Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen. Sie benötigen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, z. B. nach dem Asylrecht.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach fünf Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Bürgergeld, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

Weitere Ratgeber zu den Einbürgerungsvoraussetzungen:

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Weitere Rategeber zum Einbürgerungsverfahren:

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 5 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

Bis zum Inkrafttreten des geänderten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) galt, dass eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers verlangt, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung war nur erlaubt, wenn:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Mit der Änderung des StAG wurden diese Regelungen abgeschafft. Es ist nun möglich im Rahmen der Einbürgerung seine alte Staatsbürgerschaft zu behalten und gleichzeitig die deutsche zu bekommen.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei fünf Jahren
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. parker

    eidesstattliche erklärung vor ein paar Jahren unterschrieben wegen nicht bezahlbarer Schulden , gilt das als Straftat und wird diese abgesehen bei der Schufa auch beim Bundeszentralregister eingetragen ?

    Gruss Parker

    1. anwalt.org

      Hallo parker,

      als Straftat gilt ein solcher Vorfall in der Regel nicht, wenn nicht die Schulden aus einem Delikt resultieren.

      In das Bundeszentralregister wird Folgendes eingetragen:

      – strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte
      – bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden
      – Vermerke über Schuldunfähigkeit und besondere gerichtliche Feststellungen
      – nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine dieser Eintragungen beziehen

      Es ist also nicht zu erwarten, dass Ihre eidesstattliche Erklärung Einzug hierin gefunden hat. Sie können aber, um sicher zu gehen, Antrag auf Auskunft über Eintragungen in dem Register stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Ghulam

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe ein kurz frage .

    Ich habe am 23.01.2017 fur einburgerung antrage gemaht und habe gestern und post mit gebuhren breif bekommen nach ich habe antrage gemacht ich von arbeitgehber kundigung bekommen und heute ich habe neue arbeit vertrag bekommen

    Ich muss das neue vertrage abgeben beim meine sachbearbeiter und oder ich soll warten fur nexte 3 monat neue loanabrechenung

    MFG
    Ghulam

    1. anwalt.org

      Hallo Ghulam,

      am besten informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Behörde bzw. bei Ihrem Sachbearbeiter.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Willer

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin eine EU – Bürgerin und habe schon in Oktober 2016 alle nötigste Unterlagen für Einbürgerung abgegeben.
    Bis Heute habe ich keine Nachricht aus die zuständige Behörde bekommen. Wie lange muss ich noch warten? Ist das normal, oder soll ich was tun. Ich wohne in Würzburg (Bayern).
    Mit freundlichen Grüßen
    A.

    1. anwalt.org

      Hallo Willer,

      eine pauschale Bearbeitungszeit können wir in diesem Zusammenhang nicht nennen. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die zuständige Behörde und erkundigen Sie sich dort über den aktuellen Stand.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. S. U.

    Hallo!

    Könnten Probleme aufkommen, wenn ich in Deutschland geboren bin, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis habe, aber zum Zeitpunkt des Antrags einem Studium im Ausland (in meinem Fall Österreich) nachgehe?
    Ich möchte mein Studium in Deutschland fortsetzen und schreibe dies auch in die Unterlagen..

    Vielen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo S. U.,

      kontaktieren Sie vorab am besten die zuständige Behörde.
      Diese kann Ihnen mitteilen was in einem solchen Fall zu berücksichtigen ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Oben

    Hallo,

    ich habe Anfang November 2016 meinen Einbürgerungsantrag vollständig (mit dem Sachbearbeiter gemeinsam überprüft) beim zuständigen Standesamt meiner Stadt eingereicht. Mir wurde gesagt, was so auch im FAQ zur Einbürgerung des Regierungspräsidiums DA steht, dass ich erstmal ein Schreiben erhalte mit der Aufforderung die 255€ zu überweisen (Zitat: „…erhebt einen Gebührenvorschuss und fordert Sie deshalb in der Regel schon zu Beginn des Verfahrens auf,…“) . Vorher würde quasi nichts gemacht.

    Mittlerweile ist es Mitte Februar 2017 und ich habe so ein Schreiben nie erhalten.

    Eben habe ich mit einem zuständigen Sachbearbeiter im Regierungspräsidium Darmstadt telefoniert und er sagt mir, dass mein Antrag noch nicht beim RP DA eingegangen ist.

    Gibt es irgendwelche Fristen, an die sich ein Sachbearbeiter halten muss? Oder kann er meinen Antrag auch einfach mal auf seinem Stapel „vergessen“?

    MfG
    N.M.

    1. anwalt.org

      Hallo Oben,

      einen pauschale Aussage zu den Bearbeitungsfristen können wir nicht tätigen, da diese immer unterschiedlich lang ausfallen. Wie empfehlen Ihnen sich in einigen Wochen erneut an die zuständige Behörde zu wenden und nach dem aktuellen Stand der Bearbeitung zu fragen.
      Sie können sich dann auch an einen Anwalt wenden, der mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. latino

        Guten Tag,

        Ich habe in Juni 2017 alle Unterlagen abgegeben.
        In Juli 2017 bekomme ich ein Brief als Bestätigung, dass alles eingegangen sind.
        Aber sie haben auch geschrieben, dass ich nicht der Zustand von meine Einbürgerung Status fragen darf.
        Dauer wurde 6 Monate geschrieben.
        Jetzt sind die 6 Monate vorbei und ich kein Antwort gekriegt habe.
        Was muss ich tun? laut der Brief darf ich nicht fragen !!!

        MFG

        A.G.

        1. anwalt.org

          Hallo latino,

          in der Regel können Sie nach Ablauf der angegeben Frist nach dem Stand der Bearbeitung fragen. In der Regel kann ein Einbürgerungsantrag auch bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.

          Ihr Team von anwalt.org

  6. Michael

    Hallo Team,
    Ich bin seit über 30 Jahren in Deutschland, bin verheiratet mit eine deutsche Frau, mein Einbürgerung habe ich in Oktober angestoßen, alle Unterlagen habe ich abgegeben. Ich bin seit über 30 Jahre beschäftigt, arbeite seit 25 Jahren in eine Kreditinstitut, und habe mir nicht zu Schulden kommen lassen, ich war nie arbeitslos.(britische Staatsbürger)
    Meine Frage lautet: wie lange dauert die Einbürgerung von EU Staaten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

    1. anwalt.org

      Hallo Michael,

      eine pauschale Aussage zu der Dauer solcher Verfahren lässt sich schwer treffen. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Behörde nach dem aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Antrags.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Wahid S.

    Hallo
    Ich habe die alle Unterlagen nur fällt mir noch 6 Wochen bis 8 Jahren
    Kann ich die Antrag stellen..?
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Wahid,

      fragen Sie hierzu bei der zuständigen Behörde nach.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Ali

    Hallo

    Ich hab vor meine Staatsangehörigkeit aufzugeben
    Bin hier Geboren und aufgewachsen
    Ich erfülle alle Vortausetzungen
    Meine Sorge ist hab vor 2 Jahren eine Persönliche Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung unterschrieben wird ist das beim Amtsgericht eingereicht oder nicht

    1. anwalt.org

      Hallo Ali,

      geringfügige Verurteilungen stehen einer Einbürgerung nicht im Wege. Unerheblich für die Einbürgerung sind unter anderem:
      – Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz
      – Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen
      – Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden und die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurde

      Bei höheren Strafen ist eine Einbürgerung ausnahmsweise ebenfalls möglich.

      Zu beachten sind außerdem die geltenden Tilgungsfristen nach § 46 Bundeszentralregistergesetz.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Ali

        Habe ein Kredit gehabt monatlich 300€ Rate konnte nach 1 Jahr nicht mehr aufbringen dann würde der Vertrag gekündigt und haben uns auf 200€ monatlich geeinigt musste aber zum Notar und diese Schuldnererkenntnis unterschreiben steht oben ist es eine vorstrafe ist es beim Gericht eingetragen oder nicht Mit freundlichen Grüßen

        1. anwalt.org

          Hallo Ali,

          in das Vorstrafenregister (auch Strafregister genannt), welches vom Bundeszentralregister (BZR) geführt wird, finden Eintragungen Einzug, die sich auf Verurteilungen zu Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen (beispielsweise Entziehung der Fahrerlaubnis) und Nebenfolgen, die durch ein Gerichtsurteil oder einen Strafbefehl ergangen sind, beziehen.

          In der Regel trifft dies also nicht auf Ihr Schuldanerkenntnis zu, es sei denn, dieses steht in Zusammenhang mit einer Straftat. Im Zweifel sollten Sie sich aber an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft dazu geben.

          Ihr Team von anwalt.org

  9. Tariq

    Hallo,

    meinen Antrag auf die Einbürgerung läuft seit 6,5 Monaten. Meinen Arbeit läuft seit 18 monate bei zeit firma und jetzt habe ich eingestellt und einem jahr vertrag erst februar schon bekommen. In diesem ein jahr vertrag habe ich wieder 6 monate probe.

    Gestern habe ich einen Brief bekommen und wurde nach eine eventuelle diese erste 6 monate probe fertig machen und dann die landratsamt schick wieder einen brief .Ob du das probe fertig gemacht hast. Nach dem 6 monate probe arbeit.Kann die Landratsamt frag wieder jetzt hast du noch 6 monate wegen später bekommst du fest oder nicht. Weil die haben nur über die probe arbeit geschrieben.
    Danke im voraus und viele Grüße
    Tariq

    1. anwalt.org

      Hallo Tariq,

      eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung ist eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. Vermutlich steht dieses Kriterium aufgrund der sechsmonatigen Probezeit bei Ihnen zur Debatte. Suchen Sie eine Beratungsstelle oder einen Anwalt auf, um zu klären, wie Sie hier am besten vorgehen sollten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Frank

    Hallo Team,

    Ich arbeite in Deutschland seit 6 Jahren. Ich habe Deutsch Niveau B2 bestanden. Darf ich nach 6 Jahren die deutsch Staatsangehörigkeit beantragen. Oder muss ich auch andere Voraussetzungen erfüllen?

    mit freundlichen Grüßen,
    Frank

    1. anwalt.org

      Hallo Frank,

      folgende Voraussetzungen gelten für eine Einbürgerung:

      – unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
      – Aufenthalt seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
      – gesicherter Lebensunterhalt
      – ausreichende Deutschkenntnisse
      – bestandener Einbürgerungstest
      – keine Verurteilungen wegen einer Straftat
      – Bekenntnis zum deutsche Grundgesetz
      – Verlust/Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Maria

    Hallo :) ich stelle in Juni den Antrag auf Einbürgerung und erfülle auch zu dem Zeitpunkt alle Voraussetzungen (unbefristeter Arbeitsvertrag, ebenso Mietverhältnis, 8 jahre in DE, deutscher Uni-Abschluss..).
    Das Verfahren dauert aber wohl so seine 12 Monate-wie ist es wenn man in der Zeit im europäischen Ausland arbeiten/studieren möchte? Man bezieht ja keine Sozialhilfe und ich würde in die deutsche Rentenversicherung weiterhin monatlich Geld einzahlen!
    Wie ist dann die Rechtslage?

    Danke schonmal!

    1. anwalt.org

      Hallo Maria,

      kontaktieren Sie hierzu am besten bereist vorab die zuständige Behörde und erfragen Sie, welche Vorschriften in einem solchen Fall zu berücksichtigen sind.

      Üblicherweise wird gemäß § 12b Staatsangehörigkeitsgesetz der gewöhnliche Aufenthalt durch Aufenthalte über sechs Monaten im Ausland unterbrochen. Dies ist allerdings vor allem dann von Belang, wenn die erforderlichen Aufenthaltszeiten dadurch beeinträchtigt werden, was bei Ihnen nicht der Fall ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Salim

    Guten Tag
    Ich bin selbstständig 45 Jahre alt und habe ein Antrag auf Einbürgerung nach §10 vor 2 Jahren in NRW gestellt, mein Sachbearbeiter verlangt erst jetzt eine private Altersvorsoge Nachweis,meine Fage ist eine private altersvorsorge ein Muss für Selbstständige in NRW
    Danke im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Salim,

      gemäß eines Urteiles des Verfassungsgerichtshofes von Baden-Württemberg (Az.: 13 S 2080/07) gehört bei erwerbsfähigen Einbürgerungsbewerbern eine Altersvorsorge zum in § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geforderten Lebensunterhalt dazu.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Salim

        Vielen Dank für Ihre Antwort
        Wie hoch muss der Mindestbetrag von eine Private Altersvorsorge sein damit der von EB akzeptiert wird bei Einbürgerung nach §10.
        Danke im Voraus

        1. anwalt.org

          Hallo Salim,

          erkundigen Sie sich für diese Detailfrage bei der Behörde selbst oder bei einem Anwalt.

          Ihr Team von anwalt.org

  13. Piotrek

    Hallo. Ich habe frage. Ich heute abgegeben ausgefülltes Antrag für Einbürgerung(alles drum und dran) und ich bin neugierig wie lange dauer prüfen alle Dokumente.

    1. anwalt.org

      Hallo Piotrek,

      eine pauschale Bearbeitungsfrist lässt sich nicht nennen. Erkundigen Sie sich nach Verlauf einiger Woche am besten direkt bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Christian

    Hallo,

    ich habe auch eine kurze Frage. Ich arbeite in Deutschland seit schon 6 Jahre, ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, habe den Einbürgerungstest bestanden und bin seit Jahre Mitglied in verschiede Vereine und Organisationen. Leider habe ich nur einen B1 Zertifikat von der Volkshochschule. Würde das auch reichen? Oder soll ich unbedingt das B2 machen?

    Vielen Dank im voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Christian,

      laut den Informationen der Bundesausländerbeauftragten ist ein Nachweis über das B1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens ausreichend.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Antoun

        Hallo zusammen
        ich bin Informatiker und habe das gleiche punkte wie Christian , also 6 Jahre in Deutschland , unbefristete Arbeitsvertrag unf unbefristete Aufenthaltserlaubnis und B1 .. wir das als öffentliche interesse betrachtet ? kann ich den Antrag beantragen ?
        danke

        1. anwalt.org

          Hallo Antoun,

          ein besonderes öffentliches Interesse an der Einbürgerung kann vorliegen, wenn der Einbürgerungsbewerber durch die Einbürgerung für eine Tätigkeit im deutschen Interesse gewonnen oder erhalten werden soll. Dazu zählen insbesondere folgende Bereiche:

          – Wissenschaft, Forschung,
          – Wirtschaft, Kunst,
          – Kultur, Medien,
          – Sports oder öffentlicher Dienst

          Ob in Ihrem Fall die Anstellung als Informatiker diesem Erfordernis entspricht, können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

          Ihr Team von anwalt.org

          1. antoun

            Danke für Ihre Antwort, ich habe ein Update , gestern habe ich mein B2 Zertifikat bekommen und Bestanden , reicht das jetzt für Einbürgerung mit 6 Jahren Aufenthalt und Unbefristet Arbeitsvertrag ?
            Ich danke Ihnen im Voraus
            Antoun

          2. anwalt.org

            Hallo antoun,

            eine Entscheidung, ob dies für eine frühere Einbürgerung ausreicht, obliegt der zuständigen Behörde. Dies ist immer eine Einzelfall- und Ermessensentscheidung. Sie können bei der Behörde erfragen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

            Ihr Team von anwalt.org

  15. Karan

    Hallo,

    meinen Antrag auf die Einbürgerung läuft seit 6,5 Monaten. Meinen Arbeitsvertrag läuft im Mitte März ab, habe aber erstmal eine 4-Monatige Verlängerung bekommen – d.h. bis Mitte Juli.2017, um meine Doktorarbeit fertig zu machen bzw. einzureichen.

    Gestern habe ich einen Brief bekommen und wurde nach eine eventuelle Verlängerung gefragt. Das ist sehr wahrscheinlich dass ich nach meiner Doktorarbeit eine Postdoc-Stelle bekomme, für die ich so früh keine Bescheinigung kriege.

