Gesetzlicher Betreuer: Wann wird eine rechtliche Betreuung nötig?

Wird ein gesetzlicher Beteuer benötigt? Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Wird ein gesetzlicher Beteuer benötigt? Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Laut des Bundesamtes für Justiz standen im Jahr 2015 1.276.538 Menschen unter rechtlicher Betreuung. Können Personen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aufgrund einer psychischen Krankheit sich nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern, kann ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Doch ist dies zwangsläufig nötig? Welche Aufgaben übernimmt diese Person? Entstehen durch die gesetzliche Betreuung Kosten? Kommen die Angehörigen für diese auf?

FAQ: rechtliche Betreuung

Wann wird ein gesetzlicher Betreuer gestellt?

Kann eine Person ihre Angelegenheiten wegen einer Krankheit o. Ä. nicht mehr regeln, bestellt das Betreuungsgericht gemäß dem Betreuungsrecht ggf. einen Betreuer. Das Betreuungsgericht bestellt den Betreuer vorerst für sechs Monate und überprüft dann den Fall erneut.

Gibt es eine Möglichkeit, einen Betreuer vorzuschlagen?

Durch eine Betreuungsverfügung kann jede volljährige, geschäftsfähige Person einen Betreuer vorschlagen. Das kann auch in einer Vorsorgevollmacht festgehalten sein.

Wie werden gesetzliche Betreuer vergütet?

Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) definiert, welche Vergütung ein gesetzlich bestellter Betreuer erhält. Die Tabelle zeigt hier, wie dies derzeit geregelt ist.

Was ist ein gerichtlich bestellter Betreuer?

Alles rund um die rechtliche Betreuung legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Nach § 1896 Abs. 1 BGB wird ein gesetzlicher Betreuer in folgenden Situationen bestellt:

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. […]

Möchten Sie gesetzlicher Betreuer werden? Eine Ausbildung im klassischen Sinne gibt es nicht.
Möchten Sie gesetzlicher Betreuer werden? Eine Ausbildung im klassischen Sinne gibt es nicht.

Ein durchs Gericht bestellter Betreuer regelt also die Angelegenheiten, um die sich der Betroffene selbst nicht mehr kümmern kann. Liegt eine körperliche Behinderung vor, darf er nur bestellt werden, wenn der Volljährige selbst den Antrag gestellt hat, außer er kann seinen Willen nicht mehr äußern.

Das BGB legt weiter fest, dass ein gesetzlicher Betreuer nur in den Angelegenheiten tätig werden darf, in denen auch wirklich eine Betreuung notwendig ist (§ 1896 Abs. 2).

Ein gesetzlicher Betreuer darf ggf. nicht bestellt werden, wenn der Volljährige einen Bevollmächtigten durch eine Betreuungsverfügung bzw. eine Vorsorgevollmacht mit entsprechendem Passus eingesetzt hat (§ 1896 Abs. 2). Diesem Vorschlag ist nach § 1897 Abs. 4 zu entsprechen, wenn es dem Wohle des Betreuten nicht zuwiderläuft.

Gesetzliche Betreuung: Für welche Bereiche ist dies möglich?

Eine gesetzliche Betreuung umfasst verschiedene Aufgabenkreise. Hierzu gehören:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Öffnen der Post
  • freiheitsentziehende Maßnahmen

Der gesetzliche Betreuer wird vom Betreuungsgericht erst einmal für sechs Monate befugt, entsprechende Aufgaben zu übernehmen. Nach dieser Zeit prüft der Richter, ob eine dauerhafte Betreuung nötig ist. Nach weiteren sieben Jahren erfolgt eine erneute Überprüfung.

Darüber hinaus kann der Betreute laut Betreuungsrecht jederzeit einen Antrag auf Aufhebung beim Betreuungsgericht stellen. Die Richter sind verpflichtet diesen zu prüfen. Fällt der Grund für die rechtliche Betreuung weg, muss das Gericht eine Aufhebung veranlassen.

Gesetzlicher Betreuer: Der Verdienst ergibt sich aus dem Gesetz und der Ausbildung

Eine rechtliche Betreuung können Sie ggf. durch eine Betreuungsverfügung umgehen.
Eine rechtliche Betreuung können Sie ggf. durch eine Betreuungsverfügung umgehen.

Die Vergütung eines gesetzlichen Betreuers legt das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) fest. Hieraus ergibt sich, dass diese in den aller meisten Fällen pauschal abrechnen. Der Stundensatz ergibt sich daraus, ob der Betreute in einem Heim lebt oder nicht und wie viel Vermögen er aufweist.

Nach § 5 Abs. 1 und 2 VBVG ergibt sich folgender pauschalierter Zeitaufwand:

Zeitraum
nicht im Heim
im Heim
vermögendmittellosvermögendmittellos
1. bis 3. Monat5,5 Stunden4,5 Stunden8,5 Stunden7,0 Stunden
4. bis 6. Monat4,5 Stunden3,5 Stunden7,0 Stunden5,5 Stunden
7. bis 12. Monat4,0 Stunden3,0 Stunden6,0 Stunden5,0 Stunden
ab dem 13. Monat2,5 Stunden2,0 Stunden4,5 Stunden3,5 Stunden

Folgende drei Vergütungsstufen sind pro Stunde anzusetzen:

  1. Allgemeine Eignung: 27 Euro
  2. Abgeschlossene Lehre bzw. Ausbildung: 33,50 Euro
  3. Abgeschlossenes Hochschulstudium: 44 Euro

Vermögende betreute Personen müssen die Kosten selbst tragen, ansonsten übernimmt die Staatskasse. Ein Betreuter gilt als mittellos, wenn er nach § 1836d BGB die Kosten nicht, nur in Teilen oder auf Raten bezahlen könnte oder es vorher einer Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bedarf.

Beispielsweise Vormünder und Gegenvormünder Minderjähriger sowie ehrenamtliche Betreuer können ihren konkreten Zeitaufwand abrechnen. Ein gesetzlicher Betreuer erhält keine Aufwandsentschädigung, während ein ehrenamtlicher Betreuer diese fordern kann, sofern er keine Vergütung beansprucht.

Wie wird man gesetzlicher Betreuer bzw. Berufsbetreuer?

Auch eine ehrenamtlich tätige Person kann als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden.
Auch eine ehrenamtlich tätige Person kann als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden.

Gesetzlicher Betreuer ist eine Person, sobald sie vom Gericht einen Fall zugesprochen bekommt. Zu unterscheiden ist zwischen

  • einem Berufsbetreuer
  • einem ehrenamtlichen Betreuer

Gesetzlicher Berufsbetreuer kann grundsätzlich erst einmal jede volljährige, geschäftsfähige Person werden, die geeignet ist, die einzelnen Aufgabenkreise rechtlich zu besorgen. In der Realität verlangen die Betreuungsgerichte und -behörden allerdings Nachweise über entsprechende Lehrgänge. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ehrenamtlicher Betreuer zu werden. Auch in diesem Fall gilt, dass jede erwachsene Person dieses Ehrenamt übernehmen kann.

Wenden Sie sich in beiden Fällen an die Betreuungsbehörden und erkundigen Sie sich, wie Sie sich am besten bewerben und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen, Durchschnitt: 4,05 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

38 Gedanken zu „Gesetzlicher Betreuer: Wann wird eine rechtliche Betreuung nötig?

  1. Andrea Z

    Hallo, meine Schwiegermutter musste jetzt ins Heim, da ihr Mann erst im Krankenhaus war und nun verstarb. Er hat sie gepflegt. Die beiden haben 2 Brüder, der eine kümmert sich und der andere lehnt es ab. Mit der Begründung, es soll ein Betreuer bestellt werden.
    Der eine Bruder hat den Sterbefall und alles erledigt und den anderen gebeten, die Fahrten 1x monatlich zum Augenarzt mit der Mutter zu übernehmen. Die Fahrten zum Arzt werden zwar von der AOK übernommen, aber man kann die Mutter dort nicht allein lassen und die Schwestern in der Praxis lehnen die Verantwortlung ab. Es muss eine Begleitung her. Würde ein Betreuer dies übernehmen, da wir alle berufstätig sind?

