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Ladendiebstahl: Welche Strafe droht?

Ladendiebstahl: Was kommt auf mich zu?
Ladendiebstahl: Was kommt auf mich zu?

Tagein, tagaus sind die Inhaber von Geschäften vom Phänomen „Ladendiebstahl“ betroffen. Gerade Jugendliche treten hierbei immer wieder als Täter in Erscheinung. Oft lassen sich diese auch nicht durch den Einsatz von Über­wachungskameras oder Sicherheitskräften abschrecken.

Doch was hat es mit dem Delikt genau auf sich? Was passiert bei einem Ladendiebstahl? Stellt dies einen eigenständigen Straftatbestand laut Strafgesetzbuch (kurz: StGB) dar oder kommt hier der „einfache“ Diebstahl zum Tragen? Welches Strafmaß gilt für Ladendiebstahl? Ist eine Geldstrafe zu erwarten oder kann einem Täter auch eine Freiheitsstrafe drohen? Wann tritt Verjährung ein und wann sollte ein Anwalt konsultiert werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden für Sie.

Inhalt

  • Was bedeutet die Definition von Ladendiebstahl im Einzelhandel?
  • Wie hoch ist die Strafe bei Ladendiebstahl?
    • Ladendiebstahl: Ist eine Vertragsstrafe zulässig?
    • Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl gemäß Strafrecht
    • Versuchter Ladendiebstahl: Welche Konsequenzen drohen?
  • Ladendiebstahl: Verjährung der Tat
  • Anzeige wegen Ladendiebstahl: Brauche ich einen Rechtsanwalt?
    • Wird Ladendiebstahl im Führungszeugnis aufgenommen?

Was bedeutet die Definition von Ladendiebstahl im Einzelhandel?

Der Begriff „Ladendiebstahl“ bezeichnet laut Definition zunächst keinen eigenständigen Tatbestand des deutschen Strafrechts. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen kriminologischen Begriff, welcher den Diebstahl (meist geringwertiger Sachen) innerhalb von Geschäften bezeichnet. Zum Tragen kommt somit die Norm des § 242 StGB, in welcher der „einfache“ Diebstahl geregelt ist. In Absatz 1 heißt es:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ladendiebstahl geringwertiger Sachen ist vor allem bei Jugendlichen eine beliebte Tat.
Ladendiebstahl geringwertiger Sachen ist vor allem bei Jugendlichen eine beliebte Tat.

Beim Ladendiebstahl muss laut StGB also eine fremde bewegliche Sache weggenommen worden sein. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist sie, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht. Eine Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

Die Wegnahme ist übrigens beim Ladendiebstahl bereits dann erfolgt und die Tat vollendet, wenn der Täter sich die Sache in seine Tasche steckt und nicht erst bei Passieren des Kassenbereichs. Wer es sich also innerhalb des Geschäftsraumes anders überlegt und den Gegenstand wieder von der Tasche ins Regal stellt, tritt nicht strafbefreiend vom Versuch zurück.

Der Täter muss beim Ladendiebstahl schließlich mit Vorsatz und Zueignungsabsicht gehandelt haben. Ersteres bedeutet ein Handeln mit Wissen und Wollen, letzteres, dass der Täter die Absicht haben muss, die Sache sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Ladendiebstahl tritt laut Statistik am häufigsten in Drogeriemärkten und Selbstbedienungs-Warenhäusern auf. Zudem gehört Ladendiebstahl im Jugendstrafrecht zu einer weit verbreiteten Straftat. Die Hemmschwelle zur Tatbegehung liegt hierbei vergleichsweise niedrig.

Neben dem Grundtatbestand des § 242 StGB kennt das Gesetz auch verschärfte Tatvarianten, welche einen höheren Strafrahmen vorsehen. Als Beispiel sei hier § 243 StGB genannt, welcher den besonders schweren Fall des Diebstahls regelt. Danach kommt beispielsweise ein schwerer Ladendiebstahl in Betracht, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbricht. Auch ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl gilt als ein besonders schwerer Fall im Sinne der vorstehenden Norm. Hier droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe kommt indes nicht in Betracht. Der Strafrahmen ist mithin deutlich verschärft im Vergleich zum Grundtatbestand.

Wie hoch ist die Strafe bei Ladendiebstahl?

Ladendiebstahl: Mit welcher Strafe haben Erwachsene zu rechnen?
Ladendiebstahl: Mit welcher Strafe haben Erwachsene zu rechnen?

Für Ladendiebstahl gilt das Strafmaß des § 242 StGB, was bedeutet, dass vom Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Es handelt sich folglich beim Ladendiebstahl gemäß Strafrecht um ein sogenanntes Vergehen und nicht etwa um ein Verbrechen.

Verbrechen sind Delikte, welche im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen hingegen können in ihrem Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Geregelt ist dies in § 12 StGB.

Gerade bei Personen, die zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt werden (Ersttäter), ist erfahrungsgemäß eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Ladendiebstahl: Ist eine Vertragsstrafe zulässig?

Die strafrechtlichen Sanktionen, welche zuvor benannt wurden, dürfen nicht mit der Vertragsstrafe oder „Fangprämie“ verwechselt werden, welche in Kaufhäusern üblicherweise erhoben werden, wenn ein Ladendiebstahl entdeckt wird (=Beabeitungsgebühr). Laut der herrschenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte darf eine solche erhoben werden, sofern sie der Höhe nach angemessen ist.

Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl gemäß Strafrecht

Ein Diebstahl wird nicht immer nur von einem einzelnen Täter begangen. Indes kann er auch in Mittäterschaft verübt werden. Gesetzlich geregelt ist dies in § 25 Absatz 2 StGB. Darin heißt es:

Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Beispiel: A und B betreten den Laden des C, nachdem sie sich untereinander darauf geeinigt haben, dort eine Flasche Schnaps zu stehlen. A nimmt diese aus dem Regal und steckt sie in die Tasche des B, die er ihm zu diesem Zwecke aufhält

Versuchter Ladendiebstahl: Welche Konsequenzen drohen?

Versuchter Ladendiebstahl: Die Folgen sind nicht zu unterschätzen.
Versuchter Ladendiebstahl: Die Folgen sind nicht zu unterschätzen.

Einige Delikte sind nach deutschem Strafrecht auch im Versuch strafbar. Gemäß § 23 StGB gilt Folgendes: Verbrechen sind stets auch im Versuch strafbar, Vergehen nur, sofern dies gesetzlich ausdrücklich bestimmt ist. § 242 Absatz 2 StGB zufolge ist der Versuch eines Diebstahls ebenfalls strafbar. Beim Versuch setzt ein Täter lediglich zur Tat an, vollendet diese allerdings nicht.

Beispiel: A plant, einen Ladendiebstahl im Geschäft des B zu begehen. Er greift nach einer Flasche Parfum und ist gerade im Begriff, sich diese in den Mantel zu stecken. Kurz bevor er diese Handlung beendet, erwischt ihn der Hausdetektiv C.

Ladendiebstahl: Verjährung der Tat

Laut deutschem Strafrecht unterliegen Straftaten zumeist einer Verjährung. Differenziert wird begrifflich zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Ersteres bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne eine Tat behördlich nicht mehr verfolgt werden kann. Vollstreckungsverjährung hingegen meint, dass eine bereits rechtskräftig verhängte Strafe nach einer gewissen Zeitspanne nicht mehr vollstreckt werden kann.

Für die Berechnung beider Fristen ist das jeweilige Höchstmaß einer Strafe von Relevanz. Dieses beträgt beim Ladendiebstahl fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gemäß der Vorschrift des § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung beim Ladendiebstahl somit fünf Jahre. Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Tat beendet wurde bzw. der tatbestandlich festgelegte Erfolg eingetreten ist.

Vollstreckungsverjährung tritt laut § 79 Absatz 3 Nummer 3 StGB beim Ladendiebstahl nach zehn Jahren ein. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung, so § 79 Absatz 6 StGB.

Anzeige wegen Ladendiebstahl: Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Wurde gegen Sie ein Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht, kann sich der Weg zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht lohnen und das idealerweise bereits zu Beginn, noch bevor Sie irgendwelche Äußerungen zu den Vorwürfen getätigt haben. Oftmals reden sich Betroffene im Rahmen von polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen buchstäblich um Kopf und Kragen.

Anzeige wegen Ladendiebstahl: Welche Strafe kommt für Ersttäter in Betracht?
Anzeige wegen Ladendiebstahl: Welche Strafe kommt für Ersttäter in Betracht?

Ein Rechtsanwalt weiß indes, was zu tun ist. Er kann Ihnen sagen, welche Vorgehensweise in ihrem Fall die bestmögliche ist und worauf es zu achten gilt. Ferner kann er für Sie Akteneinsicht beantragen und daraus weitere relevante Kenntnisse gewinnen. Wer in puncto Ladendiebstahl als Wiederholungstäter gilt, muss ferner mit entsprechend härteren Sanktionen rechnen, als ein Ersttäter. Der Rat eines erfahrenen Anwalts kann sich hier also durchaus bewähren.

Nur in wenigen Fällen wird ein Ladendiebstahl ohne Polizei und mit Verzicht auf eine Anzeige abgehandelt. Beim Ladendiebstahl kann eine Anzeige auch erst im Nachhinein erstattet werden. Wenn der Ladeninhaber nicht sofort die Polizei ruft, heißt dies nicht zwangsläufig, dass er auf eine Strafanzeige verzichtet.

Oftmals verschickt die Polizei bei leichten Straftaten wie dem Ladendiebstahl einen Anhörungsbogen. Dieser stellt eine Alternative zur polizeilichen Vorladung dar. Sind Sie der Beschuldigte des in Rede stehenden Deliktes, so sind Sie zum Ausfüllen des Anhörungsbogens nicht verpflichtet. Ein Anwalt kann Ihnen Tipps geben, ob Schweigen in Ihrem Fall vorteilhaft ist oder nicht.

Wird Ladendiebstahl im Führungszeugnis aufgenommen?

Für viele Täter, die beim Ladendiebstahl erwischt wurden, ist von besonderem Interesse, ob eine strafrechtliche Verurteilung wegen Ladendiebstahl zu einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis führt.

Diesbezüglich gilt das Folgende: Verurteilungen zu Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze betragen sowie Freiheitsstrafen unter drei Monaten, finden keinen Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis.
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Comments

  1. Scheller says

    16. April 2019 at 11:26

    Hallo!
    Habe zuletzt während meines Einkaufs 4 Päckchen Zigaretten eingesteckt. Die anderen Sachen habe ich natürlich bezahlt. Habe die Tat sofort zugegeben Die Polizei wurde nicht gerufen. Allerdings stehe ich unter Führungsaufsicht (drei Jahre, noch 1,5 Jahre). Saß zuletzt knapp 10 Jahre in Haft wegen Raubes und zahlreicher schweren Diebstähle hochwertiger Sachen. 1,5 Jahre in Freiheit ohne Auffälligkeiten mit regelmäßigen Besuchen bei der Führungsaufsicht. Was passiert jetzt vermutlich mit mir? Welche Szenarien kommen in Frage?
    Danke für Ihre Antwort

    Antworten
  2. Ivana says

    30. Mai 2019 at 21:58

    Letztes Jahr habe ich eine Geldstrafe von 230€ wegen Diebstahls im Wert von 10€ im Kaufland erhalten. Nun habe ich eine Anzeige von dm erhalten wegen Diebstahls im Wert von 3,95€. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen, den Bogen habe ich bereits ausgefüllt und zugegeben?

    Antworten
  3. anonym says

    31. Mai 2019 at 14:09

    Hatte ein Diebstahl bei h&m im wert von 5 euro und wollte fragen was mich erwarteten wird.
    (Bin erst 15 und es ist mein erster diebstahl , es war auch keine Polizei anwesend)

    Antworten
    • Anwalt.org says

      11. Juni 2019 at 9:56

      Hallo anonym,
      sofern das Geschäft einen entsprechenden Strafantrag stellt, werden Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln. Unter Umständen erhebt der Staatsanwalt Klage vor dem Jugendgericht. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren werden noch keine Strafen nach dem Strafgesetzbuch (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) verhängt. Stattdessen wird der Jugendrichter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verhängen.

      Ihr Team von anwalt.org

      Antworten
  4. Till says

    3. Juli 2019 at 20:51

    Ich hab bei einem
    Markt eine Dose genommen die mein Kumpel grade unbezahlt ausgetrunken hat, und diese in den Pfand Automaten getan. Mit meinem restlichen Geld und dem Bon hatte ich genug für eine Dose Cola. Die Ladendetektive haben uns vor dem Ausgang gestoppt und die Polizei gerufen. Ich bin 15 Jahre alt und wurde im Polizeiwagen zur Wache gebracht. Ich habe nun ein lebenslanges Hausverbot, eine Anzeige bei der Polizei und weitere Folgen vom Anwalt der Märkte.
    Was kann ich tun?
    Anwalt einschalten?
    (Ersttäter)

    Antworten
    • Anwalt.org says

      11. Juli 2019 at 8:58

      Hallo Till,
      ein Anwalt für Strafrecht kann Sie umfassend beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

      Antworten
  5. Holzner says

    8. Juli 2019 at 23:45

    Hallo
    Ein bekannter hat mir anvertraut, er wurde beim Diebstahl im Supermarkt erwischt. Ca 20€ Lebensmittel. Hat die Sachen ausgepackt und eingesteckt. Ist nicht vorbestraft soweit ich weiß. Er hat Angst er muss ins Gefängnis. Was wird aus ihm werden? Ist nicht eher mit Geldstrafe zu rechnen?
    Danke für die Info in voraus

    Antworten
    • Anwalt.org says

      11. Juli 2019 at 9:13

      Hallo Holzner,
      ob ein Ladendieb zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt wird, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Diese wird der Strafrichter in sein Urteil mit einbeziehen und z. B. berücksichtigen, was für den Täter und was gegen ihn spricht. Hat er aus eigennützigen Gründen gestohlen oder aufgrund einer Zwangslage? Wie hoch ist der entstandene Schaden? Ist der Täter bereits vorbestraft? Wie hat er sich nach der Tat verhalten? Ersttäter werden in der Regel milder bestraft als Wiederholungstäter. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

      Antworten
  6. Anonym says

    11. Juli 2019 at 7:50

    Guten Tag , habe aus Geldnot gestern ein Handy im Mediamarkt eingesteckt. Hatte den Laden aber noch nicht verlassen und wurde dann angesprochen. Habe die Tat sofort gestanden und war offen und ehrlich. Komme ich jetzt ins Gefängnis?

