Raubkopie: Welche Folgen haben illegale Kopien?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann handelt es sich bei einer Vervielfältigung um eine Raubkopie?
Wann handelt es sich bei einer Vervielfältigung um eine Raubkopie?

Mithilfe moderner Technik können wir Musik, Filme sowie Software nahezu unendlich vervielfältigen und dies häufig ohne einen erkennbaren Qualitätsverlust. Den Unternehmen der Unterhaltungsindustrie ist dieses Vorgehen allerdings nicht selten ein Dorn im Auge, befürchten diese dadurch doch sinkende Verkaufszahlen ihrer Medien und somit finanzielle Einbußen.

Aus diesem Grund gehen die Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken gegen widerrechtliche Vervielfältigungen – sogenannte Raubkopien – vor.

Doch ist es grundsätzlich erlaubt, Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch zu erstellen? Welche Strafe zieht eine Raubkopie nach sich? Und kann selbst der Kauf einer solchen Vervielfältigung juristische Konsequenzen haben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Raubkopie

Wann handelt es sich um eine Raubkopie?

Im Urheberrecht wird eine widerrechtlich erstellte Vervielfältigung als Raubkopie bezeichnet.

Was droht für eine illegale Raubkopie?

Eine solche Urheberrechtsverletzung kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Alternativ dazu ist aber auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich.

Kann man Raubkopierer irgendwo melden?

Wer der richtige Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier.

Was ist eine Raubkopie?

Der Begriff „Raubkopie“ taucht im Gesetz nicht auf.
Der Begriff „Raubkopie“ taucht im Gesetz nicht auf.

Als Raubkopie wird laut Definition eine widerrechtliche Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken verstanden. An Bedeutung gewann die Problematik der Raubkopie vor allem durch die Verbreitung der Computer und die Möglichkeit, digitale Kopien mit keinem oder minimalem Qualitätsverlust zu erstellen.

Bei den Ursprüngen der Raubkopie handelt es sich allerdings um analoge Kopien von Schallplatten und Kassetten. Darunter fallen in der Regel auch die Tonbandmitschnitte von beliebten Musikfernsehsendungen wie der „ZDF-Hitparade“ oder „disco“. Allerdings waren diese Vervielfältigungen mit erheblichen Einbußen bei der Tonqualität verbunden.

In den deutschen Gesetzen – insbesondere dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) – kommt die Bezeichnung „Raubkopie“ oder ein Tatbestand wie „Herstellung einer Raubkopie“ allerdings nicht vor. Denn dabei handelt es sich ausschließlich um einen umgangssprachlichen bzw. populär-juristischen Begriff für eine Form der Urheberrechtsverletzung.

Eine weitere Bezeichnung für diese Rechtsverletzung ist die „Schwarzkopie“. Der Wortbestandteil „schwarz“ beschreibt dabei eine widerrechtliche oder auch im Verborgenen stattfindende Handlung, wie es analog zum Beispiel beim „Schwarzmarkt“ oder der „Schwarzarbeit“ der Fall ist.

Worin unterscheiden sich Privat- und Raubkopie?

Erstellen Sie eine Vervielfältigung einer CD für Freunde, ist dies meist keine Schwarzkopie.
Erstellen Sie eine Vervielfältigung einer CD für Freunde, ist dies meist keine Schwarzkopie.

In Deutschland dürfen Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschützten Werken gemäß UrhG grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Urhebers hergestellt und auf den Markt gebracht werden. Erzeugen Sie also eine Kopie von einer DVD oder CD, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Allerdings erlaubt der Gesetzgeber gemäß § 53 UrhG Kopien für den privaten Gebrauch. Eine Raubkopie liegt laut Gesetz somit nicht vor, wenn es sich um Vervielfältigungen in kleiner Stückzahl handelt, welche Sie an Freunde und Familie weitergeben. Nach aktueller Rechtsprechung liegt die maximale Anzahl für Privatkopien bei sieben Exemplaren.

Eine Weitergabe an flüchtige Bekannte oder Arbeitskollegen ist allerdings bei dieser Regelung nicht zulässig. Gleiches gilt, wenn Sie für die Erstellung der Vervielfältigung einen bestehenden Kopierschutz umgehen müssten. In diesem Fall würde es sich um eine Raubkopie handeln.

Wichtig! Für die Herstellung von Privatkopien erhalten Urheber eine pauschale Vergütung – die sogenannte Pauschalabgabe. Diese Gebühr zahlen Verbraucher automatisch beim Kauf von Geräten und Speichermedien, welche die Erstellung bzw. Speicherung von Vervielfältigungen ermöglicht. Die Abgabe dient dabei allerdings ausdrücklich nicht als Kompensation einer widerrechtlichen Raubkopie.

