Ladendiebstahl: Welche Strafe droht?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ladendiebstahl: Was kommt auf mich zu?
Ladendiebstahl: Was kommt auf mich zu?

Tagein, tagaus sind die Inhaber von Geschäften vom Phänomen „Ladendiebstahl“ betroffen. Gerade Jugendliche treten hierbei immer wieder als Täter in Erscheinung. Oft lassen sich diese auch nicht durch den Einsatz von Über­wachungskameras oder Sicherheitskräften abschrecken.

Doch was hat es mit dem Delikt genau auf sich? Was passiert bei einem Ladendiebstahl? Stellt dies einen eigenständigen Straftatbestand laut Strafgesetzbuch (kurz: StGB) dar oder kommt hier der „einfache“ Diebstahl zum Tragen? Welches Strafmaß gilt für Ladendiebstahl? Ist eine Geldstrafe zu erwarten oder kann einem Täter auch eine Freiheitsstrafe drohen? Wann tritt Verjährung ein und wann sollte ein Anwalt konsultiert werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden für Sie.

FAQ: Ladendiebstahl

Wie ist ein Ladendiebstahl definiert?

Hier können Sie nachlesen, wie ein Ladendiebstahl im Strafgesetzbuch definiert wird.

Welche Strafe droht bei einem Ladendiebstahl?

Für einen Ladendiebstahl wird eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe ausgesprochen.

Wann verjährt ein Ladendiebstahl?

Bei einem Ladendiebstahl beträgt die Frist für die Verfolgungsverjährung fünf Jahre.

Was bedeutet die Definition von Ladendiebstahl im Einzelhandel?

Der Begriff „Ladendiebstahl“ bezeichnet laut Definition zunächst keinen eigenständigen Tatbestand des deutschen Strafrechts. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen kriminologischen Begriff, welcher den Diebstahl (meist geringwertiger Sachen) innerhalb von Geschäften bezeichnet. Zum Tragen kommt somit die Norm des § 242 StGB, in welcher der „einfache“ Diebstahl geregelt ist. In Absatz 1 heißt es:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ladendiebstahl geringwertiger Sachen ist vor allem bei Jugendlichen eine beliebte Tat.
Ladendiebstahl geringwertiger Sachen ist vor allem bei Jugendlichen eine beliebte Tat.

Beim Ladendiebstahl muss laut StGB also eine fremde bewegliche Sache weggenommen worden sein. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist sie, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht. Eine Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

Die Wegnahme ist übrigens beim Ladendiebstahl bereits dann erfolgt und die Tat vollendet, wenn der Täter sich die Sache in seine Tasche steckt und nicht erst bei Passieren des Kassenbereichs. Wer es sich also innerhalb des Geschäftsraumes anders überlegt und den Gegenstand wieder von der Tasche ins Regal stellt, tritt nicht strafbefreiend vom Versuch zurück.

Der Täter muss beim Ladendiebstahl schließlich mit Vorsatz und Zueignungsabsicht gehandelt haben. Ersteres bedeutet ein Handeln mit Wissen und Wollen, letzteres, dass der Täter die Absicht haben muss, die Sache sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Ladendiebstahl tritt laut Statistik am häufigsten in Drogeriemärkten und Selbstbedienungs-Warenhäusern auf. Zudem gehört Ladendiebstahl im Jugendstrafrecht zu einer weit verbreiteten Straftat. Die Hemmschwelle zur Tatbegehung liegt hierbei vergleichsweise niedrig.

Neben dem Grundtatbestand des § 242 StGB kennt das Gesetz auch verschärfte Tatvarianten, welche einen höheren Strafrahmen vorsehen. Als Beispiel sei hier § 243 StGB genannt, welcher den besonders schweren Fall des Diebstahls regelt. Danach kommt beispielsweise ein schwerer Ladendiebstahl in Betracht, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbricht. Auch ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl gilt als ein besonders schwerer Fall im Sinne der vorstehenden Norm. Hier droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe kommt indes nicht in Betracht. Der Strafrahmen ist mithin deutlich verschärft im Vergleich zum Grundtatbestand.

Wie hoch ist die Strafe bei Ladendiebstahl?

Ladendiebstahl: Mit welcher Strafe haben Erwachsene zu rechnen?
Ladendiebstahl: Mit welcher Strafe haben Erwachsene zu rechnen?

