Gesetzlicher Betreuer: Wann wird eine rechtliche Betreuung nötig?

Wird ein gesetzlicher Beteuer benötigt? Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Wird ein gesetzlicher Beteuer benötigt? Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Laut des Bundesamtes für Justiz standen im Jahr 2015 1.276.538 Menschen unter rechtlicher Betreuung. Können Personen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder aufgrund einer psychischen Krankheit sich nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern, kann ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Doch ist dies zwangsläufig nötig? Welche Aufgaben übernimmt diese Person? Entstehen durch die gesetzliche Betreuung Kosten? Kommen die Angehörigen für diese auf?

FAQ: rechtliche Betreuung

Wann wird ein gesetzlicher Betreuer gestellt?

Kann eine Person ihre Angelegenheiten wegen einer Krankheit o. Ä. nicht mehr regeln, bestellt das Betreuungsgericht gemäß dem Betreuungsrecht ggf. einen Betreuer. Das Betreuungsgericht bestellt den Betreuer vorerst für sechs Monate und überprüft dann den Fall erneut.

Gibt es eine Möglichkeit, einen Betreuer vorzuschlagen?

Durch eine Betreuungsverfügung kann jede volljährige, geschäftsfähige Person einen Betreuer vorschlagen. Das kann auch in einer Vorsorgevollmacht festgehalten sein.

Wie werden gesetzliche Betreuer vergütet?

Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) definiert, welche Vergütung ein gesetzlich bestellter Betreuer erhält. Die Tabelle zeigt hier, wie dies derzeit geregelt ist.

Was ist ein gerichtlich bestellter Betreuer?

Alles rund um die rechtliche Betreuung legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Nach § 1896 Abs. 1 BGB wird ein gesetzlicher Betreuer in folgenden Situationen bestellt:

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. […]

Möchten Sie gesetzlicher Betreuer werden? Eine Ausbildung im klassischen Sinne gibt es nicht.
Möchten Sie gesetzlicher Betreuer werden? Eine Ausbildung im klassischen Sinne gibt es nicht.

Ein durchs Gericht bestellter Betreuer regelt also die Angelegenheiten, um die sich der Betroffene selbst nicht mehr kümmern kann. Liegt eine körperliche Behinderung vor, darf er nur bestellt werden, wenn der Volljährige selbst den Antrag gestellt hat, außer er kann seinen Willen nicht mehr äußern.

Das BGB legt weiter fest, dass ein gesetzlicher Betreuer nur in den Angelegenheiten tätig werden darf, in denen auch wirklich eine Betreuung notwendig ist (§ 1896 Abs. 2).

Ein gesetzlicher Betreuer darf ggf. nicht bestellt werden, wenn der Volljährige einen Bevollmächtigten durch eine Betreuungsverfügung bzw. eine Vorsorgevollmacht mit entsprechendem Passus eingesetzt hat (§ 1896 Abs. 2). Diesem Vorschlag ist nach § 1897 Abs. 4 zu entsprechen, wenn es dem Wohle des Betreuten nicht zuwiderläuft.

Gesetzliche Betreuung: Für welche Bereiche ist dies möglich?

Eine gesetzliche Betreuung umfasst verschiedene Aufgabenkreise. Hierzu gehören:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Öffnen der Post
  • freiheitsentziehende Maßnahmen

Der gesetzliche Betreuer wird vom Betreuungsgericht erst einmal für sechs Monate befugt, entsprechende Aufgaben zu übernehmen. Nach dieser Zeit prüft der Richter, ob eine dauerhafte Betreuung nötig ist. Nach weiteren sieben Jahren erfolgt eine erneute Überprüfung.

Darüber hinaus kann der Betreute laut Betreuungsrecht jederzeit einen Antrag auf Aufhebung beim Betreuungsgericht stellen. Die Richter sind verpflichtet diesen zu prüfen. Fällt der Grund für die rechtliche Betreuung weg, muss das Gericht eine Aufhebung veranlassen.