Illegale Raubkopie: Welche Strafe droht?

Da es sich bei einer Raubkopie grundsätzlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, ergibt sich der Straftatbestand aus dem UrhG. Zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke heißt es in § 106 UrhG:

Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Für die Herstellung von Raubkopien kann somit bei einer Verfolgung gemäß Urheberrecht eine Geld- oder Haftstrafe drohen. Darüber hinaus kann auch bereits ein versuchter Verstoß gegen das Urheberrecht unter Strafe stehen.

Erfolgt die Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Umfang, drohen noch höhere Sanktionen. Dies ist immer dann der Fall, wenn durch die Raubkopie eine Form von Gewinn erzielt wurde. Der Gesetzgeber sieht dann gemäß § 108a UrhG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Alternativ zur strafrechtlichen Verfolgung können Sie als geschädigter Urheber mögliche Ansprüche wegen einer Raubkopie auch per Abmahnung geltend machen. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme zur Prozessvermeidung, mittels der Sie unter anderem Schadensersatz einfordern können.

Die Verfolgung einer Privatkopie unterliegt der Verjährung. Gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) gilt für die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Dabei beginnt die Frist mit der Beendigung der Tat, in der Regel der Erstellung der Raubkopie.

Was droht beim Kauf einer Raubkopie?

Wer versehentlich eine illegale Kopie im Internet kauft, muss in der Regel nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wer versehentlich eine illegale Kopie im Internet kauft, muss in der Regel nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Gemäß UrhG handelt es sich beim Kauf oder der Einfuhr einer Raubkopie in der Regel um keine Urheberrechtsverletzung, denn das Gesetz sieht Sanktionen ausschließlich für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe vor.

Laden Sie allerdings den Inhalt einer Raubkopie in einer Tauschbörse hoch und bieten diesen zum Filesharing an, handelt es sich um einen Rechtsverstoß. In diesem Fall erfolgt meist eine kostenpflichtige Abmahnung samt Unterlassungserklärung.

Auch eine Privatkopie von einer illegalen Raubkopie ist in der Regel unzulässig. Denn eine Privatkopie darf grundsätzlich nur von einer rechtmäßigen und legalen Vorlage erstellt werden. Knackpunkt ist hierbei also, ob der Käufer erkennen kann bzw. muss, dass es sich um eine Raubkopie handelt. Diese Einschätzung muss ggf. ein Gericht vornehmen.

Haben Sie bei einer Bestellung im Internet eine Raubkopie erhalten, stellt dies einen Mangel an der Kaufsache dar. In diesem Fall können Sie als Käufer die Lieferung eines originalen Datenträgers fordern. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, besteht die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Geld zurückzuverlangen. Die Erfolgsaussichten bei Händlern außerhalb der EU sind allerdings meistens schlecht.

Wie und wo kann ich Raubkopierer melden?

Gegen Raubkopierer können Urheber juristisch vorgehen.
Gegen Raubkopierer können Urheber juristisch vorgehen.

Haben Sie fälschlicherweise Raubkopien mit Musik, Filmen oder Software erhalten, sollten Sie sich in erster Linie an den Händler oder den Betreiber der Verkaufsplattform wenden. Denn wie zuvor beschrieben, haben Sie einen Anspruch auf ordnungsgemäße Ware.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, den geschädigten Urheber über die Raubkopie zu informieren. Denn mögliche Ansprüche gemäß UrhG können ausschließlich von den Rechteinhabern geltend gemacht werden. Gerade kleineren Unternehmen fehlen aber meist die personellen sowie finanziellen Mittel, um den Markt nach vermeintlicher Produktpiraterie abzusuchen.

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Raubkopie: Welche Folgen haben illegale Kopien?
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

Ein Gedanke zu „Raubkopie: Welche Folgen haben illegale Kopien?

  1. Atilla

    Hallo ich habe eine paket aus spanien zu mir sxhicken lasen wo auch 1 tb harddisk drinne war und da waren torrent download programme auch spiele alles alte sachen die ich nicht genutzt habe aber spanische guardia civil hat die paket auf gemacht und es steckt in madrid fest schon über 2 monaten. Alles war private sammlung mp3s video s und programme spiele mit was müsste ich den jetzt rechnen ?? Nochmal das alles war meine private sammlung. Viele davon habe ich nicht mal genutzt aber viele crackte programme auch games? ! Ojee

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