wohnung gefunden, deren Kosten m.E. vom Jobcenter übernommen werden können (lt. aktueller Tabelle der Wohnungs-Obergrenzen vom Flüchtlingsrat). Der Vermieter, eine private Wohnungsbaugesellschaft, verlangt aber von mir, dass ich mich als „Mitmieter“ eintrage (als Bürge, nicht, um dort mit zu wohnen).
Könnte das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft annehmen, wenn ich mich als (fiktiver) Mitmieter eintrage, und mir dann die gesamten Kosten für diese 1-Zimmer-Wohnung auflegen (Miete, Kaution, …)?
Hallo I.T.,
wir können nicht beurteilen wie das Jobcenter die Sachlage sehen wird. Das sollten Sie direkt mit dem Jobcenter abklären. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten, im Zweifel sollten Sie sich als an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Liebes Team von Anwal.org
Vielen Dank für eure Artikel. Ich möchte gerne fragen, im Fall einer Bürgschaft. Ich versuche zzt eine Familie zu helfen bei der Suche einer Wohnung. Nun verlangt die Vermittlungsagentur in dem Fall eine Bürgschaft. Wie können wir in diesem Fall weiter gehen? Ich kann leider auch nicht die Familie bürgen. Ist es überhaupt möglich ohne Bürgschaft die Wohnung zu bekommen? Oder ist der Fall nicht mehr realistisch? Vielen Dank im Voraus!
VG aus Norddeutschland
Hallo Lina,
ob eine Bürgschaft verlangt wird oder nicht, hängt in der Regel vom Vermieter ab. Es steht diesem frei, eine solche als Sicherheit zu verlangen. Wir können nicht beurteilen, inwieweit die Chancen stehen, eine Wohnung in Ihrem Raum ohne eine Bürgschaft mieten zu können. Eventuell kann hier auch ein Mieterverein weiterhelfen und Hinweise sowie Tipps geben.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren, ich suche seit Ende 2015 in Deutschland und habe immernoch keine Miet – Wohnung gefunden. Ich habe Aufenthaltsgestattung, egal welche Wohnung ich besichtigt habe, würde ich zurück gestellt. Weil ich keinen Aufenthaltstitel habe, haben mir mehren Hausverwaltungen keine Mietwohnung gegeben, obwohl Lageso die Kosten für eine Mietwohnung für mich übernimmt. Wer kann mir da helfen, wäre Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen. Hamzeh M.
Hallo Hamzeh M.,
eventuell kann Ihnen ein Mieterverein wichtige Tipps und Hinweise geben. Auch Flüchtlingshilfevereine oder wohltätige Organisationen können mitunter die richtigen Anlaufstellen und Ansprechpartner sein. Darüber hinaus sollten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften immer auch eine Sprechstunde zum Thema Anmietung von Wohnungen haben.
Ihr Team von anwalt.org
Hello good morning
my name is roheed I’m looking for a house or apartments for rent in Frankfurt yet I’m learning Deutsche language and yet not working but I’m looking but I’m also looking for a job will you help me
Best regards
Hello Roheed,
the public housing associations in the city should be able to support you and give you information how to find a suitable apartment. There are volunteer workers who support refugees and foreigners as well. Maybe ask for help at one of the „Flüchtlingshilfestellen“. We cannot provide legal advice.
Your team at anwalt.org
Guten Tag. Mein Name ist Valentina. Mein Ehemann und ich wohnen in Deitschland seit 3 Jahre und haben noch nicht den Status von Flüchtlingen erhalten. Aber aus gesundheitlichen Gründen (ich habe 50% Schwernehindert) gab Sozialamt uns die Erlaubnis für eine private Wohnung. Sagen Sie uns bitte, wo fangen wir an, welche Dokumente werden benötigt und wie geht das richtig? Vielen Dank.
Hallo Valentyna P.,
ein guter Ansprechpartner sind hier die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. In der Regle bieten diese auch Beratungssprechstunden an, in denen Sie Informationen bezüglich der notwendigen Unterlagen erhalten. Auch örtliche Mietervereine oder Flüchtlingshilfeorganisationen können Sie bei der Wohnungssuche unterstützen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr greehte Damen und Herren
Zurzeit lebe ich in einer WG. Mein Vertrag war nicht zeitlich begrenzt, aber die Vermiterin har mir gesagt, dass meine Tochter Ihr Zimmer braucht und du solltest diesen Zimmer verlassen. Als Asyl ist es für mich zu schwer, eine wohnung oder ein günstiges zimmer zu finden.Heutzutage bin ich beschäftigt bei Schule. Ich habe Aufenthaltserlaubnis und bin ich verpflichtet bis 2020.9 nur in meiner kleinen stadt eine Wohnung finden. Jeden Tag sende ich Nachrichten an die Mietanzeigen, aber leider bis jetzt konnte ich nicht erfolgreich sein. Was kann ich also tun? Ich habe wenig Zeit bis zur Vertragsbeendigung.
