Straftaten gibt es vielzählige. Das Strafgesetzbuch (kurz: StGB) kennt verschiedene Delikte, die jeweils unterschiedliche Tathandlungen und Rechtsfolgen vorsehen. Einige von ihnen richten sich gegen das Vermögen einer Person, andere gegen deren körperliche Integrität und wieder andere gegen die persönliche Ehre. So manchem Täter droht eine Geldstrafe, während anderen sogar eine Freiheitsstrafe blüht.
Im folgenden Ratgeber widmen wir uns dem Tatbestand der Verleumdung. Dabei wollen wir für Sie klären, welcher Paragraph die Verleumdung regelt, welche Strafe Tätern in Deutschland droht, wann Verjährung eintritt, ob im Falle einer Anzeige ein Anwalt für Strafrecht konsultiert werden sollte und vieles mehr. Hier bekommen Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.
Inhalt
FAQ: Verleumdung
Hier können Sie nachlesen, wann gemäß Strafrecht in Deutschland eine Verleumdung vorliegt.
Bei einer Verleumdung wird, je nach Schwere der Tat, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe fällig.
In aller Regel haben Betroffene drei Jahre Zeit, um eine Anzeige wegen einer Verleumdung zu stellen.
Gesetzliche Regelung und Strafmaß der Verleumdung
Im Strafgesetzbuch findet die Verleumdung ihre gesetzliche Grundlage in § 187. Die Norm ist Teil des 14. Abschnitts des StGB, welcher den Titel „Beleidigung“ trägt und die Delikte umfasst, die sich gegen die persönliche Ehre einer Person richten.
Neben der Verleumdung sind hier auch die Beleidigung und die üble Nachrede verankert. In § 187 StGB heißt es:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Strafe, die bei Verleumdung in Betracht kommt, kann zum einen eine Geldstrafe und zum anderen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sein.
Was bedeutet Verleumdung gemäß Strafrecht?
Laut Definition bedeutet Verleumdung, dass jemand über eine andere Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt und dabei weiß, dass diese nicht der Wahrheit entsprechen. Bei jener Behauptung muss es sich um die Kundgabe einer Tatsache handeln und nicht etwa um ein persönliches Werturteil.
Eine Tatsache ist jeder Zustand und Umstand, der sich theoretisch beweisen ließe. Im Gegensatz dazu stellt sich ein Werturteil als Äußerung eines persönlichen Dafür- oder Dagegenhaltens, also einer Meinung, dar.
Die Tatsachenbehauptung muss im Rahmen des Vergehens der Verleumdung unwahr sein und sich zudem gegen einen Dritten richten. Dies bedeutet, dass derjenige, gegenüber dem sie geäußert wird, nicht derjenige sein darf, gegen den sich die Behauptung richtet. Die Tatsache muss ferner mittels Behaupten oder Verbreiten kundgetan werden.
Behaupten bedeutet dabei, dass jemand eine Tatsache als nach eigenem Wissen zutreffend darstellt. Verbreiten meint die Darstellung der Tatsache als fremdes Wissen.
Verleumdung: Beispiel zur Veranschaulichung
Damit die Verleumdung ihrer Bedeutung nach richtig erfasst werden kann, wollen wir Ihnen ein kleines Beispiel aufzeigen:
Person A trifft auf Person B und erzählt ihr, dass Person C es grundsätzlich mit ihrer Steuererklärung nicht allzu ernst nehmen würde und dem Staat hierdurch schadet. Tatsächlich weiß A jedoch, dass dies nicht stimmt und C stattdessen seine Steuererklärung stets gewissenhaft einreicht.
Ist ein Strafantrag bei Verleumdung notwendig?
Manche gesetzlich normierten Straftaten sind nur auf Antrag verfolgbar. Dies gilt auch für den Tatbestand des § 187 StGB. Eine Strafanzeige wegen Verleumdung reicht also nicht aus, um ein Verfahren in Gang zu setzen.