Gesetzlicher Betreuer: Der Verdienst ergibt sich aus dem Gesetz und der Ausbildung

Eine rechtliche Betreuung können Sie ggf. durch eine Betreuungsverfügung umgehen.
Eine rechtliche Betreuung können Sie ggf. durch eine Betreuungsverfügung umgehen.

Die Vergütung eines gesetzlichen Betreuers legt das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) fest. Hieraus ergibt sich, dass diese in den aller meisten Fällen pauschal abrechnen. Der Stundensatz ergibt sich daraus, ob der Betreute in einem Heim lebt oder nicht und wie viel Vermögen er aufweist.

Nach § 5 Abs. 1 und 2 VBVG ergibt sich folgender pauschalierter Zeitaufwand:

Zeitraum
nicht im Heim
im Heim
vermögendmittellosvermögendmittellos
1. bis 3. Monat5,5 Stunden4,5 Stunden8,5 Stunden7,0 Stunden
4. bis 6. Monat4,5 Stunden3,5 Stunden7,0 Stunden5,5 Stunden
7. bis 12. Monat4,0 Stunden3,0 Stunden6,0 Stunden5,0 Stunden
ab dem 13. Monat2,5 Stunden2,0 Stunden4,5 Stunden3,5 Stunden

Folgende drei Vergütungsstufen sind pro Stunde anzusetzen:

  1. Allgemeine Eignung: 27 Euro
  2. Abgeschlossene Lehre bzw. Ausbildung: 33,50 Euro
  3. Abgeschlossenes Hochschulstudium: 44 Euro

Vermögende betreute Personen müssen die Kosten selbst tragen, ansonsten übernimmt die Staatskasse. Ein Betreuter gilt als mittellos, wenn er nach § 1836d BGB die Kosten nicht, nur in Teilen oder auf Raten bezahlen könnte oder es vorher einer Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bedarf.

Beispielsweise Vormünder und Gegenvormünder Minderjähriger sowie ehrenamtliche Betreuer können ihren konkreten Zeitaufwand abrechnen. Ein gesetzlicher Betreuer erhält keine Aufwandsentschädigung, während ein ehrenamtlicher Betreuer diese fordern kann, sofern er keine Vergütung beansprucht.

Wie wird man gesetzlicher Betreuer bzw. Berufsbetreuer?

Auch eine ehrenamtlich tätige Person kann als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden.
Auch eine ehrenamtlich tätige Person kann als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden.

Gesetzlicher Betreuer ist eine Person, sobald sie vom Gericht einen Fall zugesprochen bekommt. Zu unterscheiden ist zwischen

  • einem Berufsbetreuer
  • einem ehrenamtlichen Betreuer

Gesetzlicher Berufsbetreuer kann grundsätzlich erst einmal jede volljährige, geschäftsfähige Person werden, die geeignet ist, die einzelnen Aufgabenkreise rechtlich zu besorgen. In der Realität verlangen die Betreuungsgerichte und -behörden allerdings Nachweise über entsprechende Lehrgänge. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ehrenamtlicher Betreuer zu werden. Auch in diesem Fall gilt, dass jede erwachsene Person dieses Ehrenamt übernehmen kann.

Wenden Sie sich in beiden Fällen an die Betreuungsbehörden und erkundigen Sie sich, wie Sie sich am besten bewerben und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (41 Bewertungen, Durchschnitt: 4,02 von 5)
Gesetzlicher Betreuer: Wann wird eine rechtliche Betreuung nötig?
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

37 Gedanken zu „Gesetzlicher Betreuer: Wann wird eine rechtliche Betreuung nötig?

  1. Uschi

    Hallo Teem. Meine Schwester wohnt 3 Autostd.von mir entfernt in einem Heim. Sie hat eine gerichtliche Betreuerin. Ist die Betreuerin verpflichtet mich zu verständigen wenn meine Schwester lebensbedrohlich in ein Krankenhaus muß.? Sollte meine Schwester versterben ,wer muß sich dann um die Angelegenheiten kümmern ? Müßte von ihren Geldbeträgen ein Betrag , in welcher Höhe für die Kosten der Beerdigung vorher zurückgestellt werden ? Meine Schwester ist Wittwe ohne Kinder.