  2. Dorota M

    Hallo hab ich eine frage .Bin ich Betreuerin zwe Person.bekommen ich Geld monatlich Krankenkasse.

  3. Heike

    Guten Tag,
    wir haben einen Fall von gerichtlich bestellter Betreuerin. Unsere Frage
    bewegt sich dahingehend, inwieweit die Betreuung meiner bereits verstorbenen Schwiegermutter nachgewiesen werden muss. Lt. Gericht hat sie meine Schwiegermutter vierteljährlich im Heim aufgesucht, was
    meine Schwiegermutter zu Lebzeiten verneinte. Jetzt fordert das Amtsgericht die Kosten der Betreuung
    bis zum Tode von den Erben zurück. Über eine kurze Sachstandserläuterung besten Dank vorab…
    herzlichen Guß
    i. A. Heike

  4. Mickaela

    Ich möchte eine neue Beziehung habe. Die ist für mich nichts mehr. Die wegen möchte ich eine ander Betreuerin. Weill ich bin im Krankenhaus. Und ich mochte aus dem Krankenhaus heute entlassen werden. Das regt mich halt auf. Ich bin 22 Jahre alt. Und sie bestimmt immer alles und das regt mich auf

  5. Stefan

    Hallo,
    ich habe eine Pflegestufe 1 zu bekommt und leider brauche nicht keine Pflegedürftige zu haben. Ich darf nicht kein mehr Alkohol zu trinkt schon 3 Jahre und 4 Monate niemals. Ich bin glücklich. Ich habe aufgrund meine Eltern großen Probleme schon zu haben. Ich bestelle mein Anwalt als Verfahrenspfleger zu bedarf. Das Gesundheitsamtsarzt weiß Bescheid für mich mein psychischen krank kaputtmachen. Der Verfahrenspfleger will gar für mich viel tun unterstützt. Das ist normalweise.

  6. Ronja

    Die Mutter einer Freundin ist schwer an Demenz erkrankt und aufgrund dessen leider oft nicht mehr ganz zurechnungsfähig. Momentan kümmert sich meine Freundin deshalb um alle Belange, aber langfristig wird es wohl darauf hinauslaufen, dass eine rechtliche Betreuung beantragt werden muss. Gut zu wissen ist es dabei, dass diese Aufgabe eine Ausbildung oder ein Studium verlangt.

  7. Hartmut

    Ich habe auch ein Antrag gestellt von heute auf morgen hat es mir getroffen ich bin seit mehreren Wochen am Bett gefesselt und kann meine Angelegenheit nicht Regeln vom Krankenbett aus dann haben wir uns an den Betreuungsverein gewendet ohz der wiederum hat sich an das zuständige Amtsgericht gewegewendet dann kam die Richterin direkt ans Krankenbett bis krankenhaus hat mir mir die Punkte durchgesprochen so wird eine Betreuung angeordnet für ein halbes Jahr kurzzeitbetreuung die Geschäftsfähigkeit bleibt bei mir ich habe Mitspracherecht was ich nicht möchte wird auch nicht gegen meinen Willen ausgeführt ich bin in dieser Sache unverschuldet reingeraten das kann jedem passieren seit dem Tag seit dem Tag bin ich nicht nur am Bett gefesselt sondern auch pflegebedürftig hier bekomme ich auch Unterstützung gegen 8 Uhr den Krankenhausaufenthalt in Kurzzeitpflege die Richterin möchte gerne dass ich nach der Kurzzeitpflege wieder zu Hause betreut werden hauswirtschaftlichen Bereich und in den pflegerischen Bereich das heißt wenn ich wieder zu Hause bin kommt die Richterin zu mir nach Hause und ich breche mir die Punkte durch wo ich noch Unterstützung brauche und wenn dann wird die betreuung wieder aufgehoben aber spielt keine Rolle ich werde mich jedesmal mal an das zuständige Amtsgericht Betreuungsverein das kann ich auch jeden raten und hat nicht mit Vormundschaft zu kriegen sondern mit betreuung wo jeder Anspruch drauf hat

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert