Opferhilfe: Seelische, finanzielle und rechtliche Unterstützung

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die Opferhilfe steht Betroffenen in allen Situationen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Opferhilfe steht Betroffenen in allen Situationen mit Rat und Tat zur Seite.

Nicht nur bei Gewaltverbrechen, sondern auch bei Diebstahl oder Mobbing geraten die Betroffenen plötzlich und ohne Schuld in eine Situation, auf die sie nicht vorbereitet sind.

Wie werde ich mit dem Erlebten fertig? Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat während eines Prozesses und darüber hinaus? Wo finden Opfer Hilfe und Beratung?

Betroffene, die die Antworten auf diese und ähnliche Fragen kennen, entkommen leichter der Ohnmacht, die Opfer oft nach einer Straftat gefangen hält. Zahlreiche Opferhilfe-Organisationen unterstützen sie hierbei.

FAQ: Opferschutz und Opferhilfe

Wo finden Opfer von Straftaten und Gewalt Hilfe?

Gemeinnützige Organisationen wie der „Weiße Ring e.V.“ stehen Opfern einer Straftat unter anderem psychologisch und beratend zur Seite.

Welche Leistungen umfasst diese Opferhilfe?

Zum einen bieten die Mitarbeiter der Opferhilfe Beratungen an – auch anonym. Andererseits unterstützen sie die Betroffenen in Bezug auf rechtsmedizinische Untersuchungen und begleiten sie zur Polizei oder vor Gericht. Alle Angebote haben wir hier zusammengefasst.

Welche Rechte haben die Opfer einer Straftat im Strafprozess?

Opfer können ihre Opferrolle aktiv verlassen, indem sie Einfluss nehmen auf das Strafverfahren. Dies kann auch bei der Bewältigung des Erlebten helfen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Opferhilfe in Deutschland – Wo finden Opfer von Straftaten Unterstützung?

Sprechen Sie mit den Mitarbeitern der Opferhilfe über die häusliche Gewalt, der Sie ausgesetzt sind.
Sprechen Sie mit den Mitarbeitern der Opferhilfe über die häusliche Gewalt, der Sie ausgesetzt sind.

Es kann jeden treffen. Und für jeden, der bestohlen, beraubt oder „abgezogen“ wurde, der Prügel einstecken, Mobbing, Misshandlungen oder gar häusliche Gewalt oder eine Vergewaltigung ertragen musste, ist dies verstörend.

Für die Betroffenen gibt es in Deutschland unterschiedliche Beratungsstellen und Hilfsangebote, die sie in Anspruch nehmen können. Jeder Mensch, der in eine solche Ausnahmesituation gerät, benötigt eine individuelle Unterstützung.

Während der eine eine stärkere psychologische Unterstützung benötigt, braucht der andere Hilfe beim Schriftverkehr mit der Versicherung, die sich weigert, einen durch Trickdiebstahl entstandenen Schaden zu ersetzen. Vergewaltigungsopfer brauchen medizinische und psychologische Hilfe. Bei ihnen spielt die zeitnahe Untersuchung und Dokumentation der Verletzungen oder der Vergewaltigung für die Beweissicherung eine wesentliche Rolle.

Die wohl größte und einzige bundesweit agierende Organisation für Opferhilfe ist der „Weiße Ring“ mit seinem sehr umfangreichen Hilfsangebot:

  • Menschlicher und persönlicher Beistand:
    Opfer von Straftaten brauchen Menschen, die ihnen zuhören und sie und ihre Bedürfnisse ernst nehmen.
  • Beratung in akuten Fällen, direkt vor Ort, online sowie über das Notfall-Telefon
  • Medizinische Hilfe und rechtsmedizinische Untersuchung:
    Normalerweise ist die rechtsmedizinische Untersuchung kostenpflichtig. Opferhilfe-Organisationen wie der „Weiße Ring e. V“. vergeben mitunter rechtsmedizinische Untersuchungsschecks (RMU), mit denen von Gewalttaten Betroffene ein entsprechend zugelassenes rechtsmedizinisches Institut oder Krankenhaus aufsuchen können. So können sie Beweismittel sichern, ohne sofort Strafanzeige erstatten zu müssen. Kommt es später doch zur Strafverfolgung oder stellt das Opfer einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz, können die Ergebnisse der Untersuchung als Beweismittel herangezogen werden.
  • Juristische Unterstützung und Prozessbegleitung:
    Rechtsberatung kostet Geld. Und auch der strafrechtliche Prozess kann Opfern Angst, Sorgen und schlaflose Nächte bereiten. Die Opferhilfe-Organisation vergibt z. B. Beratungsschecks für eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt. Sie bietet aber auch Rechtsschutz für Betroffene an und begleitet diese zur Polizei, zum Staatsanwalt und zu Gerichtsterminen.
  • Hilfe bei Behördengängen und Anträgen:
    Die Opferhilfe unterstützt Menschen auch, wenn diese z. B. Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung beantragen oder andere Versicherungsleistungen geltend machen will.
Die Nummer des kostenfreien Opfer-Telefons des Weißen Rings lautet: 116 006

