Einbürgerungsurkunde bekommen – Alles, was Sie wissen müssen

Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist der letzte Schritt auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft
Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist der letzte Schritt auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft

FAQ: Einbürgerungsurkunde

Was ist eine Einbürgerungsurkunde?

Eine Einbürgerungsurkunde ist ein offizielles urkundliches Dokument, das die Einbürgerung und somit den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit bestätigt. Sie ist Voraussetzung für einen deutschen Pass.

Wer braucht eine Einbürgerungsurkunde?

Jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten will, braucht eine Einbürgerungsurkunde. Durch eine Einbürgerung genießen Sie dieselben Rechte und Pflichten wie in Deutschland geborene Menschen. Sie erhalten unter anderem das allgemeine Wahlrecht, EU-Freizügigkeit und Konsularischen Schutz im Ausland. Eventuell werden Sie mit der Einbürgerung also auch zu einem neuen Bürger der Europäischen Union. Welche Dokumente Sie für den Einbürgerungsantrag benötigen, können Sie hier nachlesen.

Wie bekommt man die Einbürgerungsurkunde?

Die Einbürgerungsurkunde bekommen Sie, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und dieser Antrag angenommen wird. Für eine erfolgreiche Einbürgerung müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind erfahren Sie hier. Oftmals können Sie die Einbürgerungsurkunde online beantragen. Ein Fachanwalt kann Ihnen dabei helfen, die Einbürgerungsurkunde zu bestellen.

Staatsbürger durch Urkunde: Die Einbürgerung

Nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde können Sie einen Personalausweis beantragen
Nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde können Sie einen Personalausweis beantragen

Wer sie bekommt, wird zum deutschen Staatsbürger: Die Einbürgerungsurkunde ebnet ihrem Empfänger den Weg zum deutschen Pass. Sie muss beantragt werden und der Antragsteller muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit sein Antrag positiv bescheinigt werden kann. Welche Kriterien das sind und welche Schritte Sie darüber hinaus unternehmen müssen, um die deutsche Einbürgerungsurkunde zu erhalten und erfolgreich die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Grundsätzlich gilt: Erst nach erfolgreicher Prüfung eines entsprechenden Antrags kommt es zur Ausstellung einer Einbürgerungsurkunde. Wo sie diese beantragen können, erfahren Sie bei:

  • der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • den Jugendmigrationsdiensten
  • der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
  • der Stadt- oder Kreisverwaltung

Wo wird die Einbürgerungsurkunde ausgestellt?

Die Einbürgerungsurkunde wird bei der zuständigen Einwanderungsbehörde des Landes ausgestellt und ausgehändigt. Sind alle Formalitäten geklärt, können Sie die Einbürgerungsurkunde abholen. Der Termin wird Ihnen von der Behörde mitgeteilt. 

Diese Dokumente benötigen Sie zum Beantragen der Einbürgerungsurkunde in Deutschland:

Wann bekommt man die Einbürgerungsurkunde?

Damit Ihr Antrag angenommen wird, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für eine erfolgreiche Einbürgerung erfüllen:

Die Einbürgerungsurkunde erhalten Sie in Deutschland nach erfolgreicher Antragstellung
Die Einbürgerungsurkunde erhalten Sie in Deutschland nach erfolgreicher Antragstellung
  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Aufenthaltstitel seit mindestens 5 Jahren
  • Nachweisbare Identität
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des deutschen Grundgesetzes und zu deutschen Lebensverhältnissen
  • Eigenes Einkommen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten
  • Keine strafrechtliche Verurteilung oder angeordnete Maßregel
  • Deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1)
  • Bestandener Einbürgerungstest

Wie lange dauert es bis zur Aushändigung?

Aushändigung bedeutet, dass Ihnen die Einbürgerungsurkunde übergeben wird. Hierzu wird ein Termin vereinbart, zu dem Sie in der Regel persönlich erscheinen müssen. Dann können Sie die Einbürgerungsurkunde abholen. Nach Ablauf der Übergabe sind Sie deutscher Staatsbürger.

