Was ist Menschenhandel? Definition und Strafe gemäß StGB

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Menschenhandel ist laut StGB eine schwere Straftat.
Menschenhandel ist laut StGB eine schwere Straftat.

FAQ: Menschenhandel in Deutschland

Was bedeutet Menschenhandel?

Der Menschenhandel wird in § 232 Strafgesetzbuch (StGB) definiert und umfasst unter anderem das Anwerben oder Beherbergen einer Person, um diese auszubeuten. Die betreffende Person befindet sich in aller Regel in einer Zwangslage oder ist hilflos. Eine Straftat aus dem Bereich „Menschenhandel“ ist zum Beispiel die Zwangsprostitution.

Welche Arten von Menschenhandel gibt es?

Zu den unterschiedlichen Arten des Menschenhandels gemäß Strafgesetzbuch gehören: Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Anstiftung zur Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen sowie die rechtswidrige Organentnahme.

Wie findet Menschenhandel statt?

Menschenhandel kann auf unterschiedlichen Wegen stattfinden. So können Menschen in einer Zwangslage zum Beispiel aus dem Ausland angeworben und mit der Aussicht auf eine Arbeit, bei welcher sie gutes Geld verdienen, nach Deutschland gelockt werden. Das „Arbeitsverhältnis“ zeichnet sich dann allerdings durch Ausbeutung aus.

Welches Strafmaß sieht das StGB für Menschenhandel vor?

Je nach Art und Schwere vom Menschenhandel ist auch ein unterschiedliches Strafmaß vorgesehen. Es beträgt mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen und bei einem Menschenhandel mit Minderjährigen kann eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren durch das Gericht ausgesprochen werden.

Definition des Begriffs „Menschenhandel“

Menschenhandel: Auch die Zwangsprostitution fällt unter diesen Begriff.
Menschenhandel: Auch die Zwangsprostitution fällt unter diesen Begriff.

In Antike und Mittelalter war die Sklaverei in vielen Teilen der Welt ein Bestandteil des alltäglichen Lebens. Menschen wurden als Waren verkauft und ausgebeutet. Der Sklavenhandel florierte und machte viele „Geschäftsmänner“ reich.

Wer denkt, die Sklaverei sei seit dem Mittelalter ausgestorben, der irrt sich: Auch in der heutigen Zeit werden Menschen ausgebeutet und gegen ihren Willen zu verschiedenen Arbeiten gezwungen. Heutzutage handelt es sich dabei nicht um Sklaverei, sondern um Menschenhandel.

Im Gegensatz zur Antike handelt es sich dabei heute allerdings um einen schweren Straftatbestand, welcher durch Polizei und Justiz entsprechend verfolgt und geahndet wird. Der Begriff „Menschenhandel“ wird vom Bundeskriminalamt folgendermaßen definiert:

Unter „Menschenhandel“ (§ 232 StGB) wird das Anwerben, die Beförderung, die Weitergabe, das Beherbergen oder die Aufnahme von Personen zum Zweck der Ausbeutung verstanden. […]

Verschiedene Arten von Menschenhandel

Menschenhandel kann in der heutigen Zeit unterschiedliche Formen annehmen. Um diese besser strafrechtlich verfolgen zu können, gibt es seit Oktober 2016 für jede Art vom Menschenhandel einen eigenen Straftatbestand. Das sind:

  • Zwangsprostitution
  • Zwangsarbeit
  • Ausbeutung der Arbeitskraft
  • Ausbeutung durch Bettelei
  • Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen
  • Rechtswidrige Organentnahme

Wichtig: Die Aufklärung von Delikten aus dem Bereich des Menschenhandels fällt nicht nur in den Aufgabenbereich der Polizei. Sie fällt seit 2019 auch in den Zuständigkeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.

Gibt es noch Menschenhandel in Deutschland? Statistik

Menschenhandel in Deutschland: Laut Statistik gibt es einige Fälle.
Menschenhandel in Deutschland: Laut Statistik gibt es einige Fälle.

Laut einem am 9. Februar 2023 veröffentlichten Bericht von EUROSTAT wurden im Jahr 2021 in der EU 7.155 Betroffene von Menschenhandel registriert. Das entsprach einem Plus von zehn Prozent gegenüber dem Wert des Vorjahres.

Auch in Deutschland kam es zu vielen Fällen, in denen ein Menschenhandel strafrechtlich verfolgt wurde. Laut Bundeslagebild 2022 vom Bundeskriminalamt gab es zum Beispiel im Jahr 2022 346 Verfahren im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung. Im Bereich der Arbeitsausbeutung wurden 34 Verfahren registriert.

Zudem stellte das BKA einen merklichen Rückgang der Verfahrenszahlen bei der Ausbeutung Minderjähriger fest. Das Problem an dieser Statistik ist allerdings: Die Dunkelziffer liegt schätzungsweise sehr hoch, da nicht alle Delikte im Zusammenhang mit dem Menschenhandel aufgedeckt bzw. verfolgt werden.

Strafe für Menschenhandel gemäß StGB

Der Menschenhandel stellt einen eigenen Straftatbestand in § 232 StGB dar. Sind die Merkmale für diese Straftat erfüllt, sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn Gewalt oder eine Entführung im Spiel sind, kann das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren erhöht werden.

Für einzelne Arten vom Menschenhandel gibt es eigene Paragraphen im Strafgesetzbuch. So wird zum Beispiel in § 232a StGB das Strafmaß für eine Zwangsprostitution definiert. In Absatz 1 heißt es diesbezüglich:

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,

1. die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder

2. sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.

Bereits der Versuch ist strafbar. Auch bei Zwangsarbeit kann eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren drohen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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