Berlin. Lange stand er auf der Kippe, nun folgt der Beschluss: Der Gesetzesentwurf vom Bundesarbeitsminister soll künftig eine Brückenteilzeit möglich machen. Somit haben Arbeitnehmer nun das Recht, aus dem Teilzeitjob zurück in die Vollzeitstelle zu wechseln. Weil dies bisher nicht so war, hatte sich das Phänomen der Teilzeitfalle entwickelt.
Was genau wurde hinsichtlich der Brückenteilzeit beschlossen?

Der Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit wurde vom Bundeskabinett beschlossen.
Allerdings müssen Betroffene genauer hinschauen: Der neue Gesetzesentwurf soll nur für Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten. Eine weitere Voraussetzung ist darüber hinaus, dass derjenige, der eine Brückenteilzeit in Anspruch nehmen will, bereits seit mindestens einem halben Jahr im Unternehmen tätig ist.
Auch kann nicht jeder Mitarbeiter von diesem Recht Gebrauch machen. So muss der Arbeitgeber in einem Betrieb zwischen 46 und 200 Angestellten lediglich einem von 15 Mitarbeitern eine solche Brückenteilzeit gewähren. Für kleinere Unternehmen gibt es keine solchen Gesetze – es sollen individuelle Lösungen gefunden werden.
Im Mittelpunkt steht folglich die Anpassung der Arbeit an das Leben des Arbeitnehmers. So sagte der Bundesarbeitsminister:
Im Kern geht es darum, dass die Arbeit zum Leben passt.
Der Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit kommt jedoch auch den Arbeitgebern in einem Punkt entgegen. So ist es für den Anspruch des Beschäftigten, der wieder in die Vollzeit wechseln will, nicht ausreichend, dass es in der Firma genügend Arbeitsvolumen gibt. Vielmehr muss bei der Rückkehr aus der Teilzeit ein konkreter Arbeitsplatz anvisiert werden.
Relevanz im Hinblick auf die Teilzeitfalle – vor allem Frauen waren betroffen

Insbesondere Frauen könnten von dem Recht auf Brückenteilzeit profitieren.
Hinzu kommt, dass vier von fünf betroffenen Arbeitnehmern weiblich waren. Insgesamt sind 40 Prozent der berufstätigen Frauen in einer Teilzeitstelle angestellt, während es bei Männern nur 10 Prozent sind, so die Bundesregierung.
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