    Wäre dann diese Verlängerung reichen oder wird es problematisch sein?

    Danke im voraus und viele Grüße
    Karan

    1. anwalt.org

      Hallo Karan,

      erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, inwiefern eine derartige Verlängerung Ihr Verfahren begünstigt bzw. wie Sie diese bescheinigen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. K.C.

    Hallo hab mal eine kurze Frage: Mein Mann ist Italiener und lebt seit 40 Jahren in Deutschland. Er würde jetzt gerne die Deutschestaatsbürgerschaft beantragen. Sein Pass läuft bald ab. Nun zu meiner Frage reicht es wenn der Pass bei Antragstellung gültig ist oder müss er ihn auf jeden Fall verlängern ( das wollte er sich eigentlich ersparen )
    Vielen Dank im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo K.C.,

      in der Regel genügt die Vorlage eines gültigen Ausweises.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Ana

    Hallo

    Ich habe einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und erfülle alle Kriterien
    Jetzt bin ich während des Antrages schwanger geworden und mir wurde vorgeworfen demnächst Elterngeld zu beziehen .
    Jetzt möchte man Unterlagen von mir aus denen hervorgeht wann ich bis 2015 Leistung von alg 1 Arbeitslosengeld bezogen habe ..
    Elterngeld ist doch kein Hartz 4 das eine Einbürgerung ausschließt.
    Warum brauch man diese Unterlagen und überhaupt wo liegt das Problem bei Elterngeld? Ich habe einen festvertrag in Vollzeit

    1. anwalt.org

      Hallo Ana,

      bei Leistungen nach dem Ersten Buch des Sozialgesetzbuches, dazu gehört auch Elterngeld, trifft die Behörde eine Prognoseentscheidung dahingehend, ob Sie in der Lage sein werden, für sich und Ihr Kind künftig auch ohne diese Unterstützung aufkommen zu können.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Gulnara I.

    Hallo, ich wollte gerne wissen und zwar
    soll ich unbedingt einen unbefristeten Vertrag haben für eine Einbürgerung oder ein befristeter Vertrag zählt auch dazu?

    wie lange muss mann schon gearbeitet haben für die Einbürgerung?

    gilt ein Orientierungkurs auf dem Niveau B1 auch als ein Einbürgerungstest?

    Vielen Dank im Voraus.

    LG
    Nara

    1. anwalt.org

      Hallo Gulnara,

      folgende Voraussetzungen gelten für eine Einbürgerung:

      – unbefristetes Aufenthaltsrecht, Blaue Karte EU oder befristete Aufenthaltserlaubnis
      – bestandener Einbürgerungstest
      – seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
      – eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
      – ausreichende Deutschkenntnisse
      – keine Verurteilung wegen einer Straftat
      – Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
      – Verlust beziehungsweise Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

      Ein befristeter Arbeitsvertrag führt häufig zur Ablehnung des Einbürgerungsantrages. Hohe Erfolgschancen bestehen jedoch, wenn der Betreffende in einem Gebiet arbeitet, in welchem Befristungen allgemein üblich sind.

      Ein solcher Orientierungskurs ist nicht gleichzusetzen mit dem Einbürgerungstest, er kann jedoch zu etwaigen Erleichterungen im Einbürgerungsverfahren führen.

      Wenden Sie sich für weitere Fragen an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Abi

    Sehr geehrte Team von Anwalt.org

    Ich hätte folgende frage,
    Ich war im Deutschland im jahr 1992-2001 danach kehrte ich in meinem Heimatland zurück jetzt bin ich wider im Deutschland seit 2 jahren habe meine Einbürgerung Beantragt .
    Aber die Behörden konnten meine alten Aufenthalts zeiten nicht berechnen weil meine damalige ausländer akte nicht mehr zu finden ist .
    Deswegen können meine zeiten nicht berechnet werden
    Weil kein Nachweis vorliegt des damaligen Aufenthaltstitels .
    Ich habe leider keine Kopie des altens Aufenthaltstitels .
    Aber ich habe alle Zeugnisse der schule in Deutschland von früher.
    Wie können sie mir hier weiterhelfen weil das ist der einziege grund das ich mich jetzt nicht einbürgeren kann .

    1. anwalt.org

      Hallo Abi,

      kontaktieren Sie am besten einen Anwalt. Dieser kann sich eingehend mit Ihrem Fall befassen und gegebenenfalls einen Weg finden, Ihre Zeiten anrechnen lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Shabani

        Guten abens ich habe eine Frage muss Mann unbefristet Arbeitsvertrag habe wenn Mann eine Antrag stellt

        1. anwalt.org

          Hallo Shabani,

          dies ist in der Regel nicht notwendig.

          Ihr Team von anwalt.org

        2. Hasnat

          Hallo, ich habe unbefristet Arbeits Vertrag aber habe ich 6 Montanen Probezeit. Ich bin jetzt Dritte monat. von Einbürgerung Amt mir eine E-Mail geschickt dass die Einbürgerung Antrag erstmal genehmigt wenn Probezeit beendet ist. Nach sechs Monaten später sie wollen erstmal mir Genehmigung. ich habe so was nix gehört. können sie mir vielleicht sagen etwas darüber.

          Ich freue mich auf Ihre Antwort!
          Grüße Hasnat

  20. Z., Claudio

    Bitte schicken Sie mir den Antrag für Einbürgerung in Deutschland

    1. anwalt.org

      Hallo Claudio,

      wenden Sie sich hierfür an das zuständige Ausländeramt.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Amgad

        Hallo ich bin ein Flüchtling und ich habe 3 Jahre und ich bin staatenlos aber ich habe einen Fehler Geburtsjahr Kann ich das geburstjahr korrigieren, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantrag oder brauche ich nicht eine Geburtsurkunde, weil ich staatenlos bin. und kann ich eine neue Geburtsurkunde aus meinem Heimatland vorlege? Was sind die Mängel und negativ meiner Korrektur nach diesen Jahren?ich möchte bitte dieses problem lösen vielen dank

        1. anwalt.org

          Hallo Amgad,

          eine Korrektur von falschen Daten kann in der Regel durch eine Geburtsurkunde aus dem Herkunftsland erfolgen. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde und erfragen Sie dort wie Sie vorgehen müssen.

          Ihr Team von anwalt.org

        2. hanar

          hallo ich bi seit 10 jahre hier und habe einer tochter sie ist grade 1jahre sie hat Sie hat deutschen Pass habe ich nicht und habe ich jetzt beantragt sie brauchen von mir eine Arbeit aber ich gar nicht wegen mein Tochter ist zuklein??

          1. anwalt.org

            Hallo hanar,

            bei einem Antrag auf Einbürgerung muss ein gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Der Empfang von Sozialleistungen gilt hier nicht. Ist also ein Nachweis nicht möglich, kann die zuständige Behörde den Antrag ablehnen.

            Ihr Team von anwalt.org

    2. Dorina

      Sehr geehrte Team von Anwalt.org
      Ich hätte folgende Frage,
      bin EU Bürger, lebe seit 17 Jahre in Deutschland, verheiratet mit eine Deutsche Mann seit 17 Jahre, eine Tochter 20 Jahre alt, deutsche Staatsbürger , die gerade studiert,
      seit 5 Jahre habe ich nur eine unbefristete Nebenbeschäftigung mall Versicherungspflichtig mall nicht. Nebenbei bekomme ich immer wieder wohgeldhilfe, habe früher auch ALG II bekommen ,
      habe eine Chance einem Antrag auf Einbürgerung zu stellen oder nicht

      Vielen Dank im Voraus

      Dorina

      1. anwalt.org

        Hallo Dorina,

        da Sie bereits länger als die gefordertem Jahre in Deutschland leben, können Sie einen Antrag stellen. In der Regel müssen Sie, z. B. durch einen Arbeitsvertrag, nachweise, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Nutzen Sie die oben im Artikel aufgeführte Checkliste, um zu prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sie können sich diese Liste auch herunterladen.
        Sie können sich auch direkt an die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde wenden.

        Ihr Team von anwalt.org

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