Für Ladendiebstahl gilt das Strafmaß des § 242 StGB, was bedeutet, dass vom Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Es handelt sich folglich beim Ladendiebstahl gemäß Strafrecht um ein sogenanntes Vergehen und nicht etwa um ein Verbrechen.

Verbrechen sind Delikte, welche im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen hingegen können in ihrem Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Geregelt ist dies in § 12 StGB.

Gerade bei Personen, die zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt werden (Ersttäter), ist erfahrungsgemäß eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Ladendiebstahl: Ist eine Vertragsstrafe zulässig?

Die strafrechtlichen Sanktionen, welche zuvor benannt wurden, dürfen nicht mit der Vertragsstrafe oder „Fangprämie“ verwechselt werden, welche in Kaufhäusern üblicherweise erhoben werden, wenn ein Ladendiebstahl entdeckt wird (=Beabeitungsgebühr). Laut der herrschenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte darf eine solche erhoben werden, sofern sie der Höhe nach angemessen ist.

Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl gemäß Strafrecht

Ein Diebstahl wird nicht immer nur von einem einzelnen Täter begangen. Indes kann er auch in Mittäterschaft verübt werden. Gesetzlich geregelt ist dies in § 25 Absatz 2 StGB. Darin heißt es:

Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Beispiel: A und B betreten den Laden des C, nachdem sie sich untereinander darauf geeinigt haben, dort eine Flasche Schnaps zu stehlen. A nimmt diese aus dem Regal und steckt sie in die Tasche des B, die er ihm zu diesem Zwecke aufhält

Versuchter Ladendiebstahl: Welche Konsequenzen drohen?

Versuchter Ladendiebstahl: Die Folgen sind nicht zu unterschätzen.
Versuchter Ladendiebstahl: Die Folgen sind nicht zu unterschätzen.

Einige Delikte sind nach deutschem Strafrecht auch im Versuch strafbar. Gemäß § 23 StGB gilt Folgendes: Verbrechen sind stets auch im Versuch strafbar, Vergehen nur, sofern dies gesetzlich ausdrücklich bestimmt ist. § 242 Absatz 2 StGB zufolge ist der Versuch eines Diebstahls ebenfalls strafbar. Beim Versuch setzt ein Täter lediglich zur Tat an, vollendet diese allerdings nicht.

Beispiel: A plant, einen Ladendiebstahl im Geschäft des B zu begehen. Er greift nach einer Flasche Parfum und ist gerade im Begriff, sich diese in den Mantel zu stecken. Kurz bevor er diese Handlung beendet, erwischt ihn der Hausdetektiv C.

Ladendiebstahl: Verjährung der Tat

Laut deutschem Strafrecht unterliegen Straftaten zumeist einer Verjährung. Differenziert wird begrifflich zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Ersteres bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne eine Tat behördlich nicht mehr verfolgt werden kann. Vollstreckungsverjährung hingegen meint, dass eine bereits rechtskräftig verhängte Strafe nach einer gewissen Zeitspanne nicht mehr vollstreckt werden kann.

Für die Berechnung beider Fristen ist das jeweilige Höchstmaß einer Strafe von Relevanz. Dieses beträgt beim Ladendiebstahl fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gemäß der Vorschrift des § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung beim Ladendiebstahl somit fünf Jahre. Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Tat beendet wurde bzw. der tatbestandlich festgelegte Erfolg eingetreten ist.

Vollstreckungsverjährung tritt laut § 79 Absatz 3 Nummer 3 StGB beim Ladendiebstahl nach zehn Jahren ein. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung, so § 79 Absatz 6 StGB.

Anzeige wegen Ladendiebstahl: Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Wurde gegen Sie ein Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht, kann sich der Weg zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht lohnen und das idealerweise bereits zu Beginn, noch bevor Sie irgendwelche Äußerungen zu den Vorwürfen getätigt haben. Oftmals reden sich Betroffene im Rahmen von polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen buchstäblich um Kopf und Kragen.

Anzeige wegen Ladendiebstahl: Welche Strafe kommt für Ersttäter in Betracht?
Anzeige wegen Ladendiebstahl: Welche Strafe kommt für Ersttäter in Betracht?

Ein Rechtsanwalt weiß indes, was zu tun ist. Er kann Ihnen sagen, welche Vorgehensweise in ihrem Fall die bestmögliche ist und worauf es zu achten gilt. Ferner kann er für Sie Akteneinsicht beantragen und daraus weitere relevante Kenntnisse gewinnen. Wer in puncto Ladendiebstahl als Wiederholungstäter gilt, muss ferner mit entsprechend härteren Sanktionen rechnen, als ein Ersttäter. Der Rat eines erfahrenen Anwalts kann sich hier also durchaus bewähren.

Nur in wenigen Fällen wird ein Ladendiebstahl ohne Polizei und mit Verzicht auf eine Anzeige abgehandelt. Beim Ladendiebstahl kann eine Anzeige auch erst im Nachhinein erstattet werden. Wenn der Ladeninhaber nicht sofort die Polizei ruft, heißt dies nicht zwangsläufig, dass er auf eine Strafanzeige verzichtet.

Oftmals verschickt die Polizei bei leichten Straftaten wie dem Ladendiebstahl einen Anhörungsbogen. Dieser stellt eine Alternative zur polizeilichen Vorladung dar. Sind Sie der Beschuldigte des in Rede stehenden Deliktes, so sind Sie zum Ausfüllen des Anhörungsbogens nicht verpflichtet. Ein Anwalt kann Ihnen Tipps geben, ob Schweigen in Ihrem Fall vorteilhaft ist oder nicht.

Wird Ladendiebstahl im Führungszeugnis aufgenommen?

Für viele Täter, die beim Ladendiebstahl erwischt wurden, ist von besonderem Interesse, ob eine strafrechtliche Verurteilung wegen Ladendiebstahl zu einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis führt.

Diesbezüglich gilt das Folgende: Verurteilungen zu Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze betragen sowie Freiheitsstrafen unter drei Monaten, finden keinen Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis.
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Ladendiebstahl: Welche Strafe droht?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

67 Gedanken zu „Ladendiebstahl: Welche Strafe droht?

  1. Claudia

    Kann ein Ladeninhaber seine Mitarbeiter pauschal für gestohlene Produkte in Haftung genommen werden und einen finanziellen Ausgleich (Abzug vom Lohn, Zahlung Einkaufspreis) verlangen? Voraussetzung: keinem der Mitarbeiter kann nachgewiesen werden an dem Diebstahl beteiligt gewesen zu sein. Vermutlich wurde die Ware durch einen Kunden aus einer nicht verschlossenen Vitrine entwendet.

    1. anwalt.org

      Hallo Claudia,

      wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung am besten an einen Anwalt. Wir bieten eine solche nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Sami

        Ich bin 16 und habe für 172 € klamotten geklaut und muss jetzt vor gericht was soll ich tun ich habe mega angst kann mir jemand helfen?

      2. Todor

        Hallo ich bin minderjährig und habe etwas im Wert von 0,99 Cent geklaut .
        Das war das 1. mal was für eine Strafe kriege ich und wird das im Führungszeugnis oder irgendwo anders aufgetragen
        Die Polizei haben sie gerufen doch sie haben gar nichts gemacht also sie haben mich nicht mitgenommen oder so.

  2. Jogi

    meine frezundin hat einen Laderndiebstahl (Ring ca. 50) erwischt und wurde per Kamera überführt. Jetzt wird der Geschäftsinhaber Anzeige erstatten. Was kann ihr passieren? was sollte Sie tun? Anwalt?
    Danke

  3. Christi

    Hallo,
    Ich würde gerne eure Meinung zu dem folgenden Vorfall wissen und was ihr hier ratet:

    Mein Freund und ich waren gestern Mittag im Kaufland einkaufen. Ich hatte meine Mundschutzmaske dabei, aber mein Freund hatte seine zuhause vergessen.
    Ich bin dann alleine reingegangen und er wartete auf dem Parkplatz.
    Einige Minuten später fragte er an der Information nach einer Mundschutzmaske zum Einkaufen. Die Mitarbeiterin forderte ihre Kollegin auf ihm diese Masken zu zeigen. Daraufhin fragte mein Freund wie er den Laden ohne Maske betreten soll und die Mitarbeiterin sagte, er solle sein T-Shirt über den Mund halten. Mein Freund folgte der Mitarbeiterin zum Regal mit dem Mundschutzmasken und da waren nur Packungen mit mehreren Masken und mein Freund sagte zu ihr, dass er nur eine Maske möchte. Die Mitarbeiterin zeigte dann mit dem Finger auf eine geöffnete 20er Packung und sagte hier, die sind geöffnet.
    Er nahm sich dann eine Maske aus der geöffneten Packung und setzte diese auf ohne dabei zu fragen, ob man diese bezahlen muss. Die Packung war ja schon geöffnet und er dachte sich, dass diese sowieso nicht mehr verkauft werden kann. Diese Mitarbeiterin hat ihn gesehen und auch nichts zu ihm gesagt.

    Als wir den Einkauf an der Kasse bezahlt haben kam ein Mann auf meinen Freund zu und forderte ihn auf ihm zu folgen. Er unterstellte meinem Freund die ungeöffnete Packung mit den Masken geöffnet zu haben und davon eine genommen zu haben. Mein Freund erklärte ihm, dass die Mitarbeiterin ihm eine geöffnete Packung gezeigt hat und er sich davon eine genommen hat. Die Mitarbeiterin stand mit der Packung in der Hand und sagte nichts dazu.
    Der Mann erklärte meinem Freund, dass es Diebstahl sei und angezeigt wird, jedoch keine Polizei kommen muss.
    Wir waren geschockt und wollten dieses Missverständnis schnellstmöglich klären.
    In der Zwischenzeit packte ich den Einkauf ins Auto und als ich fertig war kam mein Freund schon zu mir und meinte, dass er in 1 Std 100€ zahlen soll und sich die Sache damit erledigt hat.

    Mein Freund bezahlte die Strafe und dachte jetzt damit hätte sich die Sache erledigt.
    Bei der unterschriebenen Quittung stand jedoch „mir ist bewusst, dass unabhängig von dieser Zahlung Strafanzeige erfolgen wird“ und mein Freund meinte trotzdem zu mir, dass keine Strafanzeige folgen wird, weil der Mann es geklärt hatte. Mein Freund versteht schon einigermaßen gut deutsch aber jetzt auch nicht alles perfekt.
    Ich war so wütend und wollte sichergehen, dass sich die Sache wirklich erledigt hat und fuhr nochmal zum
    Kaufland.
    Der Mann meinte zu mir, dass er zu meinem Freund mehrmals gesagt hätte dass trotz der Zahlung die Anzeige erfolgen wird, aber so eine Sache normalerweise vom Gericht fallen gelassen wird.

    Tut mir leid für den langen Text, aber ich hoffe so ist es verständlicher für euch.

    Jetzt bitte ich um euren Rat und möchte wissen, ob das was mein Freund getan hat als Diebstahl gilt und kann man überhaupt dagegen vorgehen.

    1. Enrico a

      Eine Fangprämie oder Bearbeitungsgebühr von 100 € ist nicht angemessen. Bei Kaufland wird eine Strafanzeige folgen und die Verkäuferin wird bei ihrer Aussage bleiben, dass die Packung von dein Freund geöffnet wurde. Somit ist dies ein Diebstahl von einer bewegliche Sache von geringem Wert für die eine Geldstrafe in Form eines Strafbefehls zwischen 200 und 300 Euro zu erwarten ist. Vorausgesetzt dein Freund ist kein Wiederholungstäter.

  4. Dana

    Hallo,
    Ich habe letztens erst einen Ladendiebstahl begangen… Es war etwa im Wert von 30-40.-
    Jetzt habe ich richtig Angst, das man mich auf Video hat. (Ich hab in der Umkleide das Etikett abgeschnitten). Aber zuerst hab ich mehrere gleiche Kleidungsstücke in die Gaderobe genonmen, um nicht aufzufallen. Aus panik bin ich dann einfach in eine andere Gaderobe gegangen und hab das Etikett unter die Bank geschmissen.
    Danach bin ich zur Kasse gegangen und hab mir eines der anderen auf meinem echten Nachnamen reservieren lassen… Ich habe so ein schlechtes Gewissen und würde am liebsten hingehen und alles Beichten. (Wäre das eine gute Idee?). Ich bin erst 15, wohne in CH und möchte aber auf keinen Fall irgendwas in meiner Akte haben…
    Kann mir jemand weiterhelfen?

  5. T M

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Ladendiebstahl. Meine Tante möchte einen Detektiv beauftragen, da in ihrem Geschäft sehr oft geklaut wird und sie sich nicht mehr zu helfen weiß. Gut zu wissen, dass auch der Versuch eines Diebstahls strafbar ist.

    1. nl

      Hallo
      Ich habe 9 Euro bei Aldi geklaut und Polizei aucj kommt .ich bin Studentin 29 Jahre und meine Visum ist von Studium.
      wie viel Strafe muss ich bezahlen und ob ich im Gefängniss gehen muss und ob sie sagen dass meine Visum nicht verlangern?

      1. Mari

        Hi٫ ich hab die selbe Problem was hast du gemach?

  6. Bierbaum

    Hallo 👋, ich suche antworten .

    Ich war heut im Kaufland einkaufen 🛒 mit meinem Sohn. Eigentlich wollte ich nur die treue Aktion mitnehmen . Da mein Sohn kurz vorher im Auto eingeschlafen ist und quälig war , war der Einkauf etwas anstrengender. Das was er wollte packte ich ein und weil er mir den halben Wagen auseinander nahm steckte ich es sicher vor ihm weg in die Tasche .

    Letztlich habe ich mich dann noch doof verletzt , Kind nervend und habe es dann vergessen..

    Ich wollte es wirklich noch bezahlen ..
    sie hatten zwar Verständnis das man das in solch einer Situation vergessen kann aber sie sagten Sie haben keine Möglichkeiten , da jetzt milde ergehen zu lassen..

    Die Geldstrafe tat schon weh, weil ich von dem Geld mehr als das ich vergessen hatte hätte kaufen können aber jetzt habe ich Angst um mein Führungszeugnis und meinem Job . Der defektiv meinte , ich sollte das so der Polizei erklären aber wenn er das jetzt nicht so mache – steht sein Job auf dem Spiel .

    Jetzt weiß ich nicht , was ich machen soll? Anwalt suchen ?
    Kaufland per email obere stelle Anschreiben ?
    Kann mir jmd . Antworten geben?

  7. Anonym

    Wir waren 4 Leute 2 waren 16 und die anderen waren 17 wir wurden erwischt haben alles gestanden die Polizei war da und wir haben im von 90€ geklaut und die Polizei hat uns gesagt das wir eine Vorladung bekommen und das war unser erstes Mal und würde gerne wissen was jz passiert mit uns und ob wir eine Geldstrafe bekommen ? könnten sie mir schnell wie möglich antworten bitte

    1. Daniel

      Hallo breuchte dringend hilfe weiß nicht ob es sich lohnt einen anwalt einzuschalten.

      Habe vor lauter pimmligkeit vergessen meine 6 Dosen Enegry an der Kasse zu sagen als ich im geschäft rein ging abzugeben das es meine sind.
      Und an der kasse unter meine pfandtasche wo vorher meine leere flaschen waren hat sie gesehn das ich noch warengut habe.. und behauptet ich habe die geklaut. Polizei kam nicht vor ort. Habe monate lang also knapp nen jahr nichts bekommen von dem. Nun war die Polizei vor der wohnung und hat mir eine mahnung in der strafsache gegen mich ein brief gegebn. Knapp 500 euro strafe. Diebstahl wert 8 euro ca was soll ich machen gehe nicht arbeiten wegen depressionen..:(

  8. Maya

    Wegen Diebstahl einer Handyhülle im Media Markt von einem Wert von 25 Euro habe ich eine Geldstrafe von 2000 Euro bekommen.
    Soll ich Einspruch einlegen und mir Anwalt holen.
    Ich find die Geldstrafe extrem hoch

    1. Erico E

      Eine Handyhülle ist da eine Sache von geringen Wert, also nur 50 €. Es gibt nur eine Begründung, dass die Strafe sehr hoch mit 2000 € Euro beträgt. Du bist Wiederholungstäterin! Ich vermute mal du wolltest im letzten Jahr schon zweimal erwischt hast zuerst eine Strafe von 200 bis 300 € gekriegt. Beim zweiten Mal eine Strafe von 500 bis 1000 €. Und jetzt halt 2000 €.

  9. Arko

    Hallo, Ich bin 17 Jahre alt und habe eine Anzeige, wegen Diebstahl im Wert von 16 Euro bekommen.
    Ich habe direkt alles gestanden und die Polizei war auch nicht anwesend.
    Nun habe ich eine Vorladung bekommen.
    Wisst ihr wie es weitergeht und welche Strafen auf mich zukommen könnten?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Radu

      Ich würde gestern beim Edeka erwischt und eine Anzeige bekommen wegen Diebstahl in Wert von 2,50 Euro. Es ist mein ersten Diebstahl. Was wird jetzt mit mir passieren. Ich bin 17 Jahre alt. Brkomme Ich eine Geldstrafe?

    2. Elena U

      Hallo guten tag.ich Habe gestern geklaut und werde ich erwist Ich Habe sofort gestanden . Polizei wahr such dabei Ich mußte zum Polizei dinst gehen.und Finger Abdruck gemacht und Foto vom mir.was passiert jetzt mit mir Ich bin schisch krank Ich kloabe das ist meine Ursache warum die Tat begangen habe.es tut mir so leid was ich gemacht habe Ich kann nicht mehr schlafen.das Wert vom die Sache war 60 euro.bitte um einen antwort.vilen Dank.

  10. Laura s

    Ich habe heute zum ersten Mal bei dm geklaut im Wert von 6,95 €
    Die Polizei wurde gerufen habe die Tat abgestritten und danach zugegen und im Bogen auch zugegeben und mich entschuldigt. Wissen Sie was auf mich zu kommt ?

  11. Lea

    Hallo,

    Ich wurde vor einem Monat beim Ladendiebstahl erwischt (Wert lag bei 220€) es war/ist mein erster Diebstahl. Der Ladendedektiv hat mich eingeholt, als ich gerade durch die Kasse ging und fast draussen war. Ich habe gestanden und erklärt, dass das Gerät für einen Freund sein sollte. Ich wollte es ihm schenken, weil er mir geholfen hatte, von meinem gewalttätigen ex loszukommen. Jetzt kam die Anzeige der Polizei (die beim Diebstahl nicht gerufen wurde) ich sollte im Revier erscheinen. Da ich aber zu diesem Termin nicht kommen konnte, habe ich eine schriftliche „Stellungnahme/ Erklärung “ abgegeben, in der ich den Vorgang beschrieb, meinen guten Freund erwähnte, und auch, dass es mir sehr leid tut, ich mich schäme und das nicht meiner Kindererziehung entspricht (Alleinerziehende von 2 Kindern). Mit welcher Strafe muss ich wohl rechnen?

    Danke

    1. Anonym A

      Hallo ich habe einen Ladendiebstahl im Wert von 230€ begangen und bin 15 Jahre alt und ersttäterin. Dann war ich bei der Polizei. Welche Folgen wird das haben?

  12. Kayali

    Hallo meine freundin wurde beim diebstahl erwischt die hat drei kinder bei einem hat sie geld strafe bezahlt beim zweiten ist sie noch dabei geldstafen zu bezahlen was wird jetzt passieren weil sie beim 3. mal erwischt ist mit den kindern und mit ihr

    1. anwalt.org

      Hallo Kayali,

      wir können nicht beurteilen wie das Gericht die Wiederholung der Tat werten wird und daher keine Aussage zum Strafmaß treffen. Lasen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Desislava

    Hallo habe mich heute zum 4. mal beim stehlen aus einem supermarkt erwischt was für eine strafe das zu erwarten hat???

    1. Mia

      Was hast du denn als erste Strafe bekommen?
      Es wird bei jeden mal eine etwas härtere Strafe…

  14. Irène k.

    Hallo,
    Ich bin 17 Jahre alt und wurde gestern bei einem Ladendiebstahl Versuch erwischt. Ich wurde gebeten mit in ein Büro zu kommen und musste meine Daten angeben, Ich habe direkt alles gestanden.Die zwei Männer haben nicht gesagt was passiert was erwartet mich? Ich habe noch nie geklaut und es war eine Haarklammer im Wert von 2€. Ich hab sehr dolle Angst kann nicht schlafen und übergebe mich sobald ich esse. Ich brauch antworten Danke im Voraus.

    1. Lina

      heyy, ich bin 16 Jahre alt. Ich habe vor einem halben Jahr Klamotten im Wert von 80 Euro geklaut. Ich musste 8 Sozialstunden im Altersheim machen. Danach war die Sache erledigt. Klar hat man Sorgen wegen den Eltern und soo, aber sie verzeihen dir das irgendwann, jedoch werden sie es erfahren denn du bekommst einen Brief nach Hause geschickt. (War jedenfalls bei mir so)
      Ich weiß wie du dich fühlst. Mach dir keine Sorgen das wird wieder. Ich hab nur noch Angst, dass ich jetzt einen Eintrag in mein polizeiliches Führungszeugnis bekomme…

    2. Paula

      Hallo hab heute in dm sachen in wert 30-40€ gestohlen.die polizei ist auch gekommen hat meine Daten genommen und jetzt ich weiß nicht was ich erwarten??? Bitte eine antwort weil bald ich muss meine aufenthalt Verlängerung bekommen und ich habe viel angst dass ich nicht mehr weiter bekomme .bin kein jugendliche .hab ein kind mit deutsche pass .danke für ihre antwort

    3. Anonym

      Hallo Irene, dieser Beitrag ist alt, daher weiß ich nicht, ob du meinen Kommentar sehen wirst. Aber ich wollte wissen, ob Sie eine Antwort haben? Danke im Voraus

  15. Anonym

    Guten Tag , habe aus Geldnot gestern ein Handy im Mediamarkt eingesteckt. Hatte den Laden aber noch nicht verlassen und wurde dann angesprochen. Habe die Tat sofort gestanden und war offen und ehrlich. Komme ich jetzt ins Gefängnis?

    1. Anonym

      Hallo komme aus der Schweiz. Habe versehntlich beim Self Scanning nicht alles gescannt bzw. einige Artikel waren scheinbar nicht aufrufbar. Es wurde keine Polizei gerufen, ich habe den Betrag sofort bezahlt und musste noch eine Pauschale zahlen wegen dem Aufwand. Hausverbot habe ich auch erhalten. Nachdem ich dann alles gezahlt hatte was kein Problem war hiess es aber er wird einen Strafantrag stellen. Ich habe keine Einträge im Register oder Vorstrafen. Was wird hier passieren bzw. womit muss ich rechnen ?

  16. Holzner

    Hallo
    Ein bekannter hat mir anvertraut, er wurde beim Diebstahl im Supermarkt erwischt. Ca 20€ Lebensmittel. Hat die Sachen ausgepackt und eingesteckt. Ist nicht vorbestraft soweit ich weiß. Er hat Angst er muss ins Gefängnis. Was wird aus ihm werden? Ist nicht eher mit Geldstrafe zu rechnen?
    Danke für die Info in voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Holzner,
      ob ein Ladendieb zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt wird, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Diese wird der Strafrichter in sein Urteil mit einbeziehen und z. B. berücksichtigen, was für den Täter und was gegen ihn spricht. Hat er aus eigennützigen Gründen gestohlen oder aufgrund einer Zwangslage? Wie hoch ist der entstandene Schaden? Ist der Täter bereits vorbestraft? Wie hat er sich nach der Tat verhalten? Ersttäter werden in der Regel milder bestraft als Wiederholungstäter. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Till

    Ich hab bei einem
    Markt eine Dose genommen die mein Kumpel grade unbezahlt ausgetrunken hat, und diese in den Pfand Automaten getan. Mit meinem restlichen Geld und dem Bon hatte ich genug für eine Dose Cola. Die Ladendetektive haben uns vor dem Ausgang gestoppt und die Polizei gerufen. Ich bin 15 Jahre alt und wurde im Polizeiwagen zur Wache gebracht. Ich habe nun ein lebenslanges Hausverbot, eine Anzeige bei der Polizei und weitere Folgen vom Anwalt der Märkte.
    Was kann ich tun?
    Anwalt einschalten?
    (Ersttäter)

    1. anwalt.org

      Hallo Till,
      ein Anwalt für Strafrecht kann Sie umfassend beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Suzana

        Ich habe mehr mal geklaut
        Und jetzt habe ich Angst
        Muss ich im Gefängnis

  18. anonym

    Hatte ein Diebstahl bei h&m im wert von 5 euro und wollte fragen was mich erwarteten wird.
    (Bin erst 15 und es ist mein erster diebstahl , es war auch keine Polizei anwesend)

