Rückflug auf eigene Faust: Wer zahlt die Kosten?

News von anwalt.org, veröffentlicht am 6. Juli 2018

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Kosten für einen Rückflug auf eigene Faust vom Reiseveranstalter übernommen werden müssen. Der Grund dafür war eine erhebliche Flugverspätung.

Rückflug auf eigene Faust: Wie kam es zu der Klage?

Geschieht ein Rückflug auf eigene Faust, können die Kosten unter Umständen vom Reiseveranstalter übernommen werden.

Geschieht ein Rückflug auf eigene Faust, können die Kosten unter Umständen vom Reiseveranstalter übernommen werden.

Eine Familie hatte geklagt, weil ihr Flug bei der Rückreise verspätet war und sich zudem auch der Zielflughafen geändert hatte.

Insgesamt sollte die Familie also 6,5 Stunden warten. Da ihr das zu lange dauerte, buchte sie kurzerhand einen Rückflug auf eigene Faust, ohne den Reiseveranstalter darüber zu informieren.

Grundsätzlich gilt, dass der Urlauber dem Reiseveranstalter, über den die Reise gebucht wurde, bei solchen Alleingängen Bescheid geben muss. Dadurch soll diesem eine gewisse Zeit eingeräumt werden, um selbst tätig werden zu können und eine Alternative zu organisieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass der Reiseveranstalter die Kosten für den Rückflug auf eigene Faust dennoch übernehmen muss. Die Begründung: Der Reiseveranstalter hatte die Reisenden vor Reiseantritt nicht über ihre Mitteilungspflichten im Falle einer Flugverspätung informiert und kann sich somit nicht darauf berufen, dass die Familie ihm hätte Bescheid geben müssen.

Welche Rechte haben Urlauber bei einer Flugverspätung?

Rückflug auf eigne Faust: Bei einer Flugverspätung können Reisende noch andere Ansprüche geltend machen.

Rückflug auf eigne Faust: Bei einer Flugverspätung können Reisende noch andere Ansprüche geltend machen.

Die Kosten für einen Rückflug auf eigene Faust können also übernommen werden. Doch welche Ansprüche können Fluggäste laut Reiserecht grundsätzlich bei einer Verspätung geltend machen? Hat sich Ihr Flieger verspätet, gilt grundsätzlich, dass Sie dies nicht einfach so hinnehmen müssen.

Reisende haben bei einer Flugverspätung das Recht auf Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt immer von der genauen Flugstrecke ab:

  • Bei unter 1.500 km haben Sie einen Anspruch auf 250 Euro Entschädigung.
  • Bei 500 – 3.500 km kann die Entschädigung bis zu 400 Euro betragen.
  • Bei über 3.500 km können Sie bis zu 600 Euro als Entschädigung erhalten.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht ab einer Verzögerung von drei Stunden. Bei einer Verspätung von über fünf Stunden wird Ihnen das Geld komplett erstattet.

Das BGH-Urteil ermöglicht es nun vielen Reisenden zusätzlich, einen Rückflug auf eigene Faust zu buchen, ohne dass Ihnen Zusatzkosten entstehen.

Bildnachweise: fotolia.com/©Kovalenko, fotolia.com/©agnormark

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Ein Gedanke zu „Rückflug auf eigene Faust: Wer zahlt die Kosten?

  1. Helga S.

    Leider weiß ich nicht, was ich in meinem Fall unternehmen kann, ich habe auch leider keine Rechtsschutzversicherung. Ich hatte einen Hin-u. Rückflug über Opodo bei der Fluggesellschaft SAS gebucht.
    Der Hinflug hatte auch geklappt. Der Rückflug wurde von SAS gecanselt. (05.03.19) Allerdings handelte es sich dabei noch nicht um die Coronazeit, Die Fluggesellschaft schrieb mir, ich müsse mich direkt an Opodo wenden um das Geld zurückzuerhalten. Opodo schreibt nur wird innerhalb von 10 Tagen erstattet, kam bis heute aber kein Geld. Ich musste jetzt auf eigene Faust einen Rückflug buchen, da sich Opodo überhaupt nicht meldete.Trotz vielen Mahnungen. Der Flugbetrag war um ein vielfaches teurer. Ursprünglich kostete das Ticket Economy Premium Hin und Zurück STR – HKG -STR 990,00€. Jetzt musste ich weit über 1000€ für den Rückflug von HKG nach FRA bezahlen Economy versteht sich.Dann musste ich noch von Frankfurt nach Stuttgart. Was kann ich nun in meinem Fall unternehmen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Helga S.

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