Einbürgerungsverfahren in Deutschland: Ablauf und Dauer

Das Einbürgerungsverfahren kann in Deutschland mehrere Monate dauern.  Mit der richtigen Vorbereitung geht es unter Umständen schneller.
Das Einbürgerungsverfahren kann in Deutschland mehrere Monate dauern. Mit der richtigen Vorbereitung geht es unter Umständen schneller.

FAQ: Einbürgerungsverfahren

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?

Das Einbürgerungsverfahren wird mit einem Antrag eingeleitet. Nachdem dieser bei der zuständigen Behörde eingegangen ist, erfolgt eine genaue Prüfung, die zu einer Entscheidung führt. Wie der Ablauf beim Einbürgerungsverfahren im Einzelnen ist, erfahren Sie hier.

Wie lange darf ein Einbürgerungsverfahren dauern?

Grundsätzlich sind Behörden angehalten, nach spätestens drei Monaten über einen Antrag zu entscheiden. Bei einem Antrag auf Einbürgerung wird diese Bearbeitungsdauer jedoch in der Regel überschritten. Die Gründe sind dabei ganz unterschiedlich und reichen von eigenem Verschulden der Antragsteller durch fehlerhafte Unterlagen bis zur Überlastung der Behörden.

Wie lange dauert ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland?

Bei der Dauer von Einbürgerungsverfahren lassen sich keine pauschalen Zeiträume nennen. Oft ist allerdings Geduld gefragt – Wartezeiten von Monaten bis zu über einem Jahr sind nicht ungewöhnlich. Unterschiedliche Faktoren entscheiden darüber, wie lange eine Behörde für die Bearbeitung benötigt. Im Folgenden gehen wir darauf genauer ein.

Einbürgerung: Das Verfahren und seine Bedingungen

Ausländer durchlaufen bei der Einbürgerung ein bestimmtes Verfahren. Dafür müssen Antragsformulare angefordert werden.
Ausländer durchlaufen bei der Einbürgerung ein bestimmtes Verfahren. Dafür müssen Antragsformulare angefordert werden.

Mit der Einbürgerung erlangen Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit und damit den deutschen Pass. Das bedeutet, dass sie fortan deutschen Staatsbürgern rechtlich gleichgestellt sind – denn sie zählen selbst dazu. Damit einher gehen zahlreiche Vorteile: staatlicher Schutz und völlige Reisefreiheit sind nur zwei davon.

Um sich den deutschen Pass zu sichern, müssen Ausländer jedoch ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Damit das überhaupt angeschoben werden kann, sind Bedingungen zu erfüllen.

Wollen Sie einen Einbürgerungsantrag stellen, erhalten Sie die nötigen Formulare von der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Welche für Sie am jeweiligen Wohnort zuständig ist, erfahren Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde, dem Jugendmigrationsdienst, der Migrationsberatung für Erwachsene, der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Voraussetzungen für die Einbürgerung 

Im Zuge des Einbürgerungsverfahrens schauen die Behörden ganz genau hin und prüfen, ob alle Voraussetzungen für den deutschen Pass erfüllt werden. Die Bedingungen sind dabei vielfältig und beziehen sich zum einen auf die persönliche Situation des Antragstellers. Zum anderen ist auch der bestehende Aufenthaltstitel von Bedeutung. Im Folgenden nennen wir ein paar Beispiele:

Bestimmte Personengruppen profitieren von einem vereinfachten Einbürgerungsverfahren. Für sie gelten mitunter andere Voraussetzungen.
Bestimmte Personengruppen profitieren von einem vereinfachten Einbürgerungsverfahren. Für sie gelten mitunter andere Voraussetzungen.
  • Finanzierung des Lebensunterhaltes: Antragsteller dürfen im Zuge der Einbürgerung nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sein. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Aufenthaltstitel: Das Einbürgerungsverfahren setzt voraus, dass Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen – bspw. in Form einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
  • Sprach- und Gesellschaftskenntnisse: Die deutsche Staatsbürgerschaft setzt ein gewisses Maß an Sprachkenntnissen voraus sowie über die deutsche Gesellschaftsordnung. Mit einem Einbürgerungstest wird letzteres in der Regel auf den Prüfstand gestellt.

Wollen Sie per Einbürgerungsverfahren die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, ist es ratsam, sich vorab über die Voraussetzungen genau zu informieren. Prüfen Sie, ob Sie alle Bedingungen für die Einbürgerung erfüllen und halten Sie entsprechende Nachweise bereit. Das beschleunigt ggf. auch die Dauer der Bearbeitung Ihres Einbürgerungsverfahrens.

