Falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB: Mögliche Strafe

Wann liegt laut Gesetz eine falsche Verdächtigung vor?
Wann liegt laut Gesetz eine falsche Verdächtigung vor?

FAQ: Falsche Verdächtigung

Was ist eine falsche Verdächtigung?

Eine falsche Verdächtigung liegt vor, wenn ein Mensch jemand anderen fälschlicherweise einer strafbaren Handlung bezichtigt und dies dazu führt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu dem Sachverhalt aufnehmen. Der Täter muss sich dabei darüber bewusst sein, dass der von ihm Beschuldigte die Straftat nicht begangen hat.

Welche Strafe droht für falsche Verdächtigung gemäß StGB?

Eine falsche Verdächtigung kann gemäß Strafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen. In weniger schwerwiegenden Fällen hat das Gericht auch die Möglichkeit, eine Geldstrafe auszusprechen.

Wie geht es nach einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung weiter?

Wird eine falsche Verdächtigung zur Anzeige gebracht, nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Finden sich dabei Beweise, kommt es zu einer Anklage. Häufig landet der Fall allerdings nicht öffentlich vor Gericht. Meist handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. In besonders schweren Fällen ist allerdings auch eine öffentliche Hauptverhandlung denkbar.

Wann liegen falsche Verdächtigungen vor?

Was besagt § 164 StGB?
Was besagt § 164 StGB?

Zeugen sind im Rahmen einer Beweisaufnahme vor Gericht und schon bei den Ermittlungsarbeiten von großer Bedeutung. Damit solche Prozesse erst einmal ins Laufen kommen, muss gewöhnlich eine Anzeige vorliegen.

Wer als Zeuge auftritt oder einen anderen Menschen einer Straftat bezichtigt, muss stets die Wahrheit sagen. Andernfalls kann es sich um eine falsche Verdächtigung handeln. Und diese stellt eine Straftat dar. § 164 Absatz 1 StGB definiert diesbezüglich:

Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Damit auf eine falsche Verdächtigung ein Strafantrag folgen kann, muss diese also im Wissen und mit Vorsatz des Beschuldigten begangen worden sein. Geht dieser allerdings davon aus, dass seine Behauptung wahr ist, liegt keine falsche Verdächtigung vor.

Gut zu wissen: Auch durch eine Falschaussage in einem laufenden Ermittlungsverfahren kann der Tatbestand der falschen Verdächtigung verwirklicht werden. Dies ist der Fall, wenn die Aussage des Täters dazu führt, dass das Verfahren weiterläuft, obwohl dieses unter anderen Umständen eigentlich eingestellt werden würde. Hierbei kann es sich etwa um das bewusste Vorenthalten wichtiger Informationen, die den Beschuldigten entlasten oder ihm gar ein Alibi geben, handeln.

Strafe gemäß StGB für eine falsche Verdächtigung

Welche Strafe kann eine falsche Verdächtigung nach sich ziehen?
Welche Strafe kann eine falsche Verdächtigung nach sich ziehen?

Laut § 164 StGB kann eine falsche Verdächtigung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. In minder schweren Fällen hat das Gericht die Möglichkeit, eine Geldstrafe auszusprechen.

Diese wird in Tagessätzen berechnet und richtet sich nach dem Einkommen des Verurteilten. Die konkreten Sanktionen werden stets im Einzelfall festgelegt und berücksichtigen die individuellen Umstände des jeweiligen Falls.

Das Strafmaß erhöht sich, wenn die falsche Verdächtigung durch den Täter darauf abzielte, davon abzulenken, dass er selbst eine Straftat begangen hat. In diesem Fall kann laut § 164 Absatz 3 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren ausgesprochen werden.

Interessant: Wurden Sie das Opfer durch eine falsche Verdächtigung, können Sie Schmerzensgeld beantragen. Ob und in welcher Höhe Ihnen dieses zusteht, entscheidet ein Gericht im Einzelfall. Es handelt sich dabei um einen zivilrechtlichen Prozess, welcher nichts mit dem Strafverfahren gegen den Täter zu tun hat. Es empfiehlt sich, diesbezüglich einen Anwalt zu konsultieren und diesen mit dem Fall zu betrauen.

Falsche Verdächtigung bei der Polizei anzeigen

Gegen eine falsche Verdächtigung vorgehen: Ein Anzeige bei der Polizei ist der erste Schritt.
Gegen eine falsche Verdächtigung vorgehen: Ein Anzeige bei der Polizei ist der erste Schritt.

Wurden Sie das Opfer einer falschen Verdächtigung, so können Sie diese bei der Polizei zur Anzeige bringen. Gibt es hinreichende Beweise dafür, dass diese Straftat tatsächlich vorliegt, übernimmt die Staatsanwaltschaft den Fall und kann sodann Anklage erheben.

Das Gericht entscheidet dann im Rahmen des Strafverfahrens, ob es diese zulässt oder nicht. Entscheidet sich der Richter für ersteres, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, in deren Rahmen der Täter zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden kann.

Allerdings ist es bei einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung häufig so, dass es zu keiner öffentlichen Hauptversammlung kommt. In der Regel werden diese Verfahren schriftlich geführt. Es kann auch zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen kommen.

Eine solche Auflage ist zum Beispiel die Zahlung einer Geldstrafe an eine Organisation, welche auf der Bußgeldliste steht. Ein solcher Vorgang lohnt sich für den Betroffenen durchaus, denn in diesem Fall erfolgt keine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis.

Im Internet lassen sich so manche Nutzer zu Aussagen hinreißen, die sie von Angesicht zu Angesicht so nicht äußern würden. Bewertungen, Kommentare und Nachrichten, die falsche Verdächtigungen enthalten, müssen Sie allerdings nicht hinnehmen. Denn diese sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Wenden Sie sich daher an die Betreiber der Plattform oder an einen Anwalt. Gerade für Unternehmen ist die Überprüfung der Beiträge im Internet im Zuge des Online-Reputation-Managements wichtig.

Ist eine falsche Verdächtigung eine Verleumdung?

Abschließend stellt sich die Frage, ob eine falsche Verdächtigung auch eine Verleumdung darstellt. Dies ist klar zu verneinen. Eine Verleumdung zielt immer darauf ab, die Ehre der jeweiligen Person zu verletzten.

Die falsche Verdächtigung soll hingegen dazu führen, dass gegen die betroffene Person Ermittlungen aus- bzw. fortgeführt werden. Daher sind diese beiden Straftaten deutlich voneinander abzugrenzen.

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (50 Bewertungen, Durchschnitt: 4,58 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB: Mögliche Strafe

  1. Nguh. T M

    Hallo

    Mein Mitbewohnerin hat mir ein einzige erstartet, dass ich sie bedroht hat. Ich wollte ein probleme lösen und ich sagte dass WENN ich sowie sie reagiert, wird sie im krankenhaus. Auf die einzige stand You make me angry i could put you in the hospital.Der Grund warum ich sagste wenn ich reagiert wie sie ist dass, sie die andere mitbewohnerin fast vergewaltigt und vor mir. Die polizei sagte ich keine grundlage hat somit keine gegen einzige machen aber ich habe meine aussage gegeben. Ich habe kontaktverbot bekommen.Alle in die WG haben angst weil das gleich passiert könnten und eine zieht bald aus. Grund ist die frau, die mir ein einzige erstartet. Ich weiß nicht was ich tun soll?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert