Berlin. Der vzbz (Verbraucherzentrale Bundesverband) hatte vor dem Landgericht Berlin gegen Facebook geklagt. Gegenstand dieser Klage waren Mängel beim Datenschutz. So wurden beispielsweise die Voreinstellungen beanstandet. Nun hat das Gericht geurteilt (Az. 16 O 341/15) und unter anderem die Klarnamenpflicht bei Facebook untersagt.
Klage gegen datenschutzwidrige Voreinstellungen

Die Verbraucherschützer gingen vor Gericht gegen mehrere Voreinstellungen vor, die nach ihrer Ansicht nicht den Bestimmungen zum Datenschutz entsprechen. Beispielsweise wird im Messenger standardmäßig der Standort übertragen und es ist voreingestellt, dass Suchmaschinen die Profile der Nutzer finden können. Zudem unterbindet die Klarnamenpflicht bei Facebook die Nutzung von Pseudonymen.
In seinem Urteil kommt das Gericht zu der Auffassung, dass die beanstandeten Voreinstellungen rechtswidrig seien. Der Grund: Da diese schon gesetzt seien, finde keine wirksame Einwilligung zur Datennutzung statt, wie sie eigentlich vorgeschrieben sei. Die Klarnamenpflicht bei Facebook sei rechtswidrig, weil sie gegen das deutsche Telemediengesetz (TMG) verstoße. Dort heißt es nämlich (§ 13 Absatz 6):
Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
Klarnamenpflicht: Facebook muss Nutzungsbedingungen ändern

Aufgrund der datenschutzrechtlichen Mängel wie der Klarnamenpflicht muss Facebook nun seine Nutzungsbedingungen ändern. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sowohl Facebook als auch die Verbraucherschützer haben Berufung eingelegt.
Letztere hatten sich nämlich in der Klage auch an der Behauptung gestört, Facebook sei kostenlos. Die Nutzer zahlten zwar nicht mit Geld, jedoch mit ihren Daten, so ihre Argumentation. Dem folgte das Gericht aber nicht.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verbraucherschützer in Sachen Datenschutz gegen Facebook vorgehen: Bereits in einem früheren Urteil des Kammergerichts Berlin war Facebook die Datenweitergabe untersagt worden.
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