Hallo Arman,
in der Regel können die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei der Wohnungssuche unterstützen. Meist gibt es bei diesen auch spezielle Sprechstunden. Darüber hinaus können Sie oft auch bei karitativen Vereinen anfragen, ob diese Sie unterstützen können.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren
ich und meine Frau , wir leben seit ca. 3 Jahren in [von der Redaktion geändert]
ich habe nun in zwischen einen Vollzeit Job gefunden mit unbefristeten Vertrag
da mein Arbeitsort ist ca. 2 std. hin und 2 std. her muss ich fahren aus dem Grund möchte ich umziehen .
Darf ich ?
ich bin aber im besitzt aufenthaltgestattung die alle 6 Monat verlängert wird
Hallo abdulhay y.,
ob Ihnen ein Umzug genehmigt wird, können wir nicht beurteilen. Das sollten Sie direkt mit der zuständigen Ausländerbehörde klären, da eventuelle eine Wohnsitzauflage besteht.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Familie besteht aus 5 Personen 3 Kinder und die Eltern, die wohnen alle zusammen in einem Zimmer im heim seit zwei Jahre und sie haben Aufenthaltsgestattung .
dürfen sie zu einer Wohnung umziehen ? haben sie Anspruch auf eine Wohnung zu vermieten ?
Mit freundlichen Grüßen
Taha
Hallo herr Taha,
das sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde abklären. Wir können nicht beurteilen, welche Auflagen hier bestehen. Ein Umzug muss in der Regel von der zuständigen Behörde zunächst genehmigt werden, auch ist die Kostenübernahme zu klären.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fr. A. ist eine Flüchtlingsfrau ohne rechtmäßigen Status. Sie ist behindert und leider an posttraumatischen Störungen. Sie hat in Februar 2018 Sozialwohnung bekommen. Der Mietvertrag wurde vom Sozialamt unterschrieben. Jetzt müsse sie aus der Wohnung ausziehen, da sie keinen rechtmäßigen Status habe und den Mietvertrag privat nicht unterschreiben kann.(Voraussetzung mindesten 1 Jahr Aufenthaltstitel).
Wieso hat Sozialamt dann Mietvertrag für sie unterschrieben und wieso kann sie nicht länger unter dem gleichen Mietvertrag bleiben?
Wieso soll sie privaten Mietvertrag abschließen, wenn die Kosten sowieso Sozialamt übernimmt?
Kann eine Frau mit Behinderung, die ein Umzug sich nicht mehr vorstellen kann, die nach mehreren Umzügen von Übergangseinrichtungen in Übergangseinrichtungen endlich ihre Ruhe bekommen hatte, von der Wohnung rausgeschmissen werden?
Wie soll sie vorgehen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüssen
N.A.
Hallo Nana,
wir können nicht einschätzen oder beurteilen warum in diesem Fall ein neuer Mietvertrag geschlossen werden soll. Hier sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden und sich auch Unterstützung bei einem örtlichen Mieterverein holen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze im Moment Aufenthaltsgestattung und wohne ich in einer Flüchtlingsheim. Habe ich auch 3 Jährige Ausbildunsvertrag vor kurzem abgeschlossen.
Meine Frage ist: Darf ich selber eine private Wohnung finden und einen Mietvertrag abschließen?
Danke im Voraus
Hallo Davit,
dass sollten Sie mit der zuständigen Behörde abklären und auch klären, ob Sie bei der Wohnungssuche bestimmte Auflagen einhalten müssen. Dürfen Sie eine Wohnung suchen, dann obliegt es auch Ihrer eigenen Verantwortung.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Soleiman H. und bin 19 Jahre alt .Ich und meine Eltern und meine 3 Geschwister sind wir seit 3 Jahren in Deutschland.Wir wohnen seit 2 Jahre in einem Zimmer in einem Heim.
Unsere Asylverfahren zum ersten Mal ist abgelehnt dann haben wir einen Anwalt genommen und haben angeklagt.Am 08.08.18 hatten wir ein Interview im Gericht gehabt und wir haben Abschiebungsverbot bekommen, und zurzeit warten wir immer noch auf einem Papier vom BAMF .
Meine Frage ist ,ob wir nach einer Wohnung suchen dürfen,wenn ja könnten Sie bitte uns sagen wie es geht.
Und noch eine Frage ! Darf ich Mal selbst eigene Wohnung haben ,weil ich über 18 bin.Und Sie wissen schon für 6 Personen ist es natürlich schwer eine Wohnung zu finden.
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Soleiman H.
Hallo Soleimann,
wenn Du eine Duldung hast mit Bleibestatus, also Du und Deine Familie, das ist wie ein Personalausweis in rosa. Dort steht Dein Status drauf und auf einem grünen Papierdokument deine pflichten. Ob und wo Du wohnen darfst und wo und ob Du arbeiten darfst. Solange Du dieses Dokument nicht hast, darfst Du keine Wohung haben. Deine Familie mus warten bis bis BamF bzw Ausländerbehörde entschieden hat.
Deine Familie ist sehr groß und ja es gibt das Problem das Du mit soviele Leute keine Wohnung bekommen könntest. Es ist sehr schwer zu finden.