    Antworten
  7. Irène k. says

    28. Juli 2019 at 19:04

    Hallo,
    Ich bin 17 Jahre alt und wurde gestern bei einem Ladendiebstahl Versuch erwischt. Ich wurde gebeten mit in ein Büro zu kommen und musste meine Daten angeben, Ich habe direkt alles gestanden.Die zwei Männer haben nicht gesagt was passiert was erwartet mich? Ich habe noch nie geklaut und es war eine Haarklammer im Wert von 2€. Ich hab sehr dolle Angst kann nicht schlafen und übergebe mich sobald ich esse. Ich brauch antworten Danke im Voraus.

    Antworten
    • Lina says

      2. August 2019 at 16:09

      heyy, ich bin 16 Jahre alt. Ich habe vor einem halben Jahr Klamotten im Wert von 80 Euro geklaut. Ich musste 8 Sozialstunden im Altersheim machen. Danach war die Sache erledigt. Klar hat man Sorgen wegen den Eltern und soo, aber sie verzeihen dir das irgendwann, jedoch werden sie es erfahren denn du bekommst einen Brief nach Hause geschickt. (War jedenfalls bei mir so)
      Ich weiß wie du dich fühlst. Mach dir keine Sorgen das wird wieder. Ich hab nur noch Angst, dass ich jetzt einen Eintrag in mein polizeiliches Führungszeugnis bekomme…

      Antworten
  8. Desislava says

    31. August 2019 at 23:24

    Hallo habe mich heute zum 4. mal beim stehlen aus einem supermarkt erwischt was für eine strafe das zu erwarten hat???

    Antworten
    • Mia says

      25. September 2019 at 17:36

      Was hast du denn als erste Strafe bekommen?
      Es wird bei jeden mal eine etwas härtere Strafe…

      Antworten
  9. Kayali says

    2. Oktober 2019 at 18:31

    Hallo meine freundin wurde beim diebstahl erwischt die hat drei kinder bei einem hat sie geld strafe bezahlt beim zweiten ist sie noch dabei geldstafen zu bezahlen was wird jetzt passieren weil sie beim 3. mal erwischt ist mit den kindern und mit ihr

    Antworten
    • Anwalt.org says

      23. Oktober 2019 at 15:17

      Hallo Kayali,

      wir können nicht beurteilen wie das Gericht die Wiederholung der Tat werten wird und daher keine Aussage zum Strafmaß treffen. Lasen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

      Antworten
  10. Lea says

    9. Oktober 2019 at 14:02

    Hallo,

    Ich wurde vor einem Monat beim Ladendiebstahl erwischt (Wert lag bei 220€) es war/ist mein erster Diebstahl. Der Ladendedektiv hat mich eingeholt, als ich gerade durch die Kasse ging und fast draussen war. Ich habe gestanden und erklärt, dass das Gerät für einen Freund sein sollte. Ich wollte es ihm schenken, weil er mir geholfen hatte, von meinem gewalttätigen ex loszukommen. Jetzt kam die Anzeige der Polizei (die beim Diebstahl nicht gerufen wurde) ich sollte im Revier erscheinen. Da ich aber zu diesem Termin nicht kommen konnte, habe ich eine schriftliche “Stellungnahme/ Erklärung ” abgegeben, in der ich den Vorgang beschrieb, meinen guten Freund erwähnte, und auch, dass es mir sehr leid tut, ich mich schäme und das nicht meiner Kindererziehung entspricht (Alleinerziehende von 2 Kindern). Mit welcher Strafe muss ich wohl rechnen?

    Danke

    Antworten
  11. Laura s says

    31. Oktober 2019 at 2:16

    Ich habe heute zum ersten Mal bei dm geklaut im Wert von 6,95 €
    Die Polizei wurde gerufen habe die Tat abgestritten und danach zugegen und im Bogen auch zugegeben und mich entschuldigt. Wissen Sie was auf mich zu kommt ?

    Antworten
  12. Arko says

    6. November 2019 at 15:23

    Hallo, Ich bin 17 Jahre alt und habe eine Anzeige, wegen Diebstahl im Wert von 16 Euro bekommen.
    Ich habe direkt alles gestanden und die Polizei war auch nicht anwesend.
    Nun habe ich eine Vorladung bekommen.
    Wisst ihr wie es weitergeht und welche Strafen auf mich zukommen könnten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

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