München. Ein Nigerianer, der sich in Kirchenasyl begab, um nicht nach Italien abgeschoben zu werden, wurde am Donnerstag freigesprochen von der Straftat, sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten zu haben. Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte damit zwar das Urteil in zweiter Instanz, machte aber gleichzeitig deutlich: Grundsätzlich gewährt Kirchenasyl niemandem, der illegal in Deutschland lebt, Schutz vor einer Abschiebung oder gar Straffreiheit.
Kirchenasyl schützt vor Strafe nicht

Kirchenasyl schützt illegal in Deutschland Lebende nicht vor Strafverfolgung.
Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln. […] Es ist kein in der geltenden Rechtsordnung anerkanntes Rechtsinstitut. […] Ein bloßer Eintritt in das Kirchenasyl und das Nichtstun der Behörden führt zu keiner Straffreiheit.
So entschied der vorsitzende Richter des OLG. Dennoch wurde im vorliegenden Fall der Asylbewerber aus Nigeria freigesprochen. Der begab sich ursprünglich in Kirchenasyl, weil er illegal in Deutschland lebte und von den Behörden aufgefordert wurde, das Land zu verlassen. Das Kirchenasyl sollte sie daran hindern, ihn weiterhin strafrechtlich zu verfolgen.
Obwohl das OLG das Kirchenasyl für illegal in Deutschland Lebende grundsätzlich für rechtlich bedeutungslos erklärte, kann der Nigerianer für diese Zeit im Asyl nicht strafrechtlich belangt werden. Das liegt jedoch nicht am Aufenthalt in der Kirche, sondern an dem Ermittlungsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es leitete aufgrund eines Abkommens mit der evangelischen und der katholischen Kirche eine Einzelfallprüfung ein, welche rechtlich gesehen ein Abschiebehindernis darstellte.
Der betroffene Asylbewerber wurde demnach nicht freigesprochen, weil er Zuflucht suchte im Kirchenasyl, während er illegal in Deutschland lebte, sondern wegen der Prüfung des BAMF, die ihn vor der Abschiebung bewahrte.
Aufenthalt nicht illegal bei Duldung

Das Aufenthaltsgesetz definiert, wer sich – trotz Kirchenasyl – illegal in Deutschland aufhält.
Weil das BAMF 2015 eine Vereinbarung traf, kann unter Umständen das Kirchenasyl für illegal in Deutschland Lebende zumindest zu einer Duldung führen. In dem Abkommen sagte das BAMF die sachliche Einzelfallprüfung für jene Menschen zu, die sich in Kirchenasyl befänden. Dies ziehe nun eine Duldung der Asylbewerber nach sich, die sich dementsprechend nicht strafbar machen, wenn sie sich im Land aufhalten.