Die zuständige Einwanderungsbehörde prüft zunächst jedoch Ihren Einbürgerungsantrag. Es ist je nach Bundesland verschieden, wie lange es dauert, die Einbürgerungsurkunde auszuhändigen. In der Regel vergehen einige Monate, in einigen Bundesländern müssen Sie sich jedoch bis zu ein Jahr lang gedulden.

Infografik: Weg zur Einbürgerungsurkunde
Infografik: Weg zur Einbürgerungsurkunde

Wie sieht eine Einbürgerungsurkunde aus?

Die deutsche Einbürgerungsurkunde ist ein offizielles Dokument im DIN-A4-Format. Es enthält persönliche Angaben wie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Ebenfalls ist festgehalten, ob mit Ihnen auch mögliche Kinder mit eingebürgert werden.

Ist jemand seit der Geburt Deutscher, benötigt er oder sie keine Einbürgerungsurkunde. Diese Person besitzt dann bereits einen deutschen Pass. Eine Einbürgerungsurkunde benötigen Menschen, die ursprünglich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen und Deutsche werden möchten. 

Einbürgerungsurkunde bekommen – was nun?

Wenn Sie die Einbürgerungsurkunde erhalten haben, können Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt einen deutschen Pass beantragen. Hierfür müssen Sie zusätzliche Gebühren zahlen.

In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie einen amtlichen Identitätsnachweis – also einen gültigen Personalausweis und/oder einen Reisepass – besitzen.

Was passiert, wenn man seine Einbürgerungsurkunde verloren hat?

Einbürgerungsurkunden werden nur ein einziges Mal im Original ausgestellt
Einbürgerungsurkunden werden nur ein einziges Mal im Original ausgestellt

Bei der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft wird Ihnen die Urkunde zur Einbürgerung im Original ausgehändigt. Sollten Sie dieses Original verlieren, kann die Urkunde nicht noch einmal ausgestellt werden. Es besteht jedoch trotzdem die Möglichkeit, für die Einbürgerungsurkunde einen Ersatz zu erhalten: Gegen eine Gebühr von 51,00 Euro können Sie eine beglaubigte Kopie der ursprünglichen Urkunde beantragen. Dies können Sie entweder beim Bundesverwaltungsamt oder bei einer deutschen Inlandsbehörde in Auftrag geben – je nachdem, wo Ihnen die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wurde.

Wenn Sie eingebürgert wurden, benötigen Sie Ihre Einbürgerungsurkunde für die Eheschließung. Haben Sie die Einbürgerungsurkunde verloren? Heiraten können Sie trotzdem – wenn Sie eine beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde zur standesamtlichen Trauung mitbringen.

Wie viel kostet eine Einbürgerungsurkunde?

Für die Beantragung der Einbürgerungsurkunde fallen Kosten von 255,00 Euro pro Person an. Für jedes minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen, das mit den Eltern zusammen eingebürgert wird, fallen Kosten von 51,00 Euro an.

Alle Behörden, die von der Aushändigung Ihrer Einbürgerungsurkunde wissen sollten, werden nach Abschluss des Verfahrens automatisch informiert. Hier brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Es kann möglicherweise sinnvoll sein, Ihre Bank oder auch Ihren Arbeitgeber über Ihre Einbürgerung zu informieren. Das kann beispielsweise Ihren Kreditrahmen erhöhen. Sie sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Einbürgerungsurkunde für Spätaussiedler

Die Einbürgerungsurkunde für Spätaussiedler wird für Bürger der ehemaligen Sowjetunion ausgestellt
Die Einbürgerungsurkunde für Spätaussiedler wird für Bürger der ehemaligen Sowjetunion ausgestellt

Als Spätaussiedler gelten Nachkommen von Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die vor dem 1.1.1993 geboren sind. Diese Nachkommen können die Einbürgerungsurkunde zu besonderen Konditionen erlangen. Wenn Sie als Spätaussiedler anerkannt werden, erhalten Sie auf Wunsch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Maßgeblich hierfür ist ausschließlich, dass Sie Nachkomme von Deutschen sind und Ihr Geburtsdatum sich vor dem Stichtag befindet. Ein Rechtsanwalt und die entsprechenden Behörden können Sie hierzu beraten.

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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