Fake News: Die Propaganda der Neuzeit?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Fake News: Die Propaganda der Neuzeit?

FAQ: Fake News als Propaganda

Zählen Fake News als Propaganda?

Nein, laut Gesetz müssen Propagandamittel von organisierten Einheiten stammen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Parteien, Regierungen oder Vereinigungen handeln.

Sind Fake News somit ungefährlich?

Nein, denn Fake News dienen dazu, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und können dadurch zum Beispiel Ängste schüren oder Wahlen beeinflussen.

Wann lassen sich Fake News ahnden?

Dies ist vor allem möglich wenn die Aussagen als Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung etc. zu bewerten sind oder in diesen der Holocaust geleugnet wird.

Politische Beeinflussung durch Falschmeldungen

Gelten Fake News als Propaganda?
Gelten Fake News als Propaganda?

Es wird im Jahr 2017 mitunter immer schwieriger, Fake News von echten Nachrichten zu unterscheiden. Nebst der Forderung, eine gewisse Medienkompetenz bereits in der Schule zu vermitteln – etwa indem beigebracht wird, Fake News zu erkennen, taucht immer öfter die Frage auf, inwieweit Fake News als Propaganda zu bezeichnen sind.

Diese Einschätzung würde es nämlich ermöglichen, die Verbreiter gezielter Falschmeldungen zu bestrafen.

Dieser Ratgeber beleuchtet das Verhältnis zwischen Fake News und Propaganda aus rechtlicher Sicht und erklärt, wann Fake News strafbar sind.

Gelten Fake News als Propaganda und sind infolgedessen verboten?

§ 86 des Strafgesetzbuches (StGB) befasst sich mit dem Tatbestand des „Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“. Dieser Paragraph bestimmt, dass die Verbreitung von Propagandamitteln mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer entsprechend hohen Geldstrafe geahndet wird.

Sind Falschmeldungen schon Propaganda? Fake News wurden bisher nicht derart eingestuft.
Sind Falschmeldungen schon Propaganda? Fake News wurden bisher nicht derart eingestuft.

Doch gelten Fake News als Propaganda im Sinne des StGB? Eine solche Einschätzung ist bisher zu verneinen.

Laut Gesetz müssen Propagandamittel von einer organisierten Einheit – Partei, Regierung, Vereinigung oder Organisation – stammen.

Dies trifft auf Fake News meist nicht zu. Diese werden zwar mitunter von organisationsnahen Personen verfasst und verbreitet, jedoch ist eine direkte Anweisung seitens der entsprechenden Gruppierungen (noch) nicht bewiesen.

Lässt sich nachweisen, dass Falschmeldungen gezielt von einer solchen Einheit verfasst wurden, ist eine Einstufung dieser Fake News als Propaganda denkbar. In der Rechtsprechung kam dies bisher jedoch noch nicht vor.

Propaganda im Internet: Fake News verbreiten sich vor allem in sozialen Medien

Bislang können Fake News nur dann geahndet werden, wenn sie

  • ein Ehrdelikt darstellen (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung usw.) oder
  • den Holocaust leugnen.

Dies trifft auf viele Fälle von Fake News allerdings nicht zu. Aus diesem Grund verspricht der Ansatz, bei Medienkonsumenten ein Bewusstsein für das Phänomen „Fake News“ zu wecken, mehr Erfolg als der Versuch, Fake News als Propaganda zu verbieten.

Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die sich vorrangig über Social-Media-Netzwerke informieren, ist dies wichtig – sind Fake News auf Social-Media-Plattformen doch besonders verbreitet.
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Fake News: Die Propaganda der Neuzeit?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

Ein Gedanke zu „Fake News: Die Propaganda der Neuzeit?

  1. V.

    Ich bezweifle stark, dass ein Werturteil i.S. einer ehrabschneidenden Äußerung nach § 185 StGB eine falsche Tatsachenbehauptung – und das sind Fake News immer, da sie ansonsten keine Falschmeldung sein könnten – darstellen kann. Für ehrverletzende Falschaussagen gibt es die §§ 186 ff. StGB.

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