Was ist Elterngeld und wem steht es zu?

Sie überlegen Elterngeld zu beantragen? Info und Beratung erhalten Sie hier.
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Im Jahr 2007 trat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft. Ziel war es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und junge Menschen zu ermutigen, Kinder zu bekommen. Kernelemente sind die Elternzeit und das Elterngeld. Auf Letzteres wollen wir in folgendem Ratgeber eingehen und erklären, wer Anspruch hat und wie viel Geld Eltern erhalten.

FAQ: Elterngeld

Wer hat einen Anspruch auf Elterngeld?

Wenn Sie nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit gehen, um sich selbst um seine Erziehung und Betreuung zu kümmern, Sie über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten (bei Geburten ab dem 1. September 2021 nicht mehr als 32 Stunden wöchentlich), haben Sie normalerweise einen Anspruch auf Elterngeld. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen von Eltern im Jahr vor der Geburt des Kindes darf jedoch eine Grenze von 500.000 Euro nicht überschreiten. Für Geburten ab dem 1. September 2021 liegt diese Grenze bei 300.000 Euro jährlich. Alleinerziehende sind an eine Einkommensgrenze von 250.000 Euro im Jahr gebunden.

Wie hoch kann das Elterngeld ausfallen?

Das Elterngeld beläuft sich auf mindestens 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat. Mit dem kostenlosen Elterngeld-Schnellrechner können Sie selbst ermitteln, wie viel Elterngeld Ihnen normalerweise zusteht.

Inwiefern unterscheiden sich Elterngeld und Elterngeld Plus?

Seit Juli 2015 haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem regulären Elterngeld und dem sogenannten Elterngeld Plus zu wählen. Letzteres wird zwar doppelt so lange gezahlt (also 24 anstatt zwölf Monate), allerdings beträgt es auch nur die Hälfte des Basis-Elterngeldes. Weitere Informationen zum Elterngeld Plus finden Sie an dieser Stelle.

Kostenloser Elterngeld-Schnellrechner

Der folgende Rechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, wie viel Elterngeld in Ihrem Fall möglich ist:

Wann bekommt man Elterngeld und wer erhält es?

Elterngeld: Am Telefon erhalten Sie bei den Beratungsstellen weitere Infos.
Elterngeld: Am Telefon erhalten Sie bei den Beratungsstellen weitere Infos.

Ziel des Elterngeldes ist es, dass Eltern zeitweise aus dem Beruf ausscheiden können, ohne extreme finanzielle Einschnitte befürchten zu müssen. Grundsätzlich haben also die meisten Eltern Anspruch auf Elterngeld, die nach der Geburt zu Hause bleiben, um vorrangig das Kind zu erziehen.

Das Elterngeld ist laut Kindschaftsrecht eine vom Nettoeinkommen abhängige Transferleistung, welche einen Ausgleich für konkrete Nachteile in der Frühphase der Familiengründung bringen soll. Diese Leistung ist eine zeitlich befristete Entgeltersatzleistung.

Eltern, die

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben,
  • dieses selbst betreuen und erziehen
  • und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben,

haben nach § 1 Abs. 1 BEEG Anspruch auf Elterngeld.

In der Regel gelten Personen nicht als voll erwerbstätig, wenn die Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt im Monat nicht übersteigt. Bei Geburten ab dem 1. September 2021 gelten 32 Stunden wöchentlich als Maximalgrenze. Elterngeld wird für jeden betroffenen Lebensmonat des Kindes bewilligt. Die genannten Voraussetzungen müssen in jedem der beantragten Monate von Beginn an vorliegen. Der Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im folgenden Monat am Vortag des Geburtstages.

Elterngeld wird für Väter und für Mütter gezahlt. Es ist in erster Linie auch irrelevant, ob Sie angestellt, Freiberufler oder selbstständig sind. Betreut Ihr Ehe- oder Lebenspartner das Kind, kann dieser die Leistung ebenso beantragen – auch wenn es sich nicht um seinen leiblichen Nachwuchs handelt (§ 1 Abs. 3 BEEG).

In Ausnahmen kann auch ein Angehöriger bis zum dritten Grad Elterngeld beziehen. Dies ist beispielsweise denkbar, wenn Eltern wegen einer Krankheit oder Behinderung die Kinder nicht selbst betreuen können.

