Was ist Computerbetrug im Sinne des Strafgesetzbuches?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Computerbetrug: Welche Definition liegt dem Begriff zugrunde?
Computerbetrug: Welche Definition liegt dem Begriff zugrunde?

Im deutschen Strafrecht gibt es Straftatbe­stände unterschiedlicher Art und Ausgestal­tung. Bei den einen handelt es sich um Verbrechen, welche eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsehen, bei anderen um Vergehen. Im letztgenannten Fall sind auch geringere Freiheitsstrafen oder aber Geld­strafen möglich.

Auch die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter sind unterschiedliche. So ist die körperliche Unversehrtheit das zu schützende Rechtsgut im Rahmen einer Körperverletzung. Andere Delikte, wie der Diebstahl, zählen zu den Vermögens­delikten. In letztgenannte Kategorie fällt ferner auch die Straftat Computerbetrug.

In unserem Ratgeber haben wir das Delikt etwas näher unter die Lupe genommen und dabei mitunter geklärt, was unter einem Computerbetrug zu verstehen ist, welche Tatvarianten das Gesetz vorsieht, welche Strafe droht und was ein Anwalt im Falle einer Anzeige für Sie tun kann.

FAQ: Computerbetrug

Was ist Computerbetrug?

Was ein Computerbetrug ist und wie dieser bestraft wird, können Sie hier nachlesen.

Welche Straftatbestände gehen mit Computerbetrug einher?

Hier können Sie nachlesen, welche Straftatbestände bei einem Computerbetrug in Betracht kommen.

Ist auch versuchter Computerbetrug strafbar?

Ja. Gemäß deutschem Strafrecht ist auch ein versuchter Computerbetrug strafbar.

Computerbetrug: Welche Strafe droht nach dem Strafgesetzbuch?

Gesetzlich verankert ist der Computerbetrug seit dem 1. August 1986 im 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches (kurz: StGB), welcher die Betrugs- und Untreuedelikte zum Gegenstand hat. In Paragraph 263a Absatz 1 StGB heißt es:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aufgrund des Strafrahmens, der von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu einer Geldstrafe reicht, handelt es sich beim Computerbetrug um ein Vergehen. Betrug und Diebstahl schließen sich übrigens gegenseitig aus, ebenso Computerbetrug und Diebstahl. Sie stehen in einem Exklusivitätsverhältnis zueinander.

StGB: § 263a normiert den Tatbestand „Computerbetrug“.
StGB: § 263a normiert den Tatbestand „Computerbetrug“.

Anlass der Einführung des Tatbestandes in das deutsche Strafgesetzbuch war der Umstand, dass mit dem verstärkten Einsatz elektronischer Datenverarbeitungssysteme an derartigen Geräten kriminelle Handlungen verübt wurden. Diese waren indes nicht vom „gewöhnlichen“ Betrugstatbestand erfasst. Ein Computer kann dem Betrug entsprechend nicht getäuscht und somit bei einem solchen kein Irrtum erregt werden.

Computerbetrug: Regelung des StGB

Bei einem Computerbetrug handelt es sich, wie eingangs erwähnt, um ein Vermögensdelikt. Hierbei schädigt eine Person das Vermögen eines Unternehmens oder einer Organisation, indem sie Computer manipuliert und dadurch finanzielle Einbußen hervorruft.

Angelehnt ist der Tatbestand an den in § 263 StGB normierten Betrug. Bei diesem richten sich die schädigenden Handlungen allerdings nicht gegen einen Computer, sondern gegen eine Person.

§ 263a StGB: Tathandlungen

Die Tatbestand des Computerbetruges sieht verschiedene, insgesamt vier, Tathandlungen vor. Diese lauten wie folgt:

  • die unrichtige Gestaltung eines Programms
  • die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
  • die unbefugte Verwendung von Daten
  • die unbefugte Einwirkung auf den Datenverarbeitungsvorgang in sonstiger Weise

Bezüglich der erstgenannten Handlungsvariante vom Computerbetrug gilt als Programm jede Arbeitsanweisung an einen Computer. Unter „gestalten“ ist das erstmalige Erstellen sowie das nachträgliche Ändern des Programms zu verstehen.

Bei der ersten Tatvariante handelt es sich um einen speziellen Unterfall der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten (also der zweiten Handlungsvariante), weswegen ihr kaum eine eigenständige Bedeutung zukommt.

Computerstrafrecht: Nach § 263a StGB droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Computerstrafrecht: Nach § 263a StGB droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Datenverwendung liegt beim Computerbetrug vor, wenn Daten in einen Verarbeitungsprozess eingegeben werden. Der Begriff „unrichtig“ entspricht dem aktiven Täuschen beim Betrug im Sinne des § 263 StGB. Die Verwendung unvollständiger Daten wiederum ist einem Täuschen durch konkludentes (also schlüssiges) Handeln nachempfunden.

