Rufmord: Welche Strafe droht für Schmutzkampagnen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was ist Rufmord? Eine Definition, Beispiele und das mögliche Strafmaß liefert dieser Ratgeber.
Was ist Rufmord? Eine Definition, Beispiele und das mögliche Strafmaß liefert dieser Ratgeber.

FAQ: Rufmord

Was ist eine Rufschädigung?

Laut Definition werden beim Rufmord oder einer Rufschädigung Behauptungen verbreitet, die das Ansehen einer Person beeinträchtigen sollen. Solch gezielte und wiederholte Diffamierungen können Existenzen gefährden.

Ist Rufmord laut StGB strafbar?

Im Strafgesetzbuch (StGB) gibt es keinen eigenen Tatbestand für Rufmord. Das Gesetz ermöglicht allerdings eine Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB). Abhängig von den Tatumständen kommt entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von einem bzw. zwei Jahren in Betracht.

Wie kann ich mich gegen eine Rufmordkampagne wehren?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Rufschädigung zur Anzeige zu bringen. Darüber hinaus sollten vor allem Personen in der Öffentlichkeit und Unternehmen im Zuge des Online Reputation Managements Maßnahmen ergreifen, um die Reputationsschäden und deren Auswirkungen einzudämmen.

Rufmord: Was ist das?

Auch eine Google-Rezension kann eine Rufschädigung beinhalten und somit strafbar sein.
Auch eine Google-Rezension kann eine Rufschädigung beinhalten und somit strafbar sein.

Ein guter Ruf ist insbesondere in der Geschäftswelt von großer Bedeutung, bildet er doch meist die Basis für das Vertrauen der Kunden. Aber auch im privaten Alltag sind wir darum bemüht, eine Rufschädigung zu vermeiden.

Werden gezielt Äußerungen verbreitet, die den Ruf, das Ansehen oder die Würde einer Person, einer Organisation oder eines Unternehmens schädigen sollen, ist in der Regel von Rufmord die Rede.

Bei dieser Bezeichnung handelt es sich nicht um einen juristischen Fachbegriff, sondern um einen umgangssprachlichen Ausdruck. Eine eindeutige, vom Gesetzgeber vorgegebene Begriffserklärung gibt es daher nicht. Doch wie kann eine Rufschädigung konkret aussehen? Mögliche Beispiele wären:

  • Unwahrheiten: „Herr X schlägt seine Frau.“, „Die Firma Y hinterzieht Steuern.“ 
  • Schmähkritik: Konkurrenz zusammenhanglos als „Scharlatane“ bezeichnen
  • Gerüchte: „Ich glaube, der Gärtner von Frau Z arbeitet schwarz.“

Natürlich gibt es zum Rufmord noch weitere Beispiele, wobei es im Einzelfall immer zu klären gilt, ob ein bestimmtes Verhalten dazu geeignet ist, den Ruf einer Person zu beeinträchtigen. Unter Umständen tragen auch die Medien zur Rufschädigung bei, indem sie Gerüchte verbreiten. Gleiches gilt, wenn zum Beispiel über Verbrechen berichtet wird und der vollständige Name des Verdächtigen weitergegeben wird, obwohl eigentlich eine Anonymisierung hätte erfolgen müssen.

Was droht für rufschädigende Äußerungen?

Rufschädigung einer Privatperson: Die Strafe legt bei einer Verurteilung der Richter fest.
Rufschädigung einer Privatperson: Die Strafe legt bei einer Verurteilung der Richter fest.

Da es sich beim Rufmord nicht um eine juristische Bezeichnung handelt, sieht der Gesetzgeber dafür auch keinen eigenen Straftatbestand vor. Dennoch ist es grundsätzlich möglich, entsprechende Äußerungen strafrechtlich zu ahnden. So kommen bei Rufmord und Rufschädigung laut StGB die Tatbestände üble Nachrede und Verleumdung infrage.

Durch den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) lässt sich die Verbreitung von Tatsachen, die eine Person öffentlich schlecht dastehen lassen, sanktionieren. Dabei kann der Täter seine Aussage nicht beweisen. Laut dem StGB müssen Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Wie lange die Haft maximal dauern kann, hängt dabei von den Tatumständen ab. So liegt das Strafmaß regulär bei einem Jahr, erfolgt die üble Nachrede hingegen öffentlich, erhöht sich dieses auf maximal zwei Jahre.

