Illegale Autorennen: Diese Straftat kann im Ausnahmefall sogar lebenslange Haft bedeuten

Illegale Autorennen stellen insbesondere für Unbeteiligte ein unkalkulierbares Risiko dar. Mittlerweile stehen Teilnahme und Ausrichtung daher unter Strafe. Was kann Beteiligten drohen?
Illegale Autorennen stellen insbesondere für Unbeteiligte ein unkalkulierbares Risiko dar. Mittlerweile stehen Teilnahme und Ausrichtung daher unter Strafe. Was kann Beteiligten drohen?

Strafenkatalog: Illegales Autorennen (vgl. § 315d StGB)

Tatbe­standStrafe*Neben­strafe*Punk­te
illegales Auto­rennen ausge­richtetGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... VersuchGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
illegales Auto­rennen durch­geführtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... VersuchGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
als Fahrer selbst an ver­botenen Kraft­fahr­zeug­rennen teilge­nommenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Gefähr­dung von Leib und Leben eines anderen MenschenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Gefähr­dung einer fremden Sache von bedeu­tendem WertGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Gefähr­dung fahr­lässig herbei­geführtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Tötung oder schwere Gesund­heits­schä­di­gung eines anderen MenschenFrei­heits­strafe zwischen 1 und 10 JahrenFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Tötung oder schwere Gesund­heits­schä­di­gung eines anderen Menschen in minder schwerem FallFrei­heits­strafe zwischen 6 Monaten und 5 JahrenFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
ein Kfz mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit, grob verkehrs­widrig sowie rück­sichts­los geführtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Gefähr­dung von Leib und Leben eines anderen MenschenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Gefähr­dung einer fremden Sache von bedeu­tendem WertGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Gefähr­dung fahr­lässig herbei­geführtGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 JahreFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Tötung oder schwere Gesund­heits­schä­di­gung eines anderen MenschenFrei­heits­strafe zwischen 1 und 10 JahrenFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
... Tötung oder schwere Gesund­heits­schä­di­gung eines anderen Menschen in minder schwerem FallFrei­heits­strafe zwischen 6 Monaten und 5 JahrenFahr­ver­bot bis 6 Monate oder Ent­zie­hung der Fahr­er­laub­nis2 oder 3**
* Entscheidung obliegt dem Gericht
** 2 Punkte, sofern ein Fahrverbot als Nebenstrafe festgelegt wurde, 3 Punkte bei Fahrerlaubnisentzug

FAQ: Illegale Autorennen in Deutschland

Welche Strafe droht bei der Teilnahme an einem illegalen Autorennen?

Mittlerweile sind sowohl Teilnahme als auch Ausrichtung eines illegalen Rennens als Straftaten zu werten. Lange Zeit nämlich galten diese Verstöße als Ordnungswidrigkeit und zogen lediglich ein Bußgeld bis 400 Euro nach sich. Aufgrund diverser schwerer Unfälle nach illegalen Rennen in den vergangenen Jahren wurde mittlerweile § 315d Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Seither droht Betroffenen regelmäßig eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren – in schweren Fällen bis hin zu zehn Jahren. Einen Überblick zu den einzelnen Straftatbeständen, die illegale Autorennen verwirklichen können, inklusive möglichen Nebenstrafen wie Fahrverboten, Fahrerlaubnisentzug und Punkten in Flensburg finden Sie in dieser Tabelle.

Steht nur ein illegales Autorennen unter Strafe?

Nein. Auch die Flucht vor der Verkehrspolizei oder generelle übermäßige Raserei können entsprechend § 315d StGB als Straftat gewertet werden. Es ist also nicht immer die Beteiligung von mindestens zwei Fahrern für die Strafbarkeit vorausgesetzt, um den Sachverhalt nach Verkehrsstrafrecht zu ahnden.

Wie häufig kommt es zu illegalen Autowettrennen in Deutschland?

Illegale Autorennen rücken immer stärker in den Fokus von Öffentlichkeit und Polizei. Allein im Jahr 2019 erfassten 9 Bundesländer insgesamt ca. 1.900 illegale Straßenrennen erfasst. Im Jahr 2020 stiegen die Zahlen zumindest in Berlin nachweislich, vermutlich auch aufgrund der Corona-Krise. Einen Überblick zu einzelnen Zahlen finden Sie hier.

Illegale Autorennen: Welche Strafe sieht das Strafgesetzbuch vor?

Illegale Autorennen: Die Strafe ist mittlerweile durch Anpassung des StGB erhöht worden.
Illegale Autorennen: Die Strafe ist mittlerweile durch Anpassung des StGB erhöht worden.

In den vergangenen Jahren rückten illegale Straßenrennen immer stärker in den öffentlichen Fokus. Grund dafür waren vor allem die Häufung besonders tragischer Ausgänge: Immer öfter nämlich kamen durch illegale Autorennen Unbeteiligte zu Schaden oder sogar ums Leben.