Spitzenverdiener, die zusammen ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr aufbringen, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Wurde das Kind ab dem 1. September 2021 geboren, liegt diese Einkommensgrenze bei 300.000 Euro jährlich. Bei Alleinerziehenden ist eine Grenze von 250.000 Euro maßgeblich.

ALG-1-Empfänger erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 den Sockelbetrag von 300 Euro. Hartz-4-Empfänger erhalten Elterngeld, doch wird dieses als Einkommen angerechnet (§ 10 Abs. 5 BEEG). Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld.

Personen, die ein Studentenvisum, eine befristete Arbeitserlaubnis oder Asyl genießen, haben keinen Anspruch. Haben Sie einen Aufenthaltstitel oder dürfen dauerhaft in Deutschland arbeiten, zahlt der Staat. Gleiches gilt für EU-Ausländer und Personen aus der Schweiz.

Wie hängen Elterngeld und Elternzeit zusammen?

Erhalten Sie weiteres Geld nach dem Bezug von Elterngeld?
Erhalten Sie weiteres Geld nach dem Bezug von Elterngeld?

Elternzeit und Elterngeld sind unterschiedliche Leistungen. Während Sie Elterngeld beim Staat beantragen und von der Elterngeldkasse gezahlt bekommen, ist für die Elternzeit Ihr Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner. Auch wenn Sie keinen Arbeitgeber haben, weil Sie beispielsweise studieren, erhalten Sie dennoch Elterngeld.

Die Leistungen stehen in einem Wechselverhältnis, denn Elterngeld erhalten Sie nur, wenn Sie die 30- bzw. 32-Wochenstunden-Grenze beachten, dafür benötigen Sie ggf. Elternzeit. Beachten Sie, dass die Elternzeit parallel zu den Lebensmonaten des Kindes laufen, damit Sie Ihren Anspruch nicht gefährden. Elterngeld nach der Elternzeit weiter zu beziehen, geht also nur, wenn Sie weniger als 30 bzw. 32 Stunden in der Woche arbeiten. Beachten Sie dabei aber auch die Bezugsdauer des Elterngeldes.

Wie lange erhalten Sie Elterngeld?

Elterngeld erhalten Sie normalerweise zwölf Monate lang. Nimmt Ihr Partner auch eine Auszeit von mindestens zwei Monaten, erhalten Sie für insgesamt 14 Monate Elterngeld. Wie Sie die zwölf bzw. 14 Monate gestalten, steht Ihnen völlig frei. Sie können die Zeit am Stück nehmen, abwechselnd oder auch parallel. Egal für was Sie sich entscheiden, Sie erhalten maximal 14 Monate Elterngeld.

Vorsicht: Wenn Sie beide gleichzeitig Elterngeld beziehen, dann bekommen Sie nur sieben Monate die Leistung. Sind Sie alleinerziehend, können Sie 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Allerdings nur, wenn das Kind in dieser Zeit ausschließlich bei Ihnen lebt und Sie auch das Sorgerecht haben.

Längere Förderung mit Elterngeld Plus

Sie brauchen Hilfe beim Antrag auf Elterngeld? Eine Beratungsstelle hilft weiter.
Sie brauchen Hilfe beim Antrag auf Elterngeld? Eine Beratungsstelle hilft weiter.

Seit Juli 2015 gelten erweiterte Regelungen hinsichtlich des Elterngeldes. Neben dem Basis-Elterngeld können Familien seitdem auch das Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Hinter dem Elterngeld Plus steht der Anreiz, dass junge Eltern früher in den Beruf einsteigen und eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen.

Dieses Elterngeld kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basis-Elterngeld. Entsprechend ist es aber maximal auch nur halb so hoch wie die herkömmliche Leistung.

Diese Lösung können sowohl Vater wie auch Mutter wählen. Statt einen Monat lang Elterngeld zu beziehen, erhalten Sie also dann zwei Monate lang Elterngeld Plus. Insgesamt können sie diese Leistung also 24 Monate lang erhalten. Dies funktioniert sowohl, wenn Sie während der Elternzeit nicht arbeiten, als auch, wenn Sie sich entscheiden, während dieser Zeit maximal 30 Arbeitsstunden pro Woche in Teilzeit tätig zu sein. Bei Geburten ab dem 1. September 2021 gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 32 Stunden.

Arbeiten Eltern mindestens vier Monate lang maximal zwischen 25 und 30 Wochenstunden parallel, stehen ihnen vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus zu (Partnerschaftsbonus), sodass insgesamt 28 Monate möglich sind. Bei Kindern, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, können Eltern bezüglich der Bezugsdauer zwischen zwei und vier Monaten wählen. Zudem dürfen sie dann zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten.

Das Basis-Elterngeld und das Elterngeld Plus lassen sich auch kombinieren. Hierzu ein Beispiel: Nach der Geburt könnte beispielsweise die Mutter sechs Monate beim Kind bleiben und das volle Elterngeld beziehen. Im Anschluss geht Sie für ein Jahr in Teilzeit arbeiten und erhält Elterngeld Plus. Der Vater könnte dann noch zwei Monate Basis-Elterngeld erhalten bzw. vier Monate Elterngeld Plus, sofern er weiterhin in Teilzeit arbeiten möchte.

Neu seit 1. September 2021: Längerer Bezug von Elterngeld bei einer Frühgeburt

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“, welches am 1. September 2021 in Kraft trat, sieht mitunter einen längeren Bezug von Elterngeld bei Frühgeburten ab diesem Datum vor. Im Detail können Eltern seitdem nicht nur zwölf Monate lang vom Basis-Elterngeld profitieren, sondern

  • 13 Monate lang, wenn das Kind mindestens sechs Wochen zu früh kam
  • 14 Monate lang, wenn das Kind mindestens acht Wochen zu früh kam
  • 15 Monate lang, wenn das Kind mindestens zwölf Wochen zu früh kam
  • 16 Monate lang, wenn das Kind mindestens 16 Wochen zu früh kam

Daher gilt: Handelte es sich um eine Frühgeburt, können Sie ein bis vier Monate länger Elterngeld bekommen. Haben Sie sich für das Elterngeld Plus entschieden, kann sich die Bezugsdauer sogar um zwei bis acht Monate verlängern.

Elterngeld und arbeiten: Zuverdienst erlaubt?

Elterngeld verschafft einer Familie finanzielle Entlastung, wenn die Kinder noch sehr klein sind.
Elterngeld verschafft einer Familie finanzielle Entlastung, wenn die Kinder noch sehr klein sind.

Verdienen Sie, während sie Elterngeld beziehen, wird die Leistung entsprechend gekürzt. Möchten Eltern parallel arbeiten, lohnt es häufig, Elterngeld Plus zu beantragen. Holen Sie bei einer Beratungsstelle für Elterngeld zusätzliche Informationen ein.

Etwas komplizierter ist es bei Selbstständigen. Hier gilt grundsätzlich: Erwirtschaften Sie keinen Gewinn, dürfen Sie arbeiten, ansonsten wird dieser voll angerechnet. Bezahlt ein Kunde Ihnen seine Rechnung, während Sie Elterngeld beziehen, und erwirtschaften Sie damit Gewinn, wird dies angerechnet – auch wenn die Rechnungsstellung bereits einige Monate zurückliegt. Setzen Sie die Elterngeldstelle immer darüber in Kenntnis, wenn Sie etwas dazuverdienen.

Müssen Sie sich in der Zeit krankenversichern?

Während der Elternzeit sind Sie krankenversichert, Sie müssen vom Elterngeld auch keine Abgaben zahlen. Anders sieht es aus, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind, dann müssen Sie weiterhin Ihre Beiträge zahlen. Liegen allerdings die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vor, fallen keine Beiträge an. Privatversicherte müssen auch während der Elternzeit ihre Abgaben aufbringen.

Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind während des Elterngeld-Bezugs nicht zu leisten. Diese Zeit wird Ihnen als Kindererziehungszeit angerechnet, sodass keine Lücke entsteht.

Elterngeld beantragen: Diese Formulare benötigen Sie

Im Folgenden erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Elterngeld-Antrag benötigen. Beachten Sie, dass Sie das Elterngeld immer schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle fordern müssen. In erster Linie brauchen Sie also ein Formular, um Elterngeld zu beantragen. Die entsprechenden Dokumente der Bundesländer finden Sie auf der Internetplattform des Bundesfamilienministeriums.

Die Formulare für den Elterngeld-Antrag sollten Sie zeitnah nach der Geburt Ihres Kindes einreichen, denn die Leistung wird für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Bereits aus diesem Antrag muss hervorgehen, welcher Elternteil wann Elterngeld beziehen möchte. Diese Angabe können Sie im Nachhinein einmal ändern, in Ausnahmefällen auch ein zweites Mal. An dieser Stelle greifen wir nochmals unseren Hinweis von oben auf: Beantragen Sie das Elterngeld entsprechend der Lebensmonate des Kindes, nicht nach Kalendermonaten. Hierzu ein Beispiel:

Elterngeld können Sie maximal 14 Monate lang beziehen.
Elterngeld können Sie maximal 14 Monate lang beziehen.

Ihr Kind kam am 14. Juli 2017 zur Welt. Beantragen Sie nun erst ab dem 1. August 2017 Elterngeld, wird Ihr Gehalt vom 14. Juli bis Ende Juli noch voll angerechnet. Entsprechend sollten Sie auch als Vater die Elternzeit planen.

Folgende Unterlagen müssen Sie für den Antrag auf Elterngeld zur Hand haben:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Elterngeld-Formular
  • Kopie der Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Einkommensnachweise: Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt bzw. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung für Selbstständige, Gehaltsabrechnungen für Angestellte
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Arbeitgeberbescheinigung zur gewährten Elternzeit

Beratung zum Elterngeld: Diese Stellen helfen weiter

Sie haben noch Fragen zum Elterngeld? Beratung erhalten Sie bei verschiedenen Stellen. Sowohl karitative Einrichtung wie auch private Stellen haben sich eine gute Elterngeldberatung auf die Fahne geschrieben. Zudem hilft Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein weiter.

Wie berechnet sich das Elterngeld?

Sowohl das Basis-Elterngeld wie auch das Elterngeld Plus orientieren sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt zur Verfügung hatte.

Dabei gibt es eine Untergrenze von 300 Euro und eine Obergrenze von 1.800 Euro pro Monat. Ein Elternteil, welcher vor der Geburt nicht berufstätig war und keine staatlichen Leistungen bezog, erhält nach § 2 Abs. 4 BEEG den Sockelbetrag von 300 Euro.

Um das Elterngeld zu ermitteln, werden vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Darüber hinaus wird ein jährlicher Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro berücksichtigt. Das übrigbleibende Nettoeinkommen wird dann als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Beantragt eine Familie Elterngeld, erhält sie mindestens 300 Euro.
Beantragt eine Familie Elterngeld, erhält sie mindestens 300 Euro.

Als Anhaltspunkte lassen sich folgende festhalten:

  • bei einem maßgeblichen Einkommen von 1.240 Euro und mehr werden 65 % ersetzt
  • bei 1.220 Euro 66 %
  • zwischen 1.000 und 1.200 Euro 67 %
  • maximal erhalten Sie jedoch 1.800 Euro

Beim Elterngeld Plus erhalten Sie mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat.

Liegt das maßgebliche Nettoeinkommen vor der Geburt bei unter 1.000 Euro, so wird das Elterngeld in kleinen Schritten von 67 % auf 100 % erhöht. Dabei gilt Folgendes: Für je zwei Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht sich die Rate um 0,1 Prozentpunkte.

Elterngeld-Trick: So können Sie die Höhe beeinflussen

Da das Elterngeld unter anderem vom Nettoeinkommen abhängt, gibt es eine Option, die Leistung positiv zu beeinflussen.

Ihr Nettoeinkommen können Sie selbst aktiv über Ihre Steuerklasse beeinflussen. Verheirateten stehen dabei folgende Kombinationen offen:

  • Kombination aus den Steuerklassen IV/IV
  • Kombination aus den Steuerklassen III/V

Bei der Steuerklasse IV stehen beiden Partnern die gleichen Freibeträge zur Verfügung, weswegen sie abhängig vom Bruttoeinkommen die gleichen Steuern zahlen. Dies sieht bei der Kombination aus III und V anders aus. Hier steht dem Ehegatten in Steuerklasse III der doppelte Grundfreibetrag zur Verfügung und dem anderen in Steuerklasse V keiner.