Bei einer Anzeige handelt es sich nämlich lediglich um die Mittelung eines verdachtsbegründenden Sachverhaltes, wohingegen bei einem Strafantrag der ernsthafte Wille zum Ausdruck gelangt, dass gegen den Betroffenen ermittelt werden soll. Das Antragserfordernis ergibt sich für sämtliche Beleidigungsdelikte, also auch für die Beleidigung und die üble Nachrede, aus § 194 StGB.
Verleumdung: Wann tritt Verjährung ein?
Grundsätzlich unterliegen nach deutschem Strafrecht die meisten Delikte einer Verjährung, auch die Verleumdung. Zum einen gibt es die Verfolgungsverjährung, welche in § 78 StGB gesetzlich normiert ist. Sie besagt, dass nach dem Ablauf einer gewissen Frist eine Tat nicht mehr behördlich verfolgbar ist. Polizei und Staatsanwaltschaft können sodann nicht gegen eine in Verdacht stehende Person ermitteln.
Zum anderen existiert eine Frist zur Vollstreckungsverjährung, welche ihre gesetzliche Grundlage in § 79 StGB findet. Um diese Frist für eine Straftat zu ermitteln, kommt es stets auf die jeweils verhängte Strafe an. Beginn der Frist ist hierbei der Zeitpunkt, in dem die gerichtliche Entscheidung in Rechtskraft erwächst.
Die Frist zur Verfolgungsverjährung richtet sich nach dem jeweiligen Höchstmaß und beträgt gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB fünf Jahre. Sie beginnt ab Beendigung der Tat zu laufen.
Verleumdungsanzeige und/oder Verleumdungsklage: Was nun?
Personen, gegen die Anzeige wegen Verleumdung erstattet wurde, stellen sich in der Regel die Frage, wie sie sich nunmehr zu verhalten haben. Der Weg zu einem erfahrenen Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht ist hierbei zu empfehlen. Er weiß, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, kann für Sie Akteneinsicht nehmen und daraus die notwendigen Schlüsse für die ideale Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall ziehen.
Dabei geraten Beschuldigte, die sich im Rahmen ihrer Vernehmung zum Vorwurf der Verleumdung äußern sollen, oftmals in die Situation, unbedacht Aussagen zu tätigen. Ein Rechtsanwalt hingegen kann für Sie ausloten, ob und in welchem Umfang es sinnvoll ist, sich überhaupt zu den Vorwürfen zu äußern.
Jeder Beschuldigte hat nämlich auch das Recht, zu schweigen, ohne dass dies durch den Richter negativ gewertet werden darf. Nicht Sie müssen vor Gericht Ihre Unschuld beweisen. Der Staat muss stattdessen die Begehung einer Tat, in dem Fall einer Verleumdung, beweisen. Dieses wichtige Prinzip sollten sich Beschuldigte stets vor Augen halten.
Guten Tag,
Nach langer Arbeitslosigkeit zeigte ich einen eindeutigen willem wieder ins Berufsleben einzutauchen. Um mit den Einstieg zu erleichtern, bot mir das Amt an, eine weiterbildung zu Finanzieren. Bis diese aber begann sollten noch ein Paar Monate dazwischen lagen. Meine Idee war es bis dahin in Teilzeit zu Bedienen, eben auch um ein Bisschen was für die Haushaltslasse dazu zu verdienen. Ich war noch so ehrlich und sprach mit meiner Beraterin über mein Vorhaben. Sie riet mir davon ab mit der Begründung das ich dann erstens zu viele abzüge habe und zweitens, die Gefahr besteht das mir die Weiterbildung nicht Finanziert wird. Ich war etwas Frustriert und fragte, wenn ich jetzt statt auf 520 €, auf 100 € Basis arbeite, ob das dann eher inordnung ginge, da ich das geld wirklich brauche. Das bejahte sie. Ich beendete das gespräch mit, „ich möchte keine Probleme und rede mit dem Mann der mich einstellen würde, darüber das er mich doch bitte auf 100 € Basis einstellt). Gesagt getan..