Alternativ dazu ist bei Rufmord auch eine Anzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) möglich. In diesem Fall stellt der Täter nachweislich eine falsche Behauptung auf, um die öffentliche Meinung herabzuwürdigen. Das StGB sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor, wobei bei einer öffentlichen Verleumdung auch bis zu fünf Jahre Haft möglich sind. 

Häufig droht bei Rufmord eine Geldstrafe. Wie hoch diese ausfällt, bestimmt das Gericht mit Blick auf die Umstände der Tat. Gemäß § 40 StGB erfolgt die Bemessung anhand von Tagessätzen. Die Anzahl der Tagessätze ergibt sich dabei aus der individuellen Schuld des Täters, während die Höhe des Tagessatzes von dessen Nettoeinkommen abhängt. So soll sichergestellt werden, dass auch bei einer Rufschädigung die Strafe alle Täter möglichst gleich schwer trifft. Darüber hinaus kann auch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz wegen einer Rufschädigung bestehen.

Anzeige wegen Rufmord: Wie beweisen Opfer die Tat?

Erstatten Sie wegen Rufmord Anzeige, sollten Sie Beweise für die Tat vorbringen.
Erstatten Sie wegen Rufmord Anzeige, sollten Sie Beweise für die Tat vorbringen.

Liegt ein Rufmord vor, haben die geschädigten Personen grundsätzlich die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei ist sowohl ein strafrechtliches als auch ein zivilrechtliches Vorgehen möglich. Stellen Sie einen Strafantrag wegen Verleumdung oder übler Nachrede, kann dies zur Verurteilung des Täters führen. Gehen Sie zivilrechtlich gegen den Täter vor, können Sie unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen. Wie gut Ihre Chancen dabei stehen, sollten Sie ggf. mit einem fachkundigen Anwalt besprechen.

Damit die Anzeigen bei einer Rufschädigung möglichst erfolgsversprechend sind, sollten Sie alle Informationen zu den Äußerungen sammeln. Erstellen Sie dazu Screenshots und notieren Sie sich die Ereignisse. Es ist außerdem sinnvoll, sich mögliche Zeugenaussagen zu sichern.

Bevor Sie Anzeige erstatten, sollten Sie grundsätzlich versuchen, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Gehen Sie auf den Täter zu – auch wenn dies schwerfällt – und sprechen Sie miteinander. Im Idealfall erreichen Sie dadurch, dass dieser die Behauptung unterlässt und/oder zurücknimmt.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

3 Gedanken zu „Rufmord: Welche Strafe droht für Schmutzkampagnen?

  1. Jan F

    Moin
    ich habe auf einer Baustelle eine Rolle Kabel mitgehen lassen,was ich auch bereue
    nun verbreitet mein ehemaliger Chef diese blöde Sache bei uns im Ort
    kann ich da etwas machen?

  2. Staley S

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    anbei erzähle ich mein Anliegen und bitte Sie um anwaltliche Hilfe.

    Ich habe einen neuen verschweißen Artikel an B2B verkauft. Der Artikel hat ihm nicht gefallen und wollte ihn zurück. Ich habe mitgeteilt, dass das nicht möglich ist, da es in B2B kein gesetzliches Rückgaberecht gibt. Danach startete er mich zu beleidigen und hat meine persönlichen Bilder überall im Netz und besonders in Facebook gepostet, dass ich ein Betrüger bin, was gar nicht der Fall ist.

    Jetzt wurden so viele Großhändler über mich falsch informiert und keiner mehr bei mir was kaufen. Dadurch entsteht mir Schadensersatz wegen Rufschädigung/Verleumdung. Alle Beweise sind vorhanden. Bis jetzt habe ich nur zwei Beiträge entdeckt, es sind aber sicherlich viel mehr, da er meinte, er hat es überall gepostet!

    Ich hoffe, dass Sie mir helfen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Staley S

  3. Anna

    Danke. Kompakte ainfos auf den Punkt. Sowas brauche ich.

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