Für bestimmte Personengruppen – Ehegatten, Unionsbürger oder anerkannte Flüchtlinge, um Beispiele zu nennen – gelten mitunter erleichterte Bedingungen. Die Einbürgerung bzw. das Verfahren ist dabei auch ohne Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen möglich. Ihnen kommt ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren zugute. 

Ablauf beim Einbürgerungsverfahren: Das sind die Phasen

Behörden bieten zum Einbürgerungsverfahren und dessen Ablauf Beratungsgespräche an. So lassen sich Unklarheiten vermeiden.
Behörden bieten zum Einbürgerungsverfahren und dessen Ablauf Beratungsgespräche an. So lassen sich Unklarheiten vermeiden.

Einbürgerungsverfahren folgen standardisierten Abläufen. Den Anfang macht dabei der schriftliche Antrag auf Einbürgerung. Die benötigten Formulare können bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde beantragt werden.

Viele Behörden bieten vor bzw. bei Antragstellung Beratungsgespräche an. Antragstellern ist anzuraten, das in Anspruch zu nehmen. Oft kommen beim Einbürgerungsverfahren Fragen auf, die direkt geklärt werden können. Im besten Fall werden dadurch Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags vermieden.

Nach Abgabe des Antrags setzt sich das Einbürgerungsverfahren aus diesen weiteren Phasen zusammen:

  • Bearbeitung: Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Einbürgerungszusicherung: Segnet die zuständige Behörde das Einbürgerungsverfahren ab und stimmt zu, wird eine schriftliche Zusicherung ausgestellt. Die ist für zwei Jahre gültig.
  • Entlassung aus bisheriger Staatsbürgerschaft: Ggf. ist es nötig, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Auch das muss entsprechend beantragt werden.
  • Einbürgerungsurkunde: Mit der Einbürgerungsurkunde wird die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Zudem ist sie das Ticket zum deutschen Pass.
  • Beantragung des deutschen Passes: Mit der Einbürgerungsurkunde kann schließlich der deutsche Pass bzw. Personalausweis beantragt werden. Das ist der letzte Schritt im Einbürgerungsverfahren. 

Dass sich Lebensumstände im Zuge eines Verfahrens ändern, ist nicht ungewöhnlich. So kann es z.B. vorkommen, dass ein Umzug ansteht, während ein Einbürgerungsverfahren noch läuft. Das ist nicht weiter problematisch, jedoch ist die zuständige Behörde davon zwingend in Kenntnis zu setzen. So lassen sich mögliche Probleme im weiteren Verlauf vermeiden.

Dauer von Einbürgerungsverfahren: So viel Zeit ist einzuplanen

Die Dauer bei einem Einbürgerungsverfahren lässt sich schwerlich abschätzen. Mehrere Monate sollten aber eingeplant werden.
Die Dauer bei einem Einbürgerungsverfahren lässt sich schwerlich abschätzen. Mehrere Monate sollten aber eingeplant werden.

Wochen, Monate oder sogar mehr als ein Jahr – ein Einbürgerungsverfahren ist kein schnelles Unterfangen. Über welchen Zeitraum sich die Bearbeitung durch die Behörde hinzieht, lässt sich nur schwerlich voraussagen, Antragsteller tappen diesbezüglich oft im Dunkeln. 

Fakt ist aber: Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft können selbst dazu beitragen, dass das Einbürgerungsverfahren nicht unnötig in die Länge zieht:

  1. Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllen und schieben Sie das Einbürgerungsverfahren erst an, wenn die Antwort „Ja“ lautet.
  2. Informieren Sie sich, welche Nachweise (Einbürgerungstest, Identitätsnachweis, Einkommensnachweise etc.) Sie benötigen und tragen Sie alle relevanten Unterlagen und Dokumente vollständig zusammen. 
  3. Beauftragen Sie einen ggf. Anwalt für Migrationsrecht mit der Beantragung Ihrer Einbürgerung. Er weiß, welche Unterlagen die Behörden benötigen und kann Abläufe und Kommunikationswege schlank halten und verkürzen.

Mitunter kann eine lange Wartezeit bei Einbürgerungsverfahren problematisch sein, bspw., wenn sich Lebensumstände ändern und die Erfüllung aller Voraussetzungen damit nicht mehr gegeben ist. Holen Sie sich in dem Fall ggf. anwaltlichen Rat. Unter Umständen lässt sich das Verfahren per Untätigkeitsklage beschleunigen.

Eine Untätigkeitsklage dient dazu, eine Behörde zu einer Entscheidung zu zwingen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Voraussetzung ist dabei, dass der Antrag, dessen Bearbeitung beschleunigt werden soll, vor mindestens drei Monaten vollständig bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. 

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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