Von einer Straftat betroffen – Was kann ich tun?

Opferhilfe während oder unmittelbar nach der Straftat

Die Berater bieten dem Opfer juristische Hilfe, aber auch menschlichen Beistand und ein offenes Ohr.
Die Berater bieten dem Opfer juristische Hilfe, aber auch menschlichen Beistand und ein offenes Ohr.

Wenn jemand Sie z. B. stark belästigt, Sie schlägt oder misshandelt oder Ihnen auf gefährliche Weise droht und Sie Hilfe brauchen, rufen Sie die Polizei. Sie ist rund um die Uhr unter der Notrufnummer 110 erreichbar.

Wenn Sie diesen Notruf wählen, ist es wichtig, dass Sie versuchen, Ruhe zu bewahren. Geben Sie dem Ansprechpartner Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Die Polizei muss außerdem wissen, wo Sie sich gerade aufhalten und was konkret passiert ist. Nur so kann sie die Situation richtig einschätzen. Legen Sie den Hörer erst auf, wenn die Einsatzzentrale das Gespräch beendet.

Nach dem Telefonat wird die Polizei die Sachlage prüfen und Maßnahmen zur Opferhilfe einleiten, um Sie aus der Gefahrenlage zu befreien. Was sie im Einzelfall unternimmt, hängt immer von den individuellen Umständen ab.

Im Fall einer Straftat muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen und entsprechend ermitteln, und zwar auch dann, wenn der Täter nicht bekannt ist. Sie können Ihre Anzeige dann nicht mehr zurücknehmen.

Opferhilfe bei der Bewältigung der seelischen, körperlichen und anderer Folgen der Straftat

Wenn die Stressreaktionen länger andauern, wenden Sie sich bitte an die Opferhilfe.
Wenn die Stressreaktionen länger andauern, wenden Sie sich bitte an die Opferhilfe.

Nichts scheint mehr zu sein, wie es war. Wer einer Gewalttat zum Opfer fällt, muss oft deren traumatische Folgen verarbeiten. Das gilt mitunter auch für Zeugen der Straftat und für Angehörige. Diese Stressreaktionen bilden sich meist nach knapp drei Monaten wieder zurück.

Wer länger damit zu kämpfen hat, sollte fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn die psychosomatischen Symptome wie Herzrasen und steigender Blutdruck erstmals einige Tage oder erst Wochen nach der Tat auftreten.

Um das Geschehene besser zu verarbeiten, ist es wichtig, über die Straftat zu sprechen, z. B. mit der Familie oder einem guten Freund. Das mag belastend und unangenehm sein. Es kann aber auch die Seele entlasten, sich einer nahe stehenden Person anzuvertrauen. Außerdem hilft es dabei, dass Ihr Umfeld verständnisvoller und sensibler reagiert, wenn Sie erklären, wie sich die erlebte Straftat auf Sie auswirkt.

Manchmal möchten Betroffene lieber mit Außenstehenden reden und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. In diesen Fällen können sie sich auch an eine Einrichtung für Opferhilfe wenden. Deren Mitarbeiter leisten auch menschlichen und persönlichen Beistand und stehen Ihnen in jeder Situation mit Rat und Tat zu Seite.

Opferschutz und Opferhilfe im Strafverfahren – Welche Rechte haben Opfer?