  2. Stefanie

    Guten Abend,

    unser Vater ist trockener Alkoholiker ( krankheitsbedingt seit 6 Monaten), jetzt wurde ein metastasiertes Lungenkarzinom festgestellt, zu dem aufgrund der Alkoholabhängigkeit Demenz. Er ist seit ein paar Tagen aus der Klinik raus. Die Klinik hat angeraten zumindest Kurzzeitpflege, wenn nicht sogar Stationär in ein Pflegeheim. Meine Tante hat die Betreuung übernommen und ihn nur mit ambulanter Pflege in seine Wohnung ( lebt allein) zurück gebracht. Was können wir unternehmen, dass er adäquat untergebracht wird?

    Meine Tante hat dafür gesorgt, dass unser Vater die mir erteilte Patientenverfügung, sowie die Bevollmächtigung für die Krankenkasse entzieht und sich als Bevollmächtigte einsetzen lassen. Vom Hausarzt ist bestätigt, dass er kognitiv nicht mehr in der Lage ist, den Umfang dessen, was er dort unterschrieben hat nachzuvollziehen.
    Sie hat dafür gesorgt, dass niemand um den Zustand und den Aufenthaltsort meines Vaters informiert wird. Nur durch viele Umwege haben mein Bruder und ich erfahren, was passiert ist. Auch eine vollständige Diagnose wurde uns verwehrt.

    Was können wir als Kinder tun, dass unser Vater nicht dem Willen unserer Tante ausgesetzt bleibt?

    Über eine kurze Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Stefanie und Nils

    1. anwalt.org

      Hallo Stefanie,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen. Ggf. kann auch das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmen.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Uschi

    Hallo meine Tochter ist schwerbehindert lebt im Heim abwechselnd bei.mir im Haus…Ich bin Mutti und Betreuerin…nun will das Gericht mir die Betreuung absprechen. haben gesetzliche
    Betreuer in eingesetzt…ich lag lange im Krankenhaus …Ich möchte weiter Betreuer in bleiben was kann ich tun. Lg uschi

  4. Nadine

    Liebes Team,

    ein Freund hat Probleme mit seinem gesetzlichen Betreuer, zwecks Vertrauen und Kompetenz, leider hat er keine Familie, Verwandtschaft mehr und ich kann ihn nicht betreuen. Wenn er sich beim Amtsgericht einen neuen bestellt, hat er angst, wieder jemanden zu bekommen, von dem er enttäuscht sein könnte. Muß man den erstbesten Betreuer annehmen, den das Gericht verordnet, oder gibt es eine Art „Probezeit“ oder Liste mit Anschrift und Telefonnummer?

    Ich danke Euch schon mal im voraus

  5. Philippe

    Liebes Familienrechtsteam

    Dem Vater einer Freundin wurde die langjährige Partnerin zur gesetzlichen Betreuerin erklärt. Kaum hat sie diese Vollmacht, hat sie die Scheidung von seiner Ehefrau, von welcher er sich über jahrzehnte nicht hat scheiden wollen eingereicht. Ist dies rechtens, obwohl es offensichtlich im Interesse der Betreuerin und nicht des Betreuten liegt?

    Besten Dank für eine Antwort.

  6. Georg

    Hallo liebes anwalt.org-Team,
    ich habe vor 2 Jahren an einen älteren Herrn einen Tiefgaragenplatz vermietet. Leider ist dieser sehr krank geworden und nicht mehr geschäftsfähig. Ihm wurde inzwischen eine Betreuerin vom Amtsgericht zugeteilt.
    Nun zu meinem Problem: Die Betreuerin (eine Rechtsanwältin) kommt ihrer Verpflichtung nicht nach. Die Miete für den Garagenplatz wird einfach nicht bezahlt und ist nun schon seit 2 Monaten überfällig. Auf Schreiben und Telefonanrufe wird nicht reagiert. Ich habe eine ordentliche Kündi-gung erteilt und die Kündigungsfrist endet am 31.08.2019. Auch auf diese Kündigung wurde nicht reagiert. Aber auch ich bin meinem Vermieter gegenüber verpflichtet. Das Auto muss aus der Ga-rage entfernt werden, aber nichts passiert. Ich komme mir inzwischen ziemlich hilflos vor.
    Was kann ich tun? Rechtshilfe in Anspruch nehmen kostet viel Geld und der Streitwert beträgt ge-rade mal 120,00 Euro.
    Es wäre schön, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, wie ich weiter verfahren soll.
    Vielen Dank im Voraus.
    Georg