    1. anwalt.org

      Hallo anonym,
      sofern das Geschäft einen entsprechenden Strafantrag stellt, werden Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln. Unter Umständen erhebt der Staatsanwalt Klage vor dem Jugendgericht. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren werden noch keine Strafen nach dem Strafgesetzbuch (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) verhängt. Stattdessen wird der Jugendrichter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verhängen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Ivana

    Letztes Jahr habe ich eine Geldstrafe von 230€ wegen Diebstahls im Wert von 10€ im Kaufland erhalten. Nun habe ich eine Anzeige von dm erhalten wegen Diebstahls im Wert von 3,95€. Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen, den Bogen habe ich bereits ausgefüllt und zugegeben?

    1. Lilly

      Du kriegst wenn es dein erstes mal war auf keinen fall eine schlimme Strafe bei dem Diebstahlwert wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt

  20. Scheller

    Hallo!
    Habe zuletzt während meines Einkaufs 4 Päckchen Zigaretten eingesteckt. Die anderen Sachen habe ich natürlich bezahlt. Habe die Tat sofort zugegeben Die Polizei wurde nicht gerufen. Allerdings stehe ich unter Führungsaufsicht (drei Jahre, noch 1,5 Jahre). Saß zuletzt knapp 10 Jahre in Haft wegen Raubes und zahlreicher schweren Diebstähle hochwertiger Sachen. 1,5 Jahre in Freiheit ohne Auffälligkeiten mit regelmäßigen Besuchen bei der Führungsaufsicht. Was passiert jetzt vermutlich mit mir? Welche Szenarien kommen in Frage?
    Danke für Ihre Antwort

    1. Anonym

      Was passiert wenn man was im Wert von 90€ geklaut hat und erwischt wird und die Polizei gerufen wurde und man 16-17 Jahre alt ist und die Adresse aufgenommen wurde also was kriegt man für eine Strafe wenn das,dass erste mal war?

      1. günter

        Du bekommst eine Geldstrafe

        1. Julia

          Hallo!

          Ich habe vor paar Tagen bei C paar Sachen im Wert von 89 € geklaut.(bin 20 und zum ersten mal was geklaut)
          Ich habe sofort zugegeben, dass ich die Sachen geklaut habe und habe die sofort zurückgegeben.
          Ich sollte bei C eine Strafe in Höhe von 60 Euro zahlen, hattw aber ncijt genug Geld dabei, deswegen meinten die, dass es dann zum Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.
          Polizei wurde nicht angerufen, habe aber jetzt einen Brief von Polizei bekommen, wo ich eine Aussage stellen soll.
          Wie ich verstanden habe, soll später eine Beurteilung von dem Staatsanwaltschaft geben.
          Weiß jmd von euch, was für Strafe man kriegt und wie lange es dauert, bis man eine Antwort von Staatsanwaltschaft bekommt?

          Ich würde mich sehr auf eine Rückmeldung freuen.

        2. Anonym

          Ich bin 12 Jahre alt und hab eine Dose geklaut und wurde nicht erwischt was passiert jetzt verfolgen sie mich auf wegen einer kleiner Dose ich hab Angst und ich hoffe auf Aufklärungen. Ps es war in einem rewe

      2. Lilly

        Es wird auch natürlich ein Verfahren geben. Man kriegt eine Vorladung auf die Polizeiwache, wo man alles erklären kann. Jedoch muss man die Vorladung nicht wahrnehmen und kann sie mit einem Rückschreiben ablehnen. Ich in meinem Fall (14 Jahre an der Tatzeit, 15€ Diebstahlwert) habe mit meinen Eltern einen Brief an die Polizei geschrieben und bin nicht zu dem Termin gegangen. Knappe 3 Wochen danach habe ich einen Brief bekommen, wo drinnen stand das ich einen 2 Seitigen Aufsatz über das Thema Diebstahl schreiben soll. Außerdem musste ich den Diebstahlwert und 50€ direkt vor Ort als Strafe zahlen. Wenn man zur Vorladung geht sollte man seine „Geschichte “ gut ausformuliert haben um alles Wahrheitsgemäß zu schildern aber trotzdem so wenig wie möglich reden, da die Polizei natürlich ihre Tricks hat

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