… nicht mal einen Monat später bekomme ich ein Schreiben vom Amt, das sie mich auf 98 € kürzen da ihnen zu Ohren gekommen ist, ich würde auf 520 € Arbeiten und hätte das nicht mal angemeldet. Ich wurde um meine Mitwirkung gebeten und ließ meinen Arbeitgeber das angehängte Formular ausfüllen in dem bestätigt wurde das ich lediglich auf 120 € Basis arbeite und gab das zusammen mit der Lohn Abrechnung ab. Seit her sind es jetzt nur 298 € was ich vom Amt bekomme, schon wieder mit der Bemerkung ich würde zu viel verdienen. Zusammen mit meinem Mann haben wir abzüglich aller Rechnungen gerade mal 172 € mit denen wir ungelogen 30 – 31 Tage auskommen müssen.
Ich weiß genau das diese Komische Beraterin da ihre Hand im Spiel hat und einfach behauptet hat ich würde auf 520 €/Mon. Arbeiten. Sie ist auf dem Besten Weg mich und meine Familie Finanziell zu ruinieren.. unser Schulden Turm von Privat wächst von Monat zu Monat mehr weil wir nicht wissen wie wir es meistern sollen. Ich leide Psychisch unter dem was sie sich da über mich behauptet. Die Weiterbildung läuft super, mir ist sogar schon ein Sicherer Job versprochen worden wenn ich nächstes Jahr die Prüfungen bestehe. Aber die Finanzielle Not, die ich durch die Falsche Behauptung und der Ignoranz des Bearbeiters erlebe, hält meine Freude in Grenzen.
Nun zur Frage, zählt das auch zur Verleumdung
und, kann ich gegen diese Frau vorgehen?
am liebsten würde ich die Beraterin, wie auch den der die Finanzen bei mir macht, auf Schadensersatz verklagen, aber ich hab absolut keine Ahnung ob das in diese Kategorie fällt.
Am 12.09.2023 machte ich einen Waldspaziergang. Ich traf einen Jagdaufseher, der mir vorwarf, ich hätte aus mehreren Widltierkameras Speicherkarten gestohlen. Als Beweis zeigte er mir ein Bild auf seinem Smartphione, bei dem eine Person im Abstand von 3 – 4 m an der Wildkamera vorbeiging. Diese Person ging nicht auf die Kamera zu, sondern vorbei. Ich machte dem Jagdaufseher den Vorschlag, daß wir beide zur Polizei fahren, und er mich anzeigen solle wegen Diebstahl und ich ihn anzeigen würde wegen Beileidigung , da ich nichts getan hatte. Dies lehnte er ab. Ich wandte mich an den Schiedsmann unsere Verbandsgemeinde (in Rhein.-Pfalz), der den Jagdaufseher und mich zu einem Sühneversuch einlud (Antrag auf Sühneversuch von mir gestellt am 25.09.2023) Kurz vor dem Termin zeigte mich der Jagdaufseher (pensionierter Polizeibeamter) doch bei der Polizei wegen Diebstahls. Am 07.12.2023 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, daß das Ermittlungsverfahren gem. § 170 (2) eingestellt wuirde. Ich möchte für die diffamierende Anschuldigung Schmerzensgeld haben. Besteht ein solcher Anspruch?=
Mit freundl. Grüßen
Hermann-J. C.
Guten Tag,
ich werde beschuldigt, verleumdet, 5 Monatsmieten sowohl von meinem ehemaligen Mieter, als auch vom Jobcenter erhalten zu haben und nicht zurück gezahlt zu haben. Dies entspricht nicht der Wahrheit und kann auch bewiesen werden.. Mein ehemaliger ging zum Rechtsanwalt diesbezüglich.
Kann ich hier eine Anzeige wegen Verleumdung machen? Ist das sinnvoll!? Ich fühle mich in meiner Ehre gekränkt.
Danke für Ihre Antwort
LG Volker G
In einem Buch verbreitet ein Autor Unwahrheiten über meinen Großvater. Als Ehefrau ist seine Schwester angegeben, nicht seine tatsächliche Ehefrau. Das Werk wird bereits als Referenzwerk in anderen Publikationen angegeben. Der Verlag weigert sich, die Kontaktdaten des Autors herauszugeben, der Autor ist aber übers Netz nicht zu ermitteln. Ungünstigerweise ist der Autor irgendwas französischsprachiges und der Verlag diese komische LuluPress, wo selbst die Mitarbeiter nur Vornamen haben, also alles andere als ein seriöses Unternehmen. Das Buch wurde aber mit ISBN publiziert, der Autor muß also Kontakdaten angegeben haben, denn eine ISBN muß man entweder erwerben, oder man muß mit einem Verlag einen regelrechten Vertrag abschließen. In beiden Fällen müssen Kontaktdaten hinterlegt werden. Möchte ich also eine Korrrektur des Inhatls erzwingen, muß ich wohl den Verlag verklagen, da der einfache Weg, den Autor zu kontaktieren und auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, vom Verlag verweigert wird. Was ist der genaue Tatbestand. Auf Englisch würde ich sagen „Publication of lies and slander“. Welche Fachrichtung sollte der Anwalt haben?
Hallo,
ich habe einen Freund im Ausland, der eine Frage hat und sich über die Antwort freuen würde.
der Fall:
Sind Täter und Opfer nichtdeutsche Staatsbürger, lebt der Täter in Deutschland und diffamiert dieses nicht in Deutschland lebende Opfer durch das Posten von Videos auf YouTube und Instagram. Diese Veröffentlichungen verletzen die Würde der anderen Person mit Beweisen.
Die Frage:
hat das Opfer dann das Recht, ihn vor deutschen Gerichten zu verklagen, obwohl er außerhalb Deutschlands lebt und eine andere Staatsangehörigkeit besitzt?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Grüße
Hallo
Guten Tag.
dankeschön für die erklärung zu diesem thema.
Könnten Sie meine Zweifel zerstreuen, dass das Verbrechen der Verleumdung und Verleumdung nicht als Verletzung der Würde einer Person bezeichnet wird?
können wir es als ein Verbrechen gegen Ehre und Würde betrachten?können wir es als ein Verbrechen gegen Ehre und Würde betrachten?
Grüße
Itamar
Der Vater meines Sohnes verweigerte den gesetzlichen Unterhalt für sein Kind. Er erpresste mich damals !983, mit den Worten: Wenn ich zahlen muss, darf das Kind nicht mehr zu seinen Großeltern.
Weil ich selbst keine Familie mehr hatte und auch wollte, dass mein Sohn seinen Großvater behält (Der Trennungsgrund von meinem Mann war ein pathologisches Verhältnis zu dessen Mutter die forderte, dass ich mein zweites Kind abtreiben muss, weil sie nur ein Enkelkind haben wollte…)
Nun behauptet mein Exmann seinem Sohn gegenüber, dass er 25 Jahre lang Unterhalt zahlte und ich eine Lügnerin sei, wenn ich das Gegenteil behaupte.
Was kann ich tun, um meinem Sohn zu beweisen, dass sein Vater der Lügner ist?
Geht da eine Verleumdungsklage?
Grüße
Ingrid
Danke für diesen Beitrag über Verleumdung. Mein Bruder ist Opfer einer Verleumdung geworden und möchte sich nun an einen Fachanwalt für Opferrecht wenden. Interessant, dass Verbreiten die Darstellung der Tatsache als fremdes Wissen bedeutet.
Gilt für die Verleumdung neben „wider besseres Wissen“ auch „infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt“ wie beim Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs von Nichtberechtigten? Weil wider besseres Wissen ist viel schwieriger zu beweisen als grobe Fahrlässigkeit und es fühlt sich zumindest für mich so an, als sollte der Straftatbestand dadurch ebenso erfüllt sein. Ist er bei grober Fahrlässigkeit ebenso erfüllt oder bin ich da doch nur bei Übler Nachrede?