Auch im Strafverfahren steht die Opferhilfe Ihnen zur Seite und begleitet Sie z. B. zum Gericht.
Auch im Strafverfahren steht die Opferhilfe Ihnen zur Seite und begleitet Sie z. B. zum Gericht.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich die Rechtsstellung der Opfer immer weiter verbessert. Zahlreiche Vorschriften gewährleisten den Opferschutz und die Opferhilfe auf juristischer Ebene und in den verschiedenen Verfahrensabschnitten.

Dies beginnt bereits im Ermittlungsverfahren: Opfer einer Straftat werden nicht immer automatisch über den Stand des Verfahrens informiert. Sie sollten daher am besten schon direkt bei der Polizei angeben, ob und welche Informationen Sie wünschen. Dann erhalten sie folgende Informationen:

  • schriftliche Bestätigung der Strafanzeige
  • Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, falls diese die Tat nicht zur Anklage vor das Gericht bringt
  • Ergebnis des gerichtlichen Strafverfahrens: Wurde der Angeklagte freigesprochen oder verurteilt? Oder wurde das Verfahren eingestellt?
  • Information darüber, ob der Beschuldigte bzw. Verurteilte in Haft sitzt
  • Mitteilung darüber, ob es dem Verurteilten verboten wurde, zum Opfer Kontakt aufzunehmen
  • Antrag, Auskunft und Kopien aus den Akten zu erhalten – muss jedoch begründet werden, wenn kein Nebenklagerecht besteht

Die Aussage des Opfers als Zeuge ist für die Strafverfolgung des Täters enorm wichtig. Meistens erfolgt diese Aussage vor der Polizei und später vor Gericht. Nur in bestimmten Fällen dürfen Sie die Aussage verweigern, z. B. wenn Sie mit dem Beschuldigten verheiratet oder verwandt sind.

Neben der grundsätzlichen Aussagepflicht haben Opfer auch umfangreiche Rechte, z. B. im Rahmen der polizeilichen Zeugenvernehmung:

  • Belehrung über die eigenen Rechte und Pflichten
  • Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson
  • Anspruch auf anwaltlichen Beistand
  • Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht
  • Unterstützung durch einen Dolmetscher

Nebenklage: Aktive Beteiligung als Prozessbeteiligter

Die Opferhilfe hilft auch beim Antrag auf Gewaltschutz zur Abwendung weiterer Verletzungen bei Gewalttaten.
Die Opferhilfe hilft auch beim Antrag auf Gewaltschutz zur Abwendung weiterer Verletzungen bei Gewalttaten.

Bei bestimmten Delikten können Opfer laut Strafrecht neben der vom Staatsanwalt erhobenen Klage eine Nebenklage erheben. Ist das Opfer verstorben, steht dieses Recht den Eltern, Kindern, Geschwistern, Ehe- oder Lebenspartnern zu.

Zu den Straftaten, bei denen eine Nebenklage möglich ist, gehören z. B. Mord, Totschlag, vorsätzliche Körperverletzungsdelikte, Stalking, sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe.

Die Nebenklage ist in gewisser Weise auch eine Art der Opferhilfe. Denn der Geschädigte kann so aktiv für seine Rechte eintreten und muss nicht in der passiven Rolle eines Opfers verharren. Dies hilft Betroffenen oft dabei, die Folgen der Tat besser zu bewältigen.

Nebenkläger haben beispielsweise folgende Rechte:

  • Akteneinsicht
  • Recht auf Anwesenheit während der gesamten Verhandlung
  • Fragerecht
  • Beweisantragsrecht
  • Befugnis zur Ablehnung eines Richters oder eines Sachverständigen wegen dessen Befangenheit
  • Rechtsmittelbefugnis gegen einen Freispruch und in eingeschränktem Maß auch gegen das Urteil

Opferhilfe: Rechte außerhalb des Strafverfahrens

Auch außerhalb des Strafverfahrens bestehen bestimmte Rechte im Rahmen der Opferhilfe:

  • Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in einem Zivilprozess oder im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren)
  • Antrag auf Gewaltschutz
  • Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Unterstützung durch Einrichtungen der Opferhilfe
  • Sozialpsychologische Prozessbegleitung
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Opferhilfe: Seelische, finanzielle und rechtliche Unterstützung
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