Die wichtigste Rolle bei der rechtlichen Bewertung illegaler Kraftfahrzeugrennen spielte ein tragisches Ereignis in Berlin im Februar 2016. Zwei Männer lieferten sich damals auf der Tauentzienstraße in Berlin ein illegales Autorennen und überfuhren zahlreiche rote Ampeln bis schließlich einer der Fahrer mit einem unbeteiligten Fahrer eines Jeep kollidierte. Der Fahrer des unbeteiligten Fahrzeugs kam durch den Unfall nach dem Autorennen ums Leben.

Die an der Wettfahrt beteiligten Fahrer wurden daraufhin wegen Mordes angeklagt. Nach einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am 18.06.2020 schließlich das Mordurteil gegen den Hauptangeklagten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Infolge dieses tragischen Ereignisses wollte auch die Politik eine Anpassung bei der Ahndung illegaler Straßenrennen erwirken und führte schließlich den neuen § 315d im Strafgesetzbuch ein. Seither sind illegale Straßenrennen als Straftat zu werten. Sie können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.

§ 315d StGB erfasst dabei unterschiedliche Abstufungen der Verwirklichung des Tatbestandes. In schweren Fällen sind somit mittlerweile sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich. Illegale Straßenrennen können im Extremfall aber unter Umständen auch weiterhin als Mord verfolgt werden, wenn in dessen Folge Menschen zu Tode kamen. Das Auto kann also auch Mordwaffe sein.

Illegale Rennen: Mögliche Nebenstrafen

Illegales Straßenrennen: Welche Nebenstrafen sind denkbar?
Illegales Straßenrennen: Welche Nebenstrafen sind denkbar?

Neben Geld- und Freiheitsstrafen können auf die betroffenen Fahrer auch weitere Nebenstrafen hinzukommen. Je nach Bewertung des zuständigen Strafgerichts sind folgende Nebenstrafen für illegale Autorennen denkbar:

  • Fahrverbot von bis zu sechs Monaten
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist mindestens sechs Monate)

Welche Strafe und Nebenstrafe im Einzelfall in Betracht kommen, entscheidet das zuständige Gericht. Der Einzelfall spielt also eine wesentliche Rolle. Kam es etwa zu einem Unfall nach einem Autorennen, sind die Folgen für den Beschuldigten höchstwahrscheinlich schwerwiegender als nach einem illegalen Autorennen ohne Crash. Aber auch die Vorgeschichte des Beschuldigten kann in die Urteilsfindung einfließen (etwa vorangegangene erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verkehrsverstöße).

Je nachdem, für welche Nebenstrafe sich dieses entscheidet, kommen auf die Verurteilten auch Eintragungen im Fahreignungsregister zu: Zwei Punkte werden für die Tat eingetragen, sofern das Gericht ein Fahrverbot verhängt, drei Punkte, wenn es die Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt. Da illegale Autorennen erhebliche Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen aufkommen lassen, sind Fahrerlaubnisentzug sowie die Eintragung von drei Punkten hier eher die Regel.

Raser-Statistik: Illegale Autorennen sind schon längst kein Ausnahmephänomen mehr

Illegales Straßenrennen: Wie oft kommt es eigentlich wirklich zu solchen Straftaten in Deutschland?
Illegales Straßenrennen: Wie oft kommt es eigentlich wirklich zu solchen Straftaten in Deutschland?

„The Fast and the Furious“ sind schon längst von der Leinwand auf den Straßen angekommen, nicht nur in den USA, wo die New Yorker Polizei erst im November 2020 zirka 200 Teilnehmer eines illegalen Autowettrennens erwischte. Auch in Deutschland ist aus dem vermeintlichen Actionstreifen brandgefährliche Realität geworden. Immer leichter lassen sich etwa hochtourige und PS-starke Fahrzeuge, die sich die meisten Raser eher nicht selbst kaufen könnten, ganz leicht für den vermeintlichen Spaß mieten.

Einer dpa-Umfrage zufolge wurden allein in 9 Bundesländern im Jahr 2019 insgesamt 1.900 illegale Autorennen erfasst – ein Plus von zirka 700 im Vergleich zum Jahr 2018. Aus 8 Bundesländern allerdings fehlen Zahlen. Die Top 4 in der Raser-Statistik 2019:

  • NRW: 659 illegale Autorennen
  • Berlin: 392 illegale Autorennen
  • Bayern: 294 illegale Autorennen
  • Baden-Württemberg: 252 illegale Autorennen

Zwischen Oktober 2017 und Oktober 2020 sollen allein in Berlin nach Auskunft des Amtsanwalts Andreas Winkelmann 1.500 Strafverfahren wegen illegaler Kraftfahrzeugrennen eingeleitet worden sein. Einige Raser machten sich ihm zufolge im Corona-Krisen-Jahr 2020 auch zunutze, dass die Straßen vergleichsweise leer, die Polizei durch zusätzliche Belastungen anderweitig beschäftigt war. Wie hoch die Dunkelziffer in der Hauptstadt und im gesamten Bundesgebiet ist, bleibt aber unklar.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

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