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FAQ: Identitätsdiebstahl
Bei einem Identitätsdiebstahl nutzt der Täter personenbezogene Daten eines Dritten für kriminelle Zwecke. Er kann zum Beispiel im Namen des Opfers Bestellungen vornehmen, Abonnements abschließen oder auch Fake-Profile in sozialen Netzwerken erstellen und somit sein Opfer diskreditieren und in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Der Identitätsdiebstahl hat keinen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB). Es gibt aber eine Reihe von Tatbeständen, die in Betracht kommen. Das sind zum Beispiel: Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB) oder Computersabotage (§ 303b StGB). Alle diese Straftaten werden mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
Stellen Sie fest, dass jemand Ihre Daten geklaut hat und diese verwendet, sollten Sie sofort der Polizei den Identitätsdiebstahl melden und Strafanzeige erstatten. Diese kann entsprechende Ermittlungen einsetzen. Sind auch Ihre Bankdaten betroffen, sollten Sie dringend Ihre Konten sperren lassen.
Was genau ist ein Identitätsdiebstahl im Internet?
Mit der zunehmenden Digitalisierung ist auch der Bereich der Internetkriminalität immer größer geworden. Verbrecher haben im World Wide Web zahlreiche Möglichkeiten, kriminelle Handlungen zu vollziehen.
Nicht selten kommt es auch zu einem Identitätsdiebstahl. Das bedeutet, dass ein Krimineller sich die Daten eines Dritten beschafft, zum Beispiel dessen Zugangsdaten für E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile, die Adresse oder auch die Zugangsdaten für die Bankkonten handeln.
Ein solcher Datenklau kann auf unterschiedlichen Wegen vollzogen werden. Nicht selten nutzen die Täter dafür Schadprogramme (Trojaner), um an die benötigten Datensätze zu kommen und dem Betroffenen auf unterschiedlichen Wegen zu schaden.
Haben die Datendiebe Zugang zu Ihren Bankdaten, können diese damit Einkäufe tätigen oder Abos abschließen und so große finanzielle Schäden verursachen. Zudem kann der Täter auch auf Ihren Namen Profile in sozialen Medien oder auf Dating-Portalen anlegen und Sie damit diskreditieren.
Können Sie einen Identitätsdiebstahl bei der Polizei zur Anzeige bringen?
Was können Sie tun, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer von einem Identitätsdiebstahl geworden sind? In jedem Fall ist schnelles Handeln gefragt! Soweit möglich sollten Sie überall umgehend Ihre Passwörter ändern.
Sind auch Ihre Bankdaten betroffen, müssen Sie die Konten sperren lassen, damit die Verbrecher nicht einen noch größeren finanziellen Schaden anrichten. Haben Sie diese Schritte vollzogen, sollten Sie den Identitätsdiebstahl anzeigen. Zu diesem Zweck können Sie sich an die nächst gelegene Polizeistelle wenden.
Anzeige wegen Identitätsdiebstahl: Diese Strafe droht
In Deutschland hat der Identitätsdiebstahl keinen eigenen § im Strafgesetzbuch. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine solche Tat ohne Strafe bleibt. Es kommen vielmehr ganz unterschiedliche Tatbestände in diesem Zusammenhang in Betracht.
So kann es sich zum Beispiel um das Ausspähen von Daten handeln. § 202a StGB definiert diesbezüglich:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Zudem kommen im Zusammenhang mit einem Identitätsdiebstahl insbesondere folgende Tatbestände in Betracht: Computerbetrug, Computersabotage, Betrug und Verleumdung.
Wie können Sie sich vor einem Identitätsdiebstahl schützen?
Abschließend wollen wir Ihnen noch einige Tipps an die Hand geben. Beherzigen Sie diese, kann ein Identitätsdiebstahl zwar nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, allerdings machen Sie es dem Täter damit so schwer wie möglich:
- Installieren Sie eine Anti-Viren-Software sowie eine Firewall und halten Sie diese stets auf dem aktuellen Stand.
- Legen Sie regelmäßige Backups an.
- Wenn Sie Online-Banking benutzen, sollten Sie stets auf eine Zwei-Faktoren-Authentifikation zurückgreifen.
- Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails von Absendern, die Ihnen nicht bekannt sind.
- Wechseln Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Passwörter und benutzen Sie niemals dasselbe Passwort für mehrere Zugänge.
- Klicken Sie nicht auf unseriöse Webseiten oder auf Werbebanner.
- Veröffentlichen Sie auf sozialen Netzwerken niemals Ihre persönlichen Daten.