Ich gebe Dir einen Tipp: Gehe und mache einen Kurs in Deutscher Sprache. Am besten A1, dann A2, dann B1 und dann B2 damit hast du bessere Chancen in Deutschland ufür Deine Zukunft auf dem Arbeitsmarkt.
Wenn Du alle Kurse abgeschlossen hast ud Du auch eine Schule besucht hast entweder Hauptschule oeder Realschule oder noch besser, dann suche Dir eine Ausbildungsstelle. Sehr gefragt uind wo u schnell eine Ausbildung bekommst ist der Beruf Altenpflege. Suche eine Altenpflegeschule und lasse Dich dort dür eine 3-jährige Ausbildung beraten.
Wenn Du eine Ausbildung machst egal welche kannst Du (BAB) Berufsausbildungsbeihilfe beantragen außerdem kannst Du auch einen Zuschuss vom Sozialamt bekommen. So ist es für Dich einfacher eine Wohnung zu finden. Vermeiter wollen Mieter haben die Arbeiten gehen und Geld verdienen. Mit einer Ausbildung in Deiner tasche hast Du gute Chacen eine Wohung zu bekommen.
Ich wünsch Dir viel Erfolg. :-)
Hallo guten tag, ich hab eine frage
Wie sind seit 3 jahre hier in deutschland und bekommen immer noch 6 monatliche ausweis und wollte fragen ob es geht wenn wir in einer wohnung wohnen wollen, wir sind in einem heim und sind 8 personen. 4 kinder 4 erwachsene.
Hallo,
ohne Aufenthaktsstatus darfst Du keine Wohung haben. Du musst in der GU Geimeinsvhaftunterkunft bleiben.
Hallo
Ich interessiere mich für eine Wohnung zu finden aber ich weis es nicht ob ich es bekomme weil ich eine Duldug habe.
Ich bin seit 6 Jahre in Deutschland und seit 6 Jahre habe ich das Duldung Ausweis und meine Kind ist Deutsche ich habe auch ofethaltitel Beitrag aber es dauert
Was ist ihre Meinung in meine Fall ?
Mit besten Grüßen,
A.
guten tag,ich habe an eine 4 köpfige familie aus syrien vermietet,1 frau und ihre 3 kleinkinder .mittlerweile schon ca 4 monate schlafen hier fremde personen ,gehen ein und aus.die frau begründet das ,es sind verwandte.auch auf den hinweis das ich das nicht möchte,kommen immer wieder fremde leute,passkontrolle etc darf ich ja nicht durchführen.was kann ich dagegen tun,die anderen mieter im haus fühlen sich nicht gerade mehr wohl
Hallo klehm,
Sie als Vermieter haben in der Regel das Hausrecht, einen Besuch zu untersagen, ist jedoch pauschal üblicherweise nicht möglich. Hier sollten Sie sich direkt an einen Anwalt wenden und abklären, welche Möglichkeiten Sie hier haben. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag!
Ich betreue einen jungen Syrer, der mit seiner Familie bereits die Zusage für eine Wohnung erhalten hatte. Beide Eltern sprechen auf C1-Niveau Deutsch und wollen demnächst ein Studium anfangen.
Jetzt kam von dem Wohnungsunternehmen sehr kurzfristig eine Absage, weil der Aufenthaltstitel des jungen Mannes nur noch bis Februar 2020 gültig ist. Es ist davon auszugehen, dass er danach einen neuen erhält, aber dafür kann ich natürlich keine Garantie abgeben.
Könnte man sich an die zuständige Ausländerbehörde oder eine andere Stelle wenden oder ist das aussichtslos?
Mit freundlichen Grüßen
M. R.
Hallo
Mein Name ist Maria, ich bin in DL geboren, habe nur einen unbefristeten Aufenthaltstitel von 3 Monaten, der ewig weiter verlängert wird. Meine Staatsbürgerschaft ist ungeklärt und wegen diesen beiden Gründen wurde ich von unzähligen Vermietern und Genossenschaften abgelehnt, obwohl ich sogar in einer Bäckerei arbeite und Vollzeit eingestellt werde. Es wäre sehr erfreulich, wenn ich einen Rat zu meiner Situation erhalten könnte, denn leider weiß ich nicht mehr weiter und brauche dringend eine Wohnung.
Mit freundlichen Grüßen
Maria
Die syrische Familie die ich betreue hat endlich eine private Wohnung gefunden.
Das JobCenter bezahlt die Miete, die Heizung und die Kaution. Wie wird das mit Vermieter beziehungsweise Mieter abgerechnet. Direkt auf das Konto des Vermieters? Welcher Anteil wird in das Konto des Mieters überwiesen?
Hallo Brigitte G,
in der Regel muss der gesamte Mietzins an den Vermieter überweisen werden. Im Mietvertrag sollte geregelt sein, auf welches Konto zu überweisen ist. Entweder überweist das Jobcenter direkt an den Vermieter oder zahlt an den Mieter, der die Summe dann selbst an den Vermieter überweist,. Klären Sie das am besten mit dem Vermieter und auch mit dem Jobcenter falls diesbezüglich Unklarheiten bestehen.
Ihr Team von anwalt.org