Geht der Partner, mit dem höheren Gehalt in Steuerklasse III, steht den Ehegatten unterm Jahr mehr Netto zur Verfügung. Möchten Sie nun Ihr Elterngeld positiv beeinflussen, macht es Sinn, dass der Partner, der das Kind nach der Geburt maßgeblich betreut, in Steuerklasse III wechselt.

Bedenken Sie aber, dass Sie dann vor der Geburt in Summe vergleichsweise wenig Nettoeinkommen haben, da ggf. der Partner mit dem höheren Gehalt in Steuerklasse V sehr viele Steuern zahlt. Letztendlich handelt es sich hier um ein Rechenexempel. Ein Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die beste Lösung zu finden.

Bei der Berechnung des Elterngeldes wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die vor dem Elterngeld am längsten genutzt wurde. Über den Daumen gepeilt lässt sich sagen, dass Mütter spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz und die Väter spätestens sieben Monate vor der Geburt wechseln sollten.

Müssen Sie das Elterngeld versteuern?

Wo bekomme ich den Antrag auf Elterngeld?
Wo bekomme ich den Antrag auf Elterngeld?

Das Elterngeld müssen Sie nicht versteuern. Freuen sollten Sie sich dennoch nicht zu früh: Angerechnet wird es, wenn der individuelle Steuersatz ermittelt wird.

In der Praxis bedeutet das, dass das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf dieser Basis der Steuersatz ermittelt wird. Dieser wird dann wiederum auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet.

Die Elterngeldstelle übermittelt die Daten automatisch an das zuständige Finanzamt. Sie müssen dafür nichts in die Wege leiten.

Elterngeld bei Geschwistern und Mehrlingsgeburten

Familien, die mehr als ein Kind haben, können den Geschwisterbonus nutzen. Das zustehende Elterngeld wird dann um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro pro Monat erhöht. Anspruch auf diese Erhöhung besteht so lange, bis das älteste Kind von zweien drei Jahre alt ist. Haben Sie mehrere Kinder, genügt es, wenn mindestens zwei ältere Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei Mehrlingsgeburten erhalten die Eltern seit 2015 einen Zuschlag von 300 Euro für jedes weitere Mehrlingsgeschwisterkind.

Was kommt nach dem Elterngeld?

Ein Elternteil kann maximal für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Doch was bekommt man nach dem Elterngeld? Sofern Sie während dieser Zeit weiterhin angestellt waren, können Sie wieder arbeiten gehen und Ihr Gehalt erhalten. Bleiben Sie in Elternzeit, steht Ihnen keine weitere Leistung zu.

Haben Sie Elterngeld bezogen und waren währenddessen nicht angestellt, können Sie sich an das Jobcenter wenden, um Unterstützung bei der Jobsuche zu erhalten – dann steht Ihnen auch Hartz 4 zu. Gleiches gilt, wenn Sie keinen Kita-Platz bzw. keine Tagesmutter finden, die die Betreuung Ihres Kindes übernehmen kann, damit Sie arbeiten gehen können.

Sie erhalten maximal 1.800 Euro Elterngeld.
Sie erhalten maximal 1.800 Euro Elterngeld.

Darüber hinaus zahlen Sachsen und Bayern das sogenannte Landeserziehungsgeld. In Sachsen können Sie dieses ab dem zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes beantragen, sofern Sie Ihren Nachwuchs vollständig betreuen bzw. in Teilzeit arbeiten. Sie erhalten zwischen 150 und 300 Euro.

In Bayern können Eltern nach dem Elterngeldbezug diese Leistung beantragen, sofern Sie nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Für das erste Kind erhalten Sie maximal sechs Monate lang 150 Euro. Bei einem weiteren Geschwisterkind erhöht sich die maximale Bezugsdauer auf zwölf Monate und jeweils 200 Euro. Ab dem dritten Kind stehen Ihnen über zwölf Monate 300 Euro zu.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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