  7. Roswitha

    Der angebliche Vater von meiner Freundin will das sie 3ine gesetzliche Betreuungen bekommt. Er will sogar die Betreuung übernehmen. Das wäre für meine Freundin der Untergang.. Und droht ihr behaupt daß der Verlobte ein Zwitter sei , Und meine Freundin Fest halten würde. Was aber gar nicht der Fall ist freiwillig mit ihm zusammen

  8. Birgit

    Huhu… Wie lange dauert es bis ein gesetzlicher Betreuer in Kraft tritt?
    Vom Antrag bis zum Antritt?

    1. anwalt.org

      Hallo Birgit,

      diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da hier zu viele Variablen gegeben sind (Dauer zur Zusammentragung der benötigten Unterlagen, Auslastung des zuständigen Betreuungsgerichts, Dauer der Prüfung möglicher Betreuer u. v. m.).

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Karin

      Wenn vom Gericht ein Betreuer angeordnet wurde, kann ich dagegen
      Vorgehen. ( auch mit einem Anwalt )

  9. J.

    Hallo

    mein ex Mann und ich sind die Betreuer für unsere volljährigen behindertern Sohn.
    Er ist Betreuer 1 und ich 2. Nun ist es das die Einrichtung nur meinen ex Mann informiert (er mich nicht) obwohl mehrfache gesagt wurde das wir (da Eltern)gleichgestellt seihen.
    Es war ein fehler meinen ex Mann den Betreuer 1 sein zu lassen, den es interessiert ihn nicht das Probleme vorliegen oder Therapien nicht in die Wege geleitet werden. Jugendamt und Einrichtungen greifen mich verbale sogar an,weil ich abgeklären wollte das mein Sohn ohne Rücksprache mit dem Arzt Nahrungsergänzungsmittel von jemanden dort bekommt.
    Muss ich mich ans Gericht wenden um meinen ex Mann die Betreuung entziehen zu lassen?

    Mit freundlichen Grüßen Jasmin

  10. Georgios

    Hallo…!!!

    Mein Bruder hatte vor 10 Tagen Arbeitsunfall im Baustelle und ist in der Intensivklinik in fast konstanter Anästhesie. Ich möchte folgendes fragen.

    1. Es kann übernehmen sein Sohn der 20,5 Jahre alt ist die Gesetzlicher Betreuung seines Vater ?

    2. Wenn ja, und weil er nicht in der Lage sein wird, in einem Vollzeit Job zu arbeiten, hat Anspruch auf eine staatliche Beihilfe für seine Arbeitszeit, um seinem Vater zu dienen?

  11. Lorraine

    Hallo zusammen, habe ich das so richtig verstanden? Wenn ich einen Betreuer möchte in bestimmte Bereiche, dann gehe ich zum Amtsgericht und stelle einen Antrag.
    Wenn ich nirgendwo hinterlegt habe das z.B. meine Tochter, Partner oder Nachbar etc. im Falle mein Betreuer werden soll und ich erleide eine Krankheit, wo ich so eingeschränkt bin das ich nicht angeben kann wen ich möchte.
    1. bekomme ich dann einfach einen Gesetzlichen bis ich mich wieder äußern kann? Und wenn nicht dann bleibt der Gesetzliche?
    2. damit ich keinen Gesetzlichen zugewiesen bekommen muss ich eine Vorsorgevollmacht und/Oder eine Betreuungsverfügung hinterlegen?
    Was genau regelt die Generalvollmacht?

    Lieben dank schon mal an das Team

  12. Müller

    Hallo, mein Bruder wird jetzt einen Betreuer bekommen bedingt durch einen Schlaganfall.