Bildnachweise

11 Gedanken zu „Opferhilfe: Seelische, finanzielle und rechtliche Unterstützung

  1. Christel H

    Meine Meine Nachbarn brechen in meine Wohnung ein. lch kann meine Wohnung nicht mehr verlassen, sonst brechen sie erneut ein egal was ich für Sicherheitssysteme einbaue. Polizei hilft nicht. Bin in Lebensgefahr. Hilfe

    1. CH

      Warum hilft die Polizei nicht. Ich kenne die Verbrecher. Warum spricht niemand ein Machtwort. Helft mir ich bin in Lebensgefahr. Ich brauche Beweise und Personenschutz. ;Hilfe C. H

  2. Sarah K

    Ich brauche dringend Hilfe. Es werden keine Standards erbracht von zuständigen. Sondern das Opfer, geschädigte noch weiter attackiert, fertig gemacht, gemobbt uvm. so wird liegen, im Stich gelassen. Unter Schmerzen, krank usw.. Weder ärztliche, gar nothilfe oder polizeilich, niemand tut etwas, worum es geht und eilt. Es werfen schwere Verbrechen begangen, diese verstärkt und fälschlicherweise unterstützt.

  3. Aria W

    Mein Bruder wurde über längere Zeit gemobbt und bestohlen, nun möchte ich ihn unterstützen auch Opferschutz in Anspruch zu nehmen. Mir war gar nicht bewusst, dass es spezielle Beratungsstellen gibt, die sowohl psychologische als auch rechtliche Unterstützung bieten. Ich werde mit ihm einen Fachanwalt für Opferschutz aufsuchen, damit er sich beraten lassen kann.

  4. Tanja K

    Eine Freundin wurde letzten nachts von einem Unbekannten angegriffen. Sie hatte erst Angst, überhaupt darüber zu sprechen. Jetzt hat sie endliche eine Strafanzeige erstattet. Ich wollte mich mal informieren, wo sie am besten psychologische Hilfe bekommt.

  5. RoO

    Es ist absolut richtig, dass Opfer von Straftaten Menschen brauchen, die ihnen zuhören und sie und ihre Bedürfnisse ernst nehmen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Anwälte, die im Opferrecht tätig sind, auch das entsprechende Einfühlungsvermögen haben. Denn immerhin werden ihnen traumatische Erlebnisse anvertraut, für die die Betroffenen ein gewisses Grundvertrauen ihrem Anwalt entgegenbringen müssen.

  6. Florian

    Ich finde es wichtig, dass man Beratungsschecks für eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt erhalten kann. Man hat das Recht auf eine solche Hilfe, insbesondere in solchen Fällen. Eine Bekannte von mir ist Opfer von Mobbing. Dieser Beitrag wird ihr hilfreich sein!

  7. Karsten-F I

    Sehr geehrte Damen und Herren ich brauche eine Anwaltskanzlei die im Bereich Opferrecht professionell agieren und arbeiten können bzw eine Beratungsstelle die dies zu 100% das Opfer ernst nimmt und wirklich hilft mfg Karsten i

  8. Hans B.

    Meine Frau wurde bereits auf der Straße angegriffen und ausgeraubt. Sie wurde dann von einem spezialisierten Anwalt begleitet. Ich denke, es ist wichtig, einen vertrauenswürdigen Anwalt zu finden. Die Opfer sind in diesen Fällen oft traumatisiert und müssen beruhigt werden.

  9. Michel D

    Vielen Dank, dass Sie auch einen Abschnitt zu den Rechten außerhalb des Verfahrens eingefügt haben. Abgesehen von der Rechtsprechung zu Ihren Gunsten hat meinen Eltern nämlich die sozialpsychologische Prozessbegleitung am meisten geholfen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese Angebote deutlich weniger angeboten werden als alles was mit dem Prozess zu tun hat, daher ist es gut, dafür ein Bewusstsein zu schaffen.

  10. E.

    Vielen Dank für die konkrete Erwähnung und Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenklägern in solchen Fällen. Meine Mutter war ganz überrascht, dass es nicht vorgesehen war, dass Sie als Geschädigte an der Hauptverhandlung teilnimmt. Ich werde für uns beide nun also recherchieren, was ein Nebenklageberechtigter ist und wie unser Rechtsbeistand uns da helfen kann.

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