Als unrichtig gelten die Daten, wenn diese objektiv nicht der Wirklichkeit entsprechen. Beispielhaft sei hier die Verwendung einer gefälschten EC-Karte genannt. Unvollständigkeit bedeutet, dass wesentliche Informationen zu dem Sachverhalt lückenhaft sind.

Von der unbefugten Verwendung von Daten im Sinne des Tatbestandes Computerbetrug sind Fälle erfasst, in denen EC-Karten an Automaten missbräuchlich benutzt werden. Hierbei werden zwar die richtigen Daten eingegeben, aber von einer unberechtigten Person.

Ein Computerbetrug liegt zum Beispiel vor, wenn jemand mit einer fremden EC-Karte ohne Erlaubnis Geld abhebt und dabei die korrekte PIN eingibt. Er verwirklicht damit die dritte Handlungsvariante von § 263a StGB.

Die sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf stellt für den Computerbetrug einen Auffangtatbestand dar. Hierunter fallen zum Beispiel die Einwirkung auf die Hardware eines Gerätes oder das Manipulieren eines Glücksspielautomaten.

Taterfolg des § 263a StGB

Taterfolg des Deliktes Computerbetrug ist die Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs. Er entspricht dem Irrtum, welchen ein Täter im Rahmen eines gewöhnlichen Betruges erregt. Ferner muss die Tathandlung einen unmittelbaren Vermögensschaden verursacht haben. Die geschädigte Person kann neben dem Betreiber des manipulierten Computersystems auch ein Dritter sein. In diesem Fall ist von einem sogenannten Dreiecksbetrug die Rede.

Subjektiver Tatbestand

Computerbetrug: Das Delikt setzt ein vorsätzliches Handeln voraus.
Computerbetrug: Das Delikt setzt ein vorsätzliches Handeln voraus.

Um einen Computerbetrug zu verwirklichen, muss ein Täter stets vorsätzlich handeln. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Dabei reicht es aus, wenn der Täter Kenntnis bezüglich sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmale hat und hinsichtlich des Erfolges diesen billigend in Kauf nimmt. Diese Vorsatzform wird als dolus eventualis bezeichnet.

Neben dem Vorsatz bedarf es überdies der Absicht, entweder sich selbst oder einem Dritten einen rechtswidrigen und unmittelbaren Vermögensvorteil zu verschaffen.

Versuchter Computerbetrug: Geht das?

Manche Delikte können nach deutschem Strafrecht ebenfalls mit Strafe bedroht sein, wenn ein Täter sie nur zu begehen versucht. Im Sinne von § 23 Absatz 1 StGB ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar, der eines Vergehens hingegen nur, wenn es das Gesetz ausdrücklich so festlegt. Für den Computerbetrug gilt diesbezüglich gemäß den Vorschriften §§ 263a Absatz 2 in Verbindung mit 263 Absatz 2 StGB die Strafbarkeit des Versuchs.

Bei einem versuchten Computerbetrug fasst der Täter einen Tatentschluss, setzt unmittelbar zur Tat an, vollendet diese aber dann nicht.

Vorladung wegen Computerbetrug: Ein Anwalt hilft

Der Vorwurf Computerbetrug sollte keineswegs auf die leichte Schulter genommen werden. Wenn gegen Sie eine Anzeige läuft, kann der Rat von einem erfahrenen und versierten Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht sich als ausgesprochen nützlich erweisen.

Computerbetrug: Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen im Falle einer Anzeige.
Computerbetrug: Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen im Falle einer Anzeige.

Er weiß, worauf es ankommt, kann für Sie Akteneinsicht beantragen und daraus wertvolle Rückschlüsse im Hinblick auf Ihre Verteidigung ziehen. Allzu oft machen Beschuldigte oder Angeklagte im Rahmen von polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen unbedachte Äußerungen, die ihnen später selbst im Weg stehen.

Solche Fehler nachträglich wieder auszubügeln ist kein leichtes Spiel. Ratsam ist es daher, sich gleich an einen Anwalt zu wenden, sobald Sie Kenntnis von der Anzeige wegen Computerbetrug erlangen. Immerhin ist das Strafmaß des § 263a StGB kein geringes.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

13 Gedanken zu „Was ist Computerbetrug im Sinne des Strafgesetzbuches?

  1. Maxim

    Hallo, wie ist das z.B wenn einer durch Computer Betrug Produkte erwirtschaftet und verkauft, und Ein anderer dann ein Produkt von ihm kauft und weiter verkauft.. Macht er sich strafbar? Und in welche Kategorie fällt die Strafbarkeit und was können die Strafen hierfür sein?

  2. Karsten

    Sehr guten Tag ich habe eine Mail von der bekommen da ich auf dem . Vom mehre Accounts habe daraufhin haben sie mir erläutert das sie demnächst eine Anzeige wegen Computer Betrugs gegen mich gelten machen wie verhalte ich mich da

  3. Anonym

    Hallo
    Wir sind Opfer von Comouterbetrugs
    Der Angeklagte hat kein Vermögen oder sonstiges
    Welche Strafe kann er bekommen
    Und wie stehen da die Chancen für uns
    Die Summe zurück zuerhalten oder das der Angeklagte ins Gefängnis kommt .

    Laut Anwalt stehen die Chancen schlecht
    Gerne würde ich noch eine kurze zweit Meinung hören

    Wie wir als Opfer entschädigt werden können

    Gesamt Schuld vermutlich wegen Spielsüchtigkeit
    Von knapp 5000 Euro ohne Kreditkarten Betrug was aber wohl auch da mit rein fällt von nochmal über 3000€

    Also gesamt Schaden haben wir knapp 9000 € erlitten

  4. Günther

    Gut zu wissen, dass gemäß deutschem Strafrecht auch ein versuchter Computerbetrug strafbar ist. Für die Ermittlung der Betrugsfälle haben wir uns an eine entsprechende Firma gewandt. Ohne die hätten wir wohl ewig gebraucht um etwas herauszufinden.

  5. Harald

    Wurde in einem Browsergame eine Woche gebannt, weil ich im Notfall meinen Account durch Dritte sichern ließ, als mein Internet tot war. Das ist zwar laut AGB´s nicht gestattet, doch was soll ich machen, wenn das Internet tot war? Es stecken Wochen und Monate in dem Spiel (inklusive Geld), also ein immensener Fortschritt, und wenn ich nicht on sein kann, laufe ich Gefahr, das alle zunichte gemacht wird.

    Betreiber stellt sich quer.

    Fällt das schon unter Computerbetrug? Wir reden hier von drei Klicks durch Dritte…

  6. julius

    Hallo, wenn ich mit (fake-)Accounts an online Umfragen teilnehme, um damit dann öfter an den umfragen teilnehmen zu können und mehr geld zu verdienen, mache ich mich damit strafbar oder riskiere ich lediglich, von Seiten der Umfragen-Anbieter eine Profillöschung zu erhalten? Wäre der Tatbestand genauso gegeben wenn ich meine echten Daten angebe bei jedem neuen account? Vielen Dank für die Antwort

  7. Edward

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    kurzer Einblick:
    Seit langem beobachte ich Einflussnahme im Internet allgemein das meine Elektronik beinflußt wird durch Abschaltung der Bauteile.Ein Beispiel.Baue eine elektrische Modelleisenbahn. Kaufe 2 Akku Bohrmaschinen,lade sie und will bohren.Am Lade gerät funktionieren sie,an der Modelleisenbahn sind die Batterien tot.Es gibt noch mehr Details,es ist zu Umfangreich es hier zu beschreiben.Beruflich bin ich Pensioner und war in der Elektronik und Kraftwerke bei Vattenfall tätig.Deshalb bin ich sicher das es sich welche zum Vergnügen mache andere zu ärgern oder Blödsinn zu machen.
    Freundliche Grüße,
    Edward

  8. Reinhard

    Als ich Beitrag „Computerbetrug“ hier gelesen habe, dachte ich mir, diese Aussage:

    „Betrug und Diebstahl schließen sich übrigens gegenseitig aus, ebenso Computerbetrug und Diebstahl. Sie stehen in einem Exklusivitätsverhältnis zueinander.“

    kann logisch nicht richtig sein. Wenn z.B. einer Person in einer absichtlich erzeugten Zwangslage ein Konto vorsätzlich entwendet wird, ist sowas Diebstahl und Betrug.

    1. anwalt.org

      Hallo Reinhard,
      unsere Aussage, dass sich Betrug und Diebstahl ausschließen, ist korrekt. Beim Diebstahl nimmt der Dieb seinem Opfer etwas weg. Bei einem Betrug „gibt“ das Opfer etwas, weil der Betrüger es getäuscht hat.
      Ein Konto kann nicht entwendet werden. Der Straftatbestand des Diebstahls ist immer nur in Bezug auf bewegliche Sachen (z. B. Auto, Uhr, Portemonnaie etc.) möglich. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 242 StGB.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Saripov

    Guten Abend
    Ich habe ein Brief bekommen gestern
    Von Polizei
    Da steht Computerbetrug gemäß & 263 a STGB
    Dienstag 02.05.2017

    1. anwalt.org

      Hallo Saripov,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. M.Rivera D.

    Hallo ich habe ein schreibe der zur einer Vorladung am 09.03.18 um 14 Uhr bebkommen,
    in der mir vollgendes zur last gelegt wir:“ Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat Warenbertug gemäß §263 StGB “
    durch den unrechtmäßigen Verkauf einer Fritzbox über das Verkaufsportal ebay.
    Ich erhielt am 26.10.18 ein parket was ich noch nicht mal selbst angnommen hatte durch meine Nachbarin. da ich nicht mit ebay zutun hatte staunte ich nicht schlecht?! ich beschloss da parket noch am selben tag zurüch an den absender zu schicken,und dach das es damit dann auch gut war. Mein frage ist wie kann ich mich jetzt verhalten?Und wie kann ich meine Unschuld beweisen?

    1. anwalt.org

      Hallo M.Rivera D.,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten, daher empfehlen wir Ihnen sich hier direkt an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

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