    Wenn der Betreuer festgelegt ist vom Gericht, kann ich nach bestimmter Zeit die Betreuung bekommen/ übernehmen?

    Wie ist da die Rechtliche handhabe???

    Danke

  13. Karin

    Die Eheleute haben sich gegenseitig als Bevollmächtigte in einer Generalvollmacht eingesetzt, die notariell gefertigt und entsprechend hinterlegt ist. Für den Fall, dass beide alt werden und Hilfe benötigen macht diese Vollmacht dann wenig Sinn. Ist es ratsam, nachträglich noch eine Betreuungsverfügung zu hinterlegen? Kinder und Enkel sind keine, jedoch eine Immobilie.

  14. Ute

    Mein Bruder Lorenz hat seit 8 Jahren einen Betreuer,nur lässt der Betreuer mir die Arbeit. Wenn mein Bruder durch Krankheit ins Krankenhaus musste,obwohl die Ärzte im Ort den Telefon Nr.von Betreuer haben, Rufen die mich ständig an. Wenn ich den Betreuer Kontaktiere, wimmelt die Sekretärin mich ab.
    Lgl.

  15. Corinna

    Hallo liebes Team,

    meine Nichte ist 23 Jahre alt und lebt seit 1 1/2 Jahren in Berlin auf der Straße. Mit 21 Jahren bekam sie einen gesetzlichen Betreuer zugewiesen, der sich bis zum heutigen Tage gelegentlich mit ihr trifft, wenn sie denn aufzufinden ist.
    Das Mädchen fing mit 14 Jahren an sich zu ritzen, an Arme und Beine.
    Es folgten Aufenthalte in der Psychiatrie.
    Nachdem sie das Abitur abbrach, raffte sie sich 1 Jahr später auf und holte das Fachabitur nach, welches sie erfolgreich abschloss.
    Sie litt seit ihrem 14. Lebensjahr an einer Endometriose, mehrfache OP’s linderten jedoch den Schmerz nicht.
    Sie nahm seitdem durchgehend starke Schmerztabletten zu sich.
    Ihre Essgewohnheit wechselte von vegetarisch zum veganen.
    Es kam wiederholt zu einer Einweisung in die Psychiatrie.
    Zu dieser Zeit erfuhren wir, dass sie Drogen konsumiert(Heroin).
    Wir erfuhren durch Dritte, das sie diese von einen Patient bekam und somit geriet sie in den Teufelskreis, aus dem sie keinen Ausweg mehr fand.
    Sie wurde aus der Psychiatrie geworfen…
    Der Arztbericht beinhaltet, Selbstmordgefährdung zu Beginn der Einweisung, eine psychische Erkrankung, ihr stetiges Schmerzempfinden liegt bei einer Skala von 1-10 bei 6.
    Sie ist aufgrund ihrer Lebensumstände berufsunfähig.
    Der Rauswurf war für uns alle ein heftiger Schlag, sie brach folglich den Kontakt zu der gesamten Familie ab.
    Ein Richter sprach sich aus für eine Zwangseinweisung, eine weitere Richterin lehnte dies jedoch ab.
    In B. kam es zu einer Situation, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
    Diese stellten fest, das ihre Organe bereits geschädigt sind, trotzalledem veranlasste der gesetzliche Betreuer keine Zwangseinweisung.

    Meine Frage an Sie.
    Meine Nichte ist nicht in der Lage ihr Leben allein zu bestreiten. Sie ist psychisch erkrankt und ihre Gesundheit ist stark gefährdet.
    Was können wir tun, um sie aus diesem Teufelskreis zu befreien?
    Wir können nicht verstehen, dass ihr gesetzlicher Betreuer ihre Ablehnung gegen jegliche angebotene Hilfe zulässt.

    Ich möchte so gerne handeln. Dieses nichts tun können zerfrisst mich innerlich und ich bin gefesselt von diesem Gedanken, dass der Rauswurf aus der Psychiatrie ihrer psychischen Erkrankung wegen, nicht gerechtfertigt war.
    Alles was sie tat, tat sie aus Verzweiflung.

    Ich wäre Ihnen so dankbar, wenn sie mir diesbezüglich Rat geben könnten.

    Vielen Dank, C.

    1. anwalt.org

      Hallo Corinna,

      wir bedauern ihre derzeitige familiäre Situation, können an dieser Stelle jedoch auch nur auf entsprechende Hilfsangebote der gängigen Träger verweisen.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Heinz

      Hallo Corinna,
      mein Sohn ist auch selbstgewählt seit 2 Jahren obdachlos. Er hat (Cannabis bedingt?) die Diagnose „Psychose“ und „Schizophrenie“. Er kann sich selbst nicht mehr organisieren, wirre Gedanken und totale Demenz/Vergesslichkeit blockieren alles, was man an Planung eventuell machen könnte. Ich weiss nicht, wo mein Sohn steckt, alle 3-5 Monate taucht er auf, meist lädiert, weil er irgendwo verprügelt wurde – es ist so schrecklich. Dann verschwindet er nach 2-4 Tagen wieder….
      Die Betreuungsgerichte, zumindest in Hamburg, sind komplett überlastet und können Anträge nicht mehr bearbeiten. Ich bin auch so hilflos, obwohl vermögend, habe ich keine Chance, meinen Sohn irgendwo in eine Privatklinik zwangseinweisen zu lassen…
      Auf der Suche nach Hilfe stellte ich nur fest, das die Hilfestellen genauso hilflos sind und mir nur Bürokratie anboten, die auch nicht zielführend war..

  16. Anton

    Wo und wie kann ich eine gesetzliche Betreung Beantragen

    1. anwalt.org

      Hallo Anton,

      wenden Sie sich ggf. an das zuständige Betreuungsgericht.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. Johanna

    Ich habe eine Frage zu der Übernahme der Kosten einer gesetzlichen Betreuung. Meine Mutter hat eine gesetzliche Betreuerin bekommen, da sie suchtkrank ist und ihren Alltag nicht mehr alleine regeln konnte. Seit 2 Jahren arbeitet sie nun nicht mehr wirklich und bestreitet ihr monatliches Einkommen nur durch ein Krankengeld von 1100 Euro, abzüglich Miete etc.
    Nun hat sie eine Rechnung vom Gericht erhalten, in der Kosten für die Dauerbtreuung von 200 Euro und eine Entschädigung für Sachverständige in Höhe von 153 Euro, zu entichten sind. Meine Frage ist nun ob sie mit ihrem geringen Krankengeld nicht eigentlich als mittellos gilt.

    Vielen Dank für die Antwort!

    1. anwalt.org

      Hallo Johanna,

      eine entsprechende Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Angelika

    Hallo
    gibt es einen Unterschied zwischen „rechtliche Betreuung“ und „gesetzliche Betreuung“?

    1. anwalt.org

      Hallo Angelika,

      der Unterschied zwischen beidem ergibt sich wie folgt:

      – rechtliche Betreuung = Vertretung und Beratung durch einen Juristen
      – gesetzliche Betreuung = Betreuer, der Angelegenheit des Betreuten übernimmt, weil dieser nicht selbst dazu in der Lage ist

      Ihr anwalt.org-Team

  19. Georg

    Auf Sandras Frage, wo sie einen Betreuer finden könne, nennt das ‚anwalt.org-Team‘ auch: „Vereine“. Ließe sich auch sagen, welcher Art Vereine? Und mit welcher Sucheingabe man fündig werden könnte? (Doch nicht etwa ‚Betreuer-Vereine‘??)

    1. anwalt.org

      Hallo Georg,

      wir bieten keine entsprechenden Verzeichnisse an und können an dieser Stelle auch nicht alle Vereine nennen. Es lassen sich jedoch über eine kurze Internetrecherche zahlreiche Betreuungsvereine in den einzelnen Städten und Gemeinden ausfindig machen.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. sandra

    habe eine frage suche einen betreuer
    wo kann ich einen finden

    1. anwalt.org

      Hallo Sandra,

      bitte wenden Sie sich an Vereine, berufliche Betreuer oder an das Betreuungsgericht, das im Zweifel auch einen Betreuer zuweisen kann.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Diana

      